LocalZero:Klage gegen Unzulässigkeitserklärung
Mit der "Klage gegen Unzulässigkeitserklärung" reichte der Klimaentscheid Bayreuth die erste kommunale Klimaklage in Deutschland ein.
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Eine kommunale Klimaklage gegen einen abgelehnten Klimaentscheid
Die Initiative Klimaentscheid Bayreuth sorgt für die erste kommunale Klimaklage Deutschlands.
Wie kam es zu der Klage?
- Das Team Klimaentscheid Bayreuth reichte ein Bürgerbegehren mit der Forderung an die Stadt ein, konkrete Maßnahmen zum Erreichen von Klimaneutralität bis 2030 auszuarbeiten und umzusetzen. Nach erfolgreicher Unterschriftensammlung wurde das Bürgerbegehren 2022 eingereicht.
- Der Stadtrat stimmte mehrheitlich dafür, dass das Bürgerbegehren materiell unzulässig sei. Begründung: Die materiellen Voraussetzungen seien nicht erfüllt, und das Einhalten der Forderungen würde den Haushalt der Stadt zu sehr beeinträchtigen
- Der Klimaentscheid Bayreuth, vertreten durch die Rechtsanwältin Veronika Thalhammer zweifelte diese Entscheidung an und reichte im Sommer 2022 Klage ein.
Nun - fast 1,5 Jahre später – steht die Verhandlung am Verwaltungsgericht Bayreuth am 14.Dezember 2023 an. Ein Gerichtsurteil über ein Bürgerbegehren zum Klimaschutz ist ein Novum und deshalb über Bayreuth hinaus von Bedeutung. Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung lädt der Klimaentscheid alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Politik, Initiativen und die Presse zu einer Informationsveranstaltung ein. „Wir werden die Hintergründe und Inhalte der Klage vorstellen und erläutern, wie es mit dem Bürgebegehren weitergehen kann“, erklärt Helen Röder vom Klimaentscheid. Die Anwältin Veronika Thalhammer wird erläutern, worum es in der Klage rechtlich geht.
Kosten:
- Für den Fall, dass das Team verliert, hat es über Crowdfunding und mit Hilfe von Partys auf Spendenbasis Geld gesammelt, um die Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen zu können. Es handelt sich hierbei um eine Summe zwischen 3000 und 5000€.
- Die Anwältin arbeitete pro bono, es entstanden also keine Kosten
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