LocalZero:Klage gegen Unzulässigkeitserklärung: Unterschied zwischen den Versionen
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* Der Klimaentscheid Bayreuth, vertreten durch die Rechtsanwältin Veronika Thalhammer zweifelte diese Entscheidung an und reichte im Sommer 2022 Klage ein. | * Der Klimaentscheid Bayreuth, vertreten durch die Rechtsanwältin Veronika Thalhammer zweifelte diese Entscheidung an und reichte im Sommer 2022 Klage ein. | ||
Nach 1,5 Jahren fand die Verhandlung am Verwaltungsgericht Bayreuth am 14.Dezember 2023 an. | |||
Ein Gerichtsurteil über ein Bürgerbegehren zum Klimaschutz ist ein Novum und deshalb über Bayreuth hinaus von Bedeutung. Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung lud der Klimaentscheid alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Politik, Initiativen und die Presse zu einer Informationsveranstaltung ein. „Wir werden die Hintergründe und Inhalte der Klage vorstellen und erläutern, wie es mit dem Bürgebegehren weitergehen kann“, erklärte Helen Röder vom Klimaentscheid. Die Anwältin Veronika Thalhammer erläuterte bei der Veranstaltung, worum es in der Klage rechtlich geht. | |||
'''Wie wurde die Klage entschieden?''' | |||
'''Was macht das Team Kimaentscheid Bayreuth heute?''' | |||
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Version vom 12. September 2024, 08:20 Uhr
Mit der "Klage gegen Unzulässigkeitserklärung" reichte der Klimaentscheid Bayreuth die erste kommunale Klimaklage in Deutschland ein.