LocalZero:Klage gegen Unzulässigkeitserklärung: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat eine Klage einer Klimaschutz-Initiative gegen die Stadt Bayreuth abgewiesen. Die Stadt muss ein Bürgerbegehren für Klimaschutz nicht zulassen - wegen Mängeln am Abstimmungstext. | Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat eine Klage einer Klimaschutz-Initiative gegen die Stadt Bayreuth abgewiesen. Die Stadt muss ein Bürgerbegehren für Klimaschutz nicht zulassen - wegen Mängeln am Abstimmungstext. | ||
Das Gericht begründete die Entscheidung: | |||
Kosten | * der Abstimmungstext zu unbestimmt sei und die Kosten für die Stadt letztendlich nicht überschaubar seien. | ||
* Für einen Bürgerentscheid müsse die Fragestellung eindeutig sein. | |||
* | '''Wie ging es weiter?''' | ||
Das Team Klimaentscheid Bayreuth hat keinen Widerspruch gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt, die Chancen zu gewinnen wären zu gering. | |||
Das Team engagiert sich weiter für den kommunalen Klimaschutz in Bayreuth | |||
'''Kosten:''' | |||
* Im Vorfeld sammelte das Team über Crowdfunding und mit Hilfe von Partys auf Spendenbasis Geld, um - im Falle einer Ablehnung - die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen zu können. Es handelt sich hierbei um eine Summe zwischen 3000 und 5000€. | |||
* Die Anwältin arbeitete pro bono, es entstanden also keine Kosten | * Die Anwältin arbeitete pro bono, es entstanden also keine Kosten | ||
Version vom 12. September 2024, 11:53 Uhr
Mit der "Klage gegen Unzulässigkeitserklärung" reichte der Klimaentscheid Bayreuth die erste kommunale Klimaklage in Deutschland ein.