LocalZero:Klage gegen Unzulässigkeitserklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Wie kam es zu der Klage?'''
'''Wie kam es zu der Klage?'''


* Das Team Klimaentscheid Bayreuth reichte ein Bürgerbegehren mit der Forderung an die Stadt ein, konkrete Maßnahmen zum Erreichen von Klimaneutralität bis 2030 auszuarbeiten und umzusetzen. Nach erfolgreicher Unterschriftensammlung wurde das Bürgerbegehren 2022 eingereicht.  
* Das Team Klimaentscheid Bayreuth reichte ein Bürgerbegehren mit der Forderung an die Stadt ein, verbindliche  Maßnahmen zum Erreichen von Klimaneutralität bis 2030 auszuarbeiten und umzusetzen. Nach erfolgreicher Unterschriftensammlung wurde das Bürgerbegehren 2022 eingereicht.
* Der Stadtrat stimmte mehrheitlich dafür, dass das Bürgerbegehren materiell unzulässig sei. Begründung: Die materiellen Voraussetzungen seien nicht erfüllt, und das Einhalten der Forderungen würde den Haushalt der Stadt zu sehr beeinträchtigen
* Der Stadtrat stimmte mehrheitlich dafür, dass das Bürgerbegehren materiell unzulässig sei. Begründung: das Einhalten der genauen Forderungen würde den Haushalt der Stadt zu sehr beeinträchtigen, das Bürgerbegehren betreffe mit der Forderung nach der Maßnahmenumsetzung unzulässigerweise die Haushaltsplanungen der Stadt.
* Der Klimaentscheid Bayreuth, vertreten durch die Rechtsanwältin Veronika Thalhammer zweifelte diese Entscheidung an und reichte im Sommer 2022 Klage ein.
* Der Klimaentscheid Bayreuth, vertreten durch die Rechtsanwältin Veronika Thalhammer zweifelte diese Entscheidung an und reichte im Sommer 2022 Klage ein.


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Ein Gerichtsurteil über ein Bürgerbegehren zum Klimaschutz ist ein Novum und deshalb über Bayreuth hinaus von Bedeutung. Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung lud der Klimaentscheid alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Politik, Initiativen und die Presse zu einer Informationsveranstaltung ein. „Wir werden die Hintergründe und Inhalte der Klage vorstellen und erläutern, wie es mit dem Bürgebegehren weitergehen kann“, erklärte Helen Röder vom Klimaentscheid. Die Anwältin Veronika Thalhammer erläuterte bei der Veranstaltung, worum es in der Klage rechtlich geht.  
Ein Gerichtsurteil über ein Bürgerbegehren zum Klimaschutz ist ein Novum und deshalb über Bayreuth hinaus von Bedeutung. Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung lud der Klimaentscheid alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Politik, Initiativen und die Presse zu einer Informationsveranstaltung ein. „Wir werden die Hintergründe und Inhalte der Klage vorstellen und erläutern, wie es mit dem Bürgebegehren weitergehen kann“, erklärte Helen Röder vom Klimaentscheid. Die Anwältin Veronika Thalhammer erläuterte bei der Veranstaltung, worum es in der Klage rechtlich geht.  


'''Wie wurde die Klage entschieden?'''   
'''Wie wurde die Klage entschieden?'''
 
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat eine Klage einer Klimaschutz-Initiative gegen die Stadt Bayreuth abgewiesen. Die Stadt muss ein Bürgerbegehren für Klimaschutz nicht zulassen - wegen Mängeln am Abstimmungstext.  


'''Was macht das Team Kimaentscheid Bayreuth heute?'''   
'''Was macht das Team Kimaentscheid Bayreuth heute?'''   

Version vom 12. September 2024, 11:47 Uhr

Best Practices der Teams

Mit der "Klage gegen Unzulässigkeitserklärung" reichte der Klimaentscheid Bayreuth die erste kommunale Klimaklage in Deutschland ein.

Projektinfos

🔍 Die Stadt lehnte die Zulässigkeit des Bürgerentscheid ab, das Team klagt gegen diese Entscheidung

🎯 Ziel: einen Klimaentscheid durchführen können

Ergebnis: die Klage wurde abgewiesen

Dauer: mehr als 1 Jahr

💶 Kosten: 3000-5000€ (und mehr)

💪 Schwierigkeit: 2/3

📝 Ausrüstung: Vertretung durch Anwalt/Anwältin

📝 Materialien: Klage des Klimaentscheid Bayreuth, Klage wurde abgewiesen, Vorlage Pressemitteilungen




Team Klimaentscheid Aalen

  • 14 Mitglieder im Kernteam
  • Alter: 20 bis 30


Stadt Bayreuth

  • Bayern
  • Größe: Mittel (75.000)
  • Amt für Umwelt- und Klimaschutz im Referat des Oberbürgermeisters
  • Zusammenarbeit Verwaltung: schlecht, da auf Dialogversuche nicht eingegangen wird


Eine kommunale Klimaklage gegen einen abgelehnten Klimaentscheid

Die Initiative Klimaentscheid Bayreuth sorgt für die erste kommunale Klimaklage Deutschlands.

Wie kam es zu der Klage?

  • Das Team Klimaentscheid Bayreuth reichte ein Bürgerbegehren mit der Forderung an die Stadt ein, verbindliche Maßnahmen zum Erreichen von Klimaneutralität bis 2030 auszuarbeiten und umzusetzen. Nach erfolgreicher Unterschriftensammlung wurde das Bürgerbegehren 2022 eingereicht.
  • Der Stadtrat stimmte mehrheitlich dafür, dass das Bürgerbegehren materiell unzulässig sei. Begründung: das Einhalten der genauen Forderungen würde den Haushalt der Stadt zu sehr beeinträchtigen, das Bürgerbegehren betreffe mit der Forderung nach der Maßnahmenumsetzung unzulässigerweise die Haushaltsplanungen der Stadt.
  • Der Klimaentscheid Bayreuth, vertreten durch die Rechtsanwältin Veronika Thalhammer zweifelte diese Entscheidung an und reichte im Sommer 2022 Klage ein.

Nach 1,5 Jahren fand die Verhandlung am Verwaltungsgericht Bayreuth am 14.Dezember 2023 an.

Ein Gerichtsurteil über ein Bürgerbegehren zum Klimaschutz ist ein Novum und deshalb über Bayreuth hinaus von Bedeutung. Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung lud der Klimaentscheid alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Politik, Initiativen und die Presse zu einer Informationsveranstaltung ein. „Wir werden die Hintergründe und Inhalte der Klage vorstellen und erläutern, wie es mit dem Bürgebegehren weitergehen kann“, erklärte Helen Röder vom Klimaentscheid. Die Anwältin Veronika Thalhammer erläuterte bei der Veranstaltung, worum es in der Klage rechtlich geht.

Wie wurde die Klage entschieden?

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat eine Klage einer Klimaschutz-Initiative gegen die Stadt Bayreuth abgewiesen. Die Stadt muss ein Bürgerbegehren für Klimaschutz nicht zulassen - wegen Mängeln am Abstimmungstext.

Was macht das Team Kimaentscheid Bayreuth heute?

Kosten:

  • Für den Fall, dass das Team verliert, hat es über Crowdfunding und mit Hilfe von Partys auf Spendenbasis Geld gesammelt, um die Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen zu können. Es handelt sich hierbei um eine Summe zwischen 3000 und 5000€.
  • Die Anwältin arbeitete pro bono, es entstanden also keine Kosten



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