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'''Aktuell wird dieser mit 4,5 MW realisiert, sobald der Netzeinspeisepunkt mehr Leistung aufnehmen kann, wird die Anlage auf 20 MW vergrößert.''' | |||
'''Durch die Mitarbeit des BUND ist sichergestellt dass die Anlage an einem ökologisch vertretbaren Standort errichtet wird.''' | |||
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| style="margin:5px 5px 5px 5px; padding:0.3em 1em 0.7em 1em;" width="50%" |'''Projektinfos''' | | style="margin:5px 5px 5px 5px; padding:0.3em 1em 0.7em 1em;" width="50%" |'''Projektinfos'''<br>[https://mitmachen-wiki.germanzero.org/wiki/images/4/4c/Genossenschaftlicher_Solarpark.pdf Steckbrief im PDF-Format zum Download]<br>🔍 Die Gruppe errichtet mit einer Energiegenossenschaft einen genossenschaftlich betriebenen Solarpark | ||
🔍 Die Gruppe errichtet mit einer Energiegenossenschaft einen genossenschaftlich betriebenen Solarpark | |||
🎯 '''Ziel:''' Errichtung eines genossenschaftlichen Bürgersolarparks mit 20 MW | 🎯 '''Ziel:''' Errichtung eines genossenschaftlichen Bürgersolarparks mit 20 MW | ||
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* Alter: 25-75 | * Alter: 25-75 | ||
* [mailto:2035@tutzing-klimaneutral.de E-Mail] | * [mailto:2035@tutzing-klimaneutral.de E-Mail] | ||
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'''<u>Das wichtigste in Kürze</u>''' | |||
* In der ursprünglichen Planung hätte die Freiflächenanlage ca. 1/3 des Strombedarfs von Tutzing abgedeckt. | |||
* Aktuell wird der Solarpark mit zunächst 4,5 MW realisiert, sobald der Netzeinspeisepunkt eine größere Leistung aufnehmen kann, wird die Anlage auf 10 MW erweitert. | |||
* Um die Wertschöpfung in der Gemeinde zu halten, wird der Solarpark genossenschaftlich organisiert, also im Eigentum von Tutzinger Bürgerinnen und Bürgern. | |||
* Durch die Mitarbeit des BUND ist sichergestellt dass die Anlage an einem ökologisch vertretbaren Standort errichtet wird. | |||
<u>Erste große Schritte</u> | <u>'''Erste große Schritte'''</u> | ||
* '''TKN35''' arbeitete mit einem erfahrenen Partner, der Energiegenossenschaft Fünfseenland (EGF) zusammen | |||
* Grundstückssuche: Gemeinsam mit der Bürgermeisterin suchte das Team ein Grundstück (Dauer ca. vier Monate). Voraussetzung war, dass der Eigentümer damit einverstanden war, das Grundstück an ein Bürgerenergieprojekt zu einer vertretbaren Pachtsumme zu vergeben In Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer wurden die Vorlaufkosten (unter anderem für die Planungen durch ein Ingenieurbüro), die anfallen, in einer verbindlichen Absichtserklärung mit der EGF geregelt. | |||
* Abstimmung mit dem Kreisvorsitzenden des BUND Naturschutzstarnberg zur ökologischen Verträglichkeit des Projekts. | |||
* öffentliche Vorstellung des Projekts im Gemeinderat. | |||
'''<u>Bebauungsplan und Größe des Solarparks</u>''' | |||
* Bei der Vorstellung des Projekts im Gemeinderat wurde der Beschluss für die nötige Bebauungsplanänderung gefasst. Der neue B-Plan wurde auf der nächsten Sitzung einstimmig angenommen. Aufgrund dieser Beschlüsse konnte bei dem Netzbetreiber Bayernwerk Netz GmbH eine verbindliche Anfragen zum Netzanschlusspunkt gestellt werden. | |||
* Aufgrund der Kapazität in der Netzeinspeisung, kann der Solarpark zunächst nur mit einer Leistung von 4,5 MWh ans Netz gehen. | |||
** Im ''ersten Bauabschnitt'' soll daher eine Fläche von ca. 4 Hektar mit PV-Modulen bebaut werden, der erzeugte Strom kann ins Mittelspannungsnetz eingespeist werden. Die Anlage soll zusätzlich mit Stromspeichern ausgestattet werden, um die Stromeinspeisung zeitlich zu glätten und dadurch einerseits das Stromnetz zu untersützen, andererseits auch höhere Einspeisevergütungen zu erzielen. Optional besteht die Möglichkeit, Ladestationen zu errichten. | |||
** Im ''zweiten Schritt'' sollen weitere 10 Hektar PV mit weiterem Stromspeicher errichtet werden, diese Anlage wird mit dem Hochspannungsnetz arbeiten, wofür eine Umspannstation benötigt wird. | |||
<u>'''Projektierung und Finanzierung des Solarparks'''</u> | |||
Zusammen mit der EGF wird eine Projektgesellschaft PV-Park Tutzing gegründet, die zusammen mit professionellen Projektentwicklern die Planung und Errichtung des Solarparks übernimmt: | |||
* Anwerben von Genossenschaftsmitgliedern | |||
* Finanzierungsplanung zusammen mit der EGF. Die voraussichtlichen Ausgaben werden sich in der Größenordnung zwischen vier und fünf Mio. € bewegen. So beträgt sich die kalkulatorische Abschreibungszeit (wenn man mit dem garantierten Preis für eingespeisten Strom rechnet) auf 20 Jahre. Da der Strom jedoch in der Praxis über die Strombörse zu besseren Preisen verkauft wird, ist die prognostizierte Amortisationsdauer geringer (abhängig von der Strompreisentwicklung). | |||
* Die Anlage geht voraussichtlich 2025 in Betrieb. | |||
'''<u>Betrieb und Verwaltung des Solarparks</u>''' | |||
* Sobald das Projekt fertiggestellt ist, verantwortet die Genossenschaft den Betrieb. | |||
* Die Genossenschaftsmitglieder erhalten ihre Finanzierung in Form von den Einlagen und günstigem Strom zurück. | |||
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Aktuelle Version vom 7. November 2024, 15:40 Uhr
Das Team Tutzing klimaneutral 2035 (TKN35) organisiert den Start eines genossenschaftlich errichteten Solarpark.
Aktuell wird dieser mit 4,5 MW realisiert, sobald der Netzeinspeisepunkt mehr Leistung aufnehmen kann, wird die Anlage auf 20 MW vergrößert.
Durch die Mitarbeit des BUND ist sichergestellt dass die Anlage an einem ökologisch vertretbaren Standort errichtet wird.
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Das wichtigste in Kürze
- In der ursprünglichen Planung hätte die Freiflächenanlage ca. 1/3 des Strombedarfs von Tutzing abgedeckt.
- Aktuell wird der Solarpark mit zunächst 4,5 MW realisiert, sobald der Netzeinspeisepunkt eine größere Leistung aufnehmen kann, wird die Anlage auf 10 MW erweitert.
- Um die Wertschöpfung in der Gemeinde zu halten, wird der Solarpark genossenschaftlich organisiert, also im Eigentum von Tutzinger Bürgerinnen und Bürgern.
- Durch die Mitarbeit des BUND ist sichergestellt dass die Anlage an einem ökologisch vertretbaren Standort errichtet wird.
Erste große Schritte
- TKN35 arbeitete mit einem erfahrenen Partner, der Energiegenossenschaft Fünfseenland (EGF) zusammen
- Grundstückssuche: Gemeinsam mit der Bürgermeisterin suchte das Team ein Grundstück (Dauer ca. vier Monate). Voraussetzung war, dass der Eigentümer damit einverstanden war, das Grundstück an ein Bürgerenergieprojekt zu einer vertretbaren Pachtsumme zu vergeben In Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer wurden die Vorlaufkosten (unter anderem für die Planungen durch ein Ingenieurbüro), die anfallen, in einer verbindlichen Absichtserklärung mit der EGF geregelt.
- Abstimmung mit dem Kreisvorsitzenden des BUND Naturschutzstarnberg zur ökologischen Verträglichkeit des Projekts.
- öffentliche Vorstellung des Projekts im Gemeinderat.
Bebauungsplan und Größe des Solarparks
- Bei der Vorstellung des Projekts im Gemeinderat wurde der Beschluss für die nötige Bebauungsplanänderung gefasst. Der neue B-Plan wurde auf der nächsten Sitzung einstimmig angenommen. Aufgrund dieser Beschlüsse konnte bei dem Netzbetreiber Bayernwerk Netz GmbH eine verbindliche Anfragen zum Netzanschlusspunkt gestellt werden.
- Aufgrund der Kapazität in der Netzeinspeisung, kann der Solarpark zunächst nur mit einer Leistung von 4,5 MWh ans Netz gehen.
- Im ersten Bauabschnitt soll daher eine Fläche von ca. 4 Hektar mit PV-Modulen bebaut werden, der erzeugte Strom kann ins Mittelspannungsnetz eingespeist werden. Die Anlage soll zusätzlich mit Stromspeichern ausgestattet werden, um die Stromeinspeisung zeitlich zu glätten und dadurch einerseits das Stromnetz zu untersützen, andererseits auch höhere Einspeisevergütungen zu erzielen. Optional besteht die Möglichkeit, Ladestationen zu errichten.
- Im zweiten Schritt sollen weitere 10 Hektar PV mit weiterem Stromspeicher errichtet werden, diese Anlage wird mit dem Hochspannungsnetz arbeiten, wofür eine Umspannstation benötigt wird.
Projektierung und Finanzierung des Solarparks
Zusammen mit der EGF wird eine Projektgesellschaft PV-Park Tutzing gegründet, die zusammen mit professionellen Projektentwicklern die Planung und Errichtung des Solarparks übernimmt:
- Anwerben von Genossenschaftsmitgliedern
- Finanzierungsplanung zusammen mit der EGF. Die voraussichtlichen Ausgaben werden sich in der Größenordnung zwischen vier und fünf Mio. € bewegen. So beträgt sich die kalkulatorische Abschreibungszeit (wenn man mit dem garantierten Preis für eingespeisten Strom rechnet) auf 20 Jahre. Da der Strom jedoch in der Praxis über die Strombörse zu besseren Preisen verkauft wird, ist die prognostizierte Amortisationsdauer geringer (abhängig von der Strompreisentwicklung).
- Die Anlage geht voraussichtlich 2025 in Betrieb.
Betrieb und Verwaltung des Solarparks
- Sobald das Projekt fertiggestellt ist, verantwortet die Genossenschaft den Betrieb.
- Die Genossenschaftsmitglieder erhalten ihre Finanzierung in Form von den Einlagen und günstigem Strom zurück.
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