LocalZero:Leitfaden Phase 2&3

Aus Mitmachen
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Einleitung

1.1. Klimaentscheide allgemein Um die Erdüberhitzung noch zu verhindern, müssen wir handeln. Sofort, nachhaltig und auf allen Ebenen, auch vor Ort mit einem Klimaentscheid. Dazu initiieren und gestalten Klimaentscheid-Teams mit gesellschafts- politi- schen Mitteln die Transformation zur Klimaneutralität in ihrer Kommune bis spätestens 2035. GermanZero unterteilt den Klimaentscheid grob in 3 Phasen (siehe Abb. 1): In Phase 1 erwirken die Teams den Beschluss ihrer Kommune, die Klimaneu- tralität bis 2030 oder 2035 zu erzielen. Dies kann durch Bürgerentscheide oder z.B. Stadtratsbeschlüsse geschehen. In Phase 2 begleiten die Teams dann die Politik und Verwaltung in der Erstellung und Verabschiedung der Umsetzung eines konkreten Maßnahmenplans, wie die Klimaneutralität bis zum Zieljahr erreicht werden soll. Phase 3 widmet sich dann der rechtzeitigen Umsetzung des Plans und Erreichung der Klimaneutralität.

Abbildung 1

Dieser Leitfaden befasst sich mit der Rolle der Klimaentscheid-Teams während der Phase der Erarbeitung und Verabschiedung des Klima-Aktionsplans durch die Kommune (Phase 2) und seine Umsetzung (Phase 3). Oft beginnen die Arbeiten am Klima-Aktionsplan schon während der Arbeit am Bürgerbegehren bzw. Stadtratsbeschluss und die Umsetzung schon während der Erarbeitung und Verabschiedung des Klima-Aktionsplans. Einen Leitfaden für Phase 1 (Beschlüsse zum Ziel Klimaneutralität und Erstellung eines Klima-Aktionsplans) findet ihr hier. Dieser Leitfaden dient Klimaentscheiden in Gemeinden, Städten und Kreisen. In einigen dieser Kommunen wird entschieden einen Klima-Aktionsplan zu erstellen, ohne, dass direkt mit einem CO2-Reduktionsziel („klimaneutral“) zu verbinden. Der Leitfaden ist fast durchweg auch für diese Kommunen anwendbar. Wo einzelne Inhalte mal nicht oder zusätzlich für Kommunen gelten, die kein erklärtes Ziel Klimaneutralität haben, ist das in Klammern vermerkt.

Zu welchem Zeitpunktauf dem Weg zur Klimaneutralität sich ein Klimaentscheid-Team gründet, ist nicht erfolgsentscheidend. Das Team kann sich z.B. bereits vor Phase 1 gegründet haben und den Beschluss zur Klimaneutralität mit einem Bürgerentscheid erwirkt haben oder nachdem die Stadt bereits einen Klima-Aktionsplan in Auftrag gegeben hat.

Begriffe – In diesem Leitfaden bezeichnen die Begriffe

  • „Gebietskörperschaft“ die jeweilige Gemeinde, Stadt oder Kreis.
  • „Kommune“ alle erfolgsrelevanten Beteiligten in der Gebietskörperschaft (Kommunalpolitik und -verwaltung inkl. Stadtwerke, private Haushalte,Zivilgesellschaft und die lokale Privatwirtschaft).
  • „Klima-Aktionsplan“ die Summe der kommunalen Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen. Dieser Klima-Aktionsplan kann je nach Kommune unterschiedlich benannt sein (z.B. Klimaneutralitätsplan, Klimaplan).
  • „Klimainitiative“ alle kommunalen Beteiligten, die zur Umsetzung des Klimaentscheids beitragen. Dazu gehören sowohl das Klimaentscheid- Team als auch alle anderen Beteiligten aus kommunaler Politik, Verwaltung und Stadtwerken, Wirtschaft sowie Einwohner:innen.
  • „Klimaentscheid-Team (KE-Team)“ die ehrenamtlich Engagierten, die gemeinsam den Klimaentscheid in seinen verschiedenen Phasen voran- bringen – und oft auch den Beschluss in Phase 1 initiiert haben.

1.2. Die Rolle von GermanZero

GermanZero unterstützt

  • die Bundesregierung dabei, Deutschland bis 2035 klimaneutral zu machen und damit eine Vorreiterrolle in der Weltgemeinschaft einzunehmen.
  • Kommunen vor Ort bei Erreichen und Umsetzung von Klimaentscheiden, um so eine Bewegung zur Klimaneutralität „von unten“ zu erzeugen.

Die Phasen 2 und 3 der Klimaentscheide in Kommunen unterstützt GermanZero nicht nur mit diesem Leitfaden, sondern im stetig wachsenden Netzwerk der KE-Teams auch mit

  • einem Kickoff-Workshop, damit die Phase 2 so richtig losgeht,
  • 2-wöchentlichen Vernetzungstreffen, in denen KE-Teams Erfahrungen austauschen (jeweils 4-wöchentlich für alle Teams und 4-wöchentlich nur für Phase 2/3 Teams),
  • einem Wiki, in dem KE-Teams Infos finden und Wissen einpflegen können,
  • einem Austausch mit anderen Teams und dem zentralen Support-Team über die Kommunikations-Plattform WeChange,
  • sowie Beratung und Workshops durch das zentrale Support-Team zu vertiefenden Fragen einzelner Klimaentscheide.

Dieser Leitfaden enthält für die meisten Kommunen sinnvolle Eckpunkte für Strategie, Klima-Aktionsplan, Organisation und Mobilisierung in den Phasen 2 und 3. Diese Übersicht soll es den KE-Teams und Klimainitiativen in den Kommunen möglich machen, noch heute mit der Arbeit anzufangen. Euer GermanZero-Team

Vorgehen

Mit der Entscheidung der Gebietskörperschaft für Klimaneutralität in den nächsten Jahren bzw. für die Erstellung eines Klima-Aktionsplans ist ein großer Erfolg in der Mobilisierung der relevanten Stakeholder in der Kommune erzielt. Jetzt startet die nächste, ebenso spannende Phase: die Erarbeitung und Ver- abschiedung der Maßnahmen, mit denen die Kommune klimaneutral wird oder ihre Klimabelastungen deutlich senkt. Dieser Klima-Aktionsplan legt die Grundlage für die Klimaarbeit der nächsten 10 Jahre.

Diese Phase hat ihre eigenen Herausforderungen:

  • In Phase 1 des Klimaentscheids ging es darum, mit einer oft kleinen Gruppe Ehrenamtlicher, ein anspruchsvolles aber einfaches Ziel verabschieden zu lassen („Plan für Klimaneutralität bis spätestens 2035“ bzw. „Erstellung eines Klima-Aktionsplans zur CO2-Reduktion“).
  • Jetzt geht es darum, mit einer deutlich größeren und oft auch im Hauptberuf handelnden Gruppe, konkrete Maßnahmen für den Weg zu diesem Ziel zu verabschieden und umzusetzen. Dieser Weg erfordert von vielen ihr bisheriges Handeln zu ändern und, für Verursacher von CO2- Emissionenerhebliche Investitionen.

     Monitoring, Evaluation, Klimaplan-Strategie, Mobilisierung Stake- holder und Organi- sation
  Abbildung 2


Dieses Kapitel unterstützt die dafür notwendige Umgestaltung und Professionalisierung der Klimainitiative. Erfahrungsgemäß ist der Weg dahin nicht geradlinig: man lernt bei jedem Schritt dazu und passt, wo sinnvoll, das Vorherige auf Basis der gerade gemachten Erfahrungen an. Dieser „Management-Zyklus“ hat 5 wesentliche Bausteine, nach denen dieses Kapitel aufgebaut ist:

  • „Strategie“ beschreibt die Grundhaltung und das Leitbild, welche als „DNA“ alle Aspekte eurer Phase 2 prägen sollten.
  • „Klimaplan“ beschreibt, wie das Maßnahmenpaket für den Weg zur Klimaneutralität bzw. deutlichen CO2-Reduktion aufgebaut sein sollte (Kapitel 3 enthält ein Menü der verfügbaren Maßnahmen. Hierbei ist es wichtig, die Maßnahmen auf die eigene Kommune anzupassen und ihrer Eigenart gerecht zu werden).
  • “Stakeholder“ sind Betroffene und Beteiligte. Bei der Umsetzung des Klimaentscheids sind dies u.a. Kommunalpolitik, Kommunalverwaltung, alle Einwohner:innen, die lokale Wirtschaft und die in Klimafragen engagierten Organisationen der Zivilgesellschaft. Für den Erfolg ist es wichtig, alle Stakeholder-Gruppen, die relevant zum Erfolg beitragen oder ihn verhindern können, genügend einzubeziehen.
  • “Mobilisierung“ beschreibt Öffentlichkeitsarbeit und andere Mittel, um eine breite Zustimmung, Identifikation und persönlichen Einsatz für den Klima- Aktionsplan und seine Umsetzung in den relevanten Stakeholder-Gruppen zu erzielen.
  • „Monitoring und Evaluation“ beschreibt, wie man den Fortschritt in der Umsetzung des Klima-Aktionsplans transparent macht, um sichtbare und messbare Erfolge für die Mobilisierung zu nutzen, und wie man auf Basis der Umsetzungs-Erfahrung, Maßnahmen und Umsetzung weiter verbessert.

2.1. Strategie Erfolgsfaktoren

Eine breite Mobilisierung und wirksame Umsetzung hin zur Klimaneutralität erfordert, dass die Klimainitiative

  • einstarkes und mobilisierendes Leitbild entwickelt, das neben dem in Phase 1 oft schon gesetzten Ziel „klimaneutral bis 203X“ bildlich und für viele ansprechend beschreibt, wie die Kommune und das Leben in dieser dann positiv anders aussehen.
  • dieses Leitbild in machbare Schritte übersetzt, damit der Energielevel trotz der Größe der Aufgabe hoch bleibt und Etappenerfolge gefeiert werden können.
  • über die üblichen Partei- und Lebensstilgrenzen hinweg viele Fürsprecher:innen hat. Das erfordert einen inklusiven Ansatz: „alle“ (viele) tragen bei und „alle“ (viele) gewinnen. Dies fängt bei der Haltung und Sprache an, bedeutet, Maßnahmen so zu gestalten, dass sie nicht nur CO2- Einsparungen, sondern – wo sinnvoll machbar – auch andere in der Kommune wichtige Anliegen unterstützen, bis hin zu Einbindung ganz unterschiedlicher Stakeholdergruppen als Partner:innen bei Erarbeitung, Verabschiedung und Umsetzung. Andererseits sollten die Runden klein genug und (in Zielen und Arbeitsweise) passend genug gehalten werden, damit Qualität und Tempo ausreichend hoch sind.
  • sich nicht nur als ernste Sachaufgabe versteht, sondern auch als soziales Event im Großen (z.B. jährliches Klimafest der Stadt mit Feiern der Erfolge und Geselligkeit) und im Kleinen (z.B. Wettbewerbe zwischen Nachbarschaften für eine höhere auf-Dach-PV-Quote) – mit einer Dynamik aus spannenden Aktionen und Kampagnen und niederschwelligen Mitmach-Angeboten (z.B. Schüler:innen gehen samstags in einem Quartier von Tür-zu-Tür, um Bürger:innen zur Klimainitiative zu informieren).
  • eher wenige, aber entscheidende Maßnahmen priorisiert, da jede Maßnahme begrenzt verfügbare Kraft und Zeit in der Erarbeitung, Verabschiedung und Umsetzung kostet. Diese Priorisierung sollte nach den Kriterien höchster CO2-Effekte, zügiger und zuverlässiger Durchsetzbarkeit, gering- er Aufwand und ggf. hohe Signalwirkung für Klimafortschritt in der Kommu- ne ausgewählt werden (als Faustregel gilt „20% der Maßnahmen haben 80% der Wirkung“).

Gegenstand

Die bearbeiteten Maßnahmen und Sektoren sollten auf kommunaler Ebene durch öffentliche Hand, private Haushalte und Wirtschaft sinnvoll beeinflussbar und in der Wirkung zumindest grob messbar sein. Das trifft v.a. auf die Sektoren Stromerzeugung, Gebäudewärme und Verkehr zu sowie je nach örtlichen Gegebenheiten das Thema Landnutzung. Emissionen aus lokaler Landwirtschaft und Produktion sowie in der Lieferkette eingekaufter Produkte sind auf kommunaler Ebene deutlich schwerer beein- flussbar und die Wirkung auch viel schwerer messbar. Ausnahmen können diese Regel bestätigen (wie z.B. Einkauf von Strom aus erneuerbaren Energie- quellen und fleischarme Ernährung in öffentlichen Kantinen). Wo in dem Zeitrahmen des Klimaentscheides eine Null-Emission nicht erzielbar ist, weil z.B. bis 2030 nicht alle Pkw auf Elektroantriebe umgestellt sind, kann die Kommune durch Erzeugung von mehr erneuerbaren Energien, als sie selbst verbraucht, netto null Emissionen erreichen. Die Maßnahmen sollten nicht voraussetzen, dass Bund bzw. Land weitere Ge- setze oder Finanzierungen verabschieden, da sie sonst relevant im Risiko stehen.

2.2. Klima-Aktionsplan

Eckpunkte und Quick Wins - Innerhalb von 12 Monaten nach dem Klima- entscheid soll ein grober Klima-Aktionsplan durch die Kommune aufgestellt und möglichst mit Zustimmung der Kommunalpolitik zur Umsetzung verabschiedet worden sein. Der Klima-Aktionsplan soll enthalten, welche Maßnahmen wann von wem finanziert und umgesetzt werden und wieviel Wirkung sie entfalten. Er soll auch Maßnahmen enthalten, die frühzeitig erste vorzeigbare Erfolge („Quick Wins“) erzielen.

Der Klima-Aktionsplan kann von der Verwaltung selbst oder durch ein externes Büro erstellt werden. Der Klima-Aktionsplan bietet für alle Beteiligten einen wichtigen Realitätscheck, ob ... man die Ziele nach heutigem Kenntnisstand im Wesentlichen erreicht – oder man jetzt schon eine „Schippe drauflegen“ sollte, ... die Maßnahmen und Ziele so in der Kommune mitgetragen werden. Der Maßnahmenplan sollte nicht in Stein gemeißelt werden, sondern angepasst werden, wenn dazu aufgrund gemachter Erfahrungen und veränderter Rahmenbedingungen Bedarf besteht. Bilanzieren – In einem ersten Schritt wird die Ausgangsbasis (Ist-Werte) an CO2-äquivalenten Emissionen der Kommune in absoluten und pro-Kopf-Wer- ten für das letzte Jahr erfasst, für das Daten praktikabel verfügbar sind. Bei der Bilanzierung im Rahmen der Erstellung des Klima-Aktionsplans und auch beim späteren Monitoring der Maßnahmen sollte man beim Aufwand „die Kirche im Dorf lassen“. Messbarer Fortschritt ist wichtig für den Erfolg und Glaubwürdigkeit der Initiative, andererseits wird ein relevanter Teil der Effekte nicht mit praktikablem Aufwand, nur durch Näherungsrechnung oder auch gar nicht verfügbar sein. Wichtig ist hier, nachvollziehbare und grob belastbare Daten zu haben UND sich nicht im Detail zu verlieren (was leicht passieren kann, wenn man nicht darauf achtet). Für die Bilanzierung auf kommunaler Ebene gibt es verschiedene Ansätze. Entsprechend dem bei LocalZero gewählten Ansatz empfiehlt sich eine „Einflussbilanz“ (im Fokus stehen von der Kommune verursachte Emissionen und nicht nur die in der Kommune entstehenden Emissionen). Nähere Informationen dazu finden sich u.a. bei LocalZero, Umweltbundesamt, ifeu und im Leitfaden kommunaler Klimaschutz des Deutschen Instituts für Urbanistik (difu). Manche Bundesländer bieten den Kommunen zudem kostenlos Bilanzierungstools an (z.B. derzeit Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz).


Maßnahmen erarbeiten – Parallel dazu werden die Maßnahmen des Klima- Aktionsplans erarbeitet, jeweils mit kurzen und klaren Eckdaten zu:

  • Was wird woran (z.B. alle Einfamilienhäuser im Stadtteil x) bis wann und durch wen verändert?
  • Die 3-5 wesentlichen Meilensteine für Vorbereitung und Durchführung der Umsetzung (z.B. Wann entscheidet das Kommunalparlament, wann steht ein vereinfachter Genehmigungsprozess?).
  • Kosten der Durchführung und wer finanziert das zu welchen Anteilen inkl. Höhe und Quelle eingesetzter Fördermittel (grobe Expertenschätzung)?
  • Welche Effekte werden damit bis wann erzielt im Hinblick auf die CO2-äquivalenten Emissionen der Kommunen, auf die Kosten privater Haus- halte, die Gebietskörperschaft und Wirtschaft sowie ggf. relevante andere Effekte (grobe Expertenschätzung)?

Zudem wird empfohlen, zugleich die wichtigsten lokalen wirtschaftlichen Effekte in einem nachvollziehbaren Modell abzuschätzen (z.B. Arbeitsplätze, Einkommen privater Haushalte, kommunaler Haushalt). Diese Fragen werden ohnehin aufkommen, und sie sind wichtig für die Überzeugung von Stakeholdern, für die CO2-Einsparung oder einzelwirtschaftliche Effekte alleine noch kein hinreichendes Argument für eine Unterstützung der Maßnahmen sind. Mit diesen Eckdaten lassen sich Maßnahmen sinnvoll bewerten, um sie zur Entscheidung und dann in die Umsetzung zu bringen. Die Eckdaten sind auch erforderlich für das spätere Monitoring der Umsetzung, um Schwergang frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Anhand der Summe von Kosten und Effekten lässt sich ablesen, ob der Klima- Aktionsplan so finanzierbar ist und ob er eine ausreichende Reduktion an CO2- äquivalenten Emissionen erzielt. Beim Ziel der Klimaneutralität sollten zum Zieljahr mind. 80% der CO2-Ausgangsbasis vermieden oder kompensiert sein, ansonsten sollte bei den Maßnahmen zeitnah „nachgelegt“ werden.

Hemmnisse abbauen - Bei Maßnahmen, die

  • einzelwirtschaftlich rentabel sind (also sich für einen privaten Haushalt, die Kommunalverwaltung oder ein Unternehmen direkt lohnen), besteht die He- rausforderung darin, die ggf. anfängliche Investition vorzufinanzieren und andere Zugangshemmnisse abzubauen. Je mehr Maßnahmen einzelwirtschaftlich rentabel sind, umso leichter wird der Klimainitiative die Umsetzung des Klima -Aktionsplans fallen.
  • derzeit nicht einzelwirtschaftlich rentabel sind, besteht die zusätzliche He- rausforderung darin, eine Bereitschaft zu erzeugen, die Finanzierung und Durchführung entweder durch Vorgabe (z.B. zur Energieeffizienz oder Energieversorgung in der Bauleitplanung) oder durch zusätzliche Mittel aus dem kommunalen Haushalt sicherzustellen. Dafür ist es hilfreich, wenn eine Maßnahme so ausgelegt ist, dass sie lokal Arbeitsplätze schafft.

Maßnahmen finanzieren

Die verfügbaren Finanzierungsquellen sind:

  • das Einkommen privater Haushalte, anderer Immobilieneigentümer und Unternehmen in der Kommune,
  • Zuschüsse bzw. Kreditvergünstigungen der Landes- und Bundesebene, die für die Planung und Umsetzung

klimaentlastender Maßnahmen oft recht hoch und vorteilhaft sind (siehe u.a. Bafa, Kommunalrichtlinie 2022 sowie die KfW),

  • der kommunale Haushalt (v.a. für Steuerung der Klimainitiative, Beauf- tragung von Analysen und Planung und erhöhte Kapazitäten für erfor- derliche Verwaltungsakte wie z.B. Verkehrsplanung, Baugenehmigungen),
  • Banken, die eigenständig oder im Rahmen von Förderprogrammen Kredite zur Verfügung stellen.

Planungsbüros

Es ist in aller Regel hilfreich, bei der Erstellung des Klima-Aktionsplans ein Planungsbüro zu engagieren, das • einen Klima-Aktionsplan schon mehrfach und mit gutem Ergebnis zusammen mit Kommunalverwaltung und ehrenamtlich Engagierten der Zivilgesellschaft erstellt hat, • inhaltlich stark ist, um schnell praktikable Maßnahmen mit hoher Wirkung zu erarbeiten und Irrwege zu vermeiden, und • prozessstark ist, damit die Klimainitiative zügig zu klaren Ergebnissen kommt, die von den relevanten Stakeholdergruppen mit Überzeugung getragen werden. Die zusätzliche Kapazität und Kompetenz dienen in der Regel dem Erfolg der Klimainitiative, wenn das Planungsbüro einen klaren Auftrag hat und gut ausgewählt und gesteuert ist. Die Erstellung der Ausschreibung und Vergabe wird formal in aller Regel durch die Kommunalverwaltung erfolgen. Diese Schritte sollten jedoch im Sinne einer breiten Akzeptanz in den wesentlichen Eckpunkten mit dem Klimaboard (siehe Kapitel 2.2) erarbeitet oder abgestimmt sein. Das KE-Team kann und sollte sich hier einbringen, damit die o.a. Anforde- rungen eingehalten werden und dessen Einbindung durch das Planungsbüro bereits in Ausschreibung und Vergabe verankert ist. Die Auftragsvergabe e- rfolgt i.d.R. in öffentlicher Sitzung - hier ist als politisches Signal eine Teilnahme des KE-Teams als Gast sinnvoll. Denkbare Planungsbüros finden sich u.a. auf der Webseite von GermanZero.

2.3. Stakeholder und Organisation

2.3.1. Stakeholder

Gerade am Anfang der Phase 2 hängen Dynamik und Wirkung oft stark vom Engagement von Einzelpersonen ab, die zusammen eine kritische Masse bil- den und erste Schritte aus dem Status Quo heraus erzielen. Da gilt es, die richtigen Personen zu identifizieren, zu gewinnen und mit ihnen die ersten Schritte zu tun. Im weiteren Verlauf sollte die Klimainitiative im Sinne einer dauerhafteren und breiteren Klimawirkung stärker in die Routinen der wesent- lichen Stakeholder integriert und weniger personenabhängig sein.

Wie bei jedem anderen Veränderungsprozess gilt auch für eine Klimainitiative:

  • sie sollte klare und breit verständliche und akzeptierte Ziele haben,
  • eine Mitwirkung sollte für die Einzelnen neben dem CO2-Effekt möglichst einen direkten Nutzen haben und einfach sein,
  • es sollte genug übertragbare Vorbilder geben (Nachahmen ist meist leichterals Pionier:in sein),
  • die Anliegen der Beteiligten sollten erkennbar beachtet werden und sie sollten selbst mit ausgestalten können.

Da jede Klimainitiative auch eine soziale Bewegung ist: für Feiern von Zwi- schenerfolgen, gesellige Ereignisse mit weniger Sachbezug und freundliche Begegnung zwischen den Beteiligten sollte genug Raum gegeben werden. Nachfolgend werden je kommunaler Stakeholder-Gruppe die typische Relevanz, weitere Anliegen neben CO2-Einsparung sowie Möglichkeiten für deren Einbindung genannt. Je besser Vorgehen und Maßnahmen der Klimainitiative diese Anliegen berücksichtigen und unterstützen, umso stärker werden die Stakeholder dann wiederum die Klimainitiative unterstützen. Es ist nicht realistisch, mit einer Klimainitiative alle Anliegen aller Stakeholder vollständig zu bedienen; man sollte aber zusehen, dass sie wichtige Anliegen zu einem relevanten Teil bedient. Der Klimainitiative spielt hierbei in die Hände, dass sich viele Maßnahmen zur CO2-Reduktion bei Stromerzeugung, Gebäudewärme und Verkehr kostensenkend auswirken. Für die Mobilisierung geht es dann v.a. darum, dies verständlich und zugänglich zu machen.

Da jede Kommune andere Strukturen und Personen umfasst, können im Fol- genden nur exemplarische Aussagen getroffen werden. Es sollte daher immer geprüft werden, was in der jeweiligen Kommune abweicht bzw. in diesem Leitfaden gar nicht berücksichtigt wurde. Stakeholder Politik, Verwaltung und Stadtwerke

  • Relevanz – Politik, Verwaltung und Stadtwerke sind zentrale „Player“ für die erfolgreiche Umsetzung des Klimaentscheids. Die Politik entscheidet, wohin

die finanziellen Mittel fließen und welches Projekt zuerst umgesetzt wird. Die Verwaltung bereitet Entscheidungen vor und setzt politische Beschlüsse um. Politik, Verwaltung und Stadtwerke sind Meinungsmacherinnen in einer Vorbildrolle durch Einflussnahme auf das Verhalten anderer in der Kommune (z.B. Genehmigung für EE-Anlagen, Bauplanung, Verkehrsplanung und in größeren Kommunen auch ÖPNV- Angebot) sowie durch eigenes Handeln verursachte Emissionen (z.B. Stadtwerke, Bürogebäude).

  • Anliegen – In der Politik zählt neben Sachargumenten der “Selbsterhal- tungstrieb”, dass man also seine Position für die nächsten Wahlen stärkt, weil

man öffentlich positiv wahrgenommen werden möchte. Parteiübergreifend ist dabei die Schaffung von Arbeitsplätzen ein hohes Gut sowie die Stärkung der kommunalen Finanzkraft und damit auch der Handlungsfähigkeit. Die Verwaltung ist meist in etablierten Abläufen kom- petent; für Neues fehlen ihr oft schlicht Zeit oder Erfahrung. Deshalb ist für sie wichtig, dass Maßnahmen einfach und zuverlässig umsetzbar sind (möglichst nah am Status Quo, geringes Risiko rechtlicher Anfechtung). Personal und Sachmittel werden ungern von einem Bereich auf den an- deren verlagert. Die Stadtwerke haben für die jeweilige Stadt große Betriebe mit vielen Mitarbeiter:innen, hohen Kosten und hoher Bedeutung für das tägliche Leben und die Versorgung ihrer Bürger:innen. Zum Teil sind sie auch eine wichtige Einnahmequelle für den kommunalen Haushalt (z.B. Gewinne aus der Energieversorgung subventionieren das Nahverkehrs- angebot). Diese originären Aufgaben sollten durch den Klima-Aktionsplan nicht gefährdet, sondern eher noch gestärkt werden, wenn man die Stadt- werke für ihn gewinnen möchte. Die Veränderung sollte in für die Stadt- werke handhabbaren Schritten erfolgen. Insgesamt gilt, dass es bei der Umsetzung des Klimaentscheids um deutliche Veränderungen in kurzer Zeit geht und damit per se schon ein Spannungsfeld mit Kommunalpolitik, - verwaltung und Stadtwerken erzeugt wird, die ansonsten oft über Jahrzehnte hinweg in relativ stabilen Bahnen zusammengearbeitet haben.

  • Optionen für Einbindung – Politik (möglichst parteiübergreifend) und Ver- waltung sollten frühzeitig in die Entwicklung der Maßnahmen eingebunden

werden, um deren Qualität und Akzeptanz zu steigern. Dies gilt auch und insbesondere für die Stadtwerke (Energieversorgung, Energieverbrauch und ggf. ÖPNV-Angebot), die je nach Haltung eine Klimainitiative sehr befördern oder ausbremsen könnten. Die eingebundenen Personen sollten hohen Willen zur Klimaentlastung, Sachkompetenz und Einfluss auf ihre Partei, Verwaltung oder kommunalen Betrieb haben. Wo die Ausgestaltung der Maßnahmen die fachlichen oder zeitlichen Möglichkeiten der Stadtwerke übersteigt, sollte das durch Zeit und Know-How von anderen in der Klimainitiative oder durch Dritte außerhalb der Kommune kompensiert werden.

Stakeholder Bürger:innen

  • Relevanz – Weitere zentrale Player sind die Bürger:innen. Zum einen haben sie durch das eigene Verhalten einen hohen Einfluss auf Stromerzeugung und

Energieverbrauch bei Mobilität und Wohnen. Zum anderen sind sie für die Politik eine entscheidende Gruppe – ein Klima- Aktionsplan ohne breite Zustimmung in der Bevölkerung wird wohl kaum zum Tragen kommen.

  • Anliegen – Bürger:innen wollen eine gute Lebensqualität zu geringen Kosten haben. Auch hier hilft es, wenn Maßnahmen einfach und risikoarm umsetzbar

sind. Das bedeutet bei Wärme- und Stromversorgung, dass sie in Anschaffung und Betrieb günstig und zuverlässig sind. Das bedeutet beim Verkehr, dass keine relevante Reisezeit-Verlängerung oder Komforteinbußen entstehen – wiederum bei möglichst geringen eigenen Ausgaben. Oft wird auch eine Stärkung des Nachbarschaftsgeistes positiv erlebt.

Optionen für Einbindung – Hier gibt es drei Ebenen:

  • als Verbraucher:innen (Wohnen, Verkehr) – hier ist zum einen wichtig,Bürger:innen als Rollenvorbilder für Anpassungen im Verhalten entspre- chend des Klima-Aktionsplans zu gewinnen und deren Leistung auch medial zu würdigen. Zum anderen sollte das Feedback aller Bür- ger:innen regelmäßig erhoben werden, welche Maßnahmen ihnen unbekannt sind oder nicht überzeugend erscheinen. Dies sollte dann genutzt werden, um die Maßnahmen im Klima-Aktionsplan bekannter und überzeugender zu machen.
  • durch Einflussnahme auf Politik und Verwaltung – hier ist eine Gruppe von Bürger:innen per Social Media aufzubauen, die für einfache und ein- malige Engagements aktiviert werden kann, um die Power zur Umset- zung des Klimaentscheids in Politik und Verwaltung zu stärken.
  • als laufende Treiber:innender Klimainitiative - hier dürfte jede Kommune genügend Bürger:innen haben, die aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung die Kompetenz haben, einen Klima-Aktionsplan zu erstellen und umzusetzen. Auch wenn in der Praxis dieses Know-How wegen be- grenzter Zeitbudgets für ehrenamtliches Engagement nur begrenzt für die Klimainitiative verfügbar sein wird: das Know-How sollte gezielt gesucht und in die Maßnahmen-Erarbeitung und -Umsetzung mit Modellen eingebunden werden, die zu diesen Bürger:innen passen (z.B. dauerhaft vs. als gelegentliche/r Sparring-Partner:in).

Stakeholder Wirtschaft

  • Relevanz – Das Handwerk (Gebäudeenergie und auf-Dach Photovoltaik) und die Banken (Kredite für

Umrüstungen) sind wichtige lokale Partner:- innen für die Umsetzung des Klimaentscheids. Weil dies ihr Geschäft aus- weitet, können sie auch starke Fürsprecher:innen werden. Andere lokal ansässige Firmen haben zum einen eigene Emissionen, die es zu redu- zieren gilt, und zum anderen direkt oder indirekt durch ihre Vernetzung und Arbeitsplätze in der Regel relevanten Einfluss auf die Meinungsbildung der Kommunalpolitik. Wenn ein Klima-Aktionsplan von der lokalen Wirtschaft als arbeitsplatzschädigend dargestellt wird, dann wird das kommunalpolitisch leicht ein „Totschlag-Argument“. Wenn aber zum Beispiel das Handwerk über den Klima-Aktionsplan Unterstützung und Wertschätzung erfährt, hat die Klimainitiative einen wichtigen Partner gewonnen. Soest zum Beispiel plant eine Ausbildungsoffensive im Handwerk mit dem Slogan "wir Handwerker sind Unterstützer der Energiewende".

  • Anliegen – Generell wird unterstützt, was Umsatz steigert oder Rentabilität verbessert. Dies

gilt auch für Maßnahmen, die die Kommune als Wohnort attraktiver machen (Anwerbung von gutem Personal). Firmen mit geringen CO2-Emissionen haben in manchen Branchen Vorteile, die aber selten hoch und sicher genug sind, um entscheidungsrelevant zu sein. D.h. CO2- Reduktion muss sich in der Regel (wirtschaftlich) lohnen oder auferlegt werden.

  • Optionen für Einbindung – Insbesondere Handwerk und Banken sollten früh und eng in die

Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen einbe- zogen werden. Ansonsten sollte versucht werden, wichtige Einzelunterneh- mer:innen und die Gewerbevertretungen (z.B. IHK, Handwerkskammer) als Fürsprecher:innen zu gewinnen. Wenn Einzelunternehmer:innen zudem als Vorreiter:innen gewonnen werden, kann das reflexhafte Vorbehalte abbauen, Maßnahmen zur Senkung deren Emissionen a priori als arbeitsplatzschädigend darzustellen. Stakeholder andere Umweltinitiativen

  • Relevanz – Umweltinitiativen wie Fridays for Future, ADFC, BUND etc. haben bei Bürger:innen

eine hohe Glaubwürdigkeit in Umweltfragen. Dass die lokalen Umweltinitiativen den Klima-Aktionsplan und die Klimainitiative relativ geschlossen unterstützen, ist deshalb wichtig für die Unterstützung durch die Bürger:innen und andere Stakeholder.

  • Anliegen – Umweltinitiativen stimmen zwar hinsichtlich ihrer übergeordneten Ziele oft überein,

weisen in ihren prägenden Persönlichkeiten und den konkreten Forderungen jedoch häufig zentrale Unterschiede auf (z.B. Arten- und Landschaftsschutz vs. Windanlagen). Für Anwerben und Erhalt ihrer Mitglieder und Spender:innen ist es wichtig, dass sie lokal als wirksame Treiber guter bzw. Verhinderer schlechter Entwick- lungen gesehen werden.

  • Optionen für Einbindung – Ein relevanter Teil der in der Klimainitiative engagierten

Bürger:innen werden zugleich Mitglieder einer lokalen Umwelt- initiative sein. Das ist schon eine wichtige Form der Einbindung, da diese Bürger:innen die Klimainitiative dann in der Regel in ihrer jeweiligen Umweltinitiative vermitteln und aus dieser wiederum Impulse einbringen. Zum anderen sollte periodisch ein Austausch mit den führenden Persön- lichkeiten dieser Initiativen geführt werden, in welchem dann gemeinsame Aktionen und eine konsistente Kommunikation abgestimmt werden (ggf. auch ein „agree to disagree“).

2.3.2. Rollenverteilung in der Klimainitiative

In Phase 1 arbeitete das KE-Team auf das übergeordnete Ziel „klimaneutral bis zum Jahr 203X“ und dessen Verabschiedung im Kommunalparlament hin. Diese Arbeit war noch wenig fachspezifisch und stark durch Öffentlichkeitsar- beit und Mobilisierung geprägt. In Phase 2 sind die Aufgaben der Klimainitiative nun vielfältiger: neben fach- spezifischen Aufgaben (z.B. “Wie ändere ich einen Bauleitplan?” oder “Welche Emissionen können Kläranlagen einsparen?”) umfassen diese auch die Einbindung von Wirtschaft und Verwaltung sowie das Umsetzungsmonitoring. Zudem kommen neue und mehr Mitstreiter:innen an Bord. Das erfordert eine andere Organisation, die viele nicht (vorrangig) Klima-Überzeugte einbindet. In der Kommunalverwaltung zentriert sich die „Macht“ in der Regel auf den/die Bürgermeister:in, die wesentlichen Dezernent:innen und den/die Leiter:in der Stadtwerke. Zudem spielen die relevanten Fraktionsvorsitzenden im Kommunalparlament eine zentrale Rolle. Diese „Machtzentren“ gilt es als Treiber oder zumindest Mitgestalter:innen der Bewegung zu gewinnen. Öfter ist in Phase 1 das KE-Team Treiber der Klimainitiative. In Phase 2 teilen sich diese Rolle idealerweise die genannten „Machtzentren“ der Kommunalver- waltung mit dem KE-Team: liegt die Verantwortung nur bei der Kommunalver- waltung, stehen Ambition und Geschwindigkeit sowie die breitere Mobilisierung der Bevölkerung im Risiko. Versteht sich die Kommunalverwaltung nicht auch als Treiber, leidet die Durchschlagskraft ebenfalls. Ideal ist ein Tandem aus Kommunalverwaltung und KE-Team – sowohl bei Erarbeitung als auch bei Umsetzung des Klima-Aktionsplans. Die Gebietskörperschaft hat in der Regel begrenzte Kapazitäten und Erfahrung mit Transformationen dieser Größenordnung sowie mit der dazu erforderlichen Mobilisierung großer Anteile der lokalen Bevölkerung und Wirtschaft. Zum Teil stehen auch etablierte Strukturen und Abläufe einer kraftvollen und zügigen CO2-Reduktion im Wege. Das lässt sich sehr wirksam durch eine konsequente Einbindung des KE-Teams und anderer lokaler Stakeholder kompensieren und darüber auch eine breitere Akzeptanz des Klima-Aktionsplans erzielen. Allerdings sind von Kommune zu Kommune die Voraussetzungen dazu unterschiedlich, v.a. die

  • Bereitschaft der Gebietskörperschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Stakeholdern der

Klimainitiative und

  • Kapazität und Kompetenz des KE-Teams, die Phasen 2 und 3 wirksam mitzugestalten.

Das bedeutet, dass die Rollen jeweils sinnvoll auszuhandeln sind und sich auch über die Zeit entwickeln werden. Für den Erfolg des KE-Teams ist es dabei wichtiger, dass es seine Rolle wirksam und stabil wahrnehmen kann, als dass sie „maximal“ ist. Ein exemplarisches Rollenspektrum ist dabei:

  • Vernetzung der klimabewegten NGO in der Kommune, um koordiniert zur Klimainitiative in einer oder mehreren der unten angegebenen Rollen beizutragen
  • Kommunalpolitik und -verwaltung nach Bedarf ehrenamtliches Know-How aus der Kommune und

Erfahrungswerte aus anderen KE-Kommunen verfügbar machen • bei Erstellung des Klima-Aktionsplans durch die Kommunalverwaltung bzw. das Planungsbüro Input geben

  • Einzelne Maßnahmen erarbeiten und in der Kommune zur Entscheidung führen, wo das KE-Team

besondere Kompetenzen dazu hat

  • Mobilisierung der breiteren Bevölkerung für die Umsetzung einzelner Maßnahmen des Klima-

Aktionsplans oder zur Unterstützung des Klima- Aktionsplans insgesamt

  • Nachhalten, ob der Klima-Aktionsplan mit ausreichender Ambition aufgestellt und umgesetzt wird

(Wieviel CO2-Reduktion ist bis wann zu erwarten?) Die Frage, welche Rolle das KE-Team einnehmen kann und will, sollte spätestens im Kickoff-Workshop zur Phase 2 geklärt werden und danach jährlich überprüft und nach Bedarf angepasst werden.

2.3.3. Organisation der Klimainitiative

Es gibt bei der Organisation der Klimainitiative keinen Königsweg. Hier ist zum einen ein Spagat zwischen breiter Einbindung und fokussierter Arbeitsfähigkeit zu leisten. Eine dazu passende, denkbare Organisation ist im Folgenden vorgestellt. Die darin beschriebene Rolle des KE-Teams ist dabei eine „starke“. Bei einer einfacheren Rolle würde entsprechend Beteiligung in einzelnen Gremien reduziert sein oder ganz entfallen.

Eine denkbare Organisation:

  • Die Koordination der Klimainitiative und ihrer Organisation liegt sinnvoller- weise bei dem/der Oberbürgermeister:in sowie einer/m, in der Kommune breit anerkannten Vertreter:in des KE-Teams. Diese Koordinator:innen soll- ten auch die Besetzung der weiteren u.a. Arbeitsstrukturen mit Input der Stakeholder-Gruppen festlegen.

Wenn diese Personen keine ausgeprägte Projektmanagementkompetenz haben, sollten sie eng von je einem kompetenten Mitglied ihrer Organisation oder Dienstleister begleitet und unterstützt werden. Hier wird bewusst der Begriff „Koordination“ und nicht „Leitung“ genutzt. Eine „Leitung“ der Verwaltung kann prinzipiell nicht bei einem Mitglied der Zivilgesellschaft liegen, sondern nur im Bereich der klassischen Entscheidungskaskade Kommunalparlament und Kommunalverwaltung.

  • Ein Klimabeirat berät die Klimainitiative auf dem Weg zur Klimaneutralität unter Leitung der o.a. Koordinator:innen. Hier können und sollen sämtliche gesellschaftliche Gruppen und Einzelpersonen aus Umwelt-NGOs und Sozialverbänden – über Wirtschaft, Wohnungswirtschaft und Landwirtschaft bis hin zu Kirchen oder Vereinen – eingebunden werden. Durch diese Einbindung sollen in der jeweiligen Kommune Akzeptanz und Fortschritt der Klimainitiative gefördert werden. Damit der Klimabeirat arbeitsfähig bleibt, sollte er nicht mehr als 20 Mitglieder haben.

An das Klimaboard (wenn eingerichtet, ansonsten an den Klimabeirat) berichten Arbeitskreise, die fachspezifisch aber nicht zu eng oder kleinteilig gefasst werden, damit deren Koordination machbar bleibt und Lösungen mit ganzheitlichem Blick erarbeitet werden:

  • Öffentlichkeitsarbeit – z.B. Presse, Social Media, Newsletter für Unterstützer:innen, Bürger:innen als Unterstützer:innen gewinnen und betreuen.
  • Klima-Aktionsplan – z.B. Konsolidierung und Bewertung der Maßnahmen zum Klima-Aktionsplan (was, wann, Klimaeffekt, ggf. lokaler Effekt auf Einkommen, Wirtschaft und öffentlichen Haushalt).
  • Stromerzeugung und -beschaffung – z.B. Stromeinkauf der Stadtwerke und Privatpersonen, PV auf-Dach, PV Freifläche, ggf. Windkraftanlagen
  • Gebäudewärme – z.B. Wärmesanierung, Heizungsumstellung (v.a. Wärmepumpe), energetische

Anforderungen in Bebauungsplan und Baugenehmigungen

  • Verkehr – z.B. Beschaffung Elektrofahrzeuge für die Stadt, Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge, Radwege, Park & Ride, ggf. lokales ÖPNV-Angebot (Bus, Rufbus, Sharing-Angebote), Verkehrsberuhigung.
  • Weitere ggf. gewählte Schwerpunkte im Klima-Aktionsplan


Jeder Arbeitskreis sollte eine/n oder zwei Leiter:innen mit guter Projekt- management-Kompetenz haben. Sie sollen im Sinne der Arbeitsfähigkeit und dem Entstehen eines Teamgeistes nicht mehr als 6-8 Mitglieder haben. Naheliegend ist eine Zusammensetzung aus je 2-3 Mitgliedern aus Verwaltung, Wirtschaft und KE-Team. Wichtig ist, dass von Beginn das gemeinsame Verständnis besteht, dass Mitglieder unproblematisch ausge- tauscht werden, wenn sich ihr Einsatz, Sachkompetenz oder Teamfit als nicht ausreichend erweist.

Wichtig - Die Arbeit der Klimainitiative sollte man mit der Arbeit des Kommu- nalparlaments auch dadurch verzahnen, dass das Kommunalparlament per Geschäftsordnung oder anderem Beschluss festlegt:

  • der Klimabeirat hat das Recht im Kommunalparlament
  • die Arbeitskreise haben das Recht in dessen Ausschüssen

zu bestehenden Tagesordnungspunkten angehört zu werden und selektiv selbst Tagesordnungspunkte und Beschlussvorlagen einzubringen. Wenn die Gebietskörperschaft eine/n Klima(schutz)manager:in eingestellt hat, wird er/sie je nach Status und persönlichem Format in der o.a. Organisation an geeigneter Stelle eingesetzt (z.B. im Arbeitskreis Klima-Aktionsplan). Ein solcher Klimabeirat und fachliche Arbeitskreise wurden z.B. vom Magistrat der Stadt Kassel aufgesetzt, um den Weg der Stadt zur Klimaneutralität sowohl fachlich als auch zivilgesellschaftlich zu begleiten. Ein Beispiel für einen Klimabeirat in einer kleineren Stadt findet sich in Rietberg. Für die Aufstellung dieser Organisation sollten 2-3 Monate eingeplant werden (schneller ist in der Regel unrealistisch, eine längere Dauer lähmt dagegen den Aufbruch und kann ein Indikator für noch ungelöste Probleme z.B. bei den Zielen oder dem Weg sein, die dann adressiert werden sollten).

Mobilisierung

Die Phase 2 sollte schwungvoll und festlich mit intensiver medialer Begleitung eingeleitet werden. Ein Kernbaustein davon ist der u.a. Kick-Off Workshop. Im weiteren Verlauf ist entscheidend, den Schwung bei den zentralen Entschei- dungsträger:innen ebenso wie in der breiteren Bevölkerung aufrecht zu halten. Dazu dienen neben Fortschritt in der Sache - handwerklich gut gemacht, zügig mit Augenmaß – auch laufende Informationsformate, ein Feiern der Zwischenerfolge, Kampagnen und andere zeitlich begrenzte Schwerpunktsetzungen sowie gute Teamarbeit in allen Bereichen der Klimainitiative.

3.1 Kick-Off Workshop

Im Kick-Off Workshop startet das Teambuilding für die Phase 2 und werden wesentliche Festlegungen für die Arbeit in der Phase 2 etabliert (Ziele, Strate- gie, Zeitplan, Organisation und Arbeitsmodus). Hier geht es im Wesentlichen um die Adaption der Inhalte dieses Leitfadens an die Besonderheiten der Kom- mune und deren Klimainitiative. Wichtig ist, dass unter den Teilnehmer:innen eine Aufbruchsstimmung, ein gemeinsam getragenes Bild von Weg und Ziel der kommenden 12 Monate und der Wille zur vertrauensvollen und wirksamen Zusammenarbeit entsteht. Der Kick-Off Workshop wird von den Koordinator:innen, deren jeweils Projektmanagement-erfahrenen Unterstützer:innen sowie von erfahrenen Moderator:innen vorbereitet (bezogen auf Teilnehmer:innen, Inhalte und Ablauf) und durchgeführt. Es sollten nicht mehr als 20 Teilnehmer:innen sein: die voraussichtlich zentralen Persönlichkeiten aus den „Machtzentren“ der Gebietskörperschaft, dem KE-Team und dem Klimabeirat. Die Dauer sollte auf einen halben bis ganzen Tag ausgelegt sein. GermanZero unterstützt auf Wunsch gerne bei Vorbereitung und Durchführung dieses Workshops.

3.2 Öffentlichkeitsarbeit

Hier wird zunächst auf das Kapitel Öffentlichkeitsarbeit im GermanZero- Leitfaden zur Phase 1 verwiesen. Im weiteren Verlauf soll dieser Abschnitt (und das Kapitel zur Mobilisierung insgesamt) weiter ausgearbeitet werden.

Monitoring und Evaluation

Der Klima-Aktionsplan und dessen Umsetzung sollten nach bestem Wissen und Gewissen so geplant werden, dass sie den Zeitraum zur Erreichung der Klimaneutralität abdecken. Jedoch ist die Transformation so grundlegend, der Zeitraum so lang und das Umfeld (Gesetze, Preise, Technologien) so dynamisch, dass es immer wieder ein Nachjustieren erfordern wird - aufgrund der gemachten Ergebnisse und Erfahrung sowie Veränderungen in Rahmenbedingungen. Insofern ist damit zu rechnen, dass im Verlauf der Klima-Aktionsplan und dessen Umsetzung mehrmals – wiederum nach bestem Wissen und Gewissen für den verbleibenden Verlauf bis zur Klimaneutralität – aktualisiert werden. Wesentlich Anstöße dazu geben ein regelmäßiges Monitoring und Evaluation von Umsetzung und Wirkung einzelner Maßnahmen sowie des Klima- Aktionsplans insgesamt.

Monitoring – Hier wird mit Ist-Daten und aufgrund der Erfahrungen mind. im

  • jährlichen Rhythmus die Bilanzierung aktualisiert - im bisherigen Verlauf und in der jährlichen Prognose bis zum Ende der Umsetzung des Klima- Aktionsplans. Damit wird transparent, inwieweit mit den Maßnahmen nach aktuellem Erkenntnisstand die Klimaneutralität zum Zieljahr erreicht wird.
  • Quartalsrhythmus nachverfolgt, welche Meilensteine der Maßnahmen im Plan bzw. wie weit im Verzug sind

Das Monitoring sollte vom Arbeitskreis Klima-Aktionsplan in Zusammenarbeit mit den anderen Arbeitskreisen und der Kommunalverwaltung erstellt werden.

„Evaluation“ ist die Auswertung der Ist-Daten, aktualisierten Bilanzierung und gemachten Erfahrung um zu verstehen,

  • ob die bisherigen Ziele je Maßnahme und für den Klima-Aktionsplan insgesamt zu erreichen sind, und
  • wo ggf. welcher Verbesserungsbedarf im Klima-Aktionsplan und dessen Umsetzung besteht.

Entsprechend der beiden o.a. Monitoring-Rythmen sollte die Evaluation

  • laufend aber mindestens quartalsweise in Klima-Board und Arbeitskreisen erfolgen (anhand Einhaltung Meilensteine, bisheriger Erfahrungen und ggf. Veränderungen in Rahmenbedingungen)
  • jährlich in Klimabeirat und Kommunalparlament erfolgen.

Maßnahmen

Da jede Klimainitiative nur wenige Jahre, Ressourcen und Geld für eine funda- mentale Transformation zur Verfügung hat, ist es wichtig sich auf wenige Maß- nahmen mit möglichst hoher Wirkung, einfacher Umsetzung und geringen Kosten zu fokussieren. Diese sind im Weiteren als „Kern-Maßnahmen“ be- zeichnet. Wie in Kapitel 2.2 ausgeführt, ist es für die Mobilisierung und den Erfolg der Klimainitiative wichtig begleitend zur Erstellung des Klima-Aktionsplans auch schon konkrete Sofortmaßnahmen entschieden oder umgesetzt zu haben, die auf diese Kern-Maßnahmen einzahlen. Unter „Sofortmaßnahme“ wird dabei v.a. verstanden, dass innerhalb von 12 Monaten durch die Entscheidung eine relevante CO2-Wirkung im Anwendungsbereich zuverlässig erfolgen wird oder schon erzielt worden ist. Innerhalb dieser 12 Monate liegt auch immer die Aufstellung des kommunalen Haushaltes, in der die Sofortmaßnahmen durch entsprechende Anträge aus Kommunalverwaltung oder -parlament verankert werden sollten, wenn ihre Umsetzung Mittel der Kommunalverwaltung erfordert (unterjährige Finanzierungsentscheidungen sind zwar möglich aber deutlich schwerer).

Die in diesem Abschnitt genannten Kern- und Sofortmaßnahmen

  • liegen in den fokussierten Sektoren Stromerzeugung, Gebäudewärme und Verkehr, da diese kommunal relativ gut beeinflussbar sind und bun- desweit ca. 67% der CO2-äquivalenten Emissionen ausmachen1.
  • nutzen die Hebel Suffizienz (mehr Rad fahren), Effizienz (Haus besser iso- lieren), Substitution (Wärmepumpe anstatt Ölheizung) und Kompen- sation (verstärkte CO2-Bindung durch Waldbewirtschaftung).
  • sind keine vollständige Liste des Möglichen, sondern eine priorisierte Auswahl nach den Kriterien:
  • in den meisten Kommunen anwendbar
  • einfach zu bewerten und entscheiden (u.a. weil kostensenkend)
  • kann zügig starten und erzielt relevante CO2-Reduktion bis 203x

Bei voller Ausschöpfung des Potenzials dieser Kern-Maßnahmen sollte die Kommune in den o.a. Sektoren Klimaneutralität weitgehend erreichen.

  • ersetzen nicht den Klima-Aktionsplan, sondern sind ein Baukasten, aus dem ein Klima-Aktionsplan erstellt werden kann. Die Auswahl des richtigen Maßnahmenmix für eine Kommune entscheidet das Kommunalparlament im Dialog mit der breiteren Klimainitiative

Lesehilfe: Die Sofortmaßnahmen stehen jeweils in kursiv bei der Kern- Maßnahme, auf die sie einzahlen. Ein guter Teil der Sofortmaßnahmen betrifft eigene Emissionen der Kommunalverwaltung - nicht nur weil die Kommune hier 1 Nach Daten des Umweltbundesamtes für das Jahr 2021 direkt und selbst handeln kann, sondern auch weil sie eine wichtige Vorbildwirkung für die privaten Haushalte und die örtlichen Unternehmen hat. GermanZero erarbeitet derzeit eine detaillierte Beschreibung jeder dieser Maßnahmen (inkl. konkrete Ausgestaltung, Wirtschaftlichkeit und Finan- zierung, zu beachtende Regelungen, Muster-Beschlussvorlagen für das Kommunalparlament und Best Practice Beispiele).

Die Kern- und Sofortmaßnahmen

Stromerzeugung

  1. PV-Strom auf Dach mit Speicher – Eigentümer und Mieter von Gebäuden werden mit einer Info-Kampagne mobilisiert, selbst eine PV-Anlage aufzu- stellen bzw. über Mieterstrom eine solche mitzufinanzieren. Durch Bünde- lung von Maßnahmen werden die Kosten gesenkt. Durch „schlüsselfertige“ Angebote der Stadtwerke wird es den Eigentümern einfacher gemacht, PV aufzustellen. Sofort: innerhalb von 12-24 Monaten auf 25% der kommunalen Dach- flächen so viel PV installieren, wie kostenneutral oder kostensenkend realisierbar.
  2. Freifläche PV und Wind – in den Bebauungsplänen der Kommune ge- nügend Freiflächen für die Erzeugung des gesamten Strombedarfs der Kommune für PV und/oder Wind ausweisen (sinnvollsten Mix je nach Standort wählen). Einfache und schnelle Genehmigung durch kommunale Behörden. Sofort: Kommunale Fläche zur Verpachtung ermitteln und ausschreiben, um eine erste größere Anlage innerhalb von 12 Monaten zu genehmigen.
  3. Straßenbeleuchtung zu 100% auf LED umstellen (und ggf. andere Ver- brauchsreduzierungen) – senkt dann neben den Stromkosten i.d.R. auch Wartungsaufwand. Sofort: in 12 Monaten 25% der Beleuchtung umstellen
  4. Im Stromeinkauf Anteil Ökostrom sukzessive auf 100% erhöhen – Kommune beauftragt Stadtwerk oder Konzessionsträger, ein kostengüns- tiges 100%-Ökostrom-Angebot für alle Einwohner und Betriebe durch Eigenerzeugung oder durch Zukauf zu machen und das Angebot wirksam zu vermarkten. Ansonsten kommunale Kampagne für beschleunigten individuellen Wechsel zu Öko-Strom. Sofort: in 12 Monaten Stromver- brauch kommunaler Liegenschaften und ePkw auf 100% Ökostrom um- stellen, wo mind. kostenneutral und vertraglich möglich. Wenn Vergabe vertraglich erst nach 12 Monaten möglich, dann vorher Ausschreibungs- bedingung 100% Öko-Strom und -datum entscheiden.
  5. Aufbau Wasserstoffsynthese (nur größere Kommunen, soweit aus o.a. Erzeugungskapazitäten ein Stromüberschuss erzeugt wird). 2 Im Detail noch mit den Maßnahmen von LocalZero zu harmonisieren

Gebäudewärme

  1. Für Neubau - privat oder gewerblich – Bebauungspläne so ändern und ggf. durch städtebauliche Verträge ergänzen, dass die Mindest-Anforderungen sind: Installation von PV-Anlagen auf >50% der PV-geeigneten Dachfläche, Erfüllung Standards KfW-Effizienzhaus 40, keine Öl- oder Gasheizungen.
  2. Im Bestand sukzessive Heizleistung auf Wärmepumpe (Luft, Wasser oder Erde) umstellen, wo wirtschaftlich In baulich genügend verdichteten Quartieren bieten sich auch Wärmenetze mit Großwärmepumpen an, die zügig und prioritär genehmigt werden. Sofort: In 12 Monaten wirtschaftliche Heizungsumstellungen in kommu- nalen Gebäuden erfassen und deren zeitnahe Umsetzung beschliessen, u.U. auch als gefördertes Konzept nach Kommunalrichtlinie.
  3. Gebäude schrittweise an den Standard KfW 40 heranführen, begin- nend mit besonders ineffizienten Gebäuden. Bündelung für „industrielles Arbeiten“ (schneller, preiswerter) mit energetischen Quartierskonzepten. Beschleunigung durch „schlüsselfertiges Angebot“ (z.B. Planung, Zuschüs- se beantragen und abrechnen, Fixpreis) der Stadtwerke. Aufsuchende Energieberatung für Heizungsumstellung und Wärmesanierung. Sofort: In 12 Monaten energetische Quartierskonzepte für 10-20% der Wohnfläche erstellen und die Erstellung für die weiteren 80-90% Wohnfläche beauftragt haben.

Verkehr

  1. Umstellung „aller“ Pkw auf Elektro zum jeweils nächsten Kaufzeit- punkt: Kommune motiviert Gewerbe & private Haushalte, das zu tun. Kommune unterstützt das durch leichte Genehmigung privater Wallboxen und forcierten Aufbau schneller öffentlicher Ladestruktur. Sofort: Kommune stellt >95% Ihrer weiteren Pkw-Beschaffungen (Kauf, Leasing, Miete) auf Elektro-Pkw um und baut dazu Ladestationen an den Standorten dieser Pkw.
  2. Ausbau Anteil Fahrrad am Modal Split– genügend gut abgesicherte Fahrradwege, Vorbildfunktion Leitungsebene Kommunalpolitik/-verwaltung kommen zu 90% mit dem Fahrrad zur Arbeit, weniger Durchgangsstraßen in Wohnvierteln (Poller an Kreuzung): diese Viertel sind dann ruhiger für alle, Kinder haben mehr Platz zu spielen; Pkw sind langsamer, Fahrräder schneller. Überall in der Stadt genug Fahrradstellplätze, ... Sofort: Kampagne zur Förderung Radnutzung durchgeführt („80% der Wege bis 5 km mit dem Fahrrad“) verbunden mit einer lokal sinnvollen Auswahl konkreter Maßnahmen. In einem Quartier werden durch provi- sorische Poller Durchgangsverkehre beendet und nach 12-Monaten ausgewertet
  3. Ausbau Anteil ÖPNV am Modal Split–mehr Park&Ride - Plätze wo Bedarf besteht, mehr „Rufbus“ (kleinere Gefäße flexibler nach Bedarf einsetzen = wenig warten, schnell und trocken von A nach B).

Anderes

  1. Kohlenstoff-Senken (LULUCF) – Feuchtgebiete reaktivieren,Waldbewirtschaftung auf CO2-Aufbau.
  2. Industrie (soweit vorhanden) – als kommunale bzw. Kreisbehörde kann man Betriebsgenehmigungen für CO2-emittierende Anlagen auf 2045 limitieren (Jahr bis zu dem Deutschland laut Regierungsbeschluss klimaneutral sein soll)?
  3. Sicherung Kapazität für Steuerung und Planung in der Klimainitiative insgesamt sowie in den Maßnahmen - dies ist frühzeitig und in guter Qualität zu sichern, damit die Klimainitiative arbeitsfähig und wirksam ist. Sofort: Stellen für ein/e Klimaschutzmanager:in einrichten bzw. Förder- mittel dafür beantragen, als Stabsstelle des/der Bürgermeister:in einrichten und in guter Qualität besetzen.

Ausbau Fachkräfte Bau und Heizung/Klima/Elektro – Damit die Maß- nahmen Strom und Gebäudewärme zum Tragen kommen, sind deutlich mehr Fachkräfte in diesen Berufen erforderlich, die jetzt schon meist Eng- passberufe sind. Sofort: lokale Offensive zu Ausbildung, Anlernen und Rekrutierung in diesen Berufen.


Blick auf das KE-Team

Wenn ihr nach dem klassischen KE-Prozess vorgegangen seid, habt ihr bereits erfolgreich und ausdauernd als Team zusammengearbeitet, denn ihr habt in Eurer Kommune erreicht, dass die Klimaneutralität bis spätestens 2035 als Ziel anerkannt wird (Phase 1).

Dennoch kann fast jedes Team bei Zusammenarbeit oder Umgang mit schwierigen Situationen noch besser werden. Als Impuls dazu dienen die folgenden drei Angebote:

  • Dreieck der Gemeinsamkeiten

Eine kleine Methode, um sich im Team besser kennen zu lernen und Vertrauen aufzubauen.

  • Alle sind wir anders!

Ein Erklärungsmodell, warum mit dem/der einen ein Gespräch gut und entspannt abläuft und es mit anderen „immer“ anstrengend ist.

  • Aufgaben im Team

Welche Aufgaben müssen eigentlich in einem „guten“ Team übernommen werden?

Die beiden letzten Methoden sind hier nur in ihren Grundlagen dargestellt, die dennoch – hoffentlich – einen anderen, vielleicht neuen und hilfreichen Blick auf das Team und die Zusammenarbeit ermöglichen.

Dreieck der Gemeinsamkeiten Um gut und gerne miteinander zu arbeiten, hilft es, sich gegenseitig zu kennen. Das Dreieck der Gemeinsamkeiten ist eine einfache, kleine Methode, um das Kennenlernen zu fördern und damit die Grundlage für gegenseitiges Vertrauen zu legen. Die Methode kann sowohl in Teams angewandt werden, die bereits länger miteinander arbeiten, als auch in gemischten Teams von „Neuen“ und „Alten/Erfahrenen“. Vorgehen:

  • Teilt euch in Dreiergruppen (wenn es nicht aufgeht, gleicht mit Vierergruppen aus). In eine Kleingruppe sollten immer die gehen, die sich am wenigsten kennen
  • Jede Kleingruppe zeichnet auf ein großes Blatt Papier ein großes Dreieck (Viereck) und beschriftet die Ecken mit den Namen
  5 Minuten
  • Nun suchen die Teilnehmer:innen in den Kleingruppen jeweils Gemeinsamkeiten, entweder zwischen 2 Personen (werden an die Gerade zwischen ihren Namen geschrieben) oder zwischen allen 3 Personen (werden in die Mitte geschrieben)
   20 Minuten

  • Gemeinsamkeiten könnten liegen in Herkunft, Familie, Lebenslauf, Beruf, Hobby, Haustiere, Urlaube, Essen/Trinken, ...
  • Stellt euch abschließend gegenseitig vor, ob und 5 Minuten welche Überraschungen ihr erlebt habt

Alle sind wir anders!

Es gibt viele Modelle, die versuchen Menschen und ihre Verhaltensweisen zu erklären. Wir wollen euch hier ein Modell von Riemann und Thomann vorstel- len, welches davon ausgeht, dass jeder Mensch vier Grundstrebungen hat, nämlich Nähe, Distanz, Dauer und Wechsel. Sofort wird deutlich, dass Nähe und Distanz sowie Dauer und Wechsel jeweils Gegenpole zueinander sind. Grundsätzlich haben wir alle 4 Grundstrebungen in uns, die aber je nach Per- sönlichkeit, Kontext, aber auch Lebensphase usw. unterschiedlich deutlich ausgeprägt sein können. Und je nachdem, welche dieser Pole gerade bei uns besonders ausgeprägt ist, verändert sich unsere Komfortzone, aber auch die von uns gern übernommenen Aufgaben. Abbildung 3

Zu den vier Polen ist in der Abbildung jeweils dargestellt, welches die eher positiven und in kursiv die eher negativen Eigenschaften einer Person sein könnten, die sich in der Nähe eines der Pole verortet. Es gibt keinen Automatismus, dass alle positiven oder überhaupt eine negative Eigenschaft gelebt wird. Ob eine Eigenschaft als „negativ“ eingeschätzt wird, hängt wieder- um sehr von den Rahmenbedingungen ab: Das gleiche Verhalten, welches bei einer:m Buchhalter:in als „genau“ bezeichnet würde, würde in der Kreativ- wirtschaft sicher als pedantisch oder auch unflexibel eingeschätzt werden. Jede:r kann sich nun verorten in diesem Diagramm, entweder in einer der Extremen, oder eher in der Mitte und damit beide Pole in sich vereinigend. Ebenso kann sich auch jeder fragen, ob und wie die negativen Eigenschaften gelebt werden. Dabei ist selbstverständlich, dass man täglich auf Menschen trifft, die sich in diesem Diagramm an anderer Stelle verorten. Ob diese Menschen bei in der Kommunikation möglicherweise entstehende Spannung/ Verwunderung/ Irritation positiv wahrgenommen werden, weil man sich angeregt fühlt, oder ob man es eher negativ wahrnimmt, da es nicht rund läuft und anstrengend ist, bleibt jedem/r selbst überlassen.

Noch 2 Hinweise:

  • Keine Position in diesem Diagramm ist besser als eine andere.
  • Bitte niemals andere Menschen im Diagramm verorten und davon Annahmen oder Erwartungen ableiten.


Aufgaben im Team

Mit dem Team Management System wird beschrieben, welche Aufgaben in erfolgreichen Teams eingenommen werden (müssen). Auch wenn bei diesen Aufgaben die ein oder andere für das Team oder Einzelpersonen nichtzutreffend ist, kann der Blick auf diese Aufgabe verdeutlichen, welche Aufgabe derzeit möglicherweise unbesetzt ist und/ oder welches Teammitglied sich möglicherweise in einer anderen Aufgabe noch wirkungsvoller/ glücklicher erleben könnte. Im TMS wird von 8 Arbeitsfunktionen ausgegangen, siehe Abbildung 4:


Abbildung 4

Zusätzlich zu den 8 Arbeitsfunktionen befindet sich in der Mitte des Kreises das „Verbinden“, welches naheliegenderweise erheblichen Einfluss auf den Erfolg eines Teams hat. Und nochmal wiederholt: weder müssen bei jedem Team alle Arbeitsfunktionen relevant sein, noch müssen bei jeder Teilaufgabe alle Arbeitsfunktionen übernommen werden. Relevante Fragen für euch zum TMS könnten sein:

  • Welche Arbeitsfunktionen benötigt ihr insgesamt und/oder in einem Teilthema? Sind diese Arbeitsfunktionen besetzt/überfüllt/leer?
  • Besetzen die einzelnen Teammitglieder Arbeitsfunktionen, die ihnen liegen, die ihnen Spaß machen, die ihren Kompetenzen und Präferenzen entsprechen?
  • Ist für euer gesamtes Team, aber auch für Teilthemen das „Verbinden“ besetzt, also die Funktion, die besonders Kooperation, Koordination und Kommunikation im Fokus hat?


Zusammenarbeit mit der Kommunalverwaltung

7.1.1 Leitgedanken

Zentral ist, als Partner der Kommunalverwaltung und anderer Stakeholder der Klimainitiative zu denken und zu handeln. Während der partnerschaftliche Gedanke beim Formen eines Klimaentscheids gegen die Kommunalverwaltung durchsetzbar ist, ist das bei Erstellen und Umsetzen eines Klima-Aktionsplans nur selten erfolgsversprechend (das schließt nicht aus, in Grundsatzentscheidungen oder ausgewählten Einzelpunkten auch mal gegen die Positionen der Kommunalverwaltung zu halten). Darüber hinaus ist es wichtig, zu verstehen, wie Kommunalverwaltung funktioniert und was sie im Bereich des Klimaschutzes (nicht) leisten kann.

7.1.2 Wie funktioniert Verwaltung?

Da es für viele aus dem KE-Team das erste Mal ist, dass sie über das im Privatleben übliche Maß hinaus mit der Kommunalverwaltung zusammenarbeiten, sind im Folgenden ein paar Eckpunkte dazu zusammengefasst. Sie sind einer Einführung in die Kommunalverwaltung für Klimaschutzmanager entnommen, die sich hier findet.

Was Verwaltungen im Klimaschutz tun können

Kommunalverwaltungen handeln auf Basis von Gesetzen und deren „untergesetzlichem Regelwerk“ wie z.B. Verordnungen und Richtlinien sowie der verfügbaren Personal- und Sachmittel. Diese sind oft auf Landes- und Bundesebene entschieden worden. Die Kommune muss dabei innerhalb einen „ausgeglichenen Haushalt“ haben (d.h. die Einnahmen decken die Ausgaben vollständig), ansonsten kann die Finanzaufsicht dem Haushalt die Zustimmung verweigern oder nur unter Auflagen erteilen.

Beiträge, die eine Kommune in dem Rahmen zum Weg zu Klimaneutralität leisten kann, sind:

  • Verbraucherin und Vorbild (z.B. Einkauf Elektroautos)
  • Versorgerin und Anbieterin (z.B. Stadtwerke kaufen Ökostrom ein oder helfen Bürger*innen selbst PV-Anlagen zu installieren)
  • Planerin und Reguliererin (z.B. Erarbeitung und Verabschiedung der Bauleitplanung, Genehmigung von Anlagen)
  • Beraterin (individuell) und Promotorin (medienwirksam) von erfolgreichen Beispielen der Transformation insbesondere in der eigenen Kommune

Fazit: Den so definierten Handlungsspielraum und dessen Grenzen sollte man an den klimarelevanten Punkten verstehen, wenn man mit der Kommunalverwaltung zusammenarbeitet.


Wie Entscheidungen in der Kommunalverwaltung zustande kommen

Als politisches Steuerungs- und Beschlussorgan trifft der Gemeinderat einerseits Entscheidungen. Andererseits berät und kontrolliert er Bürgermeister:in und Verwaltung, zum Beispiel durch Anfragen zu laufenden Vorhaben oder die Möglichkeit der Akteneinsicht. Kompetenzen und Verfahrensregeln werden unter anderem in Hauptsatzungen der Gemeinden und Geschäftsordnungen der Gemeindevertretungen geregelt. Die Verwaltung kann im Rahmen dieser Entscheidungskompetenzen selbständig handeln. Für viele grundsätzliche Entscheidungen bedarf es jedoch der Zustimmung des Gemeinderates. Dafür erarbeitet die Verwaltung Beschlussvorlagen: Hierbei stellt die für ein Thema zuständige Fachebene alle wichtigen Informationen zusammen. Anschließend müssen die Entscheidungsträger*innen der darüber liegenden Hierarchieebenen die Vorlage mitzeichnen, können Änderungen einbringen oder die Vorlage ablehnen. Zum Schluss entscheidet die Verwaltungsspitze. Wenn alle Entscheidungsträger*innen zugestimmt haben, wird die Vorlage zur Information oder Entscheidung an den Gemeinderat weitergegeben. Sowohl die Verwaltung als auch Gemeinderät:innen können Beschluss- vorlagen einbringen. Seitens der Gemeinderäte werden diese oft in Fachausschüssen vorbereitet. Je nach Geschäftsordnung des Gemeinderates gelten entsprechende Einreichfristen, um in die Tagesordnung aufgenommen zu werden. Alle Vorlagen werden in sogenannte Ratsinformationssysteme (RIS) eingestellt. RIS sind spezielle Informations- und Dokumenten- managementsysteme für die Verwaltung. Damit können Sitzungsinhalte, zum Beispiel Tagesordnungen, Beschlussvorlagen nebst Anlagen und Abstimmungsergebnissen, nachverfolgt und online der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Fazit:

Entscheidungen gehen selten schnell und folgen strengen Regeln, die das KE-Team kennen sollte, um rechtzeitig und an den richtigen Stellen wirksam zu werden. Zur Entscheidungsvorbereitung ist es dabei sinnvoll, früh mit den Leitungs-, Fach- und Leitungsebenen der Verwaltung ebenso wie mit den Fraktionsvorsitzenden und einzelnen Gemeinderät:innen im Dialog zu sein. Bedeutung der Haushaltsplanung Eine ganz zentrale Entscheidung des Gemeinderates ist die Verabschiedung des Haushalts, der je nach Gemeinde entweder jährlich oder alle zwei Jahre meist im November und Dezember beraten und verabschiedet wird. In der Verwaltung beginnt die Vorbereitung dieser Entscheidung in Form der Haushaltsplanung meist spätestens im Sommer. Wenn Maßnahmen für den Klimaschutz Haushaltsmittel erfordern, ist es entscheidend, dass sie in den Haushalt eingebracht und verankert werden. Maßnahmen, die so nicht abgesichert sind, sind danach nur sehr schwer durchzusetzen. Dies kann bei klammen Kassen oder Unwillen der Verwaltung auch für relativ kleine Beträge gelten.


Fazit:

Maßnahmen mit Finanzierungsbedarf unbedingt rechtzeitig in den Haushalt einbringen.

7.1.3 Wie kann sich das KE-Team einbringen?

Dem KE-Team steht ein breites Spektrum von Optionen zur Verfügung. Eine der zentralen Optionen ist die

Beteiligung des KE-Teams:

  • bei der Erstellung des Klima-Aktionsplans, die möglichst schon bei dessen Forderung konkret (wann, wozu, in welchem Gremium) festgeschrieben werden und danach in jedem Fall angeboten und eingefordert werden sollte.
  • als feste Mitglieder im Klimabeirat und seinen Arbeitsgruppen, soweit diese in der Kommune eingerichtet werden (was spätestens im Klima-Aktionsplan als Empfehlung enthalten sein sollte)

Weitere Optionen sind, sich in den vielfältigen Gelegenheiten einzubringen, in denen die Meinungsbildung von Kommunalparlament und -verwaltung vorbereit wird:

  • Als Mitglied von Parteien zu deren Arbeitsgruppen und Mitgliederversammlungen gehen
  • Als Bürger*in oder Parteimitglied mit deren Abgeordneten im Kommunalparlament sprechen, insbes. den Fraktions- und Ausschussvorsitzenden
  • An Ausschuss- und Gemeinderats-Sitzungen teilnehmen. Bereits die Präsenz hat Gewicht, zudem bestehen gewisse Frage- und Rederechte je nach Gemeindeordnung. Nicht zuletzt kann man Ausschüssen anbieten, als Experte selektiv oder fest mitzuwirken
  • • Alle Kontaktmöglichkeiten mit den relevanten Verwaltungs- mitarbeiter*innen wahrnehmen, von der Sprechstunde des/der Oberbürgermeister*in bis hin zu vereinbarten Terminen mit Sachbearbeiter*innen der Verwaltung und der Stadtwerke.
  • • All das kann das KE-Team selbst tun UND Bürger*innen außerhalb des KE- Teams dazu motivieren, das ebenfalls zu tun (in der Zahl liegt die Kraft).

Da das KE-Team für dieses Engagement nur begrenzte Zeit und Energie hat, ist es wichtig, es auf die Personen und Formate zu konzentrieren, wo es die größte Wirkung erzielen kann. Grundlage dafür ist eine Erfassung der wichtigsten Entscheider und Meinungsmacher in Kommunalpolitik und - verwaltung mit in der Kommunalpolitik der Kommune sehr erfahrenen Personen, die die Agenda des KE-Teams unterstützen. Nicht zuletzt kann man selbst für den Gemeinderat kandidieren lassen und hat als gewählter Abgeordneter ein hervorgehobenes Informations-, Rede- und Antragsrecht im Gemeinderat, seinen Ausschüssen und gegenüber der Verwaltung.