LocalZero:Wärmeplanung: Unterschied zwischen den Versionen
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Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, daher gilt auch für die Wärmeversorgung eine '''Klimaneutralität bis 2045'''. In der Wärmeversorgung gibt es zwei große Versorgungsarten: Die dezentrale Versorgung (typischerweise Öl-, Gas-, Biomasseheizung oder Wärmepumpe zu Hause) oder die leitungsgebundene Versorgung, also Fern- oder Nahwärme. Beide Versorgungsarten müssen dementsprechend klimaneutral werden. | Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, daher gilt auch für die Wärmeversorgung eine '''Klimaneutralität bis 2045'''. In der Wärmeversorgung gibt es zwei große Versorgungsarten: Die dezentrale Versorgung (typischerweise Öl-, Gas-, Biomasseheizung oder Wärmepumpe zu Hause) oder die leitungsgebundene Versorgung, also Fern- oder Nahwärme. Beide Versorgungsarten müssen dementsprechend klimaneutral werden. | ||
'''Die [https://api.kww-halle.de/fileadmin/user_upload/Factsheet_FAQ_Start_in_die_KWP.pdf <ins>kommunale </ins>Wärmeplanung <ins>(KWP)</ins>]<ins> </ins>ist das wichtigste kommunale Instrument im Wärmebereich. Die Kommune entwickelt dabei einen Plan für die klimaneutrale Wärmeversorgung, also den Um- und Ausbau von Wärmenetzen hin zur Wärmeversorgung mit erneuerbarer Wärme. Außerdem | '''Die [https://api.kww-halle.de/fileadmin/user_upload/Factsheet_FAQ_Start_in_die_KWP.pdf <ins>kommunale </ins>Wärmeplanung <ins>(KWP)</ins>]<ins> </ins>ist das wichtigste kommunale Instrument im Wärmebereich. Die Kommune entwickelt dabei einen Plan für die klimaneutrale Wärmeversorgung, also den Um- und Ausbau von Wärmenetzen hin zur Wärmeversorgung mit erneuerbarer Wärme. Außerdem teilt sie Gebiete mit dezentraler Versorgung ein, also derjenigen Wärmeversorgung, die auch in Zukunft nicht zentral, also nicht über Wärmenetze versorgt werden.''' | ||
Mit der KWP startet die Kommune einen strategischen Prozess für die gesamte Wärmeversorgung auf städtischem Gebiet. An dessen Ende soll die grundsätzliche zukünftige Versorgung mit klimaneutraler Wärme in jedem Teilgebiet skizziert sein. Dies kann in Gebieten mittels individuellen Lösungen im Haus (v.a. Wärmepumpen), gemeinsamen Wohnblock- oder Quartierslösungen (z.B. kleine Nahwärmenetze) bis hin zur ganzen Stadtteilversorgung über ein Fernwärmenetz funktionieren. | Mit der KWP startet die Kommune einen strategischen Prozess für die gesamte Wärmeversorgung auf städtischem Gebiet. An dessen Ende soll die grundsätzliche zukünftige Versorgung mit klimaneutraler Wärme in jedem Teilgebiet skizziert sein. Dies kann in Gebieten mittels individuellen Lösungen im Haus (v.a. Wärmepumpen), gemeinsamen Wohnblock- oder Quartierslösungen (z.B. kleine Nahwärmenetze) bis hin zur ganzen Stadtteilversorgung über ein Fernwärmenetz funktionieren. |
Version vom 27. August 2024, 14:40 Uhr
Unterseite II: Integration betroffener Sektoren (Gebäude und Strom)
In diesem Wiki-Artikel bekommt ihr
- einen Überblick, was eine gute Wärmeplanung vor Ort bedeutet
- was ihr konkret machen könnt, um die Wärmewende und Wärmeplanung in eurer Kommune voranzubringen
Vor Ort aktiv werden: Der Werkzeugkasten für konkrete Aktionen
1. Schickt eurer Oberbürgermeisterin und dem Klimaschutzmanagement Informationsmaterialien zum Unsinn von Wasserstoff für die Wärmeplanung:
- Ihr könnt einen offenen Brief an die Oberbürgermeisterin zum Thema schicken. Hier geht's zur Vorlage. Wenn möglich: schmückt den Brief noch mit lokalen Informationen aus. Ihr könnt z.B. recherchieren, ob eure Kommune Teil eines Wasserstoff-Lobby-Netzwerks ist.
- Infoblatt zum Rechtsgutachten „Wasserstoff rechtssicher in der Wärmeplanung ausschließen“
2. Sprecht mit den Entscheidungsträger:innen über den Stand der Wärmewende und Wärmeplanung und bringt eure Perspektive und Forderungen ein. Dazu hilft euch als Vorbereitung dieser Wiki-Artikel, sowie weitere Dokumente:
- Wie sieht eine gute, klimafreundliche Wärmeplanung aus? (PDF auch zum Verschicken an euer Klimaschutzmanagement oder die Oberbürgermeisterin)
- Nehmt gute Praxis-Beispiele aus anderen Kommunen zum Gespräch mit
- Leitfaden zur Vorbereitung für euch für ein gutes Politikgespräch zur Wärmewende
- Ihr könnt die Verwaltung auch fragen, ob sie Lust haben mit euch das Wärme-Spiel der Deutschen Bundesstiftung Umwelt mit euch zu spielen. Bei dem Spiel geht es darum spielerisch die klimaneutrale Wärmeversorgug der Zukunft zu planen. Damit ist das Spiel sehr gut geeignet, vorbereitend und gemeinsam in das Thema Wärmeplanung einzusteigen. Mehr Infos zum Spiel gib'ts hier. Fragt direkt bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt oder beim KWW an, ob sie das Spiel in eurer Kommune durchführen können.
3. Öffentlich Druck auf die Kommune ausüben
- Beispiel 1: Startet eine Fotoaktion zum offenen Brief/Aufruf gegen Wasserstoff in der Wärmeplanung und für erneuerbare Wärme
- Beispiel 2: Schreibt eine Stellungnahme zur Wärmeplanung. Nutzt als Vorlage dazu z.B. die Stellungnahme des Lokalteams aus Ulm
Bei Fragen meldet euch unter johannes.hofmann@germanzero.de
Eine gute Wärmeplanung für klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, daher gilt auch für die Wärmeversorgung eine Klimaneutralität bis 2045. In der Wärmeversorgung gibt es zwei große Versorgungsarten: Die dezentrale Versorgung (typischerweise Öl-, Gas-, Biomasseheizung oder Wärmepumpe zu Hause) oder die leitungsgebundene Versorgung, also Fern- oder Nahwärme. Beide Versorgungsarten müssen dementsprechend klimaneutral werden.
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist das wichtigste kommunale Instrument im Wärmebereich. Die Kommune entwickelt dabei einen Plan für die klimaneutrale Wärmeversorgung, also den Um- und Ausbau von Wärmenetzen hin zur Wärmeversorgung mit erneuerbarer Wärme. Außerdem teilt sie Gebiete mit dezentraler Versorgung ein, also derjenigen Wärmeversorgung, die auch in Zukunft nicht zentral, also nicht über Wärmenetze versorgt werden.
Mit der KWP startet die Kommune einen strategischen Prozess für die gesamte Wärmeversorgung auf städtischem Gebiet. An dessen Ende soll die grundsätzliche zukünftige Versorgung mit klimaneutraler Wärme in jedem Teilgebiet skizziert sein. Dies kann in Gebieten mittels individuellen Lösungen im Haus (v.a. Wärmepumpen), gemeinsamen Wohnblock- oder Quartierslösungen (z.B. kleine Nahwärmenetze) bis hin zur ganzen Stadtteilversorgung über ein Fernwärmenetz funktionieren.
10 Jahre zu spät
Bis Juli 2026 (>100.000 EW) bzw. Juli 2028 (<100.000 EW) müssen alle Kommunen eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Kleinen Kommunen unter 10.000 EW und Kommunen mit Teilräumen, die für Wärmenetze ungeeignet sind, wird ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht (in welchen Punkten das Verfahren erleichtert wird, entscheiden in Zukunft die Länder). In einzelnen Bundesländern gelten aus vorherigen Landesgesetzen zur Wärmeplanung bereits andere (kürzere) Fristen und leicht veränderte Anforderungen, z.B. in Baden-Württemberg. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet zunächst die Länder zur Erstellung einer Wärmeplanung. Diese geben die Pflicht dann an die Kommunen weiter. Solange das Wärmeplanungsgesetz des Bundes nicht in Landesgesetze überführt wurde, gilt es noch nicht für die Kommunen.
Für den Weg hin zur klimaneutralen Wärme in 2045 gibt es laut Bund Zwischenziele für „Anteile Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme in jedem Wärmenetz“: 30 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040. Für neue Wärmenetze gilt ab dem 1. März 2025 ein Anteil an Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme von 65 Prozent (BMWK 2023).
Hier ist eine Präsentation zu Wärmenetzen (Du musst bei WeChange angemeldet sein, um die Präsentation sehen zu können)
Das Problem ist, dass der Bund mit seinen Zielen mindestens 10 Jahre zu spät dran ist, um ansatzweise den zugesagten deutschen Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen für die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze zu leisten. Deshalb müssen wir die Wärmeplanung vor Ort beschleunigen und bis spätestens 2035 klimaneutral werden. Zu ambitionierten Zielen gehören der gesamte Wärmebereich, also Wärmenetze und die privaten Heizungen. Dort, wo auch in Zukunft keine Wärmenetze entstehen, muss die Kommune durch Förderung, Beratungen und Informationen den Einbau von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen beschleunigen.
Auf die inneren Werte kommt es an
Nicht nur die Geschwindigkeit steht im Fokus, auch inhaltlich brauchen wir höhere Ambitionen als das Bundesgesetz vorsieht. Dazu ist es hilfreich ein paar grundlegende Inhalte über Wärme und Wärmeversorgung zu kennen:
Erst mit einem gesonderten kommunalen Beschluss zur Gebietsausweisung ganz am Ende des Prozesses der kommunalen Wärmeplanung zur gebäudescharfen Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzgebiet greift das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorzeitig. Dann können in (künftigen) Wärmenetzgebieten und solchen mit dezentraler Wärmeversorgung nur noch Heizungen verbaut werden, die auf Basis von mindestens 65% erneuerbaren Energien funktionieren (v.a. Wärmepumpen). Sollte die Kommune diese Gebietsausweisung nicht bereits beschlossen haben greift das GEG ab dem 30.06.2026 (bzw. bei kleineren Kommunen 2028). In den Gebieten, wo ein Wasserstoffnetz entstehen soll, dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, insofern sie vollständig auf die Verbrennung von Wasserstoff umrüstbar sind. Das ist ineffizient und bedeutet im Zweifel, dass bis 2045 noch fossiles Gas in den Heizungen verbrannt werden darf (s.o.). Deswegen ist die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten grundsätzlich keine gute Idee.
Die 7 Schritte der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz
Die Wärmeplanung ist ein kommunales bzw. städtisches Instrument und wird daher federführend von der Verwaltung durchgeführt. Kommunale Tochterunternehmen wie Stadtwerke bzw. Gas- und Wärmenetzbetreiber sind wichtige Partner, nicht immer decken sich jedoch deren privatwirtschaftlichen Interessen mit den (Klimaschutz-)interessen der Kommune, weswegen eine kommunale Autonomie bei der Planerstellung empfohlen ist.
Im Zentrum der Wärmeplanung liegt die Einteilung in Wärmeversorgungsgebieten. In diesen Gebieten wird aufgezeigt, welche jeweilige Wärmeversorgungsart sich besonders eignet und welche Art konkret realisiert werden könnte. Dazu wird laut Bundesgesetz ein 7-Schritte-Verfahren vorgegeben (s. Tabelle). Nach den sieben Schritten geht es noch weiter: Die Fortschritte müssen gemonitort werden und die Aktivitäten fortgeschrieben werden.
Die Kommune sollte fortlaufend über den Prozess der Wärmeplanung informieren und Anmerkungen aufgreifen. Mindestens zwei Mal sollten dabei die Pläne und Analysen zur Kommentierung und Ergänzung offen liegen (siehe innerhalb der sieben Schritte). Mehr zum Thema Akteure und Kooperation siehe unten.
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Akteursbeteiligung und Kooperation
Die Wärmeplanung muss durch die konkreten Umsetzungspläne verbindlich werden. Dafür braucht es Akteur:innen, die die Pläne auch wirklich umsetzen. Die (potenziellen) Betreiber:innen von örtlichen Wärmenetzen sowie Energieversorgungsnetzen und weitere (potenzielle) Akteur:innen für Wärmeerzeugung (Abwärme, Industrie etc.) müssen von Beginn an ausfindig gemacht und mit an den Planungstisch geholt werden.
Ohne Umsetzer:innen keine Wärmenetze und keine seriöse Planung in die Zukunft. Dazu können auch kreative Lösung beitragen, z.B. die Gründung einer Bürger:innen-Genossenschaft. Aber auch in Gebieten mit dezentraler Versorgung brauchen wir Akteursbeteiligung. Denn auch dort sind die Menschen von den Entscheidungen aus der Wärmeplanung betroffen.
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Beispiele und Vorbilder
Beispiel | Positive Aspekte der Planung |
Wärmversorgung Kassel 2030 Vision |
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Wärmeplan Heidelberg |
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Wärmeplan Sindelfingen |
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