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Version vom 9. April 2024, 16:18 Uhr
Definition Restbudget
Das Restbudget auch Treibhausgas-Budget genannt, beschreibt das globale Kontingent an Treibhausgasen (THG), das für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens zukünftig noch emittiert werden kann. Mit der Beschränkung auf dieses Restbudget gibt es eine harte physikalische Grenze, die nicht überschritten werden darf, um so den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 Grad zu begrenzen. Sobald global mehr als das errechnete Budget emittiert wird, werden (irreversible) Kipp-Punkte erreicht.
Damit die Menschheit zumindest noch eine 2/3-Wahrscheinlichkeit hat, die 1,5-Grad-Grenze zu halten, darf sie ausgehend von 2016 nur noch 566 Gigatonnen an CO2 ausstoßen. Mit jedem Jahr, in dem Treibhausgase emittiert werden, verringert sich das Budget entsprechend der emittierten Menge. Weil weltweit so viel emittiert sind, ist das Restbudget 2020 bereits auf 400 Gigatonnen CO2 geschmolzen.
Das weltweite CO2-Budget auf 2016 zurückgerechnet und pro Kopf verteilt, sodass man auf 6,3 Gt CO2 für Deutschland kommt. Neben Kohlenstoffdioxid (CO2) gibt es aber auch noch die Treibhausgase (THG) Methan (CH4), Lachgas (N2O) und F-Gase, zusammengefasst als non-CO2-Treibhausgase. Mit dem neuartigen Ansatz von GermanZero ergibt sich ein non-CO2-THG-Budget von 1,3 Mrd. t CO2e für die Periode 2016-2030. Das gesamte THG-Budget für Deutschland beträgt damit 7,6 Mrd. t CO2e im Zeitraum 2016 - 2030. Zum 01.01.2022 sind davon voraussichtlich noch 2,7 Mrd. t CO2e übrig, während 2021 etwa 0,8 Gt CO2e emittiert wurden. Mehr Infos dazu in der Klimavision auf S. 6 - 7.
Dieses globale Restbudget kann auf z.B. auf Menschen weltweit, Nationen oder Kommunen aufgeteilt werden. Es gibt auch Ansätze, die in die Aufteilung die Verantwortlichkeiten der Industrienationen für ihr hohen Emissionen stärker berücksichtigen und den Industrienationen daher ein kleineres Budget zuordnen.
Eine Erklärung über das Restbudget findest du auch im Bundestreffen von 2021 und im Bundestreffen von Herbst 2022 besprochen.
Der Restbudget-Ansatz in den Klima-Aktionsplänen der Lokal Teams
Mit dem auf die jeweiligen Kommunen heruntergebrochenen Budget können die im Klima-Aktionsplan (KAP) entwickelten Maßnahmen so ausgelegt werden, dass die Kommune nicht mehr Treibhausgasäquivalente emittiert als zur Einhaltung der 1,5 Grad Grenze.
Ohne Restbudget-Ansatz werden in Klimaschutzkonzepten zwar gute und sinnvolle Maßnahmen aufgezählt, die aber nicht automatisch zusammengenommen die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze erreichen.
Der Restbudget-Ansatz im 1,5-Grad-Gesetzespaket von GermanZero
Wenn die 1,5 Grad Grenze eingehalten wird, kann Deutschland ebenfalls nur eine beschränkte Menge an THG emittieren, bis sein Anteil am globalen Budget überschritten wird. Das 1,5-Grad-Gesetzespaket liefert einen konkreten Plan, mit dem das deutschlandweite Restbudget bestmöglich gestreckt werden kann.
Selbst mit der Anwendung des aller vorgeschlagenen Gesetze, wird das Budget bis 2027 ausgeschöpft werden. Im Gesetzespaket gibt es deshalb Vorschläge zum internationalen Ausgleich z.B. im Rahmen von Emissionsmärkten oder bilateralen Klimapartnerschaften im Ausland. Auf diese Weise soll wiederum sichergestellt werden, dass mit der ausgestoßenen THG-Menge die 1,5 Grad Grenze global nicht überschritten wird.
Das Restbudget in der Klimavision
Im Rahmen unserer Klimavision wurde erstmals für Deutschland ein Treibhausgas-Budget nach dem neu entwickeltem NCG-Ansatz entwickelt (sieh oben). Wenn das lokale Treibhausgas-Budget überschritten wird, müssen Kommunen weiterreichendere Maßnahmen beschließen oder die das Budget übersteigenden Treibhausgase außerhalb des Gebietes ausgleichen, z.B. Kooperationen mit benachbarten Orten und/oder Partnerorten im Ausland.
Kommunen mit Restbudgetansatz
Eine Liste von Orten in Deutschland, die sich ein Treibhausgas-Budget gesetzt haben findet ihr hier