LocalZero:So funktioniert Verwaltung

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How to: Wie funktioniert Verwaltung?

Jeder kennt es: Man hat eine tolle Idee. Alle finden es gut, aber dennoch passiert nichts. Ein kommunales Klimaprojekt umzusetzen dauert eine gefühlte Ewigkeit. Warum ist das so und an welchen Hebeln kann man drehen?  Hier erfahrt ihr, wie Kommunale Politik und Verwaltung funktioniert.  Dafür schnappen wir uns ein Beispielprojekt:

Die Kommune möchte die ortsansässige Grundschule und die beiden öffentlichen Gebäude nebenan an ein Nahwärmenetz anschließen. Das neue Nahwärmenetz soll die alten fossilen Heizungen ersetzen. Wie läuft das ab?

  1. Schritt eins besteht aus einer der folgenden Varianten:
    • A.      Auf der Stadtverordnetenversammlung, oder dem entsprechenden Ausschuss stimmt die Mehrheit der Fraktionen für die Maßnahme. Die Verwaltung, hier wahrscheinlich das Bauamt - wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Zentral für das Konzept sind eine Grobanalyse (lohnt sich ein Nahwärmenetz bei der vorhandenen Bebauung, welche Wärmemenge wird abgenommen, welche Temperaturen sind notwendig?), welche Rechtsform ist sinnvoll, eine Kostenschätzung und ein Zeitplan.
    • B.      Möglich ist auch, dass die Verwaltung selbst das Projekt auf der Sitzung vorschlägt und schon die relevanten Daten nennen kann. Dann kann Punkt 2 direkt in dieser ersten Sitzung beschlossen werden.
    • C.      Im besten Fall gibt es ein kommunales Energiekonzept oder einen Wärmeplan, dessen Umsetzung an den geplanten Liegenschaften ohnehin ein Nahwärmenetz vorsieht, Dies vereinfacht die Entscheidungsfindung.
  2. Der Bauausschuss berät das Projekt auf seiner nächsten Sitzung und beauftragt die Verwaltung, ein Ingenieurbüro mit einer technischen Machbarkeitsstudie incl. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu beauftragen.
  3. Das Ingenieurbüro erstellt eine Machbarkeitsstudie mit Eckdaten zu Kosten, Wärmeentstehungskosten, gesparten CO2 Emissionen, sonstige Rahmenbedingungen und Abhängigkeiten in mehreren Alternativen und präsentiert dies im Ausschuss.
  4. Der Bauausschuss berät die vorgeschlagenen Alternativen und stimmt eine Variante zur Umsetzung ab.
  5. Falls Fördermittel beantragt werden sollen, sollte dies spätestens jetzt geschehen. Denn vor der Bewilligung darf das Nahwärmenetz nicht ausgeschrieben werden.
  6. Falls das Projekt sehr umfangreich ist, muss die Stadtverordnetenversammlung diesen Beschluss bestätigen.
  7. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird das Projekt in die Haushaltsplanungen aufgenommen. Die Planungen zum Haushalt des folgenden Jahres beginnen meistens im Sommer.
  8. Die Stadtverordnetenversammlung/der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Projektes. (Und es wird ein Projektverantwortlicher in der Verwaltung gesucht, der sich riesig darüber freut, noch ein Projekt auf seinem Schreibtisch zu haben.)
  9. Planungsrecht: Falls für Teile des Nahwärmenetzes eine Baugenehmigung nötig sind (Heizhaus / Leitungsverlegung) wird das jetzt beantragt. Gleiches gilt für eine Neuaufstellung des Bebauungsplans (so nötig) oder anlagenspezifische Genehmigungen.
  10. Es folgt das übliche Ausschreibungsprocedere, das die Verwaltung entweder selber durchführt, oder ein externes Büro damit beauftragt. Eine Ausschreibung ist immer öffentlich. Je nach Volumen des Auftrages wird entweder öffentlich oder europaweit ausgeschrieben.
  11. Mit etwas Glück bewirbt sich ein Anbieter auf das Projekt, erhält den Zuschlag und kann mit dem Bau beginnen.

Ausführliche Infos dazu findet ihr in einem Reader der Energieagentur RLP. Dieser enthält neben den technischen Varianten von Nahwärmenetzen eben auch alle planungsrechtlichen und formalen Aspekte ausführlich beschrieben sind.

Hilfreich sind Informationen aus Session 6 vom BT21

Hier findest Du Informationen aus der Session 11 des BT FJ2022 zum Thema.

Hier findest Du Informationen aus der Session 20 des BT FJ2022 zum Thema (Vertiefungsworkshop zur Session 11)