LocalZero:Steigerung der Verbindlichkeit von Klimaschutzplänen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''''Situation Lüneburg:''''' Annahme des Bürgerbegehrens durch den Rat der Stadt in 12/21 [https://ratsinfo.stadt.lueneburg.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=48068#searchword Ratsbeschluss im Ratsinfosystem], aber mit einer eigenen Interpretation (Zitate Beschlussvorlage):   
'''''Situation Lüneburg:''''' Annahme des Bürgerbegehrens durch den Rat der Stadt in 12/21 [https://ratsinfo.stadt.lueneburg.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=48068#searchword Ratsbeschluss im Ratsinfosystem], aber mit einer eigenen Interpretation (Zitate Beschlussvorlage):   


"Viele Maßnahmen, welche seitens der Initiatoren des Bürgerbegehrens für zielführend erachtet werden, können nicht von der Hansestadt selbst unmittelbar umgesetzt werden, da diese entsprechend § 32 Abs. 2 Satz 1 NKomVG a.F. nicht in ihrer Zuständigkeit - also ihrem eigenen Wirkungskreis - liegen." Damit bekennt man sich für 1% der Emissionen auf Stadtgebiet für zuständig [https://www.lueneburg-klimaschutz.de/wp-content/uploads/2022/05/THG-Bilanz-der-Hansestadt-Lueneburg-2017-2019.pdf THG-Bilanz-der-Hansestadt-Lueneburg-2017-2019.pdf] Außerdem wird kein neuer Klimaaktionsplan geschrieben sondern nur der eigene fortgeschrieben, welcher parallel zur Unterschriftensammlung vom Rat verabschiedet wurde. [https://www.lueneburg-klimaschutz.de/wp-content/uploads/2022/06/Klimaschutzplan_Hansestadt_Lu%CC%88neburg_16.08.2021.pdf Klimaschutzplan_Hansestadt_Lüneburg_16.08.2021.pdf] Dieser geht rein pragmatisch vom Jetzt mit seinen begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen aus, verfolgt keine quantifizierten Ansätze und geht von keinem Ziel, wie einer Klimaneutralität 2030 aus.  
"Viele Maßnahmen, welche seitens der Initiatoren des Bürgerbegehrens für zielführend erachtet werden, können nicht von der Hansestadt selbst unmittelbar umgesetzt werden, da diese entsprechend § 32 Abs. 2 Satz 1 NKomVG a.F. nicht in ihrer Zuständigkeit - also ihrem eigenen Wirkungskreis - liegen." Damit bekennt man sich für 1% der Emissionen auf Stadtgebiet für zuständig [https://www.lueneburg-klimaschutz.de/wp-content/uploads/2022/05/THG-Bilanz-der-Hansestadt-Lueneburg-2017-2019.pdf THG-Bilanz-der-Hansestadt-Lueneburg-2017-2019.pdf] Außerdem wird kein neuer Klimaaktionsplan geschrieben sondern nur der eigene fortgeschrieben, welcher parallel zur Unterschriftensammlung vom Rat verabschiedet wurde. [https://www.lueneburg-klimaschutz.de/wp-content/uploads/2022/06/Klimaschutzplan_Hansestadt_Lu%CC%88neburg_16.08.2021.pdf Klimaschutzplan_Hansestadt_Lüneburg_16.08.2021.pdf] Dieser geht rein pragmatisch vom Jetzt mit seinen begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen aus, verfolgt keine quantifizierten Ansätze und geht von keinem Ziel, wie einer Klimaneutralität 2030 aus. Die Einstimmigkeit/ Geschlossenheit der Fraktionen beim Klimaneutralitätsbeschluss wirkt wie ein bloßes Lippenbekenntnis, wenn z.B. nur wenige Monate später SPD und CDU einen gemeinsamen Antrag im Rat durchbringen, der die Umwidmung von Parkplätzen für einen Fahrradstraßenring verhindert - welcher dann von der Aufsichtsbehörde für rechtswidrig befunden wurde, da er dem ebenfalls gerade angenommenen Radentscheidsbeschluss widerspricht...  


==== Euer Ergebnis ====
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Version vom 4. September 2022, 14:22 Uhr

Name Politik in Bewegung bringen (Steigerung der Verbindlichkeit von Klimaschutzplänen)

Datenschutz: Nennung Vorname im Protokoll hier OK?

Bitte am Anfang der Session Einverständnis abholen: abgeholt!

Thema / Fragestellung Kommunen haben Klimaneutralität 2030/35 als Ziel beschlossen, bzw. Teilziele, die darauf ausgerichtet sind, aber gemessen am noch zur Verfügung stehenden Zeithorizont (8/13/16Jahre) ist zu wenig initiiert worden/ jüngst getroffene konkrete Beschlüsse stehen im Widerspruch zum erklärten Fernziel

Teilnehmer

Initiatorin:in_Edith (Mainz Zero), Bernhard (KE Lüneburg), Teilnehmer1_Vorname, Teilnehmer2_Vorname, Teilnehmer3_Vorname

Wichtige besprochene Inhalte

Situation Lüneburg: Annahme des Bürgerbegehrens durch den Rat der Stadt in 12/21 Ratsbeschluss im Ratsinfosystem, aber mit einer eigenen Interpretation (Zitate Beschlussvorlage):

"Viele Maßnahmen, welche seitens der Initiatoren des Bürgerbegehrens für zielführend erachtet werden, können nicht von der Hansestadt selbst unmittelbar umgesetzt werden, da diese entsprechend § 32 Abs. 2 Satz 1 NKomVG a.F. nicht in ihrer Zuständigkeit - also ihrem eigenen Wirkungskreis - liegen." Damit bekennt man sich für 1% der Emissionen auf Stadtgebiet für zuständig THG-Bilanz-der-Hansestadt-Lueneburg-2017-2019.pdf Außerdem wird kein neuer Klimaaktionsplan geschrieben sondern nur der eigene fortgeschrieben, welcher parallel zur Unterschriftensammlung vom Rat verabschiedet wurde. Klimaschutzplan_Hansestadt_Lüneburg_16.08.2021.pdf Dieser geht rein pragmatisch vom Jetzt mit seinen begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen aus, verfolgt keine quantifizierten Ansätze und geht von keinem Ziel, wie einer Klimaneutralität 2030 aus. Die Einstimmigkeit/ Geschlossenheit der Fraktionen beim Klimaneutralitätsbeschluss wirkt wie ein bloßes Lippenbekenntnis, wenn z.B. nur wenige Monate später SPD und CDU einen gemeinsamen Antrag im Rat durchbringen, der die Umwidmung von Parkplätzen für einen Fahrradstraßenring verhindert - welcher dann von der Aufsichtsbehörde für rechtswidrig befunden wurde, da er dem ebenfalls gerade angenommenen Radentscheidsbeschluss widerspricht...

Euer Ergebnis

Eure nächsten Schritte

Wer macht was bis wann?

  • Wer
  • Was
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Was braucht ihr?

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