LocalZero:Rechtliche Grundlagen Bürgerbegehren: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Bürgergehren ist das verbindlichste Instrument der direkten Demokratie Deutschlands auf kommunaler und Kreisebene. Als Antrag des Bürgerentscheids stellt es ein zweistufiges Verfahren dar, bei dem die Entscheidungshoheit bei der Bürgerschaft liegt. Bürgerbegehren existieren in allen Bundesländern, jedoch mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen.
Kurze Einführung: was ist ein BB, wo kann es eingesetzt werden, Vorteile/Nachteile ggü anderen Instrumenten der direkten Demokratie, überall anders
Kurze Einführung: was ist ein BB, wo kann es eingesetzt werden, Vorteile/Nachteile ggü anderen Instrumenten der direkten Demokratie, überall anders


== Grundsätzliches Prinzip ==
== Grundsätzliches Prinzip ==
Beim Bürgerbegehren wird mittels Unterschriftensammlung ein Antrag auf einen Bürgerentscheid zu einer bestimmten Sachfrage gestellt. Nicht jedes Thema ist zulässig und teilweise muss eine Kostenschätzung und/oder Kostenvoranschlag eingeholt werden. Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird (meist durch das Rechtsamt) nach Einreichung der erforderlichen Unterschriften geprüft, in manchen Bundesländern gibt es jedoch auch die Möglichkeit der inhaltlichen Vorabprüfung und/oder Beratungsanspruch durch die Verwaltung. Wurde das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, hat der Gemeinderat die Option, es anzunehmen und umzusetzen. Wenn er dies nicht tut, kommt es zum von der Kommune organisierten Bürgerentscheid, bei dem alle wahlberechtigten Bürger*innen über die Sachfrage abstimmen. Das Ergebnis der Abstimmung ist einem Ratsbeschluss gleichwertig.
BB sind zweistufig, Entscheidungshoheit bei der Bürgerschaft, aufwendig/längerfristig
BB sind zweistufig, Entscheidungshoheit bei der Bürgerschaft, aufwendig/längerfristig





Version vom 5. Mai 2021, 07:58 Uhr

Das Bürgergehren ist das verbindlichste Instrument der direkten Demokratie Deutschlands auf kommunaler und Kreisebene. Als Antrag des Bürgerentscheids stellt es ein zweistufiges Verfahren dar, bei dem die Entscheidungshoheit bei der Bürgerschaft liegt. Bürgerbegehren existieren in allen Bundesländern, jedoch mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen.


Kurze Einführung: was ist ein BB, wo kann es eingesetzt werden, Vorteile/Nachteile ggü anderen Instrumenten der direkten Demokratie, überall anders

Grundsätzliches Prinzip

Beim Bürgerbegehren wird mittels Unterschriftensammlung ein Antrag auf einen Bürgerentscheid zu einer bestimmten Sachfrage gestellt. Nicht jedes Thema ist zulässig und teilweise muss eine Kostenschätzung und/oder Kostenvoranschlag eingeholt werden. Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird (meist durch das Rechtsamt) nach Einreichung der erforderlichen Unterschriften geprüft, in manchen Bundesländern gibt es jedoch auch die Möglichkeit der inhaltlichen Vorabprüfung und/oder Beratungsanspruch durch die Verwaltung. Wurde das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, hat der Gemeinderat die Option, es anzunehmen und umzusetzen. Wenn er dies nicht tut, kommt es zum von der Kommune organisierten Bürgerentscheid, bei dem alle wahlberechtigten Bürger*innen über die Sachfrage abstimmen. Das Ergebnis der Abstimmung ist einem Ratsbeschluss gleichwertig.


BB sind zweistufig, Entscheidungshoheit bei der Bürgerschaft, aufwendig/längerfristig


Vorteile

Entscheidungshoheit

Nachteile

zweistufig, weniger Themen zugängig, Kostenschätzung in manchen BL,


Ziel: Alle rechtlichen Infos bereitstellen, die für ein Bürgerbegehren und Bürgerentscheid relevant sind

Zielgruppe:
  • Interessierte Personen, künftige Teams und bereits bestehende Teams
Mögliche Inhalte:
  • Quorum
  • Kostenschätzung
  • Lokale, Bundeslandspezifische Unterschiede

Bundeslandspezifische Regelungen

Hier soll mal eine Tabelle hin:

Bundesland Sammlungszeit
Niedersachsen

Rechtliche Fragen

  • Dürfen Vertreter*innen bei den Bürgerbegehren auch minderjährig sein? Die Frage ist (erstaunlicherweise) umstritten. Um auf Nummer sicher zu gehen: Wenn man bei einem Bürgerbegehren unterschriftsberechtigt ist, kann man auch Vertreter sein. Aber es spricht nichts dagegen, einen Posten zu schaffen, den ein*e Minderjährige*r ausfüllen kann, zum Beispiel Sprecher*in o.ä.

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