LocalZero:Musteranträge an die Verwaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die politische Umsetzung der Klimaziele ist eine Herausforderung. In den verschiedenen Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2021 lässt sich leicht feststellen, welche Prioritäten die einzelnen Parteien dem Klimawandel einräumen: von Leugnern des menschengemachten Klimawandels bis zu progressiver Klimapolitik mit ambitionierten Klimazielen ist jede nur denkbare Richtung vertreten.  
Das Kommunalrecht ist Bestandteil des deutschen Verwaltungsrechts. Grundlage des Kommunalrechts ist die kommunale Selbstverwaltung, die durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) sowie durch ähnliche Bestimmungen in den Verfassungen der Länder gewährleistet wird. Danach ist die Gemeinde befugt, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Die nähere Ausgestaltung des Kommunalrechts erfolgt gemäß Art. 70 GG durch Landesrecht.  


Die Aktivitäten von GermanZero zielen auf der einen Seite in die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage für ein Klimagesetz, mit dem die Klimaneutralität bis 2030 / 2035 erreicht werde kann. Da die politische Umsetzung bei der aktuellen Stimmungslage in der Bevölkerung mehr als vage ist, hat GermanZero nicht nur einen "Top-Down" - Weg für die notwendigen zu erreichenden Klimaziele im Blick, sondern geht mit der Initiative der Klimaentscheide vor Ort auch einen "Bottom-Up"-Weg.  
Somit werden die Verwaltungsverordnungen der einzelnen Bundesländer bei der Betrachtung der Optionen von Bürgerbeteiligung bzw. Anfragen und Anträgen des Gemeindesrats zur Grundlage individueller Einschätzung der Optionen für Klimaentscheide. Ausgenommen davon sind Berlin, Hamburg und Bremen (mit Bremerhaven) als Stadtstaaten, bei denen die Vorgehensweisen über städtische Verfassungen geregelt sind.


Dadurch wird es möglich sein, dass Maßnahmen gegen den Klimawandel auch in Städten und Gemeinden angestoßen und vor allen Dingen umgesetzt werden.
Hier die Links zu den einzelnen Gemeindeordnungen:
 
Mit dieser Seite soll die Umsetzung der Klimaentscheide in Gemeinderatsgremien erleichtert werden.

Version vom 23. Juni 2021, 09:52 Uhr

Das Kommunalrecht ist Bestandteil des deutschen Verwaltungsrechts. Grundlage des Kommunalrechts ist die kommunale Selbstverwaltung, die durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) sowie durch ähnliche Bestimmungen in den Verfassungen der Länder gewährleistet wird. Danach ist die Gemeinde befugt, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Die nähere Ausgestaltung des Kommunalrechts erfolgt gemäß Art. 70 GG durch Landesrecht.

Somit werden die Verwaltungsverordnungen der einzelnen Bundesländer bei der Betrachtung der Optionen von Bürgerbeteiligung bzw. Anfragen und Anträgen des Gemeindesrats zur Grundlage individueller Einschätzung der Optionen für Klimaentscheide. Ausgenommen davon sind Berlin, Hamburg und Bremen (mit Bremerhaven) als Stadtstaaten, bei denen die Vorgehensweisen über städtische Verfassungen geregelt sind.

Hier die Links zu den einzelnen Gemeindeordnungen: