LocalZero:Methoden für Klimaentscheide

Aus Mitmachen
Version vom 20. Februar 2021, 17:50 Uhr von Hauke Schmülling (Diskussion | Beiträge) (Vorläufiger Abschluss der Seite)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Klimaentscheid-Teams nutzen Instrumente der direkten Demokratie, um ihre(n) Stadt/Landkreis/etc. auf den Weg Richtung Klimaneutralität bis 2030 oder 2035 zu bringen. Jedes Bundesland hat andere Regelungen und jede Kommune hat eine andere klimapolitische Situation, sodass das politische Instrument immer individuell ausgesucht werden sollte.

Die meisten Erfahrungen und rechtliche Expertise existieren aktuell mit Bürgerentscheiden, doch auch für die anderen hier aufgeführten Methoden können schon Informationen und kompetente Ansprechpartner gefunden werden.

Diese Übersicht dient u.a. auch der Begriffsklarheit, da z.B. die Bedeutung des Begriff "Volksinitiative" von Bundesland zu Bundesland variiert.

Übersicht der formellen Verfahren auf kommunaler Ebene

Diese Tabelle versucht die unterschiedlichen Regelungen auf kommunaler bzw. Landkreisebene zusammenfassend vergleichbar zu machen. Nicht alle Punkte (bspw. die Themenausschlüsse) gelten jeweils für alle Bundesländer.

Einwohnerantrag (Bürgerantrag in BY, HB) Bürgerbegehren
Definition Unterschriftensammlung für Antrag auf Beschäftigung mit Thema im Gemeinderat oder zuständigen Ausschuss Unterschriftensammlung für Antrag auf einen Bürgerentscheid, mit dem eine Entscheidung herbeigeführt werden kann, die gleichwertig zu einem Ratsbeschluss ist
Stufigkeit 1 2, (3 in BE, HB, TH)
Quorum 1-5% (in SA 10%) der Einwohner ab 14/16 Jahren 2-10% der Wahlberechtigen (wie bei Kommunalwahl)
Verbindlichkeit Nein in BW, BY, MV, NI, SN, ST.

Entscheidungsherbeiführung in BE, BB, HB, NRW, RP, SL, SH, TH.

ja
Themenausschluss Aufgaben außerhalb kommunaler Selbstverwaltung, Aufgaben des Bürgermeisters.

Themen, die innerhalb des letzten Jahr durch einen Einwohnerantrag behandelt worden sind

Ratsbeschlüsse können teilweise nur innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung behandelt werden.

Haushalt, Personal, Abgaben, Verwaltungsorganisation, Aufgaben des Bürgermeisters.

Themen, zu denen es innerhalb der letzten 1-3 Jahre einen Bürgerentscheid gegeben hat. Ratsbeschlüsse können nur innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung angefochten werden (kassierendes Bürgerbegehren).

Fristen 3 Monate bis unbegrenzt bei initiierendem Bürgerbegehren

8 Wochen bis 3 Monate bei kassierendem Bürgerbegehren

Wirkungskreis Kommune, Landkreis (außer BW), Bezirk in BE

Bürgerantrag In BY, HB als

Nicht verfügbar in HH, HE

Kommune, Landkreis (außer BW und HE), Bezirk in HH, BE
Eingesetzt z.B. in Klimaentscheid Schorndorf Klimaentscheid Bayreuth, Klimaentscheid Göttingen

Übersicht der formellen Verfahren auf Landesebene

Diese Tabelle versucht die unterschiedlichen Regelungen auf Landesebene zusammenfassend vergleichbar zu machen. Nicht alle Punkte (bspw. die Themenausschlüsse) gelten jeweils für alle Bundesländer.

Volksinititiative (Bürgerantrag, Volkspetition) Antrag auf Volksbegehren (Volksantrag, Volksinitiative)
Definition Unterschriftensammlung für Antrag auf Beschäftigung mit Thema im Landesparlament Unterschriftensammlung mit eigenem Gesetzesentwurf als Beginn der Volksgesetzgebung, die gleichwertig zu einem Parlamentsbeschluss ist
Stufigkeit 1 3 (Volksentscheid letzte Instanz)
Quorum 10.000 – 100.000 3.000 – 25.000
Verbindlichkeit nein ja
Themenausschluss Keine (7 BL), Finanzen, Abgaben, Besoldung (3 BL) Haushalt, Finanzen, Abgaben, Besoldung (in allen BL), in HE und SL Verfassungsänderungen
Fristen 6 Monate bis unbegrenzt 6 Monate bis unbegrenzt (6 Wochen in TH)
Wirkungskreis Als Bürgerantrag in HB, TH

Als Volkspetition In HH

Wenn das Thema ein Gesetzesentwurf ist, auch zur Einleitung eines Volksbegehrens nutzbar in RP und SN

Nicht verfügbar in BW, BY, BB, HE, SN und SL

Als Volksantrag In BW, SA

Als Volksinitiative In BB, HH, SH, MV, RP und SN

Auch Korrekturbegehren möglich in HH

Eingesetzt z.B. in Klimaneustart Berlin

Übersicht der informellen Verfahren

Neben den vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten formellen Mitteln der direkten Demokratie gibt es noch etliche weitere Verfahren der politischen Einflussnahme, die v.a. darauf hinauslaufen, Gespräche mit Lokalpolitiker*innen zu führen und öffentliche Aufmerksamkeit zu erzeugen. Teilweise können diese auch parallel mit formellen Verfahren eingesetzt werden.

Ratsantrag Resolution (Online-)Petition Öffentlichkeitswirksame Aktionen
Definition Ein Ratsmitglied bringt für den Klimaentscheid einen Antrag/Beschlussvorlage ein Aufforderung des Stadtrats, bestimmte Positionen zu übernehmen Informelle Sammlung von Unterschriften, die z.B. gemeinsam mit Resolution oder Ratsantrag übergeben werden
To Do für KE Gespräche mit Fraktionen/Gemeindevertreter*innen, um den Antrag einzubringen und optimalerweise schon vor der Abstimmung eine Mehrheit zu organisieren Ausarbeitung eines konkreten Forderungkatalogs, der öffentlichkeitswirksam überreicht werden kann Ausarbeitung einer konkreten Forderung mit Begründung und Adressat*innen, die online oder auf der Straße unterschrieben werden kann
Dauer individuell wenige Monate wenige Monate
Verbindlichkeit Nein, Entscheidungsherbeiführung Nein Nein
Themenausschluss Nein Nein Nein
Wirkungskreis Ratsmitglieder Ratsmitglieder Ratsmitglieder über Bürger*innenschaft
Eingesetzt z.B. in Klimaentscheid Münster Klimapositiv Konstanz (FFF unterstützend) Klimaentscheid Halle (Saale)

Vergleich ausgewählter Verfahren

Neben den formellen Regeln gibt es eine Reihe weiterer Gründe, die für oder wider ein Verfahren sprechen können. Die Einschätzungen der Wirksamkeit der Einflussnahme sind subjektiv und von Hauke Schmülling basierend auf den bisherigen Erfahrungen getroffen worden.

Einwohnerantrag Bürgerbegehren informelle Verfahren
Verbindlichkeit Nein oder Entscheidungsherbeiführung Ja Nein, eventuell Entscheidungsherbeiführung
Themenausschluss Ja, aber meist höhere Themenzugängigkeit als Bürgerbegehren Ja, v.a. Risiko der Einstufung als kassatorisches Bürgerbegehren Nein
Politischer Einfluss im Vergleich Mittel Hoch Gering bis Hoch
Einfluss auf "Stadtgespräch" Gering Mittel Gering bis Hoch
Organisatorischer Aufwand für das Team Mittel Hoch Gering bis Hoch
Zeitlicher Aufwand für das Team Gering bis Mittel Mittel bis Hoch Gering bis Mittel
Weitere Vorteile Bürger*innenbeteiligung, klare Regelung Bürger*innenbeteiligung, klare Regelung, oft schon Vorbildverfahren vor Ort Ist komplett auf die Situation vor Ort anpassbar, meistens schneller, konkretere Entscheidungen forderbar
Weitere Nachteile Einige Leute mit Ausdauer benötigt, Corona Viele Leute mit Ausdauer benötigt, Corona Verhandlungsgeschick benötigt
Empfehlung zum Einsatz Bürgerbeteiligung mit geringerem Aufwand kann guter Kompromiss zwischen Team und Gemeinderat sein, wenn ein vertrauensvolles Gesprächsklima herrscht. Sollte als erste Option geprüft werden, da es das schärfste Schwert der direkten Demokratie ist Sehr gut als Ergänzung der anderen Methoden geeignet oder wenn formelle Verfahren für Forderung nach Klimaneutralität als nicht zulässig eingestuft werden.

Erfahrungen aus kleineren Städten

Beispiel Eberbach

Erfahrungen aus größeren Städten

Beispiel Frankfurt am Main