LocalZero:Methoden für Klimaentscheide

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Version vom 14. August 2021, 11:55 Uhr von IngoF (Diskussion | Beiträge) (Alphabetische Reihenfolge der Erfahrungsberichte; Erfahrungsberichte von Friesland und Waiblingen hinzugefügt)
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Klimaentscheid-Teams nutzen formelle Verfahren mit Instrumenten der direkten Demokratie und informelle Verfahren der politischen Einflussnahme, um ihre(n) Stadt/Landkreis/etc. auf den Weg Richtung Klimaneutralität bis 2030 oder 2035 zu bringen. Jedes Bundesland hat andere Regelungen und jede Kommune hat eine andere klimapolitische Situation, sodass das politische Instrument immer individuell ausgesucht werden sollte.

Die meisten Erfahrungen und rechtliche Expertise existieren aktuell mit Bürgerentscheiden, doch auch für die anderen hier aufgeführten Methoden können schon Informationen und kompetente Ansprechpartner gefunden werden.

Formelle Verfahren auf kommunaler Ebene

Einwohnerantrag

z. B. Klimaentscheid Schorndorf

Mittels Unterschriftensammlung wird der Gemeinderat oder ein zuständiger Ausschuss verpflichtet, sich mit einem Thema zu beschäftigen, wobei der Themenausschluss i. d. R. weniger restriktiv ist als beim Bürgerbegehren. In vielen Bundesländern muss der Gemeinderat sogar eine Entscheidung darüber treffen.

In BY und HB heißt der Einwohnerantrag Bürgerantrag. In HE und HH existiert der Einwohnerantrag nicht. In BW existiert der Einwohnerantrag nur auf kommunaler Ebene, in den anderen Bundesländern auch auf Landkreisebene. Nicht jedes Thema ist zulässig.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

z. B. Klimaentscheid Bayreuth, Klimaentscheid Göttingen

Beim Bürgerbegehren wird mittels Unterschriftensammlung ein Antrag auf einen Bürgerentscheid zu einer bestimmten Sachfrage gestellt. Nicht jedes Thema ist zulässig und teilweise muss eine Kostenschätzung und/oder ein Kostenvoranschlag eingeholt werden. Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird (meist durch das Rechtsamt) nach Einreichung der erforderlichen Unterschriften geprüft, in manchen Bundesländern gibt es jedoch auch die Möglichkeit der inhaltlichen Vorabprüfung und/oder einen Beratungsanspruch durch die Verwaltung. Wurde das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, hat der Gemeinderat die Option, es anzunehmen und umzusetzen. Wenn er dies nicht tut, kommt es zum von der Kommune organisierten Bürgerentscheid, bei dem alle wahlberechtigten Bürger*innen über die Sachfrage abstimmen. Das Ergebnis der Abstimmung ist einem Ratsbeschluss gleichwertig.

Bürgerbegehren existieren in allen Bundesländern, jedoch mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen:

Einwohnerantrag (Bürgerantrag in BY, HB) Bürgerbegehren
Definition Unterschriftensammlung für Antrag auf Beschäftigung mit Thema im Gemeinderat oder zuständigen Ausschuss Unterschriftensammlung für Antrag auf einen Bürgerentscheid, mit dem eine Entscheidung herbeigeführt werden kann, die gleichwertig zu einem Ratsbeschluss ist
Stufigkeit 1 2, (3 in BE, HB, TH)
Quorum 1–5 % (in SN 10 %) der Einwohner ab 14/16 Jahren 2–10 % der Wahlberechtigen (wie bei Kommunalwahl)
Verbindlichkeit nein in BW, BY, MV, NI, SN, ST;

Entscheidungsherbeiführung in BE, BB, HB, NRW, RP, SL, SH, TH

ja
Themenausschluss - Aufgaben außerhalb kommunaler Selbstverwaltung, Aufgaben des Bürgermeisters

- Themen, die innerhalb des letzten Jahr durch einen Einwohnerantrag behandelt worden sind

- Ratsbeschlüsse können teilweise nur innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung behandelt werden.

- Haushalt, Personal, Abgaben, Verwaltungsorganisation, Aufgaben des Bürgermeisters

- Themen, zu denen es innerhalb der letzten 1–3 Jahre einen Bürgerentscheid gegeben hat. Ratsbeschlüsse können nur innerhalb von 2–3 Monaten nach Veröffentlichung angefochten werden (kassierendes Bürgerbegehren).

Fristen 3 Monate bis unbegrenzt bei initiierendem Bürgerbegehren

8 Wochen bis 3 Monate bei kassierendem Bürgerbegehren

Wirkungskreis - Kommune, Landkreis (außer BW), Bezirk in BE

- als Bürgerantrag in BY, HB

- nicht verfügbar in HH, HE

Kommune, Landkreis (außer BW und HE), Bezirk in HH, BE
eingesetzt z. B. in Klimaentscheid Schorndorf Klimaentscheid Bayreuth, Klimaentscheid Göttingen

Formelle Verfahren auf Landesebene

Auf Landesebene existieren Instrumente, die Einwohnerantrag und Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene ähnlich sind. Allerdings sind die Unterschiede dort weitaus größer.

Volksinititiative (Bürgerantrag, Volkspetition)

Unterschriftensammlung für Antrag auf Beschäftigung mit Thema im Landesparlament

Antrag auf Volksbegehren (Volksantrag, Volksinitiative)

Unterschriftensammlung mit eigenem Gesetzesentwurf als Beginn der Volksgesetzgebung, die gleichwertig zu einem Parlamentsbeschluss ist

Volksinititiative (Bürgerantrag, Volkspetition) Antrag auf Volksbegehren (Volksantrag, Volksinitiative)
Stufigkeit 1 3 (Volksentscheid = letzte Instanz)
Quorum 10.000–100.000 3.000–25.000
Verbindlichkeit nein ja
Themenausschluss keine (7 BL); Finanzen, Abgaben, Besoldung (3 BL) Haushalt, Finanzen, Abgaben, Besoldung (in allen BL); in HE und SL Verfassungsänderungen
Fristen 6 Monate bis unbegrenzt 6 Monate bis unbegrenzt (6 Wochen in TH)
Wirkungskreis - als Bürgerantrag in HB, TH

- als Volkspetition in HH

- Wenn das Thema ein Gesetzesentwurf ist, auch zur Einleitung eines Volksbegehrens nutzbar in RP und SN.

- nicht verfügbar in BW, BY, BB, HE, SN und SL

- als Volksantrag in BW, SA

- als Volksinitiative in BB, HH, SH, MV, RP und SN

- auch Korrekturbegehren möglich in HH

eingesetzt z. B. in Klimaneustart Berlin

Informelle Verfahren

Neben den vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten formellen Mitteln der direkten Demokratie gibt es noch etliche weitere Verfahren der politischen Einflussnahme, die v. a. darauf hinauslaufen, Gespräche mit Politiker*innen zu führen und öffentliche Aufmerksamkeit zu erzeugen. Teilweise können diese auch parallel mit formellen Verfahren eingesetzt werden.

Ratsantrag

z. B. Klimaentscheid Münster, Klimainitiative Eberbach

Ziel ist ein Antrag aus der Mitte des Gemeinderats, d. h. ein Antrag wird von einer oder mehreren Fraktion(en) gemeinsam gestellt. Aufgabe des Klimaentscheids ist es dabei, das Anliegen vorzustellen und zu erklären sowie den Antrag anzuregen. In Gesprächen mit Fraktionen und Vertretern wird Überzeugungsarbeit geleistet und im Vorfeld für eine Mehrheit gesorgt. Idealerweise wird der Antrag bereits von einer Mehrheit gestellt.

Resolution

z. B. Klimapositiv Konstanz (zur Unterstützung von FFF)

Der Gemeinderat wird aufgefordert, bestimmte Positionen zu übernehmen. Dazu arbeitet der Klimaentscheid einen Forderungskatalog aus, der öffentlichkeitswirksam übergeben werden kann.

(Online-)Petition

z. B. Klimaentscheid Halle (Saale)

Der Klimaentscheid arbeitet eine konkrete Forderung mit Begründung aus und sammelt dafür Unterschriften. Die Sammlung erfolgt informell, d. h. nicht unter Nutzung eines Instruments der direkten Demokratie (Einwohnerantrag oder Bürgerbegehren). Die Methode kann auch unterstützend zu Resolution oder Ratsantrag angewendet werden.

Vergleich ausgewählter Verfahren

Neben den formellen Regeln gibt es eine Reihe weiterer Gründe, die für oder wider ein Verfahren sprechen können. Die Einschätzungen der Wirksamkeit der Einflussnahme sind subjektiv und von Hauke Schmülling basierend auf den bisherigen Erfahrungen getroffen worden.

Einwohnerantrag Bürgerbegehren informelle Verfahren
Verbindlichkeit nein oder Entscheidungsherbeiführung ja nein, eventuell Entscheidungsherbeiführung
Themenausschluss ja, aber meist höhere Themenzugängigkeit als Bürgerbegehren ja, v. a. Risiko der Einstufung als kassatorisches Bürgerbegehren nein
politischer Einfluss im Vergleich mittel hoch gering bis hoch
Einfluss auf "Stadtgespräch" gering mittel gering bis hoch
organisatorischer Aufwand für das Team mittel hoch gering bis hoch
zeitlicher Aufwand für das Team gering bis mittel mittel bis hoch gering bis mittel
weitere Vorteile Bürger*innenbeteiligung, klare Regelung Bürger*innenbeteiligung, klare Regelung, oft schon Vorbildverfahren vor Ort Ist komplett auf die Situation vor Ort anpassbar, meistens schneller, konkretere Entscheidungen forderbar.
weitere Nachteile einige Leute mit Ausdauer benötigt, Corona viele Leute mit Ausdauer benötigt, Corona Verhandlungsgeschick benötigt
Empfehlung zum Einsatz Bürgerbeteiligung mit geringerem Aufwand kann guter Kompromiss zwischen Team und Gemeinderat sein, wenn ein vertrauensvolles Gesprächsklima herrscht. Sollte als erste Option geprüft werden, da es das schärfste Schwert der direkten Demokratie ist. Sehr gut als Ergänzung der anderen Methoden geeignet oder wenn formelle Verfahren für Forderung nach Klimaneutralität als nicht zulässig eingestuft werden.

Strategie zur Auswahl der richtigen Methode

Generell wird empfohlen: Prüft zunächst die rechtlich stärksten Instrumente und hangelt euch dann durch zu den weniger verbindlichen. Je nachdem, wie eure Gruppe aufgestellt ist oder die Situtation vor Ort aussieht, kann es aber auch sinnvoll sein, sich sofort auf die informellen Verfahren zu stützen.

  1. klimapolitische Situation vor Ort genau erkunden, Ratsbeschlüsse und Klimaschutzpläne kennen, Gemeindeordnung/Kommunalverfassung/rechtliche Lage im Bundesland verstehen
  2. Bürgerbegehren mit Standardfrage (falls passend) an das Rechtsamt schicken und mit 4-Wochen-Frist um Vorprüfung bitten (in manchen Bundesländern sogar formell verfügbar)
    • wenn Vorprüfung okay: lossammeln
  3. Wenn Beanstandungen bestehen: Im Dialog mit der Verwaltung und ggf. unter rechtlicher Beihilfe versuchen, die Frage so anzupassen, dass sie den Anforderungen genügt, bspw. „entstehenden/bestehenden Plan vorziehen auf 2030 und Maßnahmen anpassen“.
    • wenn Einigung besteht oder druckvolle Konfrontation (mögliche Unzulässigkeit) bewusst in Kauf genommen wird: lossammeln
  4. Falls BB nicht möglich: Einwohnerantrag prüfen lassen, da diesem meist mehr Themen zugängig sind oder gar Ratsbeschlüsse damit angefochten werden können (kassierend ohne Frist).
    • wenn Vorprüfung okay oder nicht nötig: lossammeln
  5. Falls auch EWA nicht möglich: Petition, Ratsantrag oder andere informelle Instrumente nutzen.

Erfahrungen der Klimaentscheide

Aachen - "Klimaentscheid Aachen"

„Da wir in Aachen bereits ein Klimaschutzkonzept haben, wurde unser Buergerbegehren (BB) von Seiten der Stadt nun doch als kassatorisch eingestuft. Fuer ein kassatorisches BB ist die Frist jedoch bereits abgelaufen, bzw. wir muessten bis Mitte naechsten Jahres warten. Die Einstufung heisst keineswegs, dass wir nicht doch die Bewilligung des Rats bekommen, aber wir sind nun verunsichert und moechten unsere Integritaet nicht auf's Spiel setzen. Wir haben nun weitere 10 Optionen (diverse Varianten eines BB, Volksinitiative, Einwohnerantrag, Ratsantrag, ...) ausgearbeitet, wovon sich um die 4 als Favouriten herauskristallisiert haben.“

Austausch mit Petra von EssenZero, Ari von HalleZero und Hauke ergab folgende Strategie:

  1. Anwaltliche Beratung zum BB und folgende Möglichkeiten prüfen:
    • Alte oder modifizierte Frage mit Anwaltsmeinung & 25 Unterschriften zur Vorprüfung einreichen (8 Wochen)
    • Modifizierte, nach Anwaltsmeinung rechtssichere Frage ohne Vorprüfung einreichen und mit Sammeln beginnen
  2. Einwohnerantrag

Schlussendlich wurde BB von Hotstegs als kassierend eingeschätzt, weswegen sich das Team für einen Einwohnerantrag entschied.

Friesland - "FrieslandZero"

In Friesland im ländlichen Raum gibt es zwei parallele Aktionsstränge: zum einen ein Bürgerbegehren zur Klimaneutralität 2035 in der Gemeinde Zetel, welches bereits erfolgreich war, bevor die Unterschriftensammlung startete, und zum anderen “FrieslandZero” auf Kreisebene (7 Gemeinden). Nachdem die Erstellung von Klimaplänen in der Politik auf Widerstand gestoßen ist, da sie nicht als kosten- und zeit-effizient angesehen werden und das kleine Team die Unterschriftensammlung im Verhältnis zum Nutzen als zu aufwendig eingeschätzt hat, konzentriert sich FrieslandZero im konstruktiven Austausch mit den Gemeinden auf die Identifizierung von Maßnahmen, die direkt umgesetzt werden können. Dazu plant FrieslandZero eine Zukunftswerkstatt mit politischen Vertreter:innen auf Kreisebene sowie mit Vertreter:innen aus der Verwaltung und den Gemeinden. Sie folgen dabei dem Modell der Stadt Oldenburg, die gemeinsam mit dem Institut für Partizipatives Gestalten - IPG einen vergleichbaren Prozess umgesetzt hat. Die Idee ist, dass Akteur:innen aus der Politik und Gesellschaft, sowie mit Expert:innen aus der Wissenschaft, die wichtigsten Handlungsfelder im Klimaschutz näher definieren,

Handlungsmöglichkeiten identifizieren, und nächste Handlungsschritte beschließen. Parallel dazu finden Öffentlichkeitsaktionen statt, wobei im ländlichen Raum besonders Fahrrad-Demos erfolgreich waren um viele Menschen zu erreichen. Das Team nutzt “Momentum driven organizing”, d.h. es plant Folgeveranstaltungen um neue Leute für das Team zu gewinnen und kündigt diese bereits während der aktuellen Veranstaltungen an.

Göttingen - "Klimaplan Göttingen"

Ausgangslage: Stadt entwickelt aktuell „Klimaplan Göttingen 2030“, der aber weiterhin auf Klimaneutralität 2050 zielt.

Doppelte Strategie:

  1. Mit mehreren Umweltverbänden ab Oktober 2020 Ratsantrag abgestimmt und diesen über Piraten in den Stadtrat eingebracht.
  2. Seit Dezember 2020 parallel Sammlung für mit Stadtverwaltung abgestimmtes Bürgerbegehren: „Die Stadt Göttingen soll die im 'Klimaplan Göttingen 2030' als Ziel gesetzte Klimaneutralität nicht für das Jahr 2050 - wie geplant -, sondern bereits für 2030 anstreben und die dafür bereits entwickelten Maßnahmen anpassen und beschleunigen.“
  3. andere Fraktionen erarbeiteten Gegenanträge, alle 4 im Umweltausschuss gelandet, Input daraus wurde im im Juni veröffentlichten „Klimaplan Göttingen 2030“ verwurstet
  4. GöttingenZero reicht BB zur beschließenden Ratssitzung am 16.07. ein, könnte dann eventuell kassatorisch gewertet werden, was aber keine Auswirkungen mehr hat.

Halle an der Saale - "Klimaentscheid Halle"

Nach Beratung im Dezember 2020 priorisierte Handlungsmöglichkeiten:

  1. Die BB-Anfrage, die am 05.11. dem OB zuging und als kassierend eingeschätzt wurde, soll der Kommunalaufsicht bzw. dem Landesverwaltungsamt zur Prüfung vorgelegt werden. Wenn diese obere Behörde zu der Einschätzung käme, dass das BB zulässig wäre, hätte man damit ein starkes Pfund gegen die Stadt Halle in der Hand und könnte das BB wie geplant starten.
  2. (ggf. parallel zu 1. Durchzuführen) Auf das Angebot von Frau Ernst/OB-Büro eingehen, und im Gespräch evaluieren, mit welcher anderen Fragestellung ein BB initiierend und damit zulässig sein könnte. Mögliche Anpassungen könnten sein:
    • KSK anpassen auf 2030 wie z.B. KE Göttingen, wo die Frage (von der Verwaltung abgesegnet) lautet: Die Stadt Göttingen soll die im 'Klimaplan Göttingen 2030' als Ziel gesetzte Klimaneutralität nicht für das Jahr 2050 - wie geplant -, sondern bereits für 2030 anstreben und die dafür bereits entwickelten Maßnahmen anpassen und beschleunigen.
    • Einen zusätzlichen Plan mit anderem Namen (Umweltplan o.Ä.) fordern, der aufbauend auf den Maßnahmen im KSK die Klimaneutralität 2030 sicherstellen würde.
  3. Einen Einwohnerantrag stellen, dem deutlich mehr Themen zugängig sind. Damit würde man das Thema wie beim BB aus der Bürgerschaft einbringen, zudem braucht dieser nur 2.500 statt 7.500 Stimmen. Allerdings bewirkt dieser nur, dass über den Antrag innerhalb von drei Monaten beraten wird. Daher müssen in dem Prozess die erforderliche Mehrheit bereits organisiert werden, aber mit SPD und Linke sind ja schon Gespräche am Laufen und Grüne/MitBürger könnte man relativ leicht auch ins Boot holen.

Am Ende wurden BB und EWA als kassierend gewertet, daher jetzt Petition, Podcast, Podiumsdiskussionen,…

Heidelberg - "Klimaentscheid Heidelberg"

„Wir beim Klimaentscheid Heidelberg haben ein Luxusproblem. Und zwar, dass die Stadt schon ganz ohne Bürgerentscheid die Erstellung eines Klimaplans mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2030 ausgeschrieben hat.“ – bisher nur bekundet, aber noch nirgendwo offiziell ausgeschrieben, daher Beratung im Januar 2021

  1. Genaues Ziel definieren: Politisches Ziel Klimaneutralität 2030 (OB verkündete) verbindlich machen: Echten KN-Beschluss, echte KN-Definition ohne Auslands-Kompensation, Monitoring der Umsetzung
  2. Taktik: 2030 soll festgeschrieben und kombiniert werden mit 30-Punkte-Plan/ifeu-Machbarkeitsstudie werden á la Göttinger Frage. Details wie KN-Definition und Monitoring eher in die Begründung, prüfen ob das in Frage wie bei Mainz kombiniert werden könnte.

Jetzt Einwohnerantrag mit 5 Forderungen, u.a. „Die Stadt Heidelberg beruft einen Bürger:innen-Rat ein, der Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität Heidelbergs erarbeitet.“

Lüneburg - "Klimaentscheid Lüneburg"

Auch die Lüneburger hatten zunächst Ärger mit der Verwaltung und dem von dort bestellten Gutachter, der ein dickes, für den Laien unverständliches, Gutachten zur Zulässigkeit anfertigte. Jetzt sind sie mit BB am Unterschriften sammeln. Am 8. Juni 2021 hat Lüneburg nun einen eigenen Klimaschutzplan 2030 rausgebracht.

„Ja, wir hatten eine rechtliche Vorprüfung (die sich ja lange gezogen hat). Wichtig war der Stadtverwaltung die Kommunikation des "Möglichkeitsvorbehalts", also dass die Stadt nur die Schritte zum Neutralitätsziel tätigen kann, die in ihrem rechtlichen Einflussbereich und im finanziellen Rahmen liegen.“: „Sind Sie dafür, dass die Hansestadt Lüneburg bis 2030 klimaneutral wird und dazu innerhalb von 12 Monaten einen Klima-Aktionsplan erarbeitet, welcher die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen, rechtlich möglichen Maßnahmen beinhaltet?“

Theoretisch kann durch den Ratsbeschluss im Juni das BB kassierend werden, aber Vorprüfung gilt weiterhin.

Trier - "Klimaentscheid Trier"

Beim Kickoff in Trier, an dem die Klimaschutzmanagerin Fr. Hollwege mit dabei war, und die Gruppe voll unterstützen wollte, wurde von ihr geäußert, dass sie die Abstimmungsfrage für unzulässig hält. Trier sei in punkto Klimaschutz schon super aktiv und der Rat hätte gerade die Klimaschutzmanager damit beauftragt, ein Szenario für Klimaneutralität 2035/2040/2050 für ganz Trier zu entwickeln.

  • Solange es keinen offiziellen Beschluss, sondern nur (informelle) Beauftragung durch Ausschuss gibt, ist das BB initiierend
  • Warum eine Unzulässigkeit angenommen wird, muss immer im Einzelfall gecheckt werden und ggf. die Frage dahingehend angepasst werden

Waiblingen - "Waiblingen-Klimaneutral"

Waiblingen-Klimaneutral hat sich nach dem Vorbild von Schorndorf dazu entschlossen einen Einwohner:innenantrag zu verwenden. Die Gründe dafür waren, dass sie den Einwohner:innenantrag als mildere Art des Bürger:innenbegehrens sehen, welcher weniger konfrontativ und nicht so aufwendig ist und auch weniger Unterschriften benötigt. Gleichzeitig erzeugt er die nötige Öffentlichkeitsarbeit und ermöglicht die Forderung von Planerstellung und Umsetzung. Ferner steht das Bürger:innenbegehren immer noch als Eskalationsstufe zur Verfügung.

Parallel dazu haben sie mit allen Fraktionen der Stadt gesprochen, Öffentlichkeitsarbeit wie z.B. regelmäßige Stände und eine Podiumsdiskussion mit den Bundeskandidat:innen gemacht.

Frankfurt am Main nach Masterplan aus 2015

Ausgangssituation

In Frankfurt am Main wurde bereits 2015 der "Masterplan 100 % Klimaeschutz" vorgestellt (https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/Service/Dokumente/Masterplan-Klimaschutz.pdf), welcher detailliert fasst, wo wie viele Emissionen entstehen und was Lösungen sind, diese zu tilgen. Z. B. machen 53 % des Strombedarfs im Handel Beleuchtung aus (S.30 im Masterplan). Z. B. dies zeigt wie riesig der Aufwand war den Masterplan zu erstellen. Die größte Aufgabe bestand darin, Zahlen zu ermitteln, welche ganz genau aufschlüsseln wo wegen was emittiert wird sind um pfeilgenau Lösungen dafür zu finden. Im Bereich Energie sollen Energieeffizienz und -sparen den Gesamtstrombedarf der Stadt senken, gleichzeitig soll der Rest erneuerbar werden.

„Ich will, dass Frankfurt am Main die Solarhauptstadt Deutschlands wird.“ Oberbürgermeister Feldmann 2012, https://www.sonnenseite.com/de/politik/peter-feldmann-frankfurt-soll-solarhauptstadt-werden/.

Stand 2017, nur 0,34 % innerstädtisch installierter Photovoltaik decken den Gesamtstrombedarf von Frankfurt (lässt sich aus dem Energiesteckbrief der Stadt ermitteln https://mapview.region-frankfurt.de/transfer/Dateidownload/Energiesteckbriefe/Energiesteckbrief_Frankfurt_am_Main.pdf). Ca. 60 % werden importiert, wiederum davon sind etwa 10 % Photovoltaik, doch Frankfurt ist trotz solcher Versprechen und trotz eines Masterplans selbst nicht Teil der Energiewende und auf dem Weg in die Klimaneutralität.

Was ist zu tun?

Als Bürger*innenbegehren nach § 8b HBO streben wir ein Bürger*innenentscheid, liebevoll genannt, Klimaentscheid an. Dies bedeutet, wir formulieren Forderungen an die Stadt, welche diese binnen 3 Jahre umsetzten muss, sofern wir von zuerst von 3 % der Wahlberechtigten eine Unterschrift bekommen um dann mindestens 82.500 Bürger*innen die Frage zu stellen, wollen Sie, dass die Stadt Frankfurt folgende Maßnahmen umsetzt. Ja nein. Dies ist dann wie eine Kommunalwahl.

Der alles entscheidende Kern ist, wir formulieren konkrete Maßnahmen an die Stadt, welche die Unterschriftensammlung (von Tausenden) zum Interesse der Lokalpolitik macht und diese zur Umsetzung zwingt.

Wie geht das?

Lokal alle Menschen fragen, die bereits heute Teil der Lösung sind und sich an umgesetzten Best Practices orientieren. Z. B. zeigte ein Gespräch im Energiemanagement (https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/), dass 10 weitere Energiemanager benötigt werden, um städtische Gebäude klimaneutral zu machen. Weitere 90 für die Umsetzung. Diese werden schlicht nicht bewilligt, obwohl sich die Energiemanager selbst rechnen würden. Die Stadt würde durch umgesetzte Energiesparmaßnahmen signifikant Energie und damit Geld einsparen. Problem ist, dass Klimaschutz kein ernsthaftes Interesse wichtiger Entscheider*innen ist. Die Klimakrise ist nicht verstanden.

Eine Forderung kann damit sein, die Stadt Frankfurt stellt 10 Energiemanager im Amt für Bau und Immobilien ein. Damit ist dies keine Forderung mehr, sondern eine konkrete Maßnahme. Dies reicht nicht, städtische Liegenschaften machen nur 1 % aus. Der mit Abstand größte Teil sind private Gebäude. Diese unterliegen jedoch nicht dem Einflussbereich der Stadt, sondern Land und Bund. Demnach kann ein (kommunaler) Klimaentscheid keine Forderung aufstellen, die Stadt muss bis z. B. spätestens 2030 zu 100 % auf Erneuerbare Energien umstellen. Was rechtliche Gründe hat. Die Stadt kann jedoch den innerstädtischen Ausbau von Photovoltaik krass beschleunigen indem sie die Installation fördert bzw. quasi kostenlos macht. Ein Best Practice kann Heidelberg sein, https://www.heidelberg.de/hd/HD/service/15_10_2020+foerderung+von+photovoltaik-anlagen+zukuenftig+teil+des+foerderprogramms+rationelle+energieverwendung.html.

Der https://klimaentscheid-frankfurt.de/ denkt Klimaschutz gesamtheitlich. Energie, Mobilität, Stadtgrün, internationale Verantwortung, .. Am Beispiel Stadtgrün können gut weitere Herausforderungen aufgezeigt werden, welche mit konkreten Maßnahmen gelöst werden können und durch Unterschriftensammlung zum Interesse von Lokalpolitik werden. Es fehlt eine ämterübergreifende Abstimmung. So werden Bäume über Systemen (Rohre, U-Bahnen, ...) im Boden gepflanzt, sodass die Bäume nie das Grundwasser erreichen können. Die ämterübergreifende Koordinierung, zwischen hier dem Bau- und Grünflächenamt, soll ein "runder Tisch" mit einer ämterübergreifenden Stabsstelle als konkrete Maßnahme an die Stadt verbessern und lösen. Auch bei Genehmigungsverfahren für Photovoltaik zeigt sich, es fehlt an Koordination, die Verfahren erstrecken sich teils über Monate, womit diese konkrete Maßnahme an die Stadt gleichzeitig die Förderung für innerstädtische Photovoltaik flankiert.

Ein konkrete Maßnahme für Mobilität kann sein, die Stadt baut umliegend Park & Ride Parkplätze mit Anbindung an den öffentlichen Verkehr und stellt für einen Monat ein freies Schnupperticket zur Verfügung. So wird der Pendlerverkehr in die Stadt attraktiv abgefangen. Menschen, die bislang mit dem Auto in die Stadt fahren, wird ein Monat kostenlos angeboten auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen und so ggf. schneller zum Arbeitsplatz zu kommen, statt täglich im Stau zu stehen. Was wiederum Lärmbelastung und Luftverschmutzung für Anwohner*innen bedeutet. Insbesondere derer, die sich selbst kein eigenes Auto oder eine teure Wohnung in einem verkehrsberuhigten Bereich der Stadt leisten können.