LocalZero:Kommunale Klimamanager als Grundlage

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Version vom 1. Oktober 2021, 11:26 Uhr von SabineB (Diskussion | Beiträge) (Link zum kommunalen Klimamanager lesefreundlich gemacht)
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Eine Voraussetzung für eine kommunale Neuausrichtung beim Thema Klimaschutz ist die Schaffung der Stabsstelle eines kommunalen Klimaschutzmanagers. Die Position wird auch als Klimamanager, Klimabeauftragte(r), Klimareferent(in), Nachhaltigkeitsmanager etc. tituliert, hat aber immer das gleiche Ziel: Schaffung einer Position als Amtsleiter(in) und damit direkt dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin unterstellt. Diese Stabsstelle (in größeren Städten auch Stabsabteilung) ist Grundlage dafür, dass das Thema Klimaschutz sowohl auf Verwaltungsebene als auch in der Bevölkerung mit der notwendigen Priorität wahrgenommen wird.

Was genau bringt ein Klimamanager? Ein guter Einstieg in die Beschreibung der Aufgaben, der Fördermittel zur Stellenfinanzierung und eine Einschätzung zum derzeitigen Status der bestehenden oder geplanten Stellen findet sich hier: https://www.kommunal.de/klimaschutzmanager-erfolg.

Die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit regelt die Fördermöglichkeiten. Hier die aktuelle Pressemitteilung des BMU: https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundesumweltministerium-startet-neue-umsetzungsberatung-fuer-kommunalen-klimaschutz/

Und noch ein Link als Einstieg in die Kommunalrichtlinie: https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Der kommunale Klimaschutzmanager spielt bei der Umsetzung der lokalen Klimaentscheide eine entscheidende Rolle. Er ist in seiner Funktion ein zentrales Bindeglied in die Verwaltung und ihre Gremien, wie zum Beispiel den Gemeinderat. In seinen Aufgabenbereich fällt unter anderem die Erstellung einer Ist-Analyse der Verwaltung, verbunden mit einer Beschreibung der Optionen zur kommunalen Klimaneutralität, des konkreten Maßnahmenplans und eines Zeitstrahls mit Meilensteinen sowie einem Termin, bis zu dem das Ziel der Klimaneutralität in der kommunalen Verwaltung erreicht wird. Ein zweites und nicht minder bedeutendes Ziel ist die Beratung der Bürgerschaft der Kommune bei klimarelevanten Fragen, speziell im investiven Bereich. Schon aus diesen beiden Kernaufgaben wird klar, dass die personelle Entwicklung eines Klimareferats in einer Kommune mit permanentem Anstieg der Planstellen verbunden sein muss.

Projektbeginn eines solchen kommunalen Klimareferats ist die Einsetzung des Klimaschutzmanagers.