LocalZero:Starthilfe Klimaentscheid
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Checkliste
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Starterteams
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Worum geht es?
2015 hat sich die Weltgemeinschaft in Paris dazu verpflichtet, die Erwärmung des weltweiten Klimas auf möglichst 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu beschränken. Um dieses 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, müssen weltweit die Treibhausgasemissionen dramatisch reduziert werden und Deutschland als starkes Beispiel vorangehen. Viel wurde geredet, kaum etwas getan, die Zeit rennt uns weg. Im Herbst 2021 haben wir das letzte Mal die Chance, die Weichen in die richtige Richtung zu stellen. Das geht nur gemeinsam. Wir von GermanZero (GZ) arbeiten darauf hin, dass nach der am 24. Oktober 2021 stattfindenden Bundestagswahl ein 1,5-Grad-Klimagesetz auf Bundesebene verabschiedet wird. Zugleich schwenken hunderte von Städten, Gemeinden und Kreisen auf den 1,5-Grad-Kurs ein. Gemeinsam mit vielen anderen Teams schafft ihr so die Klimawende von unten. Denn die Kommunen sind die Ebene der Umsetzung, ohne sie geht es nicht. Das heißt auch: Ohne euch geht es nicht. Die nächsten 1,5 Jahre sind entscheidend. Deshalb müssen so rasch wie möglich alle Kommunen auf den Kurs zur Klimaneutralität kommen. Genau dafür haben wir die Klimaentscheide ins Leben gerufen.
Dieses Dokument begleitet euch als Starterteam bis zum Kickoff-Workshop mit uns, wo ihr Informationen zu einem Klimaentscheid und erfolgreichem Campaigning bekommt. Anschließend erhaltet ihr zur weiteren Unterstützung den Leitfaden Klimaentscheid.
Wir sind stetig dabei, unsere Vorgehensweise und Dokumente zu optimieren, um euch Aktualität, Best-Practice-Wissen und eine hohe Qualität zu liefern. Falls euch also kleine Unstimmigkeiten auffallen oder ihr Verbesserungsvorschläge habt, gebt uns gerne Rückmeldung.
Ein Klimaentscheid steht allen Menschen in eurer Stadt offen, die sich produktiv einbringen.
GermanZero möchte niemanden ausschließen und vernetzt euch daher gerne mit anderen Interessierten, die sich bei uns melden.
Aufwärmen: Eure ersten Schritte zum Klimaentscheid
Wir freuen uns sehr, dass ihr klimapolitisch aktiv werden möchtet! Damit wir euch zielgerichtet unterstützen können, bitten wir euch, einige Vorbereitungen zu treffen.
Starterteam finden
Politisches Engagement soll nicht nur wirksam sein, sondern auch Spaß machen. Und dafür braucht ihr ein nettes und schlagkräftiges Starterteam mit mindestens sechs Menschen, die für mehrere Monate einen Teil ihrer Freizeit aufbringen möchten. Von Anfang an solltet ihr versuchen, viele Gruppierungen ins Boot zu holen und später sollte euer Kernteam aus 10-20 Leuten bestehen.
Dabei hilft es, einen Blick darauf zu werfen, welche Fähigkeiten und Rollen in eurem Team den Klimaentscheid zum Erfolg bringen.
Aus Erfahrung mit anderen Bürgerentscheiden haben wir hier Aufgabenbereiche zusammengestellt, die für eine Kampagne zum Klimaentscheid abzudecken sind. Im Vorfeld solltet ihr euch erste Gedanken machen, wer welche Zuständigkeit übernimmt. Natürlich werden die einzelnen Rollen im Team eng zusammenarbeiten und ihr braucht kein Vorwissen für bestimmte Teamrollen. Wir und andere Teams unterstützen euch die gesamte Zeit über so gut wir können.
- Teamorganisation: Termine, Treffen organisiern, Fundraising, Sache am Laufen halten
- Vernetzung: Kooperationen mit lokalen Organisationen, Firmen und Partnern
- Mobilisierung: Koordination der Unterschriftensammlung
- Rechtsexpertise: Infos zum Bürgerbegehren, Kontakt zur Verwaltung und Politik
- Öffentlichkeitsarbeit (PR): Redaktion, Social-Media, Webseite, Grafik
- Veranstaltungen: Organisation und Durchführung von Workshops, Aktionen
- Aktiven-Support: Einbindung neuer Mitglieder, Kommunikation mit Unterstützer*innen
Recherchieren und Fragebogen ausfüllen
Bevor ihr richtig loslegt, solltet ihr erst mal recherchieren, ob es in eurer Kommune schon einen Beschluss zu Klimaneutralität gibt und in welchem Jahr die Klimaneutraltiät erreicht werden soll. Davon sollte logischerweise das Ziel eures Klimaentscheides abhängig sein.
Bei der Auswahl der nächsten Kickoff-Kommune berücksichtigen wir jeweils u.a.: Wie ist die (klima)politische Situation vor Ort? Welche Eigenschaften bringt das Starterteam mit? Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen im jeweiligen Bundesland? Den Fragebogen dazu findet ihr auf unserer Website und direkt hier:
Die Beantwortung des Fragebogens sollte nur ein einziges Mitglied des Starterteams vornehmen.
Bürgerbegehren und rechtliche Regelungen
Bürgerentscheide sind in allen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Allgemein gilt jedoch, dass ihnen ein Bürgerbegehren vorausgeht. Ein bestimmtes Quorum der Wahlberechtigten der Kommune muss dafür auf einem Unterschriftenzettel unterschreiben und damit einen Bürgerentscheid zur dort formulierten Abstimmungsfrage unterstützen. Die Gemeindeordnungen (bzw. die korrespondierenden Gesetzeswerke) erlauben dabei alle Themen bis auf die in einem Negativkatalog aufgeführten. Hinzu kommt ein generelles Koppelungsverbot, das heißt, dass über „sachlich nicht zusammenhängende Materien“ nicht gleichzeitig abgestimmt werden darf. Wird das Bürgerbegehren als rechtlich zulässig eingestuft, kann der Stadtrat das Ansinnen annehmen und umsetzen. Tut er dies nicht, kommt es anschließend zum (von der Stadt organisierten) Bürgerentscheid, dessen Ergebnis rechtlich genauso bindend ist wie ein Beschluss des Stadtrats.
Abbildung einfügen
Zu beachten ist, dass die Zulässigkeit erst erfüllt ist, wenn sowohl die formelle als auch die materielle Zulässigkeit festgestellt worden ist. Formal zulässig ist ein Bürgerbegehren, wenn es die erforderliche Anzahl an Unterschriften innerhalb der vorgeschriebenen Frist eingereicht hat und allen formalen Vorgaben genügt (Anzahl Vertretungsberechtigte, Schriftform, etc.). Außerdem muss die Abstimmungsfrage eindeutig mit Ja oder Nein beantwortbar sein und eine (sinnvolle und wahrheitsgetreue) Begründung enthalten. Kniffliger ist die materielle Zulässigkeit: Die Frage muss der Entscheidungsbefugnis des Rates entsprechen, eine Entscheidung begehren, hinreichend bestimmt sein sowie ggf. eine von der Verwaltung zu erstellende Kostenschätzung enthalten. In fünf Bundesländern sind eine realistische Kostenschätzung und ein Kostendeckungsvorschlag durch die Initiator*innen des Bürgerbegehrens selbst notwendig. Der Kostendeckungsvorschlag ist nicht Teil des Bürgerentscheids und nicht bindend.
Abstimmungsfrage
Unser übergeordnetes Ziel ist eine klimaneutrale Kommune (unabhängig von der konkreten Umsetzung). Daher haben wir eine allgemein einsetzfähige Abstimmungsfrage gesucht. Dabei hat uns der seit 1988 Bürgerbeteiligung fördernde Verein Mehr Demokratie e.V. und der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs beraten. Für den Einsatz vor Ort solltet ihr aber ebenfalls Beratung (bspw. durch einen Pro-bono-Anwalt oder Mehr Demokratie) in Anspruch nehmen, damit das Bürgerbegehren auf die Beschlusslage des jeweiligen Rates angepasst werden kann. Unsere Abstimmungsfrage lautet:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt XY unverzüglich ein Planungsbüro beauftragt, das innerhalb eines Jahres einen Klimaaktionsplan zur Klimaneutralität bis 203X in XY erstellt?“
Wichtig ist hierbei, dass lediglich die Erstellung des Klimaaktionsplans gefordert wird, und nicht die Umsetzung. Ansonsten würde das Bürgerbegehren einen „Blanko-Scheck“ für den noch zu erstellenden Plan fordern – und damit rechtlich unzulässig sein. In einigen Bundesländern ist zudem vor der Unterschriftensammlung eine Kostenschätzung (durch die Verwaltung) einzuholen und diese ist für die Erstellung eines Plans sicherer und schneller zu kalkulieren als für die Umsetzung. Relevant ist auch die Begründung des Bürgerbegehrens, die dem Bestimmtheitsgebot entsprechend detailliert formuliert ist:
„Die heutige Gesellschaft steht in der Verantwortung, künftigen Generationen eine nachhaltige Lebensgrundlage zu hinterlassen. Die menschgemachte Erderwärmung bedroht diese und Deutschland hat 2015 im Übereinkommen von Paris zugesagt, Anstrengungen zu unternehmen, „um den Temperaturanstieg auf 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen“ (Art. 2 a)). Auch XY soll seinen Beitrag leisten und daher bis 203X klimaneutral werden. Gleichzeitig wird XY mit erneuerbaren Energien, zukunftsfähiger Bausubstanz, fossilfreier Mobilität und ausgedehnten Grünschneisen lebenswerter und attraktiver. Die Stadt XY hat bereits… [jeweils individuelle Einordnung der aktuellen Beschlusslage der Stadt]. Da die bisherigen Anstrengungen jedoch nicht ausreichen, um die Klimaneutralität 203X zu erreichen, soll ein Klimaaktionsplan durch ein Planungsbüro erstellt werden. Im Klimaaktionsplan muss neben einem aktuellen Szenario ohne klimapolitische Maßnahmen (Trendszenario) auch ein Klimaneutralitätsszenario mit den erforderlichen Maßnahmen enthalten sein, deren Umsetzung XY bis 203X zur Klimaneutralität führen würde. Der Klimaaktionsplan muss im Klimaneutralitätsszenario 203X eindeutig die jährlichen Kosten und den Personalbedarf für die Planung und Umsetzung der dafür notwendigen Maßnahmen in den Sektoren Private Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen (GHD), Industrie, Verkehr, Landwirtschaft und CO2-Entzug abschätzen. Für jedes Jahr ab 2018 sind der Endenergiebedarf und die Treibhausgas-Emissionen in diesen Sektoren aufzustellen bzw. zu projizieren, sodass 203X unter Einbezug der regionalen Treibhausgas-Senken in einer Quellen-Senken-Bilanz netto null Treibhausgas-Emissionen in XY emittiert werden. Für einen qualifizierten Klimaaktionsplan muss das beauftragte Planungsbüro bereits kommunale oder regionale Klimaschutzkonzepte in Hinblick auf Klimaneutralität, Erneuerbare-Energien-Potentialanalysen und nach BISKO-Standard (Bilanzierungs-Systematik Kommunal) erstellt haben. Die Kosten für die Erstellung sollten [3€ pro EW bei <50.000EW / 2€ pro EW bei <100.000 EW / 200.000 € bei >100.000 EW] nicht überschreiten.“
Die einzuholende Kostenschätzung durch die Verwaltung in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gestaltet sich durch diese präzise Begründung einfach und (theoretisch) schnell. In Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und im Saarland könnt ihr als Team damit schnell selbst eine realistische Kostenschätzung vornehmen und mit Verweis auf Tabelle B2-2 auf S. 179 in „Klimaschutz für Kommunen“ sowie einer Deckelung zur Vermeidung einer europaweiten Ausschreibung begründen. Nichtsdestotrotz empfehlen wir euch in diesen Bundesländern dringend, sowohl für die Kostenschätzung als auch den Kostendeckungsvorschlag die Gemeinde-Verwaltung um Hilfe zu bitten, da diese über alle relevanten Informationen verfügt und ihr damit einen nicht anfechtbaren Kostendeckungsvorschlag erhaltet. In Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern ist dieser Beratungsanspruch sogar gesetzlich festgehalten. Als Kostendeckungsvorschlag in Betracht kommen die Förderung aus der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative, Zurückstellung bereits beschlossener Maßnahmen sowie Rücklagen oder Kreditaufnahme.
Schon mit eurem Bürgerbegehren entfaltet ihr Meinungsmacht in eurem Ort. Je mehr Menschen sich beteiligen, umso eher wird die Politik euch zuhören. Lässt sich der gemeinsame Ruf nach einer klimasicheren Zukunft in Ihrer Heimatstadt nicht mehr ignorieren, braucht es oft nicht einmal den Schritt vom Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid – und der geforderte Klima-Aktionsplan wird von der Stadt selbst umgesetzt.
Ein Vorbild dafür gibt es bereits. Die 2015 angestoßene Bewegung der Radentscheide hat in über 30 Städten für eine ehrgeizigere Radverkehrspolitik gesorgt. Nirgendwo kam es nach dem Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid, weil der Stadtrat die Forderungen bereits (weitgehend) übergenommen hatte.
Alternative Ansätze
Nichtsdestotrotz gibt es alternative Ansätze eines Klimaentscheides, die wir ebenfalls unterstützen und mit denen wir kooperieren.
Darmstädter Modell
Der Klimaentscheid Darmstadt hat im Sommer 2019 mit zahlreichen Darmstädter Expert*innen aus Verkehr und Umwelt einen detaillierten Forderungskatalog entwickelt und dabei auch die Klimaneutralität bis 2030 gefordert. Die Berücksichtigung des seit 2013 bestehenden Klimaschutzkonzeptes führte zur Forderung konkreter Umsetzungsmaßnahmen im Bürgerbegehren, um nicht mit einem marginal angepasstem Klimaschutzkonzept abgespeist zu werden. Im Dezember 2019 eingereicht, wurde das Bürgerbegehren im September 2020 als rechtlich unzulässig abgewiesen. Sagt Ihnen dieser Ansatz zu, steht das Team in Darmstadt gerne für einen Erfahrungsaustausch zur Verfügung.
Klimawende von unten
Die Organisationen Umweltinstitut München, Mehr Demokratie und BürgerBegehren Klimaschutz haben die Kampagne "Klimawende von unten" ins Leben gerufen. Anfang 2019 haben sie ein starkes Handbuch für Klimaentscheide herausgegeben. Es stellt Best-Practice-Beispiele vor, gibt konkrete Anleitungen für Klima-Bürgerbegehren und viele hilfreiche Kampagnentipps aus der Praxis konkreter Initiativen. Seit Frühjahr 2019 haben sie 20 Bürgerbegehren und lokale Kampagnen in den Bereichen Energie- und Verkehrswende mit initiiert und von der Formulierung der Abstimmungsfrage bis zum Kampagnenstart intensiv beraten. Dabei geht es um ganz konkrete Klimaschutzmaßnahmen wie die Abschaltung eines Kohlekraftwerks oder die Umstellung der Stadtwerke zum Ökostromversorger. Aktuell bereitet das Team der "Klimawende von unten" eine neue, überarbeitete Auflage des Handbuchs für lokale Klima-Gruppen vor, in dem aktuelle Erfolgsbeispiele beschrieben und neue, in ganz Deutschland umsetzbare Ansätze für Klima-Bürgerbegehren vorgestellt werden - zum Beispiel für eine kommunale Solaroffensive.
Diskussion Abstimmungsfrage
Eure Aufgabe als Starterteam besteht nun in der Diskussion: Wollt ihr Klimaneutralität 2030 oder 2035 fordern? Möchtet ihr mit der von GermanZero ausgiebig erarbeiteten und sicheren Abstimmungsfrage arbeiten und damit möglichst schnell starten? Oder möchtet ihr aufgrund einer besonderen klimapolitischen Situation vor Ort ein anderes Modell wählen und formuliert in Eigenregie eine andere Frage aus?
Egal wie ihr euch entscheidet, GermanZero unterstützt eure Initiative, solange ihr generell die Klimaneutralität in Ihrer Kommune einfordert.
Wenn ihr dabei rechtlichen Beratungsbedarf zu Bürgerbegehren und der Abstimmungsfrage habt, wendet euch an [[1]]. Andernfalls könnt ihr einen Anwalt in eurer Kommune um eine pro bono Einschätzung bitten oder euch an den jeweiligen Landesverband von Mehr Demokratie e.V. wenden.
Anmeldung
In der Anmeldung findet ihr eine Übersicht über unser Unterstützungsangebot, das für euch unentgeltlich ist. Die Unterschrift ist für uns das Signal, dass ihr loslegt! Die Anmeldung ist zwar rechtlich nicht bindend, doch Sie ermöglicht uns, unsere Ressourcen so zu planen, dass wir euren Klimaentscheid zuverlässig begleiten können. Die dort genannten drei Personen müssen nicht äquivalent sein mit den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens, doch bietet sich hier die Möglichkeit, sich darüber schon mal Gedanken zu machen, wer dafür in Frage kommt wie der Wegweiser Bürgergesellschaft schreibt:
„Die Auswahl der Vertretungsberechtigten sollte sehr sorgfältig erfolgen. Es sollten Personen sein, die einerseits die zeitaufreibende Organisation eines Bürgerbegehrens übernehmen können und andererseits keine Scheu haben, in der Öffentlichkeit aufzutreten. Auch sollte darauf geachtet werden, dass die Vertretungsberechtigten unterschiedliche Organisationen repräsentieren.“
Bitte schickt die (am besten digital ausgefüllte und) unterschriebene Anmeldung an [Klimaentscheid|klimaentscheid@germanzero.de] und wir melden uns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, um das weitere Vorgehen zu planen!
Kickoff-Workshop vorbereiten: Es geht los!
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