LocalZero:Abstimmungsfrage Bürgerbegehren

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In Ihrer Kampagne ist die Abstimmungsfrage Ihres Bürgerbegehrens das A und O: Sie steht auf der Unterschriftenliste, mit dem ihr eure Mitbürger*innen mobilisieren, und sie muss den rechtlichen Anforderungen eines Bürgerbegehrens in Ihrem Bundesland genügen. Zur Abstimmungsfrage selbst gehört immer auch eine Begründung, die ebenfalls auf der Unterschriftenliste stehen muss.

Musterabstimmungsfrage Klimaentscheid

GermanZero schlägt euch folgende Formulierung für die Abstimmungsfrage und die zugehörige Begründung vor, die nach Beratung durch Mehr Demokratie e.V. und den Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs bundesweit einsatzfähig ist:

„Sind Sie dafür, dass die Stadt XY unverzüglich ein Planungsbüro beauftragt, das innerhalb eines Jahres einen Klimaaktionsplan zur Klimaneutralität bis 203X [2030 oder 2035] in XY erstellt?“

Begründung:

„Die heutige Gesellschaft steht in der Verantwortung, künftigen Generationen eine nachhaltige Lebensgrundlage zu hinterlassen. Die menschgemachte Erderwärmung bedroht diese und Deutschland hat 2015 im Übereinkommen von Paris zugesagt, Anstrengungen zu unternehmen, „um den Temperaturanstieg auf 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen“ (Art. 2 a)). Auch XY soll seinen Beitrag leisten und daher bis 203X [2030 oder 2035] klimaneutral werden. Gleichzeitig wird XY mit erneuerbaren Energien, zukunftsfähiger Bausubstanz, fossilfreier Mobilität und ausgedehnten Grünschneisen lebenswerter und attraktiver.

Die Stadt XY hat bereits… [jeweils individuelle Einordnung der aktuellen Beschlusslage der Stadt]. Da die bisherigen Anstrengungen jedoch nicht ausreichen, um die Klimaneutralität 203X zu erreichen, soll ein Klimaaktionsplan durch ein Planungsbüro erstellt werden.

Im Klimaaktionsplan muss neben einem aktuellen Szenario ohne klimapolitische Maßnahmen (Trendszenario) auch ein Klimaneutralitätsszenario mit den erforderlichen Maßnahmen enthalten sein, deren Umsetzung XY bis 203X zur Klimaneutralität führen würde. Der Klimaaktionsplan muss im Klimaneutralitätsszenario 203X eindeutig die jährlichen Kosten und den Personalbedarf für die Planung und Umsetzung der dafür notwendigen Maßnahmen in den Sektoren Private Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen (GHD), Industrie, Verkehr, Landwirtschaft und CO2-Entzug abschätzen. Für jedes Jahr ab 2018 sind der Endenergiebedarf und dieTreibhausgas-Emissionen in diesen Sektoren aufzustellen bzw. zu projizieren, sodass 203X unter Einbezug der regionalen Treibhausgas-Senken in einer Quellen-Senken-Bilanz netto null Treibhausgas-Emissionen in XY emittiert werden.  Für einen qualifizierten Klimaaktionsplan muss das beauftragte Planungsbüro bereits kommunale oder regionale Klimaschutzkonzepte in Hinblick auf Klimaneutralität, Erneuerbare-Energien-Potentialanalysen und nach BISKO-Standard (Bilanzierungs-Systematik Kommunal) erstellt haben. Die Kosten für die Erstellung sollten [3€ pro EW bei<50.000EW / 2€ pro EW bei <100.000 EW / 200.000 € bei >100.000 EW] nicht überschreiten.“

Bitte diskutiert in eurem Team, ob ihr diese Abstimmungsfrage verwenden oder einen alternativen Ansatz wählen möchtet.

Häufig gestellte Fragen zur Abstimmungsfrage

Können wir auch einen Klimaentscheid mit Zieljahr 2040 machen?

Nein. GermanZero unterstützt ausschließlich Klimaentscheid-Teams, die als Zieljahr für die Klimaneutralität spätestens 2035 fordern.

Warum wird in der Abstimmungsfrage nicht auch gleich die Umsetzung des Klimaaktionsplans gefordert?

Die Umsetzung eines noch nicht bestehenden Klimaaktionsplans zu fordern, führt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu juristischer Unzulässigkeit der Abstimmungsfrage. Ist der Aktionsplan jedoch erst einmal durch die Stadt erstellt, wird er zwangsläufig dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Für den Fall, dass er dann nicht beschlossen oder verwässert würde, könnte dagegen dann ein zweites Bürgerbegehren ergriffen werden, das die uneingeschränkte und verbindliche Umsetzung des dann schon sehr konkret ausgearbeiteten Aktionsplans (ggf. auch in verschärfter Form) zum Ziel hat. Das würde dann wesentlich weniger rechtliche Schwierigkeiten bereiten, weil die prinzipielle Rechtsverträglichkeit eines von der Stadt selbst im Detail ausgearbeiteten Plans vorausgesetzt werden kann.


In unserer Stadt/ Gemeinde gibt es bereits einen Beschluss für Klimaneutralität bis 2050. Können wir trotzdem obige Abstimmungsfrage für einen Klimaentscheid verwenden?


Vertreter*innen der Stadt/Gemeinde meinen, Klimaneutralität bis 2030 oder 2035 sei unmöglich. Was nun?

Davon solltet ihr euch nicht entmutigen lassen. Häufig bedeutet ein "Es ist nicht möglich" in Wahrheit "Wir wollen nicht". Corona hat gezeigt, was für gigantische gesellschaftspolitische Entwicklungen möglich sind, wenn etwas "muss". Die Frage ist, ob der gesellschaftliche und politische Wille da ist. Und genau den soll ein Klimaentscheid herbeiführen. Es gibt bereits viele andere Städte und Kommunen, die Klimaneutralität bis 2030 oder 2035 anstreben. Zuletzt sei noch auf einen Ausspruch von Klaus Töpfe verwiesen: "Die Aufgabe von Politik ist, das Notwendige möglich zu machen."