LocalZero:Wärmeplanung

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Eine gute Wärmeplanung für klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035

Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, daher gilt auch für die Wärmeversorgung eine Klimaneutralität bis 2045. In der Wärmeversorgung gibt es zwei große Versorgungsarten: Die dezentrale Versorgung (typischerweise Öl-, Gas-, Biomasseheizung oder Wärmepumpe zu Hause) oder die leitungsgebundene Versorgung, also Fern- oder Nahwärme. Beide Versorgungsarten müssen schnell klimaneutral werden.

Bei der kommunalen Wärmeplanung entwickelt die Kommune einen unverbindlichen Plan für die klimaneutrale Wärmeversorgung, also den Um- und Ausbau von Wärmenetzen hin zur Wärmeversorgung mit erneuerbarer Wärme und die Umstellung der dezentralen Versorgung. Derzeit werden im Schnitt 14 % der Wohnungen mit Wärme aus Wärmenetzen versorgt, Tendenz stark steigend: Die Bundesregierung plant eine Verdreifachung der Anschlüsse (BMWK 2023).

Die Wärmeplanung ist das wichtigste kommunale Instrument im Wärmebereich. Denn zeigt auf, in welchen Quartieren einer Kommune welche Art von Wärmeversorgung in Zukunft zu erwarten ist. Hierzu gehören sowohl Pläne für den Aus- und Umbau der Wärmenetze als auch für den Einsatz dezentraler Wärmeversorgung.

Warum sind Wärmenetze überhaupt (in Zukunft) so wichtig?

  1. Wärmenetze sind gerade in dicht besiedelten, städtischen Gebieten effizienter als individuelle Lösungen und einfacher zu realisieren (kein Platz und kein Strom für Einzellösungen wie Wärmepumpen für jede Wohnung). Bei gegebenen Energieverbrauchsdichten ist ein deutlicher Ausbau der Wärmenetze daher sinnvoll. Geplant ist etwa eine Verdreifachung der Anschlüsse bis ins klimaneutrale Zieljahr
  2. Gute Wärmenetze schaffen gemeinsame, ökologische Lösungen: In vielen Wohnblöcken, Quartieren und Siedlungen können Nahwärmeinseln entstehen. Die Wärmeplanung fußt auf der ganz lokalen Ebene. Je lokaler die Wärme genutzt werden kann, desto besser (s.u.). Mit der Wärmeplanung entwickelt die Kommune eine umfassende Strategie, die die Gesamtheit der Wärmeversorgung (von kleinem Maßstab hin zur allumfassenden Versorgung) in den Blick nimmt – und somit einen Plan für die zukünftige Wärmeversorgung in der gesamten Kommune entwickelt.
Abbildung 1: Eine schnellere Dekarbonisierung bis 2035

Bis Juli 2026 (>100.000 EW) bzw. Juli 2028 (<100.000 EW) müssen alle Kommunen eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Kleinen Kommunen unter 10.000 EW und Kommunen mit Teilräumen, die für Wärmenetze ungeeignet sind, wird ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht (in welchen Punkten das Verfahren erleichtert wird, entscheiden in Zukunft die Länder).

In einzelnen Bundesländern gelten aus vorherigen Landesgesetzen zur Wärmeplanung bereits andere (kürzere) Fristen und leicht veränderte Anforderungen, z.B. in Baden-Württemberg. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet zunächst die Länder zur Erstellung einer Wärmeplanung. Diese geben die Pflicht dann an die Kommunen weiter. Solange das Wärmeplanungsgesetz des Bundes nicht in Landesgesetze überführt wurde, gilt es noch nicht für die Kommunen.

Für den Weg hin zur klimaneutralen Wärme in 2045 gibt es laut Bund Zwischenziele für „Anteile Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme in jedem Wärmenetz“: 30 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040. Für neue Wärmenetze gilt ab dem 1. März 2025 ein Anteil an Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme von 65 Prozent (BMWK 2023).

Hier ist eine Präsentation zu Wärmenetzen (Du musst bei WeChange angemeldet sein, um die Präsentation sehen zu können)

Das Problem ist, dass der Bund mit seinen Zielen mindestens 10 Jahre zu spät dran ist, um ansatzweise den zugesagten deutschen Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen für die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze zu leisten. Deshalb müssen wir die Wärmeplanung vor Ort beschleunigen und bis spätestens 2035 klimaneutral werden. Zu ambitionierten Zielen gehört der gesamte Wärmebereich, also Wärmenetze und die privaten Heizungen. Dort, wo auch in Zukunft keine Wärmenetze entstehen, muss die Kommune durch Förderung, Beratungen und Informationen den Einbau von EE-Heizungen beschleunigen.

Zu ambitionierten Zielen gehört der gesamte Wärmebereich. Also Wärmenetze und die privaten Heizungen. Dafür muss gelten:

  1. Ambitioniertes Ziel: Bis 2035 vollständige Dekarbonisierung der Wärmenetze und des Wärmebezugs allgemein
  2. Umfassende Pläne: Wärmenetze im Fokus der Wärmeplanung. Wer bis 2035 in der gesamten Kommune Klimaneutralität erreichen will, braucht aber die vollständige Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2035, also auch die dezentrale Versorgung: Umstellung der privaten, oft fossilen Heizungen. Dort wo auch in Zukunft keine Wärmenetze entstehen, muss die Kommune durch Förderung, Beratungen und Informationen den Einbau von EE-Heizungen beschleunigen.


Nicht nur die Geschwindigkeit steht im Fokus, auch inhaltlich brauchen wir höhere Ambitionen als das Bundesgesetz vorsieht. Dazu ist es hilfreich ein paar grundlegende Inhalte über Wärme und Wärmeversorgung zu kennen.

Für eine möglichst emissionsarme Wärmenetzversorgung sind besonders wichtig:

  • Zentrale Quellen für die Erschließung von Wärme sind erneuerbare, lokal verfügbare und effiziente Anwendungen.  Zentral ist die Erschließung lokal verfügbarer erneuerbarer und effizient nutzbarer Wärmequellen. Diese Potenziale gilt es vollumfänglich zu erschließen, bevor über andere Lösungen nachgedacht wird. Dazu gehören: Nutzung von Umweltwärmequellen (See-, Fluss- und Abwasserwärme, Luftwärme, oberflächennahe Geothermie), Solarthermie, tiefe Geothermie sowie Abwärmenutzung. Mehr dazu hier: Verlinkung Unterseite Erschließung Wärmequellen.
  • Auch wenn es das Bundesgesetz ermöglicht, sollten folgende Wärmeanwendungen keine oder sehr untergeordnete Rolle spielen
    • Der Aufbau von Wasserstoffnetzgebieten sollte grundsätzlich nicht erfolgen. Diese sind wegen der (auch zukünftig) knappen Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff (und dadurch voraussichtlich bedingt hohen Kosten) sowie schlechter Effizienz keine skalierbare gute Option für die Wärmewende und bieten vor allem Potenzial für eine Verschleppung der Wärmewende, indem (fossile) Gasheizungen deutlich länger genutzt werden.
    • Ebenfalls kritisch ist der großflächige Betrieb von Wärmenetzen mit Biomasse, v.a. aufgrund starker Flächenkonflikte im Anbau. Mehr dazu hier.
    • Die Wärmegewinnung durch Verbrennung von „unvermeidbarer Abwärme“ (Wärmeplanungsgesetz) von Müll und Klärschlamm verursacht viele Emissionen (Bund Naturschutz 2022). Zusätzlich wird deren Verfügbarkeit zukünftig sinken (Kreislaufwirtschaft) und eignet sich daher nicht für die langfristige Wärmeversorgung.

Erst mit einem gesonderten kommunalen Beschluss zur Gebietsausweisung ganz am Ende des Prozesses der kommunalen Wärmeplanung zur gebäudescharfen Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzgebiet greift das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorzeitig. Dann können in (künftigen) Wärmenetzgebieten und solchen mit dezentraler Wärmeversorgung nur noch Heizungen verbaut werden, die auf Basis von mindestens 65% erneuerbaren Energien funktionieren (v.a. Wärmepumpen). Sollte die Kommune diese Gebietsausweisung nicht bereits beschlossen haben greift das GEG ab dem 30.06.2026 (2028). In den Gebieten, wo ein Wasserstoffnetz entstehen soll, dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, insofern sie vollständig auf die Verbrennung von Wasserstoff umrüstbar sind. Das ist ineffizient und bedeutet im Zweifel, dass bis 2045 noch fossiles Gas in den Heizungen verbrannt werden darf (s.o.). Deswegen ist die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten grundsätzlich keine gute Idee.

Die 7 Schritte der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz

Die Wärmeplanung ist ein kommunales bzw. städtisches Instrument und wird daher federführend von der Verwaltung durchgeführt. Kommunale Tochterunternehmen wie Stadtwerke bzw. Gas- und Wärmenetzbetreiber sind wichtige Partner, nicht immer decken sich jedoch deren privatwirtschaftlichen Interessen mit den (Klimaschutz-)interessen der Kommune, weswegen eine kommunale Autonomie bei der Planerstellung empfohlen ist.

Im Zentrum der Wärmeplanung liegt die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten. In diesen Gebieten wird aufgezeigt, welche jeweilige Wärmeversorgungsart sich besonders eignet und welche Art konkret realisiert werden könnte. Dazu wird laut Bundesgesetz ein 7-Schritte-Verfahren vorgegeben (s. Tabelle).

Die Kommune sollte fortlaufend über den Prozess der Wärmeplanung informieren und Anmerkungen aufgreifen. Mindestens zwei Mal sollten dabei die Pläne und Analysen zur Kommentierung und Ergänzung offen liegen (siehe innerhalb der sieben Schritte). Mehr zum Thema Akteure und Kooperation siehe unten.

Schritt Worum geht‘s? Was ist besonders wichtig für euch als Lokalteam?Kriterien für gute Umsetzung
1. Beschluss zur Durchführung Kommunaler Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung inkl. öffentlicher Bekanntmachung Liegt ein öffentlich bekannt gemachter Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung vor?

Enthält der Beschluss einen Zeitplan für die Durchführung der Wärmeplanung (Ausschreibung Beauftragung, Durchführung)?

2. Eignungsprüfung und verkürztes Verfahren (§ 14 Wärmeplanugsgesetz) Frühzeitiges Ausschlussverfahren: Ausschluss von nicht geeigneten Quartieren/Gebieten für Wärmenetz oder Wasserstoffnetz (z.B. für ländliche, zersiedelte Räume).

Ein potenzielles Wärmenetz kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn es entweder kein Wärmenetz gibt oder aufgrund der Siedlungsstruktur (Wärmebedarfsdichte, s.o.).

Ein potenzielles Wasserstoffgebiet kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn eine Eignung als sehr unwahrscheinlich eingestuft wird. Das ist zu dem Zeitpunkt der Wärmeplanung dann möglich, wenn entweder kein Gasnetz besteht oder bereits absehbar ist, dass eine künftige Versorgung mit Wasserstoff nicht wirtschaftlich sein wird.  

Kann ein Wasserstoffnetzgebiet schon hier ausgeschlossen werden?

Mit welcher Begründung geschieht dies vor Ort nicht?

3. Bestandsaufnahme inkl. Wärmebedarfe Status quo (§ 15) Aktuelle Wärmeversorgung und Wärmebedarf feststellen. Sind alle oder zumindest die wichtigsten Bilanzen und Kennzahlen vorhanden?

Sind die geforderten Kartendarstellungen vorhanden (inkl. Netzinfrastrukturen + Wärmedichten)?
Ist der gesamte Endenergiebedarf für Wärme klar ausgewiesen?

4. Erstellung der Potenzialberechnungen (§ 16) Ziel ist die Ausweisung von Wärmebedarf und Wärmeversorgung im Ist-Zustand und Ziel-Zustand, in Abstimmung mit jeweiligen Szenarien.

Hier sind zwei unterschiedliche Potenziale entscheidend:

(1) Identifizierung der Potenziale zur erneuerbaren Wärmeerzeugung

(2) Einschätzung über Potenziale zur Energieeinsparung sowie -effizienz durch Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden sowie in industriellen oder gewerblichen Prozessen

Zukünftige Wärmeversorgung

Wurden alle sinnvolle Potenziale zur erneuerbaren Wärmeerzeugung und -speicherung erfasst?

Hier unsere Liste für Wärmequellen

Zukünftiger Wärmebedarf

Sind kommunale Maßnahmen zur Senkung des Wärmebedarfs enthalten?

Hier unsere Liste für Integration betroffener Sektoren

Wurden die Potenziale zur Reduzierung des Wärmebedarfs plausibel berechnet inkl. Annahmen zu Sanierungstiefe und -rate und besonderer Fokus auf Ortsteile mit besonders hohen Verbräuchen (Denkmalschutz etc.)?

Edit: Reduktion des Wärmebedarfs ist kompliziert, große kommunale Anstrengungen wie z.B. in Bottrop können aber zu großen Einsparungen führen.

Kommunikation und Akteursbeteiligung I: Die Potenzialanalyse sollte inkl. der geplanten Maßnahmen öffentlich vorgestellt werden und zur Kommentierung offengelegt werden. Hier muss die Möglichkeit Feedback zu geben geschaffen werden, um ggf. die Potenzialanalyse noch anzupassen. Das ist wichtig, denn basierend auf der Potenzialanalyse wird das Zielszenario entwickelt.
5. Erstellung der Zielszenarien (§ 17)
  • Entwicklung des zukünftigen Wärmebedarfs
  • Flächenhafte Darstellung zur klimaneutralen Bedarfsdeckung mit jeweiligen Zwischenschritten
Folgt das Zielszenario den gewünschten Zielsetzungen und Grundsätzen der kommunalen Wärmeplanung? Wird ein möglichst 100% Anteil lokaler Erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung erreicht? Mit welchen Energieträgern und Wärmeanwendungen?

Werden die möglichst effizienten und erneuerbaren Wärmequellen erschlossen?

Hier unsere Liste an empfohlenen Wärmequellen

Sind Zwischenziele für die Erreichung des Zielszenarios enthalten?

Strombedarf

Wie verändert sich der Strombedarf durch den veränderten Wärmebedarf? Werden kommunale Maßnahmen getroffen, um den größeren Strombedarf regional bereitzustellen?

Kommunikation und Akteursbeteiligung II: Das geplante Zielszenario muss inkl. der geplanten Maßnahmen öffentlich vorgestellt werden und zur Kommentierung offengelegt werden. Hier muss die Möglichkeit Feedback zu geben geschaffen werden, um ggf. das Zielszenario noch anzupassen.
6. Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete und -arten (§18 und 19) Bei der Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete passieren zwei Dinge:

(1) Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und -arten

(2) Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr

Für jedes Teilgebiet Aufteilung nach Wärmeversorgungsgebieten (Wärmenetz, Wasserstoffnetz, dezentrale Gebiete), eingeteilt in wo welcher Gebietstyp (sehr) (un)wahrscheinlich bzw. (un)geeignet ist.

Die Aufteilung muss in Einklang mit vorliegenden/sich in der Erstellung befindlichen Wärmenetzbau- und -dekarbonisierungsfahrplan (§ 32) sein.

Gibt es eine zeitlich nachvollziehbare Planung für die Ausweisung der Gebiete, d.h. ab wann, welche Gebiete mit welcher Versorgung ausgebaut werden sollen)? Und warum bzw. basierend auf welchen Kriterien (Topographie, Wärmebedarfsdichte, zentrale erneuerbare Wärmequellen etc.)?


Ist die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete aufgrund der vorherigen Analysen plausibiliert?

7. Umsetzungsstrategie und konkrete Umsetzungsmaßnahmen (§ 20) Ambitionierter Transformationspfad mit klaren Maßnahmen und jahresscharfer Planung mit schnellstmöglichen Start. Die Kommune („planungsverantwortliche Stelle“) muss im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst Maßnahmen durchführen mit denen das Zielszenario erreicht werden kann, oder Dritte dazu beauftragen.



Die Wärmeplanung ist eine Strategie, nicht einfach nur Daten und Fakten. Daher ist es wichtig, dass alle Akteure (s.u.) alle klare Rollen und Aufgaben haben und diese ineinandergreifen.

Was können das für Maßnahmen sein?

Die Aufstellung von Tranformations-Plänen und Machbarkeitsanalysen sind gute Umsetzungsmaßnahmen.

Entwickelt die Kommune einen aus den Potenzialen und Zielszenario abgeleiteten ambitionierten Transformationspfad mit effektiven Maßnahmen?

-       Mit klaren Zuständigkeiten der beteiligten Akteure

-       Mit jahresscharfer Aktivität

-       Mit Fokus auf die wirksamsten Maßnahmen

-       Mit einem langfristigem Zeitplan, sodass die Gesamtheit der Maßnahmen im klimaneutralen Zieljahr abgeschlossen werden können (z.B. die lange dauernden Maßnahmen frühzeitig anschieben)

Akteursbeteiligung und Kooperation

Die Wärmeplanung muss durch die konkreten Umsetzungspläne und den Bau verbindlich werden. Dafür braucht es Akteur:innen, die die Pläne auch wirklich umsetzen. Die (potenziellen) Betreiber:innen von örtlichen Wärmenetzen sowie Energieversorgungsnetzen und weitere (potenzielle) Akteur:innen für Wärmeerzeugung (Abwärme, Industrie etc.) müssen von Beginn an ausfindig gemacht und mit an den Planungstisch geholt werden.

Ohne Umsetzer:innen keine Wärmenetze und keine seriöse Planung in die Zukunft. Dazu können auch kreative Lösung beitragen, z.B. die Gründung einer Bürger:innen-Genossenschaft.

Schritt Was? Gutes Beispiel Was ist besonders wichtig für euch als Lokalteam?
1. Einbezug wichtiger Stakeholder für die fachliche Ausgestaltung (§7) Potenzielle und bestehende wirtschaftliche und fachliche Akteure wie
  • Wärmeproduzenten,
  • Abwärmeproduzent:innen und potenzielle -nutzer:innen,
  • Hochschulen,
  • regionale Energieagenturen,
  • Fachgruppen,
  • ...

werden eingebunden und in regelmäßigen Abständen über Planung informiert (z.B. bei Identifizierung von lokalen Wärmepotenzialen).

Klimaschutzrat Kassel: Unterstützung einer Vision für eine klimafreundliche Wärmeversorgung 2030
2. Einbezug der Zivilgesellschaft Es ist wichtig, die Stadtgesellschaft von Beginn an mitzunehmen, z.B. über folgende Aktivitäten und Formate:
  • Entwicklung Partizipationskonzept inkl. -formate von Anfang an, v.a. auf Quartiersebene.  
  • Transparenz zum Thema Kosten und Bauplanung schaffen. Für Anschlüsse werben oder ggf. Anschlusszwang umsetzen.
  • Privatpersonen einbinden z.B. durch private DatenspendenAkzeptanz ist wichtiger Faktor für das Gelingen der Wärmewende!
Stadt xy
3. Prüfung Einbezug bzw. Gründung lokaler gemeinwohlorientierter Energiegemeinschaften Die Finanzierung ist zentral für die Frage, ob Wärmenetze überhaupt entstehen. Daher müssen Investoren gesucht werden. Dafür kommen auch explizit regionale Energiegemeinschaften in Frage.

Die Kommune kann die Gründung einer Genossenschaft unterstützen/begleiten.

BürgerWärme

Bohmte

Boben Op Nahwärme eG

Solarwärme Bracht eG

4. Interkommunaler Austausch zur Flächenerschließung bzw. zum Wärmeausbau Stadt-Umland-Dialog zur Erschließung von Flächen für erneuerbaren Strom- und Wärmeausbau anstoßen. Frühzeitiger Stadt-Umland-Dialog und Kooperation notwendig, da die Flächen in den meisten Städten nicht ausreichen. Interkommunale Wärmeplanung Lörrach