LocalZero:Unterschriftenliste

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Zentrales Dokument eines jeden Klimaentscheids ist das Unterschriftenformular. Dieses enthält eure Forderung mitsamt einer Begründung.

Es muss sichergestellt werden, dass die Unterschriftenliste den formalen Anforderungen bei euch vor Ort entspricht, da Bürger*innenbegehren oft an vermeidbaren Fehlern im Formular scheitern. Lasst euch also auf jeden Fall von Expert*innen beraten. Eine gute Anlaufstelle hierfür ist die Stadtverwaltung.

Auf den ersten Blick scheint es eine attraktive Möglichkeit, die Unterschriftenliste als Flyer zu gestalten und mit begleitenden Informationen zu ergänzen. Davon raten wir dringend ab! Denn alles, was auf der Unterschriftenliste steht, kann potenziell verwendet werden, um die Zulässigkeit eures Bürger*innenbegehrens anzugreifen. Die Unterschriftenliste muss strengen formalen Anforderungen genügen. Ein Flyer, auf dem ihr Werbung für euren Klimaentscheid macht, verstößt in der Regel gegen diese formalen Anforderungen. Ihr könnt einen Flyer erstellen, in dem ihr für euren Klimaentscheid werbt, aber dieser sollte unbedingt ein getrenntes Dokument von der Unterschriftenliste sein. Beim Sammeln der Unterschriften könnt ihr euren Informationsflyer mitverteilen oder auslegen, er darf aber nicht fest mit der Unterschriftenliste verbunden sein.

[Bild der zu verändernden Unterschriftenliste]

Ersetzen von Ersetzen durch
XY Namen eurer Stadt/ Kommune/ Kreis, an die/den ihr euer Bürger*innenbegehren richtet.
"XY" in der Unterschriftentabelle Wenn der Wohnort aller Unterschreibenden der gleiche ist, könnt ihr diesen in der Unterschriftentabelle vorausfüllen.

Wenn die Unterschreibenden in verschiedenen Orten wohnen (z.B. wenn ihr einen Klimaentscheid in einem Kreis macht) lasst das Feld für den Wohnort für handschriftliche Eintragungen frei. 

203X 2030 oder 2035, je nach dem, was ihr fordert.
Die Stadt/ die Gemeinde/ der Kreis die Stadt /die Gemeinde/der Kreis, je nach dem, was auf euer Bürger*innenbegehren zutrifft
[individuelle Einordnung der aktuellen Beschlusslage der Stadt/der Gemeinde/des Kreises, …, individuelle Einordnung der aktuellen Beschlusslage der Stadt/der Gemeinde/des Kreises] Eine kurze individuelle Einordnung der aktuellen klimapolitischen Beschlusslage eurer Stadt/Kommune/Kreis.  

Bsp.: Die Stadt XY hat ein Klimaschutzkonzept verabschiedet, dass das Ziel Klimaneutralität in 2050 vorgibt.  

ACHTUNG: Was ihr hier einfügt, muss in jedem Fall sachlich richtig sein! Eine sachlich falsche Aussage in der Begründung führt zu Unzulässigkeit eures Bürgerbegehrens!

[3€ pro EW bei <50.000EW/2€ pro EW bei <100.000  

EW/200.000 € bei >100.000 EW]

3€ pro EW bei <50.000EW/2€ pro EW bei <100.000  

EW/200.000 € bei >100.000 EW, je nach dem, wie viele Einwohnende ihr habt.

[hier die Kostenschätzung der Verwaltung einsetzen, hier…] Hier die Kostenschätzung eurer Gemeindeverwaltung einsetzen, falls eure Gemeinde in einem der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen liegt. Wie ihr die Kostenschätzung einholt, folgt weiter unten im Abschnitt „Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung“.
[hier den Kostendeckungsvorschlag einsetzen, hier…] Hier den Kostendeckungsvorschlag (wenn möglich eurer Gemeindeverwaltung!) einsetzen, wenn eure Gemeinde in einem der Bundesländer Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Saarland oder Sachsen liegt. 
Erika Mustermann, Musterstraße 12, 12345 Musterort

Otto Normalverbraucher, Alleestraße 123, 12345 Musterort Hans Wurst, Klimastraße 345, 12345 Musterort

Namen und vollständige Anschrift eurer Vertretungsberechtigten (leicht unterschiedliche Bezeichnungen in den verschiedenen Bundesländern, in z.B. Baden-Württemberg werden sie Vertrauenspersonen genannt). Nicht in allen Bundesländern müssen diese Personen unterschriftsberechtigt bei dem Bürger*innenbegehren sein, es empfiehlt sich aber! Denn Widerspruch bei der Kommunalaufsichtsbehörde gegen eine Nicht-Zulassung des Bürger*innenbegehrens oder gar der Rechtsweg vor dem Verwaltungsgericht sind in manchen Bundesländern nur möglich, wenn sich auch die Vertretungspersonen selbst in die Unterschriftenliste eingetragen haben!
TT.MM.JJJJ Das von euch gewählte Datum, bis zu dem ihr die unterschriebenen Listen zurückhaben wollt.
Erik Mustermann, Musterstraße 13, 12345 Musterort Adresse für die Rückgabe eurer Unterschriftenliste
Klimaentscheid…, www. … Hier könnt ihr Kontaktdaten, Webseite und Social-Media-Kanäle und ggf. ein Spendenkonto angeben. Tipp: Keine E-Mailadresse angeben, um zu verhindern, dass dadurch Menschen verleitet werden, euch eingescannte/fotografierte Unterschriftenformulare zu schicken. Diese sind nämlich ungültig!
Logo  Logo eures Klimaentscheids
Dieser Kasten hier dient als Platzhalter für die spätere Lochung. Als letzten Schritt (damit dieser Bereich auch wirklich frei bleibt!), den gelben Kasten löschen.


Vertretungsberechtigte/ Vertrauenspersonen

Die Vertretungsberechtigten oder auch Vertrauenspersonen vertreten das Begehren rechtlich verbindlich und fungieren als Ansprechpersonen für die Verwaltung. Spezifisch für die Bundesländer kann es sein, dass die Vertretungsberechtigten vor der Entscheidung über die Zulässigkeit des Begehrens im Gemeinderat angehört werden, so zum Beispiel in Baden-Württemberg. Nach Beginn der Unterschriftensammlung können die Vertretungsberechtigten nicht mehr geändert werden, weswegen ihr euch vorher über bundeslandspezifische Eigenheiten informieren solltet. Es kann außerdem von Vorteil sein, auch andere Bündnispartner*innen zu gewinnen und sie als Vertretungsberechtigten aufzustellen: „Vor allem in größeren Städten ist ein Bürgerentscheid eine derartige Kraftanstrengung, dass Bündnisse zum Erfolg unerlässlich sind. Diese funktionieren meist nur dann gut, wenn nicht eine einzige Organisation alles zu dominieren versucht, sondern sich auch andere wichtige Bündnispartner im Kreis der Vertrauenspersonen repräsentiert sehen.“ [Leitfaden von Mehr Demokratie e.V., S.58]

Kostenschätzung und Kostendeckungsvorschlag

Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung

Musteranschreiben an die Bürgermeister*in
Persönliches Gespräch mit der Bürgermeister*in
  • Für beide Seiten ist es vorteilhaft, wenn ihr eine fortlaufende Einreichung und Prüfung von Unterschriftenpaketen vorschlagt.
  • Es ist sinnvoll, einen Umgang mit Presse und Öffentlichkeit zu vereinbaren. Die Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und euch sollte nicht über Pressemitteilungen laufen. Pressemitteilungen, die die Durchführung oder die Zulässigkeit des Begehrens betreffen, sollten gegenseitig abgestimmt werden, um einen möglichst einvernehmlichen Verfahrensablauf nicht zu beeinträchtigen. Ein wechselseitiger fairer Umgang miteinander erfordert, dass öffentliche Äußerungen in gegenseitiger Absprache geschehen und die Möglichkeit zur parallelen Stellungnahme oder die Bitte um Zurückstellung einer PM gegeben ist.
  • Die sofortige gegenseitige Information und Rücksprachemöglichkeit über einen „kurzen Draht“ zwischen einer Vertrauensperson und der Bürgermeister*in ist ein entscheidendes Element wechselseitiger Vertrauensbildung. So kann der Prozess eines Bürger*innenbegehrens und Bürger*innenentscheids für alle Beteiligten positiv gestaltet werden, statt zu unnötigen Spaltungen und Beeinträchtigungen des Gemeindefriedens zu führen, wie dies zu geringer Kommunikation der Fall sein kann.
  • Es kann von Vorteil sein, beim Gespräch mit der Bürgermeister*in auch noch einen Gemeinderat als Teilnehmer*in mit einzubeziehen, der*die mit der Bürger*inneninitiative sympathisiert oder ihr zumindest offen und nicht ablehnend gegenüber steht. Denn die Gemeinderäte und die Bürgermeister*in sehen sich ohnehin regelmäßig und kennen sich insofern gut.
Material