Eine gute Wärmeplanung für klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral, daher gilt demnach auch für die Wärmeversorgung eine Klimaneutralität bis 2045. In der Wärmeversorgung gibt es zwei große Versorgungsarten: Die dezentrale Versorgung (typischerweise Öl-, Gasheizung oder Wärmepumpe zu Hause) oder die leitungsgebundene Versorgung, also Fernwärme. Beide Versorgungsarten müssen schnell klimaneutral werden. Mit der kommunalen Wärmeplanung entwickelt die Kommune einen Plan für die klimaneutrale Versorgung der leitungsgebunden Versorgung, also den Um- und Ausbau von Wärmenetzen hin zur Wärmeversorgung mit erneuerbarer Wärme. Derzeit werden im Schnitt 14 % der Wohnungen mit Wärme aus Wärmenetzen versorgt, Tendenz stark steigend: Die Bundesregierung plant eine Verdreifachung der Anschlüsse (BMWK 2023).
Die Wärmeplanung ist das wichtigste kommunale Instrument im Wärmebereich. Denn sie gibt die Richtung für den Aus- und Umbau der Wärmenetze vor.
Warum sind Wärmenetze überhaupt (in Zukunft) so wichtig?
- Wärmenetze sind gerade in dicht besiedelten, städtischen Gebieten effizienter als individuelle Lösungen und einfacher zu realisieren (kein Platz und kein Strom für Einzellösungen wie Wärmepumpen für jede Wohnung). Bei gegebenen Energieverbrauchsdichten ist ein deutlicher Ausbau der Wärmenetze daher sinnvoll. Geplant ist etwa eine Verdreifachung der Anschlüsse bis ins klimaneutrale Zieljahr
- Gute Wärmenetze schaffen gemeinsame, ökologische Lösungen: In vielen Wohnblöcken, Quartieren und Siedlungen können Nahwärmeinseln entstehen. Die Wärmeplanung fußt auf der ganz lokalen Ebene. Je lokaler die Wärme genutzt werden kann, desto besser (s.u.). Mit der Wärmeplanung entwickelt die Kommune eine umfassende Strategie, die die Gesamtheit der Wärmeversorgung (von kleinem Maßstab hin zur allumfassenden Versorgung) in den Blick nimmt – und somit einen Plan für die zukünftige Wärmeversorgung in der gesamten Kommune entwickelt.
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Abbildung 1: Eine schnellere Dekarbonisierung bis 2035
Bis Juli 2026 (>100.000) bzw. Juli 2028 (<100.000) müssen alle Kommunen eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Kleine Kommunen unter 10.000 EW und Kommunen mit Teilräumen mit fehlender Eignung für Wärmenetze werden ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht (darüber entscheiden die Länder). In einzelnen Bundesländern gelten andere (kürzere) Fristen und leicht veränderte Anforderungen, z.B. in Baden-Württemberg. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet nun erstmal die Länder zur Erstellung einer Wärmeplanung, die werden die Pflicht dann an die Kommunen weitergeben.
Für den Weg hin zur klimaneutralen Wärme in 2045 gibt es laut Bund Zwischenziele für „Anteile Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme in jedem Wärmenetz“: 30 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040. Für neue Wärmenetze gilt ab dem 1. März 2025 ein Anteil von 65 Prozent (BMWK 2023).
Das Problem ist, dass der Bund mit seinen Zielen mindestens 10 Jahren zu spät dran ist, um ansatzweise den fairen deutschen Beitrag des Pariser Klimaschutzabkommen für die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze zu leisten. Deshalb müssen wir die Wärmeplanung vor Ort beschleunigen, und bis spätestens 2035 klimaneutral werden.
Zu ambitionierten Zielen gehört der gesamte Wärmebereich. Also Wärmenetze und die privaten Heizungen. Dafür muss gelten:
- Ambitioniertes Ziel: Bis 2035 vollständige Dekarbonisierung der Wärmenetze und des Wärmebezugs allgemein
- Umfassende Pläne: Wärmenetze im Fokus der Wärmeplanung. Wer bis 2035 in der gesamten Kommune Klimaneutralität erreichen will, braucht aber die vollständige Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2035, also auch die dezentrale Versorgung: Umstellung der privaten, oft fossilen Heizungen. Dort wo auch in Zukunft keine Wärmenetze entstehen, muss die Kommune durch Förderung, Beratungen und Informationen den Einbau von EE-Heizungen beschleunigen.
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Nicht nur die Geschwindigkeit steht im Fokus, auch inhaltlich brauchen wir höhere Ambitionen als das Bundesgesetz vorsieht. Dazu ist es hilfreich ein paar grundlegende Inhalte über Wärme und Wärmeversorgung zu kennen.
Für eine möglichst emissionsarme Wärmenetzversorgung sind besonders wichtig:
- Zentrale Quellen für die Erschließung von Wärme sind erneuerbare, lokal verfügbare und effiziente Anwendungen. Diese Potenziale gilt es vollumfänglich zu erschließen, bevor über andere Lösungen nachgedacht wird. Dazu gehören: Nutzung Umweltwärme mittels Großwärmepumpe, Solarthermie, oberflächennahe und tiefe Geothermie sowie Abwärmenutzung. (Mehr dazu hier: Verlinkung Unterseite Erschließung Wärmequellen)
- Auch wenn es das Bundesgesetz ermöglicht, sollte der Aufbau von Wasserstoffnetzgebieten grundsätzlich nicht erfolgen. Diese sind aufgrund von (auch zukünftig) knapper Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff sowie schlechter Effizienz keine skalierbare gute Option für die Wärmewende.
- Die Wärmegewinnung durch Verbrennung von „unvermeidbarer Abwärme“ (laut Wärmeplanungsgesetz) Müll und Klärschlamm, die jedoch viele Emissionen verursachen (Bund Naturschutz 2022) und deren Verfügbarkeit zukünftig sinken wird (Kreislaufwirtschaft), gilt es zu reduzieren.
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Erst mit einem gesondertem kommunalen Beschluss ganz am Ende des Prozesses der kommunalen Wärmeplanung zur gebäudescharfen Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet greift das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dann können in der Kommune nur noch Heizungen verbaut werden, die auf Basis von mindestens 65% erneuerbaren Energien funktionieren (v.a. Wärmepumpen). Das bedeutet: Tempo machen hilft. Je früher (also auch potenziell früher als 2026 oder 2028) die Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes erfolgt, desto früher haben Privatpersonen Planungssicherheit für den Einbau von erneuerbaren Heizungen (BMWK 2023).
Die 7 Schritte der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz
Im Zentrum der Wärmeplanung liegt die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten. In diesen Gebieten wird aufgezeigt, welche jeweilige Wärmeversorgungsart sich besonders eignet und welche Art konkret realisiert werden könnte. Dazu wird laut Bundesgesetz ein 7-Schritte-Verfahren vorgegeben. Die Kommune sollte fortlaufend über den Prozess der Wärmeplanung informieren, mindestens zwei Mal sollten dabei die Pläne und Analysen zur Kommentierung und Ergänzung offen liegen (siehe innerhalb der sieben Schritte). Mehr zum Thema Akteuren und Kooperation (siehe unten).
Schritt
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Worum geht‘s?
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Was ist besonders wichtig für euch als Lokalteam?Kriterien für gute Umsetzung
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1. Beschluss zur Durchführung
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Kommunaler Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung inkl. öffentlicher Bekanntmachung
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Liegt ein öffentlich bekannt gemachter Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung vor?
Enthält der Beschluss einen Zeitplan für die Durchführung der Wärmeplanung (Ausschreibung Beauftragung, Durchführung)?
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2. Eignungsprüfung und verkürztes Verfahren (§ 14)
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Frühzeitiges Ausschlussverfahren: Ausschluss von nicht geeigneten Gebiete für Wärmenetz oder Wasserstoffnetz.
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Kann ein Wasserstoffnetzgebiet schon hier ausgeschlossen werden, z.B. wenn es gar kein Wärme- oder Gasnetz gibt und/oder es bereits abzusehen, dass es unwirtschaftlich sein wird?
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3. Bestandsaufnahme inkl. Wärmebedarfe Status quo (§ 15)
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Aktuelle Wärmeversorgung und Wärmebedarf feststellen.
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Sind alle oder zumindest die wichtigsten Bilanzen und Kennzahlen vorhanden?
Sind die geforderten Kartendarstellungen vorhanden (inkl. Netzinfrastrukturen + Wärmedichten)?
Ist der gesamte Endenergiebedarf für Wärme klar ausgewiesen?
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4. Erstellung der Potenzialberechnungen (§ 16)
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Hier sind zwei unterschiedliche Potenziale entscheidend:
(1) Identifizierung der Potenziale zur Wärmeerzeugung
(2) Einschätzung über Potenziale zur Energieeinsparung durch
Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden sowie in industriellen oder gewerblichen Prozessen ab.
Wärmekatastern und abgestimmten Wärmebedarfsprognose (in Übereinstimmung mit Gebäude-Effizienzmaßnahmen). Wärmebedarf und Wärmeversorgung im Ist-Zustand und Ziel-Zustand ausweisen. In Abstimmung mit jeweiligen Szenarien.[PN8]
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Zukünftige Wärmeversorgung
Wurden alle sinnvolle Potenziale zur erneuerbaren Wärmeerzeugung erfasst? Hier unsere liste für Wärmequellen
Wurden Möglichkeiten für saisonale Wärmespeicher berücksichtigt?
Zukünftiger Wärmebedarf
Sind kommunale Maßnahmen zur Senkung des Wärmebedarfs enthalten (siehe sektorüber-greifende Maßnahmen Integration betroffener Sektoren)?
Wurden die Potenziale zur Reduzierung des Wärmebedarfs plausibel berechnet inkl. Annahmen zu Sanierungstiefe und -rate und besonderer Fokus auf Ortsteile mit besonders hohen Verbräuchen (Denkmalschutz etc.)?
Reduktion des Wärmebedarfs ist kompliziert, große kommunale Anstrengungen wie z.B. in Bottrop können aber zu großen Einsparungen führen.
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Kommunikation und Akteursbeteiligung I: Die Potenzialanalyse sollte inkl. der geplanten Maßnahmen öffentlich vorgestellt werden und zur Kommentierung offengelegt werden. Hier muss die Möglichkeit Feedback zu geben geschaffen werden, um ggf. die Potenzialanalyse noch anzupassen. Das ist wichtig, denn basierend auf der Potenzialanalyse wird das Zielszenario entwickelt.
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5. Erstellung der Zielszenarien (§ 17)
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- Entwicklung des zukünftigen Wärmebedarfs
- Flächenhafte Darstellung zur klimaneutralen Bedarfsdeckung mit jeweiligen Zwischenschritten
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Folgt das Zielszenario den gewünschten Zielsetzungen und Grundsätzen der kommunalen Wärmeplanung? Wird ein möglichst 100% Anteil lokaler Erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung erreicht? Mit welchen Energieträgern und Wärmeanwendungen?
Werden die möglichst effizienten und erneuerbaren Wärmequellen erschlossen?
Hier unsere Liste an empfohlenen Wärmequellen
Sind Zwischenziele für die Erreichung des Zielszenarios enthalten?
Strombedarf
Wie verändert sich der Strombedarf durch den veränderten Wärmebedarf?
Werden kommunale Maßnahmen getroffen, um den größeren Strombedarf regional bereitzustellen?
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Kommunikation und Akteursbeteiligung II: Das geplante Zielszenario sollte inkl. der geplanten Maßnahmen öffentlich vorgestellt werden und zur Kommentierung offengelegt werden. Hier muss die Möglichkeit Feedback zu geben geschaffen werden, um ggf. das Zielszenario noch anzupassen.
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6. Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete und -arten (§18 und 19)
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Bei der Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete passieren zwei Dinge:
(1) Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und -arten
(2) Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr
Für jedes Teilgebiet Aufteilung nach Wärmeversorgungsgebieten (Wärmenetz, Wasserstoff, dezentrale Gebiete), eingeteilt in wo welcher Gebietstyp (sehr) (un)wahrscheinlich bzw. (un)geeignet ist.
Aufteilung muss in Einklang mit vorliegenden/sich in der Erstellung befindlichen Wärmenetzbau- und -dekarbonisierungsfahrplan (Paragraph 32) sein[PN12]
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Gibt es eine zeitlich nachvollziehbare Planung für die Ausweisung der Gebiete (ab wann wo was)?
Ist die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete aufgrund der vorherigen Analysen plausibiliert?
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7. Umsetzungsstrategie und konkrete Umsetzungsmaßnahmen (§ 20)
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Ambitionierter Transformationspfad mit klaren Maßnahmen und jahresscharfer Planung mit schnellstmöglichen Start. Die Kommune („planungsverantwortliche Stelle“) muss im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst Maßnahmen durchführen mit denen das Zielszenario erreicht werden kann, oder Dritte dazu beauftragen.
Die Wärmeplanung ist eine Strategie, nicht einfach nur Daten und Fakten. Daher ist es wichtig, dass alle Akteure (s.u.) alle klare Rollen und Aufgaben haben und diese ineinandergreifen.
è Trafo-Pläne und Machbarkeitsanalysen sind gute Umsetzungsmaßnahmen (die Daten sind dann da)
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Entwickelt die Kommune einen aus den Potenzialen und Zielszenario abgeleiteten ambitionierten Transformationspfad mit effektiven Maßnahmen?
- Mit klaren Zuständigkeiten der beteiligten Akteure
- Mit jahresscharfer Aktivität
- Mit Fokus auf die wirksamsten Maßnahmen
- Mit einem langfristigem Zeitplan, sodass die Gesamtheit der Maßnahmen im klimaneutralen Zieljahr abgeschlossen werden können (z.B. die lange dauernden Maßnahmen frühzeitig anschieben)
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Akteursbeteiligung und Kooperation
Die Wärmeplanung muss verbindlich werden durch die konkreten Umsetzungspläne und den Bau. Dafür braucht es Akteure, die die Pläne auch wirklich umsetzen. Die (potenziellen) Betreiber von örtlichen Wärmenetzen sowie Energieversorgungsnetzen und weitere (potenzielle) Akteure für Wärmeerzeugung (Abwärme, Industrie etc.) müssen von Beginn an gesucht werden und mit an den Planungstisch geholt werden. Ohne Umsetzer:innen keine Wärmenetze und keine seriöse Planung in die Zukunft. Dazu können auch kreative Lösung beitragen, z.B. die Gründung einer Bürger:innen-Genossenschaft.
Schritt
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Was?
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Gutes Beispiel
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Was ist besonders wichtig für euch als Lokalteam?
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1. Einbezug wichtiger Stakeholder für die fachliche Ausgestaltung
(§7)
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Weitere (potenzielle und bestehende) Wirtschafts- und Fachinstitutionen wie Wärmeproduzenten, Abwärmegeber und -nutzer, Hochschulen, regionale Energieagenturen, Fachgruppen, etc. in regelmäßigen Abständen über Planung informieren bzw. in die Planung einbeziehen (z.B. bei Identifizierung von lokalen Potenzialen). Startpunkt könnten z.B. die Personen und Ressourcen eines Klimaschutzrates sein.
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Klimaschutzrat Kassel: Unterstützung einer Vision für eine klimafreundliche Wärmeversorgung 2030
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Maßnahme
Idee: Akteure abhaken?
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2. Einbezug der Zivilgesellschaft
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Mindestanforderung für den WP-Prozess (siehe Tabelle 7 Schritte):
Zweistufiges Verfahren (1x nach Erstellung Potenzialanalyse, breit kommunizieren; 1x nach Erstellung Zielszenario inkl. Präsentation der geplanten Maßnahmen) ; Rückmeldungen einarbeiten und Entscheidungen begründen.
Darüber hinaus ist sinnvoll:
-Entwicklung Partizipationskonzept inkl. -formate von Anfang an, auch auf Quartiersebene.
-Transparenz zum Thema Kosten und Bauplanung schaffen. Für Anschlüsse werben oder ggf. Anschlusszwang umsetzen.
Akzeptanz ist wichtiger Faktor für das Gelingen der Wärmewende!
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Stadt xy
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Maßnahme
Zeit? Bis wann?
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3. Prüfung Einbezug bzw. Gründung lokaler gemeinwohlorientierter Energiegemeinschaften[JH14]
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Die Finanzierung ist zentral für die Frage, ob Wärmenetze überhaupt entstehen. Daher müssen Investoren gesucht werden. Dafür kommen auch explizit regionale Energiegemeinschaften in Frage[WT15]
[PN16]
Die Kommune kann die Gründung einer Genossenschaft unterstützen/begleiten.
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BürgerWärme
Bohmte
Boben Op Nahwärme eG
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Maßnahme
Zeit? Bis wann?
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4. Interkommunaler Austausch zur Flächenerschließung
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Stadt-Umland-Dialog zur Erschließung von Flächen für erneuerbaren Strom- und Wärmeausbau anstoßen. Frühzeitiger Stadt-Umland-Dialog und Kooperation notwendig, da die Flächen in den meisten Städten nicht ausreichen.
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Stadt xy
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Maßnahme
Zeit? Bis wann?
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