LocalZero:Kommunalrechtliche Grundlagen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Kommunalrecht ist Bestandteil des deutschen Verwaltungsrechts. Grundlage des Kommunalrechts ist die kommunale Selbstverwaltung, die durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) sowie durch ähnliche Bestimmungen in den Verfassungen der Länder gewährleistet wird. Danach ist die Gemeinde befugt, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Die nähere Ausgestaltung des Kommunalrechts erfolgt gemäß Art. 70 GG durch Landesrecht.
Das Kommunalrecht ist Bestandteil des deutschen Verwaltungsrechts. Grundlage des Kommunalrechts ist die kommunale Selbstverwaltung, die durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) sowie durch ähnliche Bestimmungen in den Verfassungen der Länder gewährleistet wird. Danach ist die Gemeinde befugt, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Die nähere Ausgestaltung des Kommunalrechts erfolgt gemäß Art. 70 GG durch Landesrecht.


Somit werden die Verwaltungsverordnungen der einzelnen Bundesländer bei der Betrachtung der Optionen von Bürgerbeteiligung bzw. Anfragen und Anträgen des Gemeindesrats zur Grundlage individueller Einschätzung der Optionen für Klimaentscheide. Ausgenommen davon sind Berlin, Hamburg und Bremen (mit Bremerhaven) als Stadtstaaten, bei denen die Vorgehensweisen über städtische Verfassungen geregelt sind. Zu den Kriterien und Möglichkeiten von Bürgerbegehren finden sich in der Rubrik [https://mitmachen-wiki.germanzero.org/wiki/index.php?title=Klimaentscheide:Klimaneutralit%C3%A4t_beschlie%C3%9Fen Klimaneutralität beschließen] bereits zahleiche Hinweise.
Somit werden die Verwaltungsverordnungen der einzelnen Bundesländer bei der Betrachtung der Möglichkeiten und Erfolgschancen von Bürgerbeteiligung bzw. Anfragen und Anträgen des Gemeindesrats zur Grundlage individueller Einschätzung der Optionen für Klimaentscheide.  
 
Ausgenommen davon sind Berlin, Hamburg und Bremen (mit Bremerhaven) als Stadtstaaten, bei denen die Vorgehensweisen über städtische Verfassungen geregelt sind. Zu den Kriterien und Möglichkeiten von Bürgerbegehren finden sich in der Rubrik [https://mitmachen-wiki.germanzero.org/wiki/index.php?title=Klimaentscheide:Klimaneutralit%C3%A4t_beschlie%C3%9Fen Klimaneutralität beschließen] bereits zahleiche Hinweise.


Hier die Links zu den einzelnen Gemeindeordnungen:
Hier die Links zu den einzelnen Gemeindeordnungen:

Version vom 23. Juni 2021, 10:45 Uhr

Das Kommunalrecht ist Bestandteil des deutschen Verwaltungsrechts. Grundlage des Kommunalrechts ist die kommunale Selbstverwaltung, die durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) sowie durch ähnliche Bestimmungen in den Verfassungen der Länder gewährleistet wird. Danach ist die Gemeinde befugt, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Die nähere Ausgestaltung des Kommunalrechts erfolgt gemäß Art. 70 GG durch Landesrecht.

Somit werden die Verwaltungsverordnungen der einzelnen Bundesländer bei der Betrachtung der Möglichkeiten und Erfolgschancen von Bürgerbeteiligung bzw. Anfragen und Anträgen des Gemeindesrats zur Grundlage individueller Einschätzung der Optionen für Klimaentscheide.

Ausgenommen davon sind Berlin, Hamburg und Bremen (mit Bremerhaven) als Stadtstaaten, bei denen die Vorgehensweisen über städtische Verfassungen geregelt sind. Zu den Kriterien und Möglichkeiten von Bürgerbegehren finden sich in der Rubrik Klimaneutralität beschließen bereits zahleiche Hinweise.

Hier die Links zu den einzelnen Gemeindeordnungen:

Gemeindeordnung Baden-Württemberg: http://gemeindeordnung-bw.de/

Gemeindeordnung Bayern : https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO

Kommunale Verfassung Brandenburg: https://bravors.brandenburg.de/de/vorschriften_schnellsuche

Hessische Kommunalverfassung: https://innen.hessen.de/kommunales/kommunalverfassung/hgo-hko-und-kwg

Kommunale Verfassung Mecklenburg-Vorpommern: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-KVMV2011rahmen

Niedersächsische kommunale Verfassung: https://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/r4p/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=208&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-KomVerfGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2023&bes_id=6784&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=gemeindeordnung

Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/11og/page/bsrlpprod.psml?doc.id=jlr-GemORPrahmen%3Ajuris-lr00numberofresults=174&showdoccase=1&doc.part=X

Gemeindeordnung Saarland: https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-KSVGSLrahmen

Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische_Gemeindeordnung

Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/search

Gemeindeordnung Schleswig Holstein: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/1lyp/page/bsshoprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-GemOSH2003rahmen:juris-lr00&documentnumber=5&numberofresults=222&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true

Thüringer Kommunalordnung: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/kommunales/kommunalrecht-und-kommunalwirtschaft