LocalZero:Wärmeplanung: Unterschied zwischen den Versionen
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|Frühzeitiges Ausschlussverfahren: Ausschluss von nicht geeigneten Quartieren/Gebieten für Wärmenetz oder Wasserstoffnetz (z.B. für ländliche, zersiedelte Räume). | |Frühzeitiges Ausschlussverfahren: Ausschluss von nicht geeigneten Quartieren/Gebieten für Wärmenetz oder Wasserstoffnetz (z.B. für ländliche, zersiedelte Räume). | ||
|''<u>Wurde ein frühzeitiger Ausschluss von Wasserstoffnetzen geprüft und das Ergebnis der Prüfung begründet?</u>'''''Erklärung:''' Ein potenzielles '''Wasserstoffgebiet''' kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn eine Eignung als sehr unwahrscheinlich eingestuft wird. Das ist zu dem Zeitpunkt der Wärmeplanung dann möglich, wenn entweder kein Gasnetz besteht oder bereits absehbar ist, dass eine künftige Versorgung mit Wasserstoff nicht wirtschaftlich sein wird. | |''<u>Wurde ein frühzeitiger Ausschluss von Wasserstoffnetzen geprüft und das Ergebnis der Prüfung begründet?</u>'''''Erklärung:''' Ein potenzielles '''Wasserstoffgebiet''' kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn eine Eignung als sehr unwahrscheinlich eingestuft wird. Das ist zu dem Zeitpunkt der Wärmeplanung dann möglich, wenn entweder kein Gasnetz besteht oder bereits absehbar ist, dass eine künftige Versorgung mit Wasserstoff nicht wirtschaftlich sein wird. | ||
'''Hinweis''': Wasserstoffnetze sollten grundsätzlich ausgeschlossen werden: Verfügbarkeit und Kosten unsicher. Mit welcher Begründung geschieht dies vor Ort nicht? | '''Hinweis''': Wasserstoffnetze sollten grundsätzlich ausgeschlossen werden: Verfügbarkeit und Kosten unsicher. Wenn Wasserstoffnetze nicht ausgeschlossen werden: Mit welcher Begründung geschieht dies vor Ort nicht? | ||
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|'''Zukünftige Wärmeversorgung:''' ''<u>Wurden alle sinnvollen (auch zukünftigen) Potenziale zur erneuerbaren Wärmeerzeugung und -speicherung erfasst?</u>'' | |'''Zukünftige Wärmeversorgung:''' ''<u>Wurden alle sinnvollen (auch zukünftigen) Potenziale zur erneuerbaren Wärmeerzeugung und -speicherung erfasst?</u>'' | ||
'''Erklärung:''' Es gibt sinnvolle lokale, erneuerbare Wärmequellen. Diese sind prioritär zu berücksichtigen. Eine Hilfestellung gibt dir [[LocalZero:Empfohlene Erschließung folgender erneuerbarer Wärmequellen und – speicher|<big>'''unsere Liste für empfohlene Wärmequellen'''</big>]] | '''Erklärung:''' Es gibt sinnvolle lokale, erneuerbare Wärmequellen. Diese sind prioritär zu berücksichtigen. | ||
Eine Hilfestellung gibt dir [[LocalZero:Empfohlene Erschließung folgender erneuerbarer Wärmequellen und – speicher|<big>'''unsere Liste für empfohlene Wärmequellen'''</big>]] | |||
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|'''5. Erstellung der Zielszenarien''' '''(§ 17)''' | |'''5. Erstellung der Zielszenarien''' '''(§ 17)''' | ||
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* Entwicklung des zukünftigen Wärmebedarfs | * Entwicklung und Bedarf des zukünftigen Wärmebedarfs | ||
* Flächenhafte Darstellung zur klimaneutralen | * Flächenhafte Darstellung zur klimaneutralen Wärme-Bedarfsdeckung mit jeweiligen Zwischenschritten | ||
|''<u>Folgt das Zielszenario Paris-konformen Zielsetzungen und Grundsätzen der kommunalen Wärmeplanung?</u>'''''Erklärung:''' Damit wir in Deutschland dem Pariser Klimaabkommen entsprechen, müssen wir im Restbudget bleiben. Das bedeutet für jede Kommune: | |''<u>Folgt das Zielszenario Paris-konformen Zielsetzungen und Grundsätzen der kommunalen Wärmeplanung?</u>'''''Erklärung:''' Damit wir in Deutschland dem Pariser Klimaabkommen entsprechen, müssen wir im Restbudget bleiben. Das bedeutet für jede Kommune: | ||
* Wird ein möglichst 100% Anteil lokaler Erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bis 2035 erreicht? | * Wird ein möglichst 100% Anteil lokaler Erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bis 2035 erreicht? | ||
'''Hinweis:''' Es reicht in der Zukunft einfach einer 1:1 Deckung von Wärmepotenzialen und Wärmverbräuchen zu haben. Denn die werden oft ganzjährig angegeben. Wichtig ist z.B., dass gerade in besonders kalten Tagen, wo viel Heizwärme gebraucht wird, genug Wärme zur Verfüung steht (Spitzenlast). Dafür eignet sich eine übereinander gelegte Berechnung und Darstellung der Wärmebedarfe und -erzeugung im Jahresverlauf (Tagesmittelverbrauch und -erzeugung). | |||
* Mit den von LocalZero empfohlenen Wärmeanwendungen? [[LocalZero:Empfohlene Erschließung folgender erneuerbarer Wärmequellen und – speicher|'''<big>Liste an empfohlenen Wärmequellen</big>''']] | * Mit den von LocalZero empfohlenen Wärmeanwendungen? [[LocalZero:Empfohlene Erschließung folgender erneuerbarer Wärmequellen und – speicher|'''<big>Liste an empfohlenen Wärmequellen</big>''']] | ||
* Sind Zwischenziele für die Erreichung des Zielszenarios enthalten? | * Sind Zwischenziele für die Erreichung des Zielszenarios enthalten? | ||
* Wird eine Veränderung möglicher Wärmequellen berücksichtigt? | * Wird eine Veränderung möglicher Wärmequellen berücksichtigt? | ||
'''Hinweis''': | '''Hinweis''': Wärmequellen können auch erst in der Zukunft entstehen, z.B. Abwärmenutzung von einem Rechenzentrum. Andere Wärmequellen können versiegen, z.B. durch gesunkene Abfallmengen wird die Müllverbrennung in der Zukunft eine kleinere Rolle spielen . | ||
'''Strombedarf''' | '''Strombedarf''' | ||
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'''Erklärung''': | '''Erklärung''': | ||
Das geplante Zielszenario muss inkl. der geplanten Maßnahmen öffentlich vorgestellt werden und zur Kommentierung offengelegt werden. Hier muss die Möglichkeit Feedback zu geben geschaffen werden, um ggf. das Zielszenario noch anzupassen. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die einmalige digitale Einsicht in die Pläne nach Erstellung des Entwurfs des Zielszenarios und der Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgunsgebiete inkl. Umsetzungsstrategie (§ 20, s.u.) für die Dauer von 30 Tagen zur Abgabe von Stellungnahmen | Das geplante Zielszenario muss inkl. der geplanten Maßnahmen öffentlich vorgestellt werden und zur Kommentierung offengelegt werden. Hier muss die Möglichkeit Feedback zu geben geschaffen werden, um ggf. das Zielszenario noch anzupassen. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die einmalige digitale Einsicht in die Pläne nach Erstellung des Entwurfs des Zielszenarios und der Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgunsgebiete inkl. Umsetzungsstrategie (§ 20, s.u.) für die Dauer von 30 Tagen zur Abgabe von Stellungnahmen | ||
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|'''6. Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete und -arten (§18 und 19)''' | |'''6. Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete und -arten (§18 und 19)''' |
Version vom 23. April 2024, 15:14 Uhr
Eine gute Wärmeplanung für klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, daher gilt auch für die Wärmeversorgung eine Klimaneutralität bis 2045. In der Wärmeversorgung gibt es zwei große Versorgungsarten: Die dezentrale Versorgung (typischerweise Öl-, Gas-, Biomasseheizung oder Wärmepumpe zu Hause) oder die leitungsgebundene Versorgung, also Fern- oder Nahwärme. Beide Versorgungsarten müssen dementsprechend klimaneutral werden.
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist das wichtigste kommunale Instrument im Wärmebereich. Die Kommune entwickelt dabei einen unverbindlichen Plan für die klimaneutrale Wärmeversorgung, also den Um- und Ausbau von Wärmenetzen hin zur Wärmeversorgung mit erneuerbarer Wärme. Außerdem weist sie Gebiete mit dezentraler Versorgung aus, also derjenigen Wärmeversorgung, die auch in Zukunft nicht zentral, also nicht über Wärmenetze versorgt werden.
Mit der KWP startet die Kommune einen strategischen Prozess für die gesamte Wärmeversorgung auf städtischem Gebiet. An dessen Ende soll die grundsätzliche zukünftige Versorgung mit klimaneutraler Wärme in jedem Teilgebiet skizziert sein. Dies kann in Gebieten mittels individuellen Lösungen im Haus (v.a. Wärmepumpen), gemeinsamen Wohnblock- oder Quartierslösungen (z.B. kleine Nahwärmenetze) bis hin zur ganzen Stadtteilversorgung über ein Fernwärmenetz funktionieren.
10 Jahre zu spät
Bis Juli 2026 (>100.000 EW) bzw. Juli 2028 (<100.000 EW) müssen alle Kommunen eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Kleinen Kommunen unter 10.000 EW und Kommunen mit Teilräumen, die für Wärmenetze ungeeignet sind, wird ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht (in welchen Punkten das Verfahren erleichtert wird, entscheiden in Zukunft die Länder). In einzelnen Bundesländern gelten aus vorherigen Landesgesetzen zur Wärmeplanung bereits andere (kürzere) Fristen und leicht veränderte Anforderungen, z.B. in Baden-Württemberg. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet zunächst die Länder zur Erstellung einer Wärmeplanung. Diese geben die Pflicht dann an die Kommunen weiter. Solange das Wärmeplanungsgesetz des Bundes nicht in Landesgesetze überführt wurde, gilt es noch nicht für die Kommunen.
Für den Weg hin zur klimaneutralen Wärme in 2045 gibt es laut Bund Zwischenziele für „Anteile Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme in jedem Wärmenetz“: 30 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040. Für neue Wärmenetze gilt ab dem 1. März 2025 ein Anteil an Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme von 65 Prozent (BMWK 2023).
Hier ist eine Präsentation zu Wärmenetzen (Du musst bei WeChange angemeldet sein, um die Präsentation sehen zu können)
Das Problem ist, dass der Bund mit seinen Zielen mindestens 10 Jahre zu spät dran ist, um ansatzweise den zugesagten deutschen Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen für die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze zu leisten. Deshalb müssen wir die Wärmeplanung vor Ort beschleunigen und bis spätestens 2035 klimaneutral werden. Zu ambitionierten Zielen gehören der gesamte Wärmebereich, also Wärmenetze und die privaten Heizungen. Dort, wo auch in Zukunft keine Wärmenetze entstehen, muss die Kommune durch Förderung, Beratungen und Informationen den Einbau von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen beschleunigen.
Auf die inneren Werte kommt es an
Nicht nur die Geschwindigkeit steht im Fokus, auch inhaltlich brauchen wir höhere Ambitionen als das Bundesgesetz vorsieht. Dazu ist es hilfreich ein paar grundlegende Inhalte über Wärme und Wärmeversorgung zu kennen:
Erst mit einem gesonderten kommunalen Beschluss zur Gebietsausweisung ganz am Ende des Prozesses der kommunalen Wärmeplanung zur gebäudescharfen Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzgebiet greift das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorzeitig. Dann können in (künftigen) Wärmenetzgebieten und solchen mit dezentraler Wärmeversorgung nur noch Heizungen verbaut werden, die auf Basis von mindestens 65% erneuerbaren Energien funktionieren (v.a. Wärmepumpen). Sollte die Kommune diese Gebietsausweisung nicht bereits beschlossen haben greift das GEG ab dem 30.06.2026 (bzw. bei kleineren Kommunen 2028). In den Gebieten, wo ein Wasserstoffnetz entstehen soll, dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, insofern sie vollständig auf die Verbrennung von Wasserstoff umrüstbar sind. Das ist ineffizient und bedeutet im Zweifel, dass bis 2045 noch fossiles Gas in den Heizungen verbrannt werden darf (s.o.). Deswegen ist die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten grundsätzlich keine gute Idee.
Die 7 Schritte der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz
Die Wärmeplanung ist ein kommunales bzw. städtisches Instrument und wird daher federführend von der Verwaltung durchgeführt. Kommunale Tochterunternehmen wie Stadtwerke bzw. Gas- und Wärmenetzbetreiber sind wichtige Partner, nicht immer decken sich jedoch deren privatwirtschaftlichen Interessen mit den (Klimaschutz-)interessen der Kommune, weswegen eine kommunale Autonomie bei der Planerstellung empfohlen ist.
Im Zentrum der Wärmeplanung liegt die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten. In diesen Gebieten wird aufgezeigt, welche jeweilige Wärmeversorgungsart sich besonders eignet und welche Art konkret realisiert werden könnte. Dazu wird laut Bundesgesetz ein 7-Schritte-Verfahren vorgegeben (s. Tabelle). Nach den sieben Schritten geht es noch weiter: Die Fortschritte müssen gemonitort werden und die Aktivitäten fortgeschrieben werden.
Die Kommune sollte fortlaufend über den Prozess der Wärmeplanung informieren und Anmerkungen aufgreifen. Mindestens zwei Mal sollten dabei die Pläne und Analysen zur Kommentierung und Ergänzung offen liegen (siehe innerhalb der sieben Schritte). Mehr zum Thema Akteure und Kooperation siehe unten.
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Akteursbeteiligung und Kooperation
Die Wärmeplanung muss durch die konkreten Umsetzungspläne verbindlich werden. Dafür braucht es Akteur:innen, die die Pläne auch wirklich umsetzen. Die (potenziellen) Betreiber:innen von örtlichen Wärmenetzen sowie Energieversorgungsnetzen und weitere (potenzielle) Akteur:innen für Wärmeerzeugung (Abwärme, Industrie etc.) müssen von Beginn an ausfindig gemacht und mit an den Planungstisch geholt werden.
Ohne Umsetzer:innen keine Wärmenetze und keine seriöse Planung in die Zukunft. Dazu können auch kreative Lösung beitragen, z.B. die Gründung einer Bürger:innen-Genossenschaft. Aber auch in Gebieten mit dezentraler Versorgung brauchen wir Akteursbeteiligung. Denn auch dort sind die Menschen von den Entscheidungen aus der Wärmeplanung betroffen.
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