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Eine gute Wärmeplanung für klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, daher gilt auch für die Wärmeversorgung eine Klimaneutralität bis 2045. In der Wärmeversorgung gibt es zwei große Versorgungsarten: Die dezentrale Versorgung (typischerweise Öl-, Gas-, Biomasseheizung oder Wärmepumpe zu Hause) oder die leitungsgebundene Versorgung, also Fern- oder Nahwärme. Beide Versorgungsarten müssen dementsprechend klimaneutral werden.
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist das wichtigste kommunale Instrument im Wärmebereich. Die Kommune entwickelt dabei einen unverbindlichen Plan für die klimaneutrale Wärmeversorgung, also den Um- und Ausbau von Wärmenetzen hin zur Wärmeversorgung mit erneuerbarer Wärme. Außerdem weist sie Gebiete mit dezentraler Versorgung aus, also derjenigen Wärmeversorgung, die auch in Zukunft nicht zentral, also nicht über Wärmenetze versorgt werden.
Mit der KWP startet die Kommune einen strategischen Prozess für die gesamte Wärmeversorgung auf städtischem Gebiet. An dessen Ende soll die grundsätzliche zukünftige Versorgung mit klimaneutraler Wärme in jedem Teilgebiet skizziert sein. Dies kann in Gebieten mittels individuellen Lösungen im Haus (v.a. Wärmepumpen), gemeinsamen Wohnblock- oder Quartierslösungen (z.B. kleine Nahwärmenetze) bis hin zur ganzen Stadtteilversorgung über ein Fernwärmenetz funktionieren.
Abbildung 1: Eine schnellere Dekarbonisierung bis 2035
10 Jahre zu spät
Bis Juli 2026 (>100.000 EW) bzw. Juli 2028 (<100.000 EW) müssen alle Kommunen eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Kleinen Kommunen unter 10.000 EW und Kommunen mit Teilräumen, die für Wärmenetze ungeeignet sind, wird ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht (in welchen Punkten das Verfahren erleichtert wird, entscheiden in Zukunft die Länder).
In einzelnen Bundesländern gelten aus vorherigen Landesgesetzen zur Wärmeplanung bereits andere (kürzere) Fristen und leicht veränderte Anforderungen, z.B. in Baden-Württemberg. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet zunächst die Länder zur Erstellung einer Wärmeplanung. Diese geben die Pflicht dann an die Kommunen weiter. Solange das Wärmeplanungsgesetz des Bundes nicht in Landesgesetze überführt wurde, gilt es noch nicht für die Kommunen.
Für den Weg hin zur klimaneutralen Wärme in 2045 gibt es laut Bund Zwischenziele für „Anteile Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme in jedem Wärmenetz“: 30 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040. Für neue Wärmenetze gilt ab dem 1. März 2025 ein Anteil an Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme von 65 Prozent (BMWK 2023).
Hier ist eine Präsentation zu Wärmenetzen (Du musst bei WeChange angemeldet sein, um die Präsentation sehen zu können)
Das Problem ist, dass der Bund mit seinen Zielen mindestens 10 Jahre zu spät dran ist, um ansatzweise den zugesagten deutschen Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen für die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze zu leisten. Deshalb müssen wir die Wärmeplanung vor Ort beschleunigen und bis spätestens 2035 klimaneutral werden. Zu ambitionierten Zielen gehören der gesamte Wärmebereich, also Wärmenetze und die privaten Heizungen. Dort, wo auch in Zukunft keine Wärmenetze entstehen, muss die Kommune durch Förderung, Beratungen und Informationen den Einbau von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen beschleunigen.
Auf die inneren Werte kommt es an
Nicht nur die Geschwindigkeit steht im Fokus, auch inhaltlich brauchen wir höhere Ambitionen als das Bundesgesetz vorsieht. Dazu ist es hilfreich ein paar grundlegende Inhalte über Wärme und Wärmeversorgung zu kennen.Für eine möglichst emissionsarme Wärmenetzversorgung sind besonders wichtig:
Erst mit einem gesonderten kommunalen Beschluss zur Gebietsausweisung ganz am Ende des Prozesses der kommunalen Wärmeplanung zur gebäudescharfen Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzgebiet greift das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorzeitig. Dann können in (künftigen) Wärmenetzgebieten und solchen mit dezentraler Wärmeversorgung nur noch Heizungen verbaut werden, die auf Basis von mindestens 65% erneuerbaren Energien funktionieren (v.a. Wärmepumpen). Sollte die Kommune diese Gebietsausweisung nicht bereits beschlossen haben greift das GEG ab dem 30.06.2026 (bzw. bei kleineren Kommunen 2028). In den Gebieten, wo ein Wasserstoffnetz entstehen soll, dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, insofern sie vollständig auf die Verbrennung von Wasserstoff umrüstbar sind. Das ist ineffizient und bedeutet im Zweifel, dass bis 2045 noch fossiles Gas in den Heizungen verbrannt werden darf (s.o.). Deswegen ist die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten grundsätzlich keine gute Idee.
Die 7 Schritte der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz
Die Wärmeplanung ist ein kommunales bzw. städtisches Instrument und wird daher federführend von der Verwaltung durchgeführt. Kommunale Tochterunternehmen wie Stadtwerke bzw. Gas- und Wärmenetzbetreiber sind wichtige Partner, nicht immer decken sich jedoch deren privatwirtschaftlichen Interessen mit den (Klimaschutz-)interessen der Kommune, weswegen eine kommunale Autonomie bei der Planerstellung empfohlen ist.
Im Zentrum der Wärmeplanung liegt die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten. In diesen Gebieten wird aufgezeigt, welche jeweilige Wärmeversorgungsart sich besonders eignet und welche Art konkret realisiert werden könnte. Dazu wird laut Bundesgesetz ein 7-Schritte-Verfahren vorgegeben (s. Tabelle). Nach den sieben Schritten geht es noch weiter: Die Fortschritte müssen gemonitort werden und die Aktivitäten fortgeschrieben werden.
Die Kommune sollte fortlaufend über den Prozess der Wärmeplanung informieren und Anmerkungen aufgreifen. Mindestens zwei Mal sollten dabei die Pläne und Analysen zur Kommentierung und Ergänzung offen liegen (siehe innerhalb der sieben Schritte). Mehr zum Thema Akteure und Kooperation siehe unten.
Schritt
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Worum geht‘s?
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Was ist besonders wichtig für euch als Lokalteam? Kriterien für gute Umsetzung
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1. Beschluss zur Durchführung
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Kommunaler Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung inkl. öffentlicher Bekanntmachung
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Liegt ein öffentlich bekannt gemachter Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung vor?
Enthält der Beschluss einen Zeitplan für die Durchführung der Wärmeplanung (Ausschreibung Beauftragung, Durchführung)?
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2. Eignungsprüfung und verkürztes Verfahren (§ 14 Wärmeplanugsgesetz)
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Frühzeitiges Ausschlussverfahren: Ausschluss von nicht geeigneten Quartieren/Gebieten für Wärmenetz oder Wasserstoffnetz (z.B. für ländliche, zersiedelte Räume).
Ein potenzielles Wärmenetz kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn es entweder kein Wärmenetz gibt oder aufgrund der Siedlungsstruktur (Wärmebedarfsdichte, s.o.).
Ein potenzielles Wasserstoffgebiet kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn eine Eignung als sehr unwahrscheinlich eingestuft wird. Das ist zu dem Zeitpunkt der Wärmeplanung dann möglich, wenn entweder kein Gasnetz besteht oder bereits absehbar ist, dass eine künftige Versorgung mit Wasserstoff nicht wirtschaftlich sein wird.
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Kann ein Wasserstoffnetzgebiet schon hier ausgeschlossen werden?
Mit welcher Begründung geschieht dies vor Ort nicht?
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3. Bestandsaufnahme inkl. Wärmebedarfe Status quo (§ 15)
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Aktuelle Wärmeversorgung und Wärmebedarf feststellen.
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Sind alle oder zumindest die wichtigsten Bilanzen und Kennzahlen vorhanden?
Sind die geforderten Kartendarstellungen vorhanden (inkl. Netzinfrastrukturen + Wärmedichten)?
Ist der gesamte Endenergiebedarf für Wärme klar ausgewiesen?
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4. Erstellung der Potenzialberechnungen (§ 16)
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Ziel ist die Ausweisung von Wärmebedarf und Wärmeversorgung im Ist-Zustand und Ziel-Zustand, in Abstimmung mit jeweiligen Szenarien.
Hier sind zwei unterschiedliche Potenziale entscheidend:
(1) Identifizierung der Potenziale zur erneuerbaren Wärmeerzeugung
(2) Einschätzung über Potenziale zur Energieeinsparung sowie -effizienz durch Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden sowie in industriellen oder gewerblichen Prozessen
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Zukünftige Wärmeversorgung
Wurden alle sinnvolle Potenziale zur erneuerbaren Wärmeerzeugung und -speicherung erfasst?
Hier unsere Liste für Wärmequellen
Zukünftiger Wärmebedarf
Sind kommunale Maßnahmen zur Senkung des Wärmebedarfs enthalten?
Hier unsere Liste für Integration betroffener Sektoren
Wurden die Potenziale zur Reduzierung des Wärmebedarfs plausibel berechnet inkl. Annahmen zu Sanierungstiefe und -rate und besonderer Fokus auf Ortsteile mit besonders hohen Verbräuchen (Denkmalschutz etc.)?
Edit: Reduktion des Wärmebedarfs ist kompliziert, große kommunale Anstrengungen wie z.B. in Bottrop können aber zu großen Einsparungen führen.
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Kommunikation und Akteursbeteiligung I: Die Potenzialanalyse sollte inkl. der geplanten Maßnahmen öffentlich vorgestellt werden und zur Kommentierung offengelegt werden. Hier muss die Möglichkeit Feedback zu geben geschaffen werden, um ggf. die Potenzialanalyse noch anzupassen. Das ist wichtig, denn basierend auf der Potenzialanalyse wird das Zielszenario entwickelt.
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5. Erstellung der Zielszenarien (§ 17)
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- Entwicklung des zukünftigen Wärmebedarfs
- Flächenhafte Darstellung zur klimaneutralen Bedarfsdeckung mit jeweiligen Zwischenschritten
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Folgt das Zielszenario den gewünschten Zielsetzungen und Grundsätzen der kommunalen Wärmeplanung? Wird ein möglichst 100% Anteil lokaler Erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung erreicht? Mit welchen Energieträgern und Wärmeanwendungen?
Werden die möglichst effizienten und erneuerbaren Wärmequellen erschlossen?
Hier unsere Liste an empfohlenen Wärmequellen
Sind Zwischenziele für die Erreichung des Zielszenarios enthalten?
Strombedarf
Wie verändert sich der Strombedarf durch den veränderten Wärmebedarf?
Werden kommunale Maßnahmen getroffen, um den größeren Strombedarf regional bereitzustellen?
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Kommunikation und Akteursbeteiligung II: Das geplante Zielszenario muss inkl. der geplanten Maßnahmen öffentlich vorgestellt werden und zur Kommentierung offengelegt werden. Hier muss die Möglichkeit Feedback zu geben geschaffen werden, um ggf. das Zielszenario noch anzupassen.
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6. Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete und -arten (§18 und 19)
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Bei der Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete passieren zwei Dinge:
(1) Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und -arten
(2) Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr
Für jedes Teilgebiet Aufteilung nach Wärmeversorgungsgebieten (Wärmenetz, Wasserstoffnetz, dezentrale Gebiete), eingeteilt in wo welcher Gebietstyp (sehr) (un)wahrscheinlich bzw. (un)geeignet ist.
Die Aufteilung muss in Einklang mit vorliegenden/sich in der Erstellung befindlichen Wärmenetzbau- und -dekarbonisierungsfahrplan (§ 32) sein.
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Gibt es eine zeitlich nachvollziehbare Planung für die Ausweisung der Gebiete, d.h. ab wann, welche Gebiete mit welcher Versorgung ausgebaut werden sollen)? Und warum bzw. basierend auf welchen Kriterien (Topographie, Wärmebedarfsdichte, zentrale erneuerbare Wärmequellen etc.)?
Ist die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete aufgrund der vorherigen Analysen plausibiliert?
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7. Umsetzungsstrategie und konkrete Umsetzungsmaßnahmen (§ 20)
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Ambitionierter Transformationspfad mit klaren Maßnahmen und jahresscharfer Planung mit schnellstmöglichen Start. Die Kommune („planungsverantwortliche Stelle“) muss im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst Maßnahmen durchführen mit denen das Zielszenario erreicht werden kann, oder Dritte dazu beauftragen.
Die Wärmeplanung ist eine Strategie, nicht einfach nur Daten und Fakten. Daher ist es wichtig, dass alle Akteure (s.u.) alle klare Rollen und Aufgaben haben und diese ineinandergreifen.
Was können das für Maßnahmen sein?
Die Aufstellung von Tranformations-Plänen und Machbarkeitsanalysen sind gute Umsetzungsmaßnahmen.
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Entwickelt die Kommune einen aus den Potenzialen und Zielszenario abgeleiteten ambitionierten Transformationspfad mit effektiven Maßnahmen?
- Mit klaren Zuständigkeiten der beteiligten Akteure
- Mit jahresscharfer Aktivität
- Mit Fokus auf die wirksamsten Maßnahmen
- Mit einem langfristigem Zeitplan, sodass die Gesamtheit der Maßnahmen im klimaneutralen Zieljahr abgeschlossen werden können (z.B. die lange dauernden Maßnahmen frühzeitig anschieben)
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Akteursbeteiligung und Kooperation
Die Wärmeplanung muss durch die konkreten Umsetzungspläne und den Bau verbindlich werden. Dafür braucht es Akteur:innen, die die Pläne auch wirklich umsetzen. Die (potenziellen) Betreiber:innen von örtlichen Wärmenetzen sowie Energieversorgungsnetzen und weitere (potenzielle) Akteur:innen für Wärmeerzeugung (Abwärme, Industrie etc.) müssen von Beginn an ausfindig gemacht und mit an den Planungstisch geholt werden.
Ohne Umsetzer:innen keine Wärmenetze und keine seriöse Planung in die Zukunft. Dazu können auch kreative Lösung beitragen, z.B. die Gründung einer Bürger:innen-Genossenschaft.
Schritt
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Was?
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Gutes Beispiel
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Was ist besonders wichtig für euch als Lokalteam?
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1. Einbezug wichtiger Stakeholder für die fachliche Ausgestaltung (§7)
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Potenzielle und bestehende wirtschaftliche und fachliche Akteure wie
- Wärmeproduzenten,
- Abwärmeproduzent:innen und potenzielle -nutzer:innen,
- Hochschulen,
- regionale Energieagenturen,
- Fachgruppen,
- ...
werden eingebunden und in regelmäßigen Abständen über Planung informiert (z.B. bei Identifizierung von lokalen Wärmepotenzialen).
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Klimaschutzrat Kassel: Unterstützung einer Vision für eine klimafreundliche Wärmeversorgung 2030
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2. Einbezug der Zivilgesellschaft
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Es ist wichtig, die Stadtgesellschaft von Beginn an mitzunehmen, z.B. über folgende Aktivitäten und Formate:
- Entwicklung Partizipationskonzept inkl. -formate von Anfang an, v.a. auf Quartiersebene.
- Transparenz zum Thema Kosten und Bauplanung schaffen. Für Anschlüsse werben oder ggf. Anschlusszwang umsetzen.
- Privatpersonen einbinden z.B. durch private DatenspendenAkzeptanz ist wichtiger Faktor für das Gelingen der Wärmewende!
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3. Prüfung Einbezug bzw. Gründung lokaler gemeinwohlorientierter Energiegemeinschaften
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Die Finanzierung ist zentral für die Frage, ob Wärmenetze überhaupt entstehen. Daher müssen Investoren gesucht werden. Dafür kommen auch explizit regionale Energiegemeinschaften in Frage.
Die Kommune kann die Gründung einer Genossenschaft unterstützen/begleiten.
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Boben Op Nahwärme eG
Solarwärme Bracht eG
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4. Interkommunaler Austausch zur Flächenerschließung bzw. zum Wärmeausbau
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Stadt-Umland-Dialog zur Erschließung von Flächen für erneuerbaren Strom- und Wärmeausbau anstoßen. Frühzeitiger Stadt-Umland-Dialog und Kooperation notwendig, da die Flächen in den meisten Städten nicht ausreichen.
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Interkommunale Wärmeplanung Lörrach
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