LocalZero:Wärmeplanung: Unterschied zwischen den Versionen
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Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, daher gilt auch für die Wärmeversorgung eine '''Klimaneutralität bis 2045'''. In der Wärmeversorgung gibt es zwei große Versorgungsarten: Die dezentrale Versorgung (typischerweise Öl-, Gas-, Biomasseheizung oder Wärmepumpe zu Hause) oder die leitungsgebundene Versorgung, also Fern- oder Nahwärme. Beide Versorgungsarten müssen schnell klimaneutral werden. | Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, daher gilt auch für die Wärmeversorgung eine '''Klimaneutralität bis 2045'''. In der Wärmeversorgung gibt es zwei große Versorgungsarten: Die dezentrale Versorgung (typischerweise Öl-, Gas-, Biomasseheizung oder Wärmepumpe zu Hause) oder die leitungsgebundene Versorgung, also Fern- oder Nahwärme. Beide Versorgungsarten müssen schnell klimaneutral werden. | ||
'''Bei der kommunalen''' '''Wärmeplanung entwickelt die Kommune einen unverbindlichen Plan für die klimaneutrale Wärmeversorgung, also den Um- und Ausbau von Wärmenetzen hin zur Wärmeversorgung mit erneuerbarer Wärme und die Umstellung der dezentralen Versorgung'''. Derzeit werden im Schnitt 14 % der Wohnungen mit Wärme aus Wärmenetzen versorgt, Tendenz stark steigend: Die Bundesregierung plant eine Verdreifachung der Anschlüsse (BMWK 2023). | '''Bei der kommunalen''' '''Wärmeplanung entwickelt die Kommune einen unverbindlichen Plan für die klimaneutrale Wärmeversorgung, also den Um- und Ausbau von Wärmenetzen hin zur Wärmeversorgung mit erneuerbarer Wärme und die Umstellung der dezentralen Versorgung'''. Derzeit werden im Schnitt 14 % der Wohnungen mit Wärme aus Wärmenetzen versorgt, Tendenz stark steigend: Die Bundesregierung plant eine Verdreifachung der Anschlüsse ([https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/0612-erklaerung-fernwaeme-gipfel.pdf?__blob=publicationFile&v=8 BMWK 2023]). | ||
'''Die Wärmeplanung ist das wichtigste kommunale Instrument im Wärmebereich'''. Denn zeigt auf, in welchen Quartieren einer Kommune welche Art von Wärmeversorgung in Zukunft zu erwarten ist. Hierzu gehören sowohl Pläne für den Aus- und Umbau der Wärmenetze als auch für den Einsatz dezentraler Wärmeversorgung. | '''Die Wärmeplanung ist das wichtigste kommunale Instrument im Wärmebereich'''. Denn zeigt auf, in welchen Quartieren einer Kommune welche Art von Wärmeversorgung in Zukunft zu erwarten ist. Hierzu gehören sowohl Pläne für den Aus- und Umbau der Wärmenetze als auch für den Einsatz dezentraler Wärmeversorgung. | ||
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In einzelnen Bundesländern gelten aus vorherigen Landesgesetzen zur Wärmeplanung bereits andere (kürzere) Fristen und leicht veränderte Anforderungen, z.B. in Baden-Württemberg. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet zunächst die Länder zur Erstellung einer Wärmeplanung. Diese geben die Pflicht dann an die Kommunen weiter. Solange das Wärmeplanungsgesetz des Bundes nicht in Landesgesetze überführt wurde, gilt es noch nicht für die Kommunen. | In einzelnen Bundesländern gelten aus vorherigen Landesgesetzen zur Wärmeplanung bereits andere (kürzere) Fristen und leicht veränderte Anforderungen, z.B. in Baden-Württemberg. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet zunächst die Länder zur Erstellung einer Wärmeplanung. Diese geben die Pflicht dann an die Kommunen weiter. Solange das Wärmeplanungsgesetz des Bundes nicht in Landesgesetze überführt wurde, gilt es noch nicht für die Kommunen. | ||
Für den Weg hin zur klimaneutralen Wärme in 2045 gibt es laut Bund Zwischenziele für „Anteile Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme in jedem Wärmenetz“: '''30 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040'''. Für '''neue Wärmenetze''' gilt ab dem 1. März 2025 '''ein Anteil an Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme von 65 Prozent''' (BMWK 2023). | Für den Weg hin zur klimaneutralen Wärme in 2045 gibt es laut Bund Zwischenziele für „Anteile Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme in jedem Wärmenetz“: '''30 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040'''. Für '''neue Wärmenetze''' gilt ab dem 1. März 2025 '''ein Anteil an Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme von 65 Prozent''' ([https://www.bmwk-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2023/11/Meldung/News1.html BMWK 2023]). | ||
[https://cloud.wechange.de/s/Q773jAAmbsNq2jG Hier ist eine Präsentation zu Wärmenetzen] (Du musst bei WeChange angemeldet sein, um die Präsentation sehen zu können) | [https://cloud.wechange.de/s/Q773jAAmbsNq2jG Hier ist eine Präsentation zu Wärmenetzen] (Du musst bei WeChange angemeldet sein, um die Präsentation sehen zu können) | ||
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** Der Aufbau von Wasserstoffnetzgebieten sollte grundsätzlich nicht erfolgen. Diese sind wegen der (auch zukünftig) knappen Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff (und dadurch voraussichtlich bedingt hohen Kosten) sowie schlechter Effizienz keine skalierbare gute Option für die Wärmewende und bieten vor allem Potenzial für eine Verschleppung der Wärmewende, indem (fossile) Gasheizungen deutlich länger genutzt werden. | ** Der Aufbau von Wasserstoffnetzgebieten sollte grundsätzlich nicht erfolgen. Diese sind wegen der (auch zukünftig) knappen Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff (und dadurch voraussichtlich bedingt hohen Kosten) sowie schlechter Effizienz keine skalierbare gute Option für die Wärmewende und bieten vor allem Potenzial für eine Verschleppung der Wärmewende, indem (fossile) Gasheizungen deutlich länger genutzt werden. | ||
** Ebenfalls kritisch ist der großflächige Betrieb von Wärmenetzen mit Biomasse, v.a. aufgrund starker Flächenkonflikte im Anbau. Mehr dazu [[LocalZero:Empfohlene Erschließung folgender erneuerbarer Wärmequellen und – speicher|hier]]. | ** Ebenfalls kritisch ist der großflächige Betrieb von Wärmenetzen mit Biomasse, v.a. aufgrund starker Flächenkonflikte im Anbau. Mehr dazu [[LocalZero:Empfohlene Erschließung folgender erneuerbarer Wärmequellen und – speicher|hier]]. | ||
** Die Wärmegewinnung durch Verbrennung von „unvermeidbarer Abwärme“ (Wärmeplanungsgesetz) von Müll und Klärschlamm verursacht viele Emissionen (Bund Naturschutz 2022). Zusätzlich wird deren Verfügbarkeit zukünftig sinken (Kreislaufwirtschaft) und eignet sich daher nicht für die langfristige Wärmeversorgung. | ** Die Wärmegewinnung durch Verbrennung von „unvermeidbarer Abwärme“ (Wärmeplanungsgesetz) von Müll und Klärschlamm verursacht viele Emissionen ([https://www.bund-naturschutz.de/fileadmin/Bilder_und_Dokumente/Presse_und_Aktuelles/2023/Abfall/PM-115-23_Klaerschlamm_Studie.pdf Bund Naturschutz 2022]). Zusätzlich wird deren Verfügbarkeit zukünftig sinken (Kreislaufwirtschaft) und eignet sich daher nicht für die langfristige Wärmeversorgung. | ||
|}'''Erst mit einem gesonderten kommunalen Beschluss''' zur Gebietsausweisung ganz am Ende des Prozesses der kommunalen Wärmeplanung zur gebäudescharfen Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzgebiet greift das '''Gebäudeenergiegesetz''' (GEG) vorzeitig. Dann können in (künftigen) ''Wärmenetzgebieten'' und ''solchen mit dezentraler Wärmeversorgung'' nur noch Heizungen verbaut werden, die auf Basis von mindestens 65% erneuerbaren Energien funktionieren (v.a. Wärmepumpen). Sollte die Kommune diese Gebietsausweisung nicht bereits beschlossen haben greift das GEG ab dem 30.06.2026 (2028). In den Gebieten, wo ein Wasserstoffnetz entstehen soll, dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, insofern sie vollständig auf die Verbrennung von Wasserstoff umrüstbar sind. Das ist ineffizient und bedeutet im Zweifel, dass bis 2045 noch fossiles Gas in den Heizungen verbrannt werden darf (s.o.). '''Deswegen ist die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten grundsätzlich keine gute Idee.''' | |}'''Erst mit einem gesonderten kommunalen Beschluss''' zur Gebietsausweisung ganz am Ende des Prozesses der kommunalen Wärmeplanung zur gebäudescharfen Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzgebiet greift das '''Gebäudeenergiegesetz''' (GEG) vorzeitig. Dann können in (künftigen) ''Wärmenetzgebieten'' und ''solchen mit dezentraler Wärmeversorgung'' nur noch Heizungen verbaut werden, die auf Basis von mindestens 65% erneuerbaren Energien funktionieren (v.a. Wärmepumpen). Sollte die Kommune diese Gebietsausweisung nicht bereits beschlossen haben greift das GEG ab dem 30.06.2026 (2028). In den Gebieten, wo ein Wasserstoffnetz entstehen soll, dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, insofern sie vollständig auf die Verbrennung von Wasserstoff umrüstbar sind. [https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/GEG/GEG-Top-Thema-Artikel.html;jsessionid=9876393C2388F44894A31210DE651BF4.live861 Das ist ineffizient und bedeutet im Zweifel, dass bis 2045 noch fossiles Gas in den Heizungen verbrannt werden darf (s.o.)]. '''Deswegen ist die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten grundsätzlich keine gute Idee.''' | ||
== '''Die 7 Schritte der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz''' == | == '''Die 7 Schritte der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz''' == | ||
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|'''Worum geht‘s?''' | |'''Worum geht‘s?''' | ||
|'''Was ist besonders wichtig für euch als Lokalteam?''Kriterien für gute Umsetzung''''' | |'''Was ist besonders wichtig für euch als Lokalteam? ''Kriterien für gute Umsetzung''''' | ||
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werden eingebunden und in regelmäßigen Abständen über Planung informiert (z.B. bei Identifizierung von lokalen Wärmepotenzialen). | werden eingebunden und in regelmäßigen Abständen über Planung informiert (z.B. bei Identifizierung von lokalen Wärmepotenzialen). | ||
|Klimaschutzrat Kassel: Unterstützung einer Vision für eine klimafreundliche Wärmeversorgung 2030 | |Klimaschutzrat Kassel: [https://www.kassel.de/umwelt-und-klimaschutz/klimaschutzrat-mit-themenwerkstaetten/massnahmenempfehlungen/themenfelder/energieversorung/2021-EV_Konzeptentwurf-Klimaneutrale-Waermeversorgung.pdf Unterstützung einer Vision für eine klimafreundliche Wärmeversorgung 2030] | ||
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|'''2. Einbezug der | |'''2. Einbezug der Zivilgesellschaft''' | ||
|Es ist wichtig, die Stadtgesellschaft von Beginn an mitzunehmen, z.B. über folgende Aktivitäten und Formate: | |Es ist wichtig, die Stadtgesellschaft von Beginn an mitzunehmen, z.B. über folgende Aktivitäten und Formate: | ||
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* Transparenz zum Thema Kosten und Bauplanung schaffen. Für Anschlüsse werben oder ggf. Anschlusszwang umsetzen. | * Transparenz zum Thema Kosten und Bauplanung schaffen. Für Anschlüsse werben oder ggf. Anschlusszwang umsetzen. | ||
* Privatpersonen einbinden z.B. durch private DatenspendenAkzeptanz ist wichtiger Faktor für das Gelingen der Wärmewende! | * Privatpersonen einbinden z.B. durch private DatenspendenAkzeptanz ist wichtiger Faktor für das Gelingen der Wärmewende! | ||
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|Die Finanzierung ist zentral für die Frage, ob Wärmenetze überhaupt entstehen. Daher müssen Investoren gesucht werden. Dafür kommen auch explizit regionale Energiegemeinschaften in Frage. | |Die Finanzierung ist zentral für die Frage, ob Wärmenetze überhaupt entstehen. Daher müssen Investoren gesucht werden. Dafür kommen auch explizit regionale Energiegemeinschaften in Frage. | ||
Die Kommune kann die Gründung einer Genossenschaft unterstützen/begleiten. | Die Kommune kann die Gründung einer Genossenschaft unterstützen/begleiten. | ||
| | |[https://www.boell.de/de/2023/09/12/genossenschaft-huerup-baut-ein-nahwaermenetz Boben Op Nahwärme eG] | ||
Boben Op Nahwärme eG | |||
Solarwärme Bracht eG | [https://www.solarwaerme-bracht.de/ Solarwärme Bracht eG] | ||
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|'''4. Interkommunaler Austausch zur Flächenerschließung bzw. zum Wärmeausbau''' | |'''4. Interkommunaler Austausch zur Flächenerschließung bzw. zum Wärmeausbau''' | ||
|Stadt-Umland-Dialog zur Erschließung von Flächen für erneuerbaren Strom- und Wärmeausbau anstoßen. Frühzeitiger Stadt-Umland-Dialog und Kooperation notwendig, da die Flächen in den meisten Städten nicht ausreichen. | |Stadt-Umland-Dialog zur Erschließung von Flächen für erneuerbaren Strom- und Wärmeausbau anstoßen. Frühzeitiger Stadt-Umland-Dialog und Kooperation notwendig, da die Flächen in den meisten Städten nicht ausreichen. | ||
|Interkommunale Wärmeplanung Lörrach | |[https://www.kww-halle.de/wissen/themen-der-kommunalen-waermeplanung/praxisbeispiele-in-der-uebersicht/praxisbeispiel1-1 Interkommunale Wärmeplanung Lörrach] | ||
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Version vom 5. März 2024, 11:28 Uhr
Eine gute Wärmeplanung für klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, daher gilt auch für die Wärmeversorgung eine Klimaneutralität bis 2045. In der Wärmeversorgung gibt es zwei große Versorgungsarten: Die dezentrale Versorgung (typischerweise Öl-, Gas-, Biomasseheizung oder Wärmepumpe zu Hause) oder die leitungsgebundene Versorgung, also Fern- oder Nahwärme. Beide Versorgungsarten müssen schnell klimaneutral werden.
Bei der kommunalen Wärmeplanung entwickelt die Kommune einen unverbindlichen Plan für die klimaneutrale Wärmeversorgung, also den Um- und Ausbau von Wärmenetzen hin zur Wärmeversorgung mit erneuerbarer Wärme und die Umstellung der dezentralen Versorgung. Derzeit werden im Schnitt 14 % der Wohnungen mit Wärme aus Wärmenetzen versorgt, Tendenz stark steigend: Die Bundesregierung plant eine Verdreifachung der Anschlüsse (BMWK 2023).
Die Wärmeplanung ist das wichtigste kommunale Instrument im Wärmebereich. Denn zeigt auf, in welchen Quartieren einer Kommune welche Art von Wärmeversorgung in Zukunft zu erwarten ist. Hierzu gehören sowohl Pläne für den Aus- und Umbau der Wärmenetze als auch für den Einsatz dezentraler Wärmeversorgung.
Warum sind Wärmenetze überhaupt (in Zukunft) so wichtig?
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Bis Juli 2026 (>100.000 EW) bzw. Juli 2028 (<100.000 EW) müssen alle Kommunen eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Kleinen Kommunen unter 10.000 EW und Kommunen mit Teilräumen, die für Wärmenetze ungeeignet sind, wird ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht (in welchen Punkten das Verfahren erleichtert wird, entscheiden in Zukunft die Länder).
In einzelnen Bundesländern gelten aus vorherigen Landesgesetzen zur Wärmeplanung bereits andere (kürzere) Fristen und leicht veränderte Anforderungen, z.B. in Baden-Württemberg. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet zunächst die Länder zur Erstellung einer Wärmeplanung. Diese geben die Pflicht dann an die Kommunen weiter. Solange das Wärmeplanungsgesetz des Bundes nicht in Landesgesetze überführt wurde, gilt es noch nicht für die Kommunen.
Für den Weg hin zur klimaneutralen Wärme in 2045 gibt es laut Bund Zwischenziele für „Anteile Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme in jedem Wärmenetz“: 30 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040. Für neue Wärmenetze gilt ab dem 1. März 2025 ein Anteil an Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme von 65 Prozent (BMWK 2023).
Hier ist eine Präsentation zu Wärmenetzen (Du musst bei WeChange angemeldet sein, um die Präsentation sehen zu können)
Das Problem ist, dass der Bund mit seinen Zielen mindestens 10 Jahre zu spät dran ist, um ansatzweise den zugesagten deutschen Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen für die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze zu leisten. Deshalb müssen wir die Wärmeplanung vor Ort beschleunigen und bis spätestens 2035 klimaneutral werden. Zu ambitionierten Zielen gehört der gesamte Wärmebereich, also Wärmenetze und die privaten Heizungen. Dort, wo auch in Zukunft keine Wärmenetze entstehen, muss die Kommune durch Förderung, Beratungen und Informationen den Einbau von EE-Heizungen beschleunigen.
Zu ambitionierten Zielen gehört der gesamte Wärmebereich. Also Wärmenetze und die privaten Heizungen. Dafür muss gelten:
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Nicht nur die Geschwindigkeit steht im Fokus, auch inhaltlich brauchen wir höhere Ambitionen als das Bundesgesetz vorsieht. Dazu ist es hilfreich ein paar grundlegende Inhalte über Wärme und Wärmeversorgung zu kennen.
Für eine möglichst emissionsarme Wärmenetzversorgung sind besonders wichtig:
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Erst mit einem gesonderten kommunalen Beschluss zur Gebietsausweisung ganz am Ende des Prozesses der kommunalen Wärmeplanung zur gebäudescharfen Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzgebiet greift das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorzeitig. Dann können in (künftigen) Wärmenetzgebieten und solchen mit dezentraler Wärmeversorgung nur noch Heizungen verbaut werden, die auf Basis von mindestens 65% erneuerbaren Energien funktionieren (v.a. Wärmepumpen). Sollte die Kommune diese Gebietsausweisung nicht bereits beschlossen haben greift das GEG ab dem 30.06.2026 (2028). In den Gebieten, wo ein Wasserstoffnetz entstehen soll, dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, insofern sie vollständig auf die Verbrennung von Wasserstoff umrüstbar sind. Das ist ineffizient und bedeutet im Zweifel, dass bis 2045 noch fossiles Gas in den Heizungen verbrannt werden darf (s.o.). Deswegen ist die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten grundsätzlich keine gute Idee.
Die 7 Schritte der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz
Die Wärmeplanung ist ein kommunales bzw. städtisches Instrument und wird daher federführend von der Verwaltung durchgeführt. Kommunale Tochterunternehmen wie Stadtwerke bzw. Gas- und Wärmenetzbetreiber sind wichtige Partner, nicht immer decken sich jedoch deren privatwirtschaftlichen Interessen mit den (Klimaschutz-)interessen der Kommune, weswegen eine kommunale Autonomie bei der Planerstellung empfohlen ist.
Im Zentrum der Wärmeplanung liegt die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten. In diesen Gebieten wird aufgezeigt, welche jeweilige Wärmeversorgungsart sich besonders eignet und welche Art konkret realisiert werden könnte. Dazu wird laut Bundesgesetz ein 7-Schritte-Verfahren vorgegeben (s. Tabelle).
Die Kommune sollte fortlaufend über den Prozess der Wärmeplanung informieren und Anmerkungen aufgreifen. Mindestens zwei Mal sollten dabei die Pläne und Analysen zur Kommentierung und Ergänzung offen liegen (siehe innerhalb der sieben Schritte). Mehr zum Thema Akteure und Kooperation siehe unten.
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Akteursbeteiligung und Kooperation
Die Wärmeplanung muss durch die konkreten Umsetzungspläne und den Bau verbindlich werden. Dafür braucht es Akteur:innen, die die Pläne auch wirklich umsetzen. Die (potenziellen) Betreiber:innen von örtlichen Wärmenetzen sowie Energieversorgungsnetzen und weitere (potenzielle) Akteur:innen für Wärmeerzeugung (Abwärme, Industrie etc.) müssen von Beginn an ausfindig gemacht und mit an den Planungstisch geholt werden.
Ohne Umsetzer:innen keine Wärmenetze und keine seriöse Planung in die Zukunft. Dazu können auch kreative Lösung beitragen, z.B. die Gründung einer Bürger:innen-Genossenschaft.
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