LocalZero:Bauleitplanung: Möglichkeiten der formellen Einflussnahme in Stadtentwicklungsprojekten: Unterschied zwischen den Versionen

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'''💥Dies ist ein Protokoll einer Session vom [[LocalZero:Bundestreffen_2024|Bundestreffen 2024]]💥'''
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====Vorankündigung/Teaser: ====
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Um klimaneutral zu werden, müssen wir unsere Städte teilweise umbauen und darauf achten, dass bei größeren Bauvorhaben ökologische Maßgaben eingehalten werden. Das Instrument, das genau das (und noch viel mehr) verbindlich regelt, ist der kommunale Bebauungsplan. Bei jedem größen Stadtentwicklungsthema ist in der Regel auch ein Bebauungsplan zu erstellen - und jeder Mitbürger, und auch jede Initiative vor Ort darf eine Stellungnahme dazu abgeben, die im weiteren Verfahren behandelt werden muss.
Um klimaneutral zu werden, müssen wir unsere Städte teilweise umbauen und darauf achten, dass bei größeren Bauvorhaben ökologische Maßgaben eingehalten werden. Das Instrument, das genau das (und noch viel mehr) verbindlich regelt, ist der kommunale Bebauungsplan. Bei jedem größen Stadtentwicklungsthema ist in der Regel auch ein Bebauungsplan zu erstellen - und jeder Mitbürger, und auch jede Initiative vor Ort darf eine Stellungnahme dazu abgeben, die im weiteren Verfahren behandelt werden muss.
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* ­Es wird nach wie vor sehr viel gebaut und Fläche versiegelt – wir können uns Gedanken machen, wie wir damit umgehen
* Es gibt zahlreiche Best Practices (bspw. aus Kopenhagen, das „goldene“ Konzept Nordhafen), allerdings noch kein Standard
** Es stellt sich natürlich immer die Finanzierungsfrage, trotzdem tut es gut sich anzusehen, was möglich ist
** Es können Mindeststandards formuliert werden, die nicht sonderlich teuer sein müssen (bspw. Dachbegrünung)
 
* ­  Ablauf Planungsprozess:
** (1)   Auslöser (z.B. politischer Wille, fachliche Gründe, privat(wirtschaftlich)es Interessen
** (2)   Verwaltungsinterne Vorüberlegung
** (3)   Grobe städtebauliche Idee
** (4)   Bebauungsplanverfahren
 
* ­Optimal wäre es natürlich, als Team bereits im ersten Schritt beteiligt zu sein – oftmals bekommt man davon aber noch gar nichts mit! Daher ist das Bebauungsplanverfahren so interessant (aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Beteiligung der Öffentlichkeit, s. unten).
 
­ '''Wie lese ich einen Bebauungsplan:'''
 
* Rote Flächen – Bauflächen, blau umrandete Bereiche – Baugrenzen (innerhalb derer ein:e Bauherr:in ihre Gebäude platzieren kann), grüne Flächen – Grünflächen
* Gebietstypen: WA 1,2,3 - Allgemeines Wohngebiet (regelt, was da zulässig ist)
* WR: Reines Wohngebit (da darf sonst gar nichts, gibt es allerdings kaum noch)
* Eingekreiste 2: Geschossigkeit (eingekreist bedeutet, es MUSS zweigeschossig sei)
* 0,4: Grundflächenzahl - wie viel Prozent der Fläche darf bebaut und damit versiegelt werden (0,4 = 40%)
* Dachform: SD = Satteldach, Pultdach, Flachdach
* Pflanzgebot (welche Pflanzen für Dachbegrünung genutzt werden)
* Pfeile geben Gebäudeausrichtung an
* Klassische Möglichkeit der Nachverdichtung durch Änderung des Bebauungsplans: Die Geschossigkeit von 1 zu 2 ändern
 
'''Was kann alles in Bebauungsplänen festgesetzt werden? (ausgeführt in den textl. Festsetzungen)'''
 
* ­Grundfläche, GRZ max., Brennstoffbeschränkung, Nah-/Fernwärme, Blockheizkraftwerk, Dämmung, Solar/PV, Fassaden-/Dachbegrünung, Tiefgaragenbegrünung, Erhalt Bestandsbäume, Neupflanzung von Bäumen, Straßenbäume, Bepflanzung von Stellplatzflächen, Waldflächen, großflächige/kleinflächige Grünflächen, gärtnerische Gestaltung Freifläche, Versickerungsfähigkeit befestigter Grundstücksfreifläche/Stellplatzfläche, Versickerungsmulden, Regenrückhaltbecken, Wasserflächen, uvm.)
* Der Bebauungsplan kann auch die Bauweise festsetzen (bspw. Holzbauweise)
** Noch nicht die Regel, wird aber häufiger genutzt inzwischen
 
* ­  Auch autofreie Flächen können im Bebauungsplan festgesetzt werden, kann von Anfang an mitgedacht werden (auch Flächen für Car-/Bike-Sharing)
* In städtebaulichen Verträgen können noch weitreichendere Vorgaben gemacht werden
* '''Alles, was städtebaulich argumentiert werden kann, ist möglich!'''
* Heizungen: Brennstoffarten können ausgeschlossen werden, Anschlusspflichten sind allerdings schwierig
* Neben den textlichen Festsetzungen gibt es eine Begründung sowie einen Umweltbericht
 
'''Umweltbericht:'''
 
* ­ Berücksichtigung biologischer Vielfalt, ökologische Ausgleichsflächen gemäß Punktebilanzierung
* Grundsätze des ökologischen Ausgleichs: priorisiert im Planungsgebiet selbst (mittels Dachbegrünung, Feuchtgebiet), ansonsten ist die Maßgabe „in räumlicher Nähe“, d.h. im Gemeindegebiet
** Guter Hebel, um Maßnahmen gezielt zu pushen
** Die Kommune kann auch große Renaturierungsmaßnahmen umsetzen und damit Punkte für zukünftige Bauprojekte sammeln
 
'''Öffentliche Beteiligung:'''
 
* ­Relevant für LocalZero-Teams: für jeden neuen Bebauungsplan ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit & förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgeschrieben (für Änderungen bestehender Bebauungspläne meist nur förmliche Beteiligung)
** Meist wird darüber am schwarzen Brett im Rathaus oder im Amtsblatt informiert
** Einen Monat lang muss alles (auch der Umweltbericht) ausgehangen werden, mittlerweile auch verpflichtend online
** Stellungnahmen der Öffentlichkeit müssen berücksichtigt werden durch die Planer:innen; Forderungen der Öffentlichkeit können auch abgelehnt werden, aber das müssen die Planer:innen begründen à bestenfalls erst mit der Verwaltung oder Politik sprechen und schon einmal ankündigen, dass noch eine Stellungnahme folgt
** Je früher ihr als Teams euren Forderungskatalog einbringt, desto besser!
** Bauausschuss macht die Beratungen
** Je nach Kommune werden anerkannte Umweltverbände standardmäßig beteiligt, meist NABU und BUND – die haben da Erfahrung


====Weiterführende Links:====
====Weiterführende Links:====

Aktuelle Version vom 23. September 2024, 13:00 Uhr

💥Dies ist ein Protokoll einer Session vom Bundestreffen 2024💥

Vorankündigung/Teaser:

Um klimaneutral zu werden, müssen wir unsere Städte teilweise umbauen und darauf achten, dass bei größeren Bauvorhaben ökologische Maßgaben eingehalten werden. Das Instrument, das genau das (und noch viel mehr) verbindlich regelt, ist der kommunale Bebauungsplan. Bei jedem größen Stadtentwicklungsthema ist in der Regel auch ein Bebauungsplan zu erstellen - und jeder Mitbürger, und auch jede Initiative vor Ort darf eine Stellungnahme dazu abgeben, die im weiteren Verfahren behandelt werden muss. Richtig angewendet bietet das starke Einflussmöglichkeiten für Lokalteams!

Sprecher:

Jan Werneke

Stadtplaner und Kokreis-Mitglied

Präsentation / Hand-Out / Skript

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Zusammenfassung:

  • ­Es wird nach wie vor sehr viel gebaut und Fläche versiegelt – wir können uns Gedanken machen, wie wir damit umgehen
  • Es gibt zahlreiche Best Practices (bspw. aus Kopenhagen, das „goldene“ Konzept Nordhafen), allerdings noch kein Standard
    • Es stellt sich natürlich immer die Finanzierungsfrage, trotzdem tut es gut sich anzusehen, was möglich ist
    • Es können Mindeststandards formuliert werden, die nicht sonderlich teuer sein müssen (bspw. Dachbegrünung)
  • ­  Ablauf Planungsprozess:
    • (1)   Auslöser (z.B. politischer Wille, fachliche Gründe, privat(wirtschaftlich)es Interessen
    • (2)   Verwaltungsinterne Vorüberlegung
    • (3)   Grobe städtebauliche Idee
    • (4)   Bebauungsplanverfahren
  • ­Optimal wäre es natürlich, als Team bereits im ersten Schritt beteiligt zu sein – oftmals bekommt man davon aber noch gar nichts mit! Daher ist das Bebauungsplanverfahren so interessant (aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Beteiligung der Öffentlichkeit, s. unten).

­ Wie lese ich einen Bebauungsplan:

  • Rote Flächen – Bauflächen, blau umrandete Bereiche – Baugrenzen (innerhalb derer ein:e Bauherr:in ihre Gebäude platzieren kann), grüne Flächen – Grünflächen
  • Gebietstypen: WA 1,2,3 - Allgemeines Wohngebiet (regelt, was da zulässig ist)
  • WR: Reines Wohngebit (da darf sonst gar nichts, gibt es allerdings kaum noch)
  • Eingekreiste 2: Geschossigkeit (eingekreist bedeutet, es MUSS zweigeschossig sei)
  • 0,4: Grundflächenzahl - wie viel Prozent der Fläche darf bebaut und damit versiegelt werden (0,4 = 40%)
  • Dachform: SD = Satteldach, Pultdach, Flachdach
  • Pflanzgebot (welche Pflanzen für Dachbegrünung genutzt werden)
  • Pfeile geben Gebäudeausrichtung an
  • Klassische Möglichkeit der Nachverdichtung durch Änderung des Bebauungsplans: Die Geschossigkeit von 1 zu 2 ändern

Was kann alles in Bebauungsplänen festgesetzt werden? (ausgeführt in den textl. Festsetzungen)

  • ­Grundfläche, GRZ max., Brennstoffbeschränkung, Nah-/Fernwärme, Blockheizkraftwerk, Dämmung, Solar/PV, Fassaden-/Dachbegrünung, Tiefgaragenbegrünung, Erhalt Bestandsbäume, Neupflanzung von Bäumen, Straßenbäume, Bepflanzung von Stellplatzflächen, Waldflächen, großflächige/kleinflächige Grünflächen, gärtnerische Gestaltung Freifläche, Versickerungsfähigkeit befestigter Grundstücksfreifläche/Stellplatzfläche, Versickerungsmulden, Regenrückhaltbecken, Wasserflächen, uvm.)
  • Der Bebauungsplan kann auch die Bauweise festsetzen (bspw. Holzbauweise)
    • Noch nicht die Regel, wird aber häufiger genutzt inzwischen
  • ­  Auch autofreie Flächen können im Bebauungsplan festgesetzt werden, kann von Anfang an mitgedacht werden (auch Flächen für Car-/Bike-Sharing)
  • In städtebaulichen Verträgen können noch weitreichendere Vorgaben gemacht werden
  • Alles, was städtebaulich argumentiert werden kann, ist möglich!
  • Heizungen: Brennstoffarten können ausgeschlossen werden, Anschlusspflichten sind allerdings schwierig
  • Neben den textlichen Festsetzungen gibt es eine Begründung sowie einen Umweltbericht

Umweltbericht:

  • ­ Berücksichtigung biologischer Vielfalt, ökologische Ausgleichsflächen gemäß Punktebilanzierung
  • Grundsätze des ökologischen Ausgleichs: priorisiert im Planungsgebiet selbst (mittels Dachbegrünung, Feuchtgebiet), ansonsten ist die Maßgabe „in räumlicher Nähe“, d.h. im Gemeindegebiet
    • Guter Hebel, um Maßnahmen gezielt zu pushen
    • Die Kommune kann auch große Renaturierungsmaßnahmen umsetzen und damit Punkte für zukünftige Bauprojekte sammeln

Öffentliche Beteiligung:

  • ­Relevant für LocalZero-Teams: für jeden neuen Bebauungsplan ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit & förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgeschrieben (für Änderungen bestehender Bebauungspläne meist nur förmliche Beteiligung)
    • Meist wird darüber am schwarzen Brett im Rathaus oder im Amtsblatt informiert
    • Einen Monat lang muss alles (auch der Umweltbericht) ausgehangen werden, mittlerweile auch verpflichtend online
    • Stellungnahmen der Öffentlichkeit müssen berücksichtigt werden durch die Planer:innen; Forderungen der Öffentlichkeit können auch abgelehnt werden, aber das müssen die Planer:innen begründen à bestenfalls erst mit der Verwaltung oder Politik sprechen und schon einmal ankündigen, dass noch eine Stellungnahme folgt
    • Je früher ihr als Teams euren Forderungskatalog einbringt, desto besser!
    • Bauausschuss macht die Beratungen
    • Je nach Kommune werden anerkannte Umweltverbände standardmäßig beteiligt, meist NABU und BUND – die haben da Erfahrung

Weiterführende Links:

Leitfaden_Mehr Grün durch verbindliche Bauleitplanung

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