LocalZero:Wärmeplanung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[LocalZero:Empfohlene Erschließung folgender erneuerbarer Wärmequellen und – speicher|Unterseite I: Diese Wärmetechnologien und -quellen eignen sich besonders für klimaneutrale Wärmenetzversorgung]]
 
[[LocalZero:Integration betroffener Sektoren|Unterseite II: Integration betroffener Sektoren (Gebäude und Strom)]]
 
 
 
In diesem Artikel bekommt ihr einen <u>Überblick, was eine gute Wärmeplanung vor Ort bedeutet</u>
 
Diesen Artikel gibt es auch als PDF'''-Leitfaden zum Verschicken an euer Klimaschutzmanagement oder die Oberbürgermeisterin''': [https://mitmachen-wiki.germanzero.org/wiki/images/6/62/24-10-21_Gute_W%C3%A4rmeplanung_GZ.pdf Eine gute Wärmeplanung für eine zügige klimaneutrale Wärmeversorgung vor Ort]
 
▶ <u>Was ihr als Lokalteam konkret machen könnt</u>, findet ihr im [[LocalZero:Wärmewerkstatt#Euer Werkzeugkasten für konkrete Aktionen|Wiki-Artikel zur Wärmewerkstatt]]
 
== '''<big>Eine gute Wärmeplanung für klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035</big>''' ==
[[Datei:Warum sind Wärmenetze in Zukunft so wichtig (29.7 x 12 cm).png|mini|671x671px]]Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, daher gilt auch für die Wärmeversorgung eine '''Klimaneutralität bis 2045'''. In der Wärmeversorgung gibt es zwei große Versorgungsarten: Die dezentrale Versorgung (typischerweise Öl-, Gas-, Biomasseheizung oder Wärmepumpe zu Hause) oder die leitungsgebundene Versorgung, also Fern- oder Nahwärme. Beide Versorgungsarten müssen dementsprechend klimaneutral werden.
 
'''Die [https://api.kww-halle.de/fileadmin/user_upload/Factsheet_FAQ_Start_in_die_KWP.pdf <ins>kommunale </ins>Wärmeplanung <ins>(KWP)</ins>]<ins> </ins>ist das wichtigste kommunale Instrument im Wärmebereich. Die Kommune entwickelt dabei einen Plan für die klimaneutrale Wärmeversorgung, also den Um- und Ausbau von Wärmenetzen hin zur Wärmeversorgung mit erneuerbarer Wärme. Außerdem teilt sie Gebiete mit dezentraler Versorgung ein, also derjenigen Wärmeversorgung, die auch in Zukunft nicht zentral, also nicht über Wärmenetze versorgt werden.'''
 
Mit der KWP startet die Kommune einen strategischen Prozess für die gesamte Wärmeversorgung auf städtischem Gebiet. An dessen Ende soll die grundsätzliche zukünftige Versorgung mit klimaneutraler Wärme in jedem Teilgebiet skizziert sein. Dies kann in Gebieten mittels individuellen Lösungen im Haus (v.a. Wärmepumpen), gemeinsamen Wohnblock- oder Quartierslösungen (z.B. kleine Nahwärmenetze) bis hin zur ganzen Stadtteilversorgung über ein Fernwärmenetz funktionieren.
 
=== <u>'''10 Jahre zu spät'''</u> ===
[[Datei:Gute Wärmeplanung Feedback.png.jpg|mini|1022x1022px|Abbildung 1: Eine schnellere Dekarbonisierung bis 2035]]'''Bis Juli 2026 (>100.000 EW) bzw. Juli 2028 (<100.000 EW) müssen alle Kommunen eine kommunale Wärmeplanung vorlegen'''. Kleinen Kommunen unter 10.000 EW und Kommunen mit Teilräumen, die für Wärmenetze ungeeignet sind, wird ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht (in welchen Punkten das Verfahren erleichtert wird, entscheiden in Zukunft die Länder). In einzelnen Bundesländern gelten aus vorherigen Landesgesetzen zur Wärmeplanung bereits andere (kürzere) Fristen und leicht veränderte Anforderungen, z.B. [https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/energieeffizienz/in-kommunen/kommunale-waermeplanung in Baden-Württemberg]. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet zunächst die Länder zur Erstellung einer Wärmeplanung. Diese geben die Pflicht dann an die Kommunen weiter. Solange das Wärmeplanungsgesetz des Bundes nicht in Landesgesetze überführt wurde, gilt es noch nicht für die Kommunen.
 
Für den Weg hin zur klimaneutralen Wärme in 2045 gibt es laut Bund Zwischenziele für „Anteile Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme in jedem Wärmenetz“: '''30 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040'''. Für '''neue Wärmenetze''' gilt ab dem 1. März 2025 '''ein Anteil an Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme von 65 Prozent''' ([https://www.bmwk-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2023/11/Meldung/News1.html BMWK 2023]).
 
[https://cloud.wechange.de/s/Q773jAAmbsNq2jG Hier ist eine Präsentation zu Wärmenetzen] (Du musst bei WeChange angemeldet sein, um die Präsentation sehen zu können)
 
'''Das Problem ist, dass der Bund mit seinen Zielen mindestens 10 Jahre zu spät dran''' ist, um ansatzweise den zugesagten deutschen Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen für die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze zu leisten. '''Deshalb müssen wir die Wärmeplanung vor Ort beschleunigen und bis spätestens 2035 klimaneutral werden.''' Zu ambitionierten Zielen gehören '''<u>der gesamte Wärmebereich, also Wärmenetze und die privaten Heizungen</u>'''. Dort, wo auch in Zukunft keine Wärmenetze entstehen, muss die Kommune durch Förderung, Beratungen und Informationen den Einbau von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen beschleunigen.
 
 
 
 
 
 
=== <u>'''Auf die inneren Werte kommt es an'''</u> ===
'''Nicht nur die Geschwindigkeit''' steht im Fokus, '''auch inhaltlich brauchen wir höhere Ambitionen als das Bundesgesetz vorsieht'''. Dazu ist es hilfreich ein paar grundlegende Inhalte über Wärme und Wärmeversorgung zu kennen:
 
* Zentral für grüne Wärmenetze ist die Erschließung lokal verfügbarer erneuerbarer und effizient nutzbarer Wärmequellen. Diese Potenziale gilt es vollumfänglich zu erschließen, bevor über andere Lösungen nachgedacht wird. Dazu gehören: Nutzung von Umweltwärmequellen, Solarthermie, tiefe Geothermie sowie Abwärme- bzw. Abwassernutzung. [[LocalZero:Empfohlene Erschließung folgender erneuerbarer Wärmequellen und – speicher|Mehr dazu hier]].
 
* Der Aufbau von Wasserstoffnetzgebieten für Wohngebäude sollte grundsätzlich nicht erfolgen. Diese sind wegen der  knappen und zeitlich teils erst sehr späten Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff (inkl. hoher Kosten!) sowie schlechter Effizienz keine skalierbare gute Option für die Wärmewende und bieten vor allem Gefahr zur Verschleppung der Wärmewende, indem (fossile) Gasheizungen deutlich länger genutzt werden.
* Ebenfalls kritisch ist der großflächige Betrieb von Wärmenetzen mit Biomasse, v.a. aufgrund starker Flächenkonflikte im Anbau. Mehr dazu hier: Verlinkung Unterseite Erschließung Wärmequellen.
* Auch die Wärmegewinnung durch Verbrennung von sog. „unvermeidbarer Abwärme“ von meist fossilem Müll verursacht viele Emissionen. Zusätzlich wird deren Verfügbarkeit zukünftig sinken (Kreislaufwirtschaft) und eignet sich daher nicht für die langfristige Wärmeversorgung
 
=== <u>Ergebnis der Wärmeplanung: Einteilung des kommunalen Gebiets nach zukünftiger Wärmeversorgung</u> ===
'''Erst mit einem gesonderten kommunalen Beschluss''' zur Gebietsausweisung ganz am Ende des Prozesses der kommunalen Wärmeplanung zur gebäudescharfen Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzgebiet greift das '''Gebäudeenergiegesetz''' (GEG) vorzeitig. Dann können in (künftigen) ''Wärmenetzgebieten'' und ''solchen mit dezentraler Wärmeversorgung'' nur noch Heizungen verbaut werden, die auf Basis von mindestens 65% erneuerbaren Energien funktionieren (v.a. Wärmepumpen). Sollte die Kommune diese Gebietsausweisung nicht bereits beschlossen haben greift das GEG ab dem 30.06.2026 (bzw. bei kleineren Kommunen 2028). In den Gebieten, wo ein Wasserstoffnetz entstehen soll, dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, insofern sie vollständig auf die Verbrennung von Wasserstoff umrüstbar sind. [https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/GEG/GEG-Top-Thema-Artikel.html;jsessionid=9876393C2388F44894A31210DE651BF4.live861 Das ist ineffizient und bedeutet im Zweifel, dass bis 2045 noch fossiles Gas in den Heizungen verbrannt werden darf (s.o.)]. '''Deswegen ist die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten grundsätzlich keine gute Idee.'''
 
=== '''<u>Die 7 Schritte der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz</u>''' ===
Die Wärmeplanung ist ein kommunales bzw. städtisches Instrument und wird daher federführend von der Verwaltung durchgeführt. Kommunale Tochterunternehmen wie Stadtwerke bzw. Gas- und Wärmenetzbetreiber sind wichtige Partner, nicht immer decken sich jedoch deren privatwirtschaftlichen Interessen mit den (Klimaschutz-)interessen der Kommune, weswegen eine kommunale Autonomie bei der Planerstellung empfohlen ist.
 
'''Im Zentrum der Wärmeplanung liegt die''' '''Einteilung in Wärmeversorgungsgebieten.''' In diesen Gebieten wird aufgezeigt, welche jeweilige Wärmeversorgungsart sich besonders eignet und welche Art konkret realisiert werden könnte. Dazu wird laut Bundesgesetz ein 7-Schritte-Verfahren vorgegeben (s. Tabelle). [https://api.kww-halle.de/fileadmin/user_upload/Factsheet_KWP-Prozess.pdf Nach den sieben Schritten geht es noch weiter: Die Fortschritte müssen gemonitort werden und die Aktivitäten fortgeschrieben werden.]
 
Die Kommune sollte fortlaufend über den Prozess der Wärmeplanung informieren und Anmerkungen aufgreifen. Mindestens zwei Mal sollten dabei die Pläne und Analysen zur Kommentierung und Ergänzung offen liegen (siehe innerhalb der sieben Schritte). Mehr zum Thema ''Akteure und Kooperation'' siehe unten.
{| style="margin:10px 0px 0px 0px; padding:0.3em 0.3em 0.3em 0.3em; background-color:#f1c232; border:1px solid #93c47d" width="100%"
|- valign="top"
| style="margin:5px 5px 5px 5px; padding:0.3em 1em 0.7em 1em;" width="100%" |
 
{| class="wikitable" style="margin:10px 0px 0px 0px; padding:0.3em 0.3em 0.3em 0.3em; background-color:#fffff8; border:1px solid lightblue" width="100%"
|+
|-
|'''Schritt'''                                               
|'''Worum geht‘s?'''
|'''Was ist besonders wichtig für euch als Lokalteam?'''
''<u>Wichtige Fragen für eine gute Umsetzung</u>''
|-
|'''1. Beschluss zur Durchführung'''
|Kommunaler Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung inkl. öffentlicher Bekanntmachung
|''<u>Liegt ein öffentlich bekannt gemachter Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung vor?</u>'' 
 
''<u>Enthält der Beschluss einen Zeitplan für die Durchführung der Wärmeplanung  (Ausschreibung Beauftragung, Durchführung)?</u>''
|-
|'''2. Eignungsprüfung''' '''und verkürztes Verfahren (§ 14 Wärmeplanugsgesetz)'''
|Frühzeitiges Ausschlussverfahren: Ausschluss von nicht geeigneten Quartieren/Gebieten für Wärmenetz oder Wasserstoffnetz (z.B. für ländliche, zersiedelte Räume).
|''<u>Wurde ein frühzeitiger Ausschluss von Wasserstoffnetzen geprüft und das Ergebnis der Prüfung begründet?</u>''
'''Erklärung:''' Ein potenzielles '''Wasserstoffgebiet''' kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn eine Eignung als sehr unwahrscheinlich eingestuft wird. Das ist zu dem Zeitpunkt der Wärmeplanung dann möglich, wenn entweder kein Gasnetz besteht oder bereits absehbar ist, dass eine künftige Versorgung mit Wasserstoff nicht wirtschaftlich sein wird.
'''Hinweis''': Wasserstoffnetze sollten grundsätzlich ausgeschlossen werden: Verfügbarkeit und Kosten unsicher. Wenn Wasserstoffnetze nicht ausgeschlossen werden: Mit welcher Begründung geschieht dies vor Ort nicht?
 
 
''<u>Wurde ein frühzeitiger Ausschluss von Wärmenetzen geprüft und das Ergebnis der Prüfung begründet?</u>''
 
'''Erklärung:''' Ein potenzielles '''Wärmenetz''' kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn es entweder kein Wärmenetz gibt oder die Siedlungsstruktur (niedrige Wärmebedarfsdichte / hohe Zersiedelung) es nicht sinnvoll erscheinen lässt.
 
'''Hinweis''': Wenn Wärmenetze objektiv schlechte Lösungen sind, sollten sie frühzeitig ausgeschlossen werden um Planungskosten zu sparen und hohe Heizkosten am Ende des Tages zu vermeiden. Mit welcher Begründung geschieht dies vor Ort nicht?
|-
|'''3. Bestandsaufnahme inkl. Wärmebedarfe Status quo (§ 15)'''
|Aktuelle Wärmeversorgung und Wärmebedarf feststellen.
|''<u>Ergibt sich ein klares gebäudescharfes Bild des Wärmebedarfs und der aktuellen Wärmeversorgungsart?</u>''
 
 
'''Erklärung:''' Sind alle oder zumindest die wichtigsten Bilanzen  und Kennzahlen der Gemeinde vorhanden?
 
Wichtige Bilanzen
 
-       Energiebilanz
 
-       Treibhausgasbilanzen;
 
-       räumlich aufgelöster Wärmebedarf
 
Mögliche Kenngrößen:
 
-       Wohnflächen
 
-       Nutzungsarten der Gebäude
 
-       Flächendichten
 
-       Gebäudetypen und Baualtersklassen
 
-       Versorgungs- und Beheizungsstruktur der Gebäude
 
Mehr Infos hier. [https://www.kea-bw.de/waermewende/wissensportal/leistungsverzeichnis-kwp Leistungsverzeichnis KEA BW, A.1.1]
 
''<u>Sind die Wärmebedarfe und -versorgungsarten räumlich auf Karten aufgelöst dargestellt (inkl. Netzinfrastrukturen + Wärmedichten in jeder Straße)?</u>''
|-
|'''4. Erstellung  der Potenzialberechnungen (§ 16)'''
|Ziel ist die Ausweisung von Wärmebedarf und Wärmeversorgung im Ist-Zustand und Ziel-Zustand, in Abstimmung mit jeweiligen Szenarien.
Hier sind  zwei unterschiedliche Potenziale entscheidend:
 
(1) Identifizierung der Potenziale zur erneuerbaren  Wärmeerzeugung
 
(2) Einschätzung über Potenziale zur Energieeinsparung sowie -effizienz durch Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden sowie in industriellen oder gewerblichen Prozessen
|'''Zukünftige Wärmeversorgung:''' ''<u>Wurden alle sinnvollen (auch zukünftigen) Potenziale zur erneuerbaren Wärmeerzeugung und -speicherung erfasst?</u>''
'''Erklärung:''' Es gibt sinnvolle lokale, erneuerbare Wärmequellen. Diese sind prioritär zu berücksichtigen.
 
Eine Hilfestellung gibt dir [[LocalZero:Empfohlene Erschließung folgender erneuerbarer Wärmequellen und – speicher|<big>'''unsere Liste für empfohlene Wärmequellen'''</big>]]
 
 
 
'''Zukünftiger Wärmebedarf:''' ''<u>Sind ambitionierte kommunale Maßnahmen zur Senkung des  Wärmebedarfs enthalten?</u>''
 
Siehe [[LocalZero:Integration betroffener Sektoren|<big>'''unsere Liste für Integration betroffener Sektoren'''</big>]]
 
'''Hinweis''': Wurden die Potenziale zur Reduzierung des Wärmebedarfs (und damit die Wärmebedarfsprognose) plausibilisiert? Also: Stützen sich die Annahmen für die Reduktion der (gesteigerte Sanierungstiefe und -rate) auf tatsächliche kommunale Pläne zur Sanierung (z.B. in Gebieten mit besonders hohem Wärmeverbrächen, denkmalgeschützte Gebiete etc.)? Signifikante Reduktion des Wärmebedarfs im Gebäudebestand zu erreichen ist komplex. Große kommunale Anstrengungen wie z.B. in Bottrop können aber zu großen Einsparungen führen. Das heißt, eine reine unbegründete Annahme: “Wärmebedarf wird sinken” ist nicht ausreichend.
|-
| colspan="3" |'''Kommunikation und Akteursbeteiligung I:'''
<u>''Werden die Ergebnisse der Potenzialanalyse inkl. der Möglichkeit zur Kommentierung zugänglich gemacht? Gibt es eine Möglichkeit die Ergebnisse mit der Kommune zu diskutieren?''</u>
 
 
'''Erklärung:'''
 
Die Potenzialanalyse sollte inkl. der geplanten Maßnahmen öffentlich vorgestellt werden und zur Kommentierung offengelegt werden. Hier muss die Möglichkeit Feedback zu geben geschaffen werden, um ggf. die Potenzialanalyse noch anzupassen. Das ist wichtig, denn basierend auf der Potenzialanalyse wird das Zielszenario entwickelt. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die einmalige digitale Einsicht in die Pläne nach Erstellung des Entwurfs des Zielszenarios und der Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgunsgebiete inkl. Umsetzungsstrategie (§ 20 WPG, s.u.) für die Dauer von 30 Tagen zur Abgabe von Stellungnahmen.
|-
|'''5. Erstellung der Zielszenarien''' '''(§ 17)'''
|
* Entwicklung und Bedarf des zukünftigen Wärmebedarfs
* Flächenhafte Darstellung zur klimaneutralen Wärme-Bedarfsdeckung mit jeweiligen Zwischenschritten
|''<u>Folgt das Zielszenario Paris-konformen Zielsetzungen und Grundsätzen der kommunalen Wärmeplanung?</u>'''''Erklärung:''' Damit wir in Deutschland dem Pariser Klimaabkommen entsprechen, müssen wir im Restbudget bleiben. Das bedeutet für jede Kommune:
 
* Wird ein möglichst 100% Anteil lokaler Erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bis 2035 erreicht?
'''Hinweis:''' Es reicht in der Zukunft nicht einfach eine 1:1 Deckung von Wärmepotenzialen bzw. Wärmeproduktion und Wärmverbräuchen zu haben. Denn die werden oft ganzjährig angegeben. Wichtig ist z.B., dass gerade in besonders kalten Tagen, wo viel Heizwärme gebraucht wird, genug Wärme zur Verfüung steht (Spitzenlast). Dafür eignet sich eine übereinander gelegte Berechnung und Darstellung der Wärmebedarfe und -erzeugung im Jahresverlauf (Tagesmittelverbrauch und -erzeugung).
* Mit den von LocalZero empfohlenen Wärmeanwendungen? [[LocalZero:Empfohlene Erschließung folgender erneuerbarer Wärmequellen und – speicher|'''<big>Liste an empfohlenen Wärmequellen</big>''']]
* Sind Zwischenziele für die Erreichung des Zielszenarios enthalten?
* Wird eine Veränderung bei der Verfügbarkeit möglicher Wärmequellen berücksichtigt?
 
'''Hinweis''': Wärmequellen können auch erst in der Zukunft entstehen, z.B. Abwärmenutzung von einem Rechenzentrum. Andere Wärmequellen können versiegen, z.B. durch gesunkene Abfallmengen wird die Müllverbrennung in der Zukunft eine kleinere Rolle spielen .
 
'''Strombedarf'''
 
* Wie verändert sich der Strombedarf durch den veränderten Wärmebedarf?
* Werden kommunale Maßnahmen getroffen, um den größeren Strombedarf regional  bereitzustellen?
|-
| colspan="3" |'''Kommunikation und Akteursbeteiligung II:'''
''<u>Werden die Ergebnisse der Zielszenarien inkl. der Möglichkeit zur Kommentierung zugänglich gemacht? Gibt es eine Möglichkeit die Ergebnisse mit der Kommune zu diskutieren?</u>''
 
 
'''Erklärung''':
 
Das geplante Zielszenario muss inkl. der geplanten Maßnahmen öffentlich vorgestellt werden und zur Kommentierung offengelegt werden. Hier muss die Möglichkeit Feedback zu geben geschaffen werden, um ggf. das Zielszenario noch anzupassen. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die einmalige digitale Einsicht in die Pläne nach Erstellung des Entwurfs des Zielszenarios und der Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgunsgebiete inkl. Umsetzungsstrategie (§ 20, s.u.) für die Dauer von 30 Tagen zur Abgabe von Stellungnahmen
|-
|'''6. Einteilung  in Wärmeversorgungsgebiete und -arten (§18 und 19)'''
|Bei  der Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete passieren zwei Dinge:
 
(1) Einteilung in voraussichtliche  Wärmeversorgungsgebiete und -arten
 
(2) Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das  Zieljahr
 
'''Aufteilung nach Wärmeversorgungsgebieten''' (Wärmenetz, Wasserstoff, dezentrale Gebiete), eingeteilt in wo welcher Gebietstyp (sehr) (un)wahrscheinlich bzw. (un)geeignet ist. Aufteilung muss in Einklang mit vorliegendem/sich in der Erstellung befindlichen Wärmenetzbau- und -dekarbonisierungsfahrplan (Paragraph 32) sein
|
''<u>Gibt es eine zeitlich nachvollziehbare Planung für die Ausweisung der Gebiete, d.h. ab wann, welche Gebiete mit welcher Versorgung ausgebaut werden sollen?</u>''
 
 
''<u>Wird dies erklärt bzw. wird deutlich, warum bzw. basierend auf welchen Kriterien (Topographie, Wärmebedarfsdichte, zentrale erneuerbare Wärmequellen etc.)?</u>''
 
'''Hinweis:''' Umsetzbarkeit von Wärmelösungen in Bezug auf Eigentümer:innenstruktur muss mitgedacht werden (z.B. Realisierung von gemeinschaftlichen, dezentralen Lösungen in Wohneigentümer:innengemeinschaften).
 
 
''<u>Ergibt sich die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete aufgrund der vorherigen Analysen?</u>''
 
|-
|'''7. Umsetzungsstrategie und konkrete Umsetzungsmaßnahmen''' '''(§ 20)'''
|Ziel muss ein ambitionierter Transformationspfad mit klaren Maßnahmen und jahresscharfer Planung mit schnellstmöglichem Start sein. Die Kommune („planungsverantwortliche Stelle“) muss im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst Maßnahmen durchführen, mit denen das Zielszenario erreicht werden kann, oder Dritte dazu beauftragen.
'''Die Wärmeplanung ist eine Strategie, nicht einfach nur Daten und Fakten'''. Daher ist es wichtig, dass alle Akteure (s.u.) klare Rollen und Aufgaben haben und diese ineinandergreifen: z.B. Transformationspläne und Machbarkeitsanalysen für konkrete Umsetzung
|''<u>Entwickelt die Kommune (bzw. die von ihr beauftragten Akteure) einen aus den Potenzialen und Zielszenario abgeleiteten ambitionierten Transformationspfad mit effektiven Maßnahmen?</u>''
'''Erklärung'''
 
* Mit klaren Zuständigkeiten der beteiligten Akteure
* Mit jahresscharfer Aktivität
* Mit Fokus auf die wirksamsten Maßnahmen
* Mit einem langfristigen Zeitplan, sodass die Gesamtheit der Maßnahmen im klimaneutralen Zieljahr abgeschlossen werden können (z.B. die lange dauernden Maßnahmen frühzeitig anschieben)
 
 
''<u>Basieren die darauffolgend entwickelten Transformationspläne auf den von LocalZero empfohlenen Wärmequellen (und z.B. nicht wesentlich auf Wasserstoff oder Biomasse)?</u>''
 
'''Erklärung:''' Auch hier kann die „Wasserstoff-Falle“ wieder zuschnappen. Denn viele Dekarbonisierungsstrategien z.B. von Stadtwerken basieren stark auf Wasserstoff. D.h. auch nach der Wärmeplanung ist es wichtig darauf zu achten, dass Wasserstoff weiter nicht im großen Stile eingesetzt werden soll (also z.B. als Energieträger in den Transformationsplänen der Stadtwerke).
 
|}
|}
 
== '''Akteursbeteiligung und Kooperation''' ==
Die Wärmeplanung muss durch die konkreten Umsetzungspläne verbindlich werden. Dafür braucht es Akteur:innen, die die Pläne auch wirklich umsetzen. Die (potenziellen) Betreiber:innen von örtlichen Wärmenetzen sowie Energieversorgungsnetzen und weitere (potenzielle) Akteur:innen für Wärmeerzeugung (Abwärme, Industrie etc.) müssen von Beginn an ausfindig gemacht und mit an den Planungstisch geholt werden. 
 
'''Ohne Umsetzer:innen keine Wärmenetze''' und keine seriöse Planung in die Zukunft. Dazu können auch kreative Lösung beitragen, z.B. die Gründung einer Bürger:innen-Genossenschaft. Aber auch in Gebieten mit dezentraler Versorgung brauchen wir Akteursbeteiligung. Denn auch dort sind die Menschen von den Entscheidungen aus der Wärmeplanung betroffen.  
 
{| style="margin:10px 0px 0px 0px; padding:0.3em 0.3em 0.3em 0.3em; background-color:lightblue; border:1px solid lightblue" width="100%"
|- valign="top"
| style="margin:5px 5px 5px 5px; padding:0.3em 1em 0.7em 1em;" width="100%" |
 
{| class="wikitable" style="margin:10px 0px 0px 0px; padding:0.3em 0.3em 0.3em 0.3em; background-color:#fffff8; border:1px solid lightblue" width="100%"
|+
|-
|'''Schritt'''
|'''Was?'''
|'''Praxisbeispiel'''
|-
|'''1. Einbezug wichtiger Stakeholder für die fachliche Ausgestaltung''' '''(§7 WPG)'''
|Potenzielle und bestehende wirtschaftliche und fachliche Akteure wie
 
* Wärmeproduzenten,
* Abwärmeproduzent:innen und potenzielle -nutzer:innen,
* Hochschulen,
* regionale Energieagenturen,
* Fachgruppen,
* ...
 
werden eingebunden und in regelmäßigen Abständen über Planung informiert (z.B. bei Identifizierung von lokalen Wärmepotenzialen).
|Klimaschutzrat Kassel: [https://www.kassel.de/umwelt-und-klimaschutz/klimaschutzrat-mit-themenwerkstaetten/massnahmenempfehlungen/themenfelder/energieversorung/2021-EV_Konzeptentwurf-Klimaneutrale-Waermeversorgung.pdf Unterstützung einer Vision für eine klimafreundliche Wärmeversorgung 2030]
|-
|'''2. Einbezug der Zivilgesellschaft'''
|Es ist wichtig, die Stadtgesellschaft von Beginn an mitzunehmen, z.B. über folgende Aktivitäten und Formate:
 
* Entwicklung Partizipationskonzept inkl. -formate von Anfang an, v.a. auf Quartiersebene.  
 
* Transparenz zum Thema Kosten und Bauplanung schaffen. Für Anschlüsse werben oder ggf. Anschlusszwang umsetzen.
* Privatpersonen einbinden z.B. durch private DatenspendenAkzeptanz ist wichtiger Faktor für das Gelingen der Wärmewende!
|
|-
|'''3. Prüfung  Einbezug bzw. Gründung lokaler gemeinwohlorientierter Energiegemeinschaften'''
|Die Finanzierung ist zentral für die Frage, ob Wärmenetze überhaupt entstehen. Daher müssen Investoren gesucht werden. Dafür kommen auch explizit regionale  Energiegemeinschaften in Frage.
Die Kommune  kann die Gründung einer Genossenschaft unterstützen/begleiten.
|[https://www.boell.de/de/2023/09/12/genossenschaft-huerup-baut-ein-nahwaermenetz Boben Op Nahwärme eG]
 
[https://www.solarwaerme-bracht.de/ Solarwärme Bracht eG]
|-
|'''4. Interkommunaler  Austausch zur Flächenerschließung bzw. zum Wärmeausbau'''
|Stadt-Umland-Dialog  zur Erschließung von Flächen für erneuerbaren Strom- und Wärmeausbau anstoßen.  Frühzeitiger Stadt-Umland-Dialog und Kooperation notwendig, da die Flächen in  den meisten Städten nicht ausreichen.
|[https://www.kww-halle.de/wissen/themen-der-kommunalen-waermeplanung/praxisbeispiele-in-der-uebersicht/praxisbeispiel1-1 Interkommunale Wärmeplanung Lörrach]
|}
|}
 
== '''Beispiele und Vorbilder''' ==
{| class="wikitable" style="margin:10px 0px 0px 0px; padding:0.3em 0.3em 0.3em 0.3em; background-color:#fffff8; border:1px solid lightblue" width="100%"
|-
|'''Beispiel'''
|'''Positive Aspekte''' '''der Planung'''
|-
|[https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Umwelt-Nachhaltigkeit/Klimaschutz-Energie/Klimaschutz-konkret/W%C3%A4rmewende-Hannover/W%C3%A4rmeplanung-Hannover Wärmeplan] und [https://www.enercity.de/waermewende Umsetzungsstrategie] Hannover
|
* Robuster Ausbau grüner Fernwärme
* Anschluss- und Benutzungsgebot in der Fernwärme
* Angebot zur Miete einer Wärmepumpe von Stadtwerken
|-
|[https://www.heidelberg.de/site/Heidelberg_ROOT/get/documents_E1939655897/heidelberg/Objektdatenbank/31/PDF/Energie%20und%20Klimaschutz/W%C3%A4rmeplanung/31_pdf_Bericht_Kommunaler_Waermeplan_Heidelberg.pdf Wärmeplan Heidelberg]
|
* Kommune als Vorbild: Vollständige Sanierung der öffentlichen Liegenschaften bis 2030
* Großer Ausbau grüner Fernwärme, Prüfung Einsatz von Fluss-Großwärmepumpen im Neckar
* Limitierung von Anbaubiomasse und Wasserstoffeinsatz
|-
|[https://sindelfingen.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXIucBd9A9OIMvarRQGXTB-lYXnX2lmeKix4L-wyw1ut/Anlage_1_Praesentation_und_Zusammenfassung_Kommunaler_Waermeplan_Sindelfingen.pdf Wärmeplan Sindelfingen]
|
* Keine Anbaubiomasse im Wärmeszenario
 
* Keine Wasserstoffnetzgebiete
* Große Solarthermie-Potenziale
|-
|[https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/2022-06-16%20W%C3%A4rmeplan_Rostock_FINAL.444911.pdf Wärmeplan Rostock]
|
* Klimaneutrale Fernwärme bis 2035
* Große Wärmespeicher in Planung
* Starker Ausbau erneuerbarer Wärme für die Fernwärme
|-
|[https://www.kassel.de/umwelt-und-klimaschutz/klimaschutzrat-mit-themenwerkstaetten/massnahmenempfehlungen/themenfelder/energieversorung/2021-EV_Konzeptentwurf-Klimaneutrale-Waermeversorgung.pdf Wärmversorgung Kassel 2030 Vision]
|
* Kein Wasserstoff in der Wärmeplanung
* große Ausschöpfung des erneuerbaren Wärmepotenzials
* Jahreszeitenscharf abgestimmte Berechnung von Wärmebedarfen und -erzeugung im Zieljahr
|}
[[Kategorie:Kommunalverwaltung]]
[[Kategorie:Wärme]]
[[Kategorie:Wärme]]

Aktuelle Version vom 22. Oktober 2024, 10:56 Uhr


Unterseite I: Diese Wärmetechnologien und -quellen eignen sich besonders für klimaneutrale Wärmenetzversorgung

Unterseite II: Integration betroffener Sektoren (Gebäude und Strom)


▶ In diesem Artikel bekommt ihr einen Überblick, was eine gute Wärmeplanung vor Ort bedeutet

▶ Diesen Artikel gibt es auch als PDF-Leitfaden zum Verschicken an euer Klimaschutzmanagement oder die Oberbürgermeisterin: Eine gute Wärmeplanung für eine zügige klimaneutrale Wärmeversorgung vor Ort

Was ihr als Lokalteam konkret machen könnt, findet ihr im Wiki-Artikel zur Wärmewerkstatt

Eine gute Wärmeplanung für klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035

Warum sind Wärmenetze in Zukunft so wichtig (29.7 x 12 cm).png

Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, daher gilt auch für die Wärmeversorgung eine Klimaneutralität bis 2045. In der Wärmeversorgung gibt es zwei große Versorgungsarten: Die dezentrale Versorgung (typischerweise Öl-, Gas-, Biomasseheizung oder Wärmepumpe zu Hause) oder die leitungsgebundene Versorgung, also Fern- oder Nahwärme. Beide Versorgungsarten müssen dementsprechend klimaneutral werden.

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist das wichtigste kommunale Instrument im Wärmebereich. Die Kommune entwickelt dabei einen Plan für die klimaneutrale Wärmeversorgung, also den Um- und Ausbau von Wärmenetzen hin zur Wärmeversorgung mit erneuerbarer Wärme. Außerdem teilt sie Gebiete mit dezentraler Versorgung ein, also derjenigen Wärmeversorgung, die auch in Zukunft nicht zentral, also nicht über Wärmenetze versorgt werden.

Mit der KWP startet die Kommune einen strategischen Prozess für die gesamte Wärmeversorgung auf städtischem Gebiet. An dessen Ende soll die grundsätzliche zukünftige Versorgung mit klimaneutraler Wärme in jedem Teilgebiet skizziert sein. Dies kann in Gebieten mittels individuellen Lösungen im Haus (v.a. Wärmepumpen), gemeinsamen Wohnblock- oder Quartierslösungen (z.B. kleine Nahwärmenetze) bis hin zur ganzen Stadtteilversorgung über ein Fernwärmenetz funktionieren.

10 Jahre zu spät

Abbildung 1: Eine schnellere Dekarbonisierung bis 2035

Bis Juli 2026 (>100.000 EW) bzw. Juli 2028 (<100.000 EW) müssen alle Kommunen eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Kleinen Kommunen unter 10.000 EW und Kommunen mit Teilräumen, die für Wärmenetze ungeeignet sind, wird ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht (in welchen Punkten das Verfahren erleichtert wird, entscheiden in Zukunft die Länder). In einzelnen Bundesländern gelten aus vorherigen Landesgesetzen zur Wärmeplanung bereits andere (kürzere) Fristen und leicht veränderte Anforderungen, z.B. in Baden-Württemberg. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet zunächst die Länder zur Erstellung einer Wärmeplanung. Diese geben die Pflicht dann an die Kommunen weiter. Solange das Wärmeplanungsgesetz des Bundes nicht in Landesgesetze überführt wurde, gilt es noch nicht für die Kommunen.

Für den Weg hin zur klimaneutralen Wärme in 2045 gibt es laut Bund Zwischenziele für „Anteile Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme in jedem Wärmenetz“: 30 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040. Für neue Wärmenetze gilt ab dem 1. März 2025 ein Anteil an Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme von 65 Prozent (BMWK 2023).

Hier ist eine Präsentation zu Wärmenetzen (Du musst bei WeChange angemeldet sein, um die Präsentation sehen zu können)

Das Problem ist, dass der Bund mit seinen Zielen mindestens 10 Jahre zu spät dran ist, um ansatzweise den zugesagten deutschen Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen für die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze zu leisten. Deshalb müssen wir die Wärmeplanung vor Ort beschleunigen und bis spätestens 2035 klimaneutral werden. Zu ambitionierten Zielen gehören der gesamte Wärmebereich, also Wärmenetze und die privaten Heizungen. Dort, wo auch in Zukunft keine Wärmenetze entstehen, muss die Kommune durch Förderung, Beratungen und Informationen den Einbau von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen beschleunigen.




Auf die inneren Werte kommt es an

Nicht nur die Geschwindigkeit steht im Fokus, auch inhaltlich brauchen wir höhere Ambitionen als das Bundesgesetz vorsieht. Dazu ist es hilfreich ein paar grundlegende Inhalte über Wärme und Wärmeversorgung zu kennen:

  • Zentral für grüne Wärmenetze ist die Erschließung lokal verfügbarer erneuerbarer und effizient nutzbarer Wärmequellen. Diese Potenziale gilt es vollumfänglich zu erschließen, bevor über andere Lösungen nachgedacht wird. Dazu gehören: Nutzung von Umweltwärmequellen, Solarthermie, tiefe Geothermie sowie Abwärme- bzw. Abwassernutzung. Mehr dazu hier.
  • Der Aufbau von Wasserstoffnetzgebieten für Wohngebäude sollte grundsätzlich nicht erfolgen. Diese sind wegen der knappen und zeitlich teils erst sehr späten Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff (inkl. hoher Kosten!) sowie schlechter Effizienz keine skalierbare gute Option für die Wärmewende und bieten vor allem Gefahr zur Verschleppung der Wärmewende, indem (fossile) Gasheizungen deutlich länger genutzt werden.
  • Ebenfalls kritisch ist der großflächige Betrieb von Wärmenetzen mit Biomasse, v.a. aufgrund starker Flächenkonflikte im Anbau. Mehr dazu hier: Verlinkung Unterseite Erschließung Wärmequellen.
  • Auch die Wärmegewinnung durch Verbrennung von sog. „unvermeidbarer Abwärme“ von meist fossilem Müll verursacht viele Emissionen. Zusätzlich wird deren Verfügbarkeit zukünftig sinken (Kreislaufwirtschaft) und eignet sich daher nicht für die langfristige Wärmeversorgung

Ergebnis der Wärmeplanung: Einteilung des kommunalen Gebiets nach zukünftiger Wärmeversorgung

Erst mit einem gesonderten kommunalen Beschluss zur Gebietsausweisung ganz am Ende des Prozesses der kommunalen Wärmeplanung zur gebäudescharfen Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzgebiet greift das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorzeitig. Dann können in (künftigen) Wärmenetzgebieten und solchen mit dezentraler Wärmeversorgung nur noch Heizungen verbaut werden, die auf Basis von mindestens 65% erneuerbaren Energien funktionieren (v.a. Wärmepumpen). Sollte die Kommune diese Gebietsausweisung nicht bereits beschlossen haben greift das GEG ab dem 30.06.2026 (bzw. bei kleineren Kommunen 2028). In den Gebieten, wo ein Wasserstoffnetz entstehen soll, dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, insofern sie vollständig auf die Verbrennung von Wasserstoff umrüstbar sind. Das ist ineffizient und bedeutet im Zweifel, dass bis 2045 noch fossiles Gas in den Heizungen verbrannt werden darf (s.o.). Deswegen ist die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten grundsätzlich keine gute Idee.

Die 7 Schritte der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz

Die Wärmeplanung ist ein kommunales bzw. städtisches Instrument und wird daher federführend von der Verwaltung durchgeführt. Kommunale Tochterunternehmen wie Stadtwerke bzw. Gas- und Wärmenetzbetreiber sind wichtige Partner, nicht immer decken sich jedoch deren privatwirtschaftlichen Interessen mit den (Klimaschutz-)interessen der Kommune, weswegen eine kommunale Autonomie bei der Planerstellung empfohlen ist.

Im Zentrum der Wärmeplanung liegt die Einteilung in Wärmeversorgungsgebieten. In diesen Gebieten wird aufgezeigt, welche jeweilige Wärmeversorgungsart sich besonders eignet und welche Art konkret realisiert werden könnte. Dazu wird laut Bundesgesetz ein 7-Schritte-Verfahren vorgegeben (s. Tabelle). Nach den sieben Schritten geht es noch weiter: Die Fortschritte müssen gemonitort werden und die Aktivitäten fortgeschrieben werden.

Die Kommune sollte fortlaufend über den Prozess der Wärmeplanung informieren und Anmerkungen aufgreifen. Mindestens zwei Mal sollten dabei die Pläne und Analysen zur Kommentierung und Ergänzung offen liegen (siehe innerhalb der sieben Schritte). Mehr zum Thema Akteure und Kooperation siehe unten.

Schritt Worum geht‘s? Was ist besonders wichtig für euch als Lokalteam?

Wichtige Fragen für eine gute Umsetzung

1. Beschluss zur Durchführung Kommunaler Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung inkl. öffentlicher Bekanntmachung Liegt ein öffentlich bekannt gemachter Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung vor?

Enthält der Beschluss einen Zeitplan für die Durchführung der Wärmeplanung (Ausschreibung Beauftragung, Durchführung)?

2. Eignungsprüfung und verkürztes Verfahren (§ 14 Wärmeplanugsgesetz) Frühzeitiges Ausschlussverfahren: Ausschluss von nicht geeigneten Quartieren/Gebieten für Wärmenetz oder Wasserstoffnetz (z.B. für ländliche, zersiedelte Räume). Wurde ein frühzeitiger Ausschluss von Wasserstoffnetzen geprüft und das Ergebnis der Prüfung begründet?

Erklärung: Ein potenzielles Wasserstoffgebiet kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn eine Eignung als sehr unwahrscheinlich eingestuft wird. Das ist zu dem Zeitpunkt der Wärmeplanung dann möglich, wenn entweder kein Gasnetz besteht oder bereits absehbar ist, dass eine künftige Versorgung mit Wasserstoff nicht wirtschaftlich sein wird. Hinweis: Wasserstoffnetze sollten grundsätzlich ausgeschlossen werden: Verfügbarkeit und Kosten unsicher. Wenn Wasserstoffnetze nicht ausgeschlossen werden: Mit welcher Begründung geschieht dies vor Ort nicht?


Wurde ein frühzeitiger Ausschluss von Wärmenetzen geprüft und das Ergebnis der Prüfung begründet?

Erklärung: Ein potenzielles Wärmenetz kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn es entweder kein Wärmenetz gibt oder die Siedlungsstruktur (niedrige Wärmebedarfsdichte / hohe Zersiedelung) es nicht sinnvoll erscheinen lässt.

Hinweis: Wenn Wärmenetze objektiv schlechte Lösungen sind, sollten sie frühzeitig ausgeschlossen werden um Planungskosten zu sparen und hohe Heizkosten am Ende des Tages zu vermeiden. Mit welcher Begründung geschieht dies vor Ort nicht?

3. Bestandsaufnahme inkl. Wärmebedarfe Status quo (§ 15) Aktuelle Wärmeversorgung und Wärmebedarf feststellen. Ergibt sich ein klares gebäudescharfes Bild des Wärmebedarfs und der aktuellen Wärmeversorgungsart?


Erklärung: Sind alle oder zumindest die wichtigsten Bilanzen  und Kennzahlen der Gemeinde vorhanden?

Wichtige Bilanzen

-       Energiebilanz

-       Treibhausgasbilanzen;

-       räumlich aufgelöster Wärmebedarf

Mögliche Kenngrößen:

-       Wohnflächen

-       Nutzungsarten der Gebäude

-       Flächendichten

-       Gebäudetypen und Baualtersklassen

-       Versorgungs- und Beheizungsstruktur der Gebäude

Mehr Infos hier. Leistungsverzeichnis KEA BW, A.1.1

Sind die Wärmebedarfe und -versorgungsarten räumlich auf Karten aufgelöst dargestellt (inkl. Netzinfrastrukturen + Wärmedichten in jeder Straße)?

4. Erstellung der Potenzialberechnungen (§ 16) Ziel ist die Ausweisung von Wärmebedarf und Wärmeversorgung im Ist-Zustand und Ziel-Zustand, in Abstimmung mit jeweiligen Szenarien.

Hier sind zwei unterschiedliche Potenziale entscheidend:

(1) Identifizierung der Potenziale zur erneuerbaren Wärmeerzeugung

(2) Einschätzung über Potenziale zur Energieeinsparung sowie -effizienz durch Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden sowie in industriellen oder gewerblichen Prozessen

Zukünftige Wärmeversorgung: Wurden alle sinnvollen (auch zukünftigen) Potenziale zur erneuerbaren Wärmeerzeugung und -speicherung erfasst?

Erklärung: Es gibt sinnvolle lokale, erneuerbare Wärmequellen. Diese sind prioritär zu berücksichtigen.

Eine Hilfestellung gibt dir unsere Liste für empfohlene Wärmequellen


Zukünftiger Wärmebedarf: Sind ambitionierte kommunale Maßnahmen zur Senkung des Wärmebedarfs enthalten?

Siehe unsere Liste für Integration betroffener Sektoren

Hinweis: Wurden die Potenziale zur Reduzierung des Wärmebedarfs (und damit die Wärmebedarfsprognose) plausibilisiert? Also: Stützen sich die Annahmen für die Reduktion der (gesteigerte Sanierungstiefe und -rate) auf tatsächliche kommunale Pläne zur Sanierung (z.B. in Gebieten mit besonders hohem Wärmeverbrächen, denkmalgeschützte Gebiete etc.)? Signifikante Reduktion des Wärmebedarfs im Gebäudebestand zu erreichen ist komplex. Große kommunale Anstrengungen wie z.B. in Bottrop können aber zu großen Einsparungen führen. Das heißt, eine reine unbegründete Annahme: “Wärmebedarf wird sinken” ist nicht ausreichend.

Kommunikation und Akteursbeteiligung I:

Werden die Ergebnisse der Potenzialanalyse inkl. der Möglichkeit zur Kommentierung zugänglich gemacht? Gibt es eine Möglichkeit die Ergebnisse mit der Kommune zu diskutieren?


Erklärung:

Die Potenzialanalyse sollte inkl. der geplanten Maßnahmen öffentlich vorgestellt werden und zur Kommentierung offengelegt werden. Hier muss die Möglichkeit Feedback zu geben geschaffen werden, um ggf. die Potenzialanalyse noch anzupassen. Das ist wichtig, denn basierend auf der Potenzialanalyse wird das Zielszenario entwickelt. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die einmalige digitale Einsicht in die Pläne nach Erstellung des Entwurfs des Zielszenarios und der Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgunsgebiete inkl. Umsetzungsstrategie (§ 20 WPG, s.u.) für die Dauer von 30 Tagen zur Abgabe von Stellungnahmen.

5. Erstellung der Zielszenarien (§ 17)
  • Entwicklung und Bedarf des zukünftigen Wärmebedarfs
  • Flächenhafte Darstellung zur klimaneutralen Wärme-Bedarfsdeckung mit jeweiligen Zwischenschritten
Folgt das Zielszenario Paris-konformen Zielsetzungen und Grundsätzen der kommunalen Wärmeplanung?Erklärung: Damit wir in Deutschland dem Pariser Klimaabkommen entsprechen, müssen wir im Restbudget bleiben. Das bedeutet für jede Kommune:
  • Wird ein möglichst 100% Anteil lokaler Erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bis 2035 erreicht?

Hinweis: Es reicht in der Zukunft nicht einfach eine 1:1 Deckung von Wärmepotenzialen bzw. Wärmeproduktion und Wärmverbräuchen zu haben. Denn die werden oft ganzjährig angegeben. Wichtig ist z.B., dass gerade in besonders kalten Tagen, wo viel Heizwärme gebraucht wird, genug Wärme zur Verfüung steht (Spitzenlast). Dafür eignet sich eine übereinander gelegte Berechnung und Darstellung der Wärmebedarfe und -erzeugung im Jahresverlauf (Tagesmittelverbrauch und -erzeugung).

  • Mit den von LocalZero empfohlenen Wärmeanwendungen? Liste an empfohlenen Wärmequellen
  • Sind Zwischenziele für die Erreichung des Zielszenarios enthalten?
  • Wird eine Veränderung bei der Verfügbarkeit möglicher Wärmequellen berücksichtigt?

Hinweis: Wärmequellen können auch erst in der Zukunft entstehen, z.B. Abwärmenutzung von einem Rechenzentrum. Andere Wärmequellen können versiegen, z.B. durch gesunkene Abfallmengen wird die Müllverbrennung in der Zukunft eine kleinere Rolle spielen .

Strombedarf

  • Wie verändert sich der Strombedarf durch den veränderten Wärmebedarf?
  • Werden kommunale Maßnahmen getroffen, um den größeren Strombedarf regional bereitzustellen?
Kommunikation und Akteursbeteiligung II:

Werden die Ergebnisse der Zielszenarien inkl. der Möglichkeit zur Kommentierung zugänglich gemacht? Gibt es eine Möglichkeit die Ergebnisse mit der Kommune zu diskutieren?


Erklärung:

Das geplante Zielszenario muss inkl. der geplanten Maßnahmen öffentlich vorgestellt werden und zur Kommentierung offengelegt werden. Hier muss die Möglichkeit Feedback zu geben geschaffen werden, um ggf. das Zielszenario noch anzupassen. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die einmalige digitale Einsicht in die Pläne nach Erstellung des Entwurfs des Zielszenarios und der Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgunsgebiete inkl. Umsetzungsstrategie (§ 20, s.u.) für die Dauer von 30 Tagen zur Abgabe von Stellungnahmen

6. Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete und -arten (§18 und 19) Bei der Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete passieren zwei Dinge:

(1) Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und -arten

(2) Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr

Aufteilung nach Wärmeversorgungsgebieten (Wärmenetz, Wasserstoff, dezentrale Gebiete), eingeteilt in wo welcher Gebietstyp (sehr) (un)wahrscheinlich bzw. (un)geeignet ist. Aufteilung muss in Einklang mit vorliegendem/sich in der Erstellung befindlichen Wärmenetzbau- und -dekarbonisierungsfahrplan (Paragraph 32) sein

Gibt es eine zeitlich nachvollziehbare Planung für die Ausweisung der Gebiete, d.h. ab wann, welche Gebiete mit welcher Versorgung ausgebaut werden sollen?


Wird dies erklärt bzw. wird deutlich, warum bzw. basierend auf welchen Kriterien (Topographie, Wärmebedarfsdichte, zentrale erneuerbare Wärmequellen etc.)?

Hinweis: Umsetzbarkeit von Wärmelösungen in Bezug auf Eigentümer:innenstruktur muss mitgedacht werden (z.B. Realisierung von gemeinschaftlichen, dezentralen Lösungen in Wohneigentümer:innengemeinschaften).


Ergibt sich die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete aufgrund der vorherigen Analysen?

7. Umsetzungsstrategie und konkrete Umsetzungsmaßnahmen (§ 20) Ziel muss ein ambitionierter Transformationspfad mit klaren Maßnahmen und jahresscharfer Planung mit schnellstmöglichem Start sein. Die Kommune („planungsverantwortliche Stelle“) muss im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst Maßnahmen durchführen, mit denen das Zielszenario erreicht werden kann, oder Dritte dazu beauftragen.

Die Wärmeplanung ist eine Strategie, nicht einfach nur Daten und Fakten. Daher ist es wichtig, dass alle Akteure (s.u.) klare Rollen und Aufgaben haben und diese ineinandergreifen: z.B. Transformationspläne und Machbarkeitsanalysen für konkrete Umsetzung

Entwickelt die Kommune (bzw. die von ihr beauftragten Akteure) einen aus den Potenzialen und Zielszenario abgeleiteten ambitionierten Transformationspfad mit effektiven Maßnahmen?

Erklärung

  • Mit klaren Zuständigkeiten der beteiligten Akteure
  • Mit jahresscharfer Aktivität
  • Mit Fokus auf die wirksamsten Maßnahmen
  • Mit einem langfristigen Zeitplan, sodass die Gesamtheit der Maßnahmen im klimaneutralen Zieljahr abgeschlossen werden können (z.B. die lange dauernden Maßnahmen frühzeitig anschieben)


Basieren die darauffolgend entwickelten Transformationspläne auf den von LocalZero empfohlenen Wärmequellen (und z.B. nicht wesentlich auf Wasserstoff oder Biomasse)?

Erklärung: Auch hier kann die „Wasserstoff-Falle“ wieder zuschnappen. Denn viele Dekarbonisierungsstrategien z.B. von Stadtwerken basieren stark auf Wasserstoff. D.h. auch nach der Wärmeplanung ist es wichtig darauf zu achten, dass Wasserstoff weiter nicht im großen Stile eingesetzt werden soll (also z.B. als Energieträger in den Transformationsplänen der Stadtwerke).

Akteursbeteiligung und Kooperation

Die Wärmeplanung muss durch die konkreten Umsetzungspläne verbindlich werden. Dafür braucht es Akteur:innen, die die Pläne auch wirklich umsetzen. Die (potenziellen) Betreiber:innen von örtlichen Wärmenetzen sowie Energieversorgungsnetzen und weitere (potenzielle) Akteur:innen für Wärmeerzeugung (Abwärme, Industrie etc.) müssen von Beginn an ausfindig gemacht und mit an den Planungstisch geholt werden.

Ohne Umsetzer:innen keine Wärmenetze und keine seriöse Planung in die Zukunft. Dazu können auch kreative Lösung beitragen, z.B. die Gründung einer Bürger:innen-Genossenschaft. Aber auch in Gebieten mit dezentraler Versorgung brauchen wir Akteursbeteiligung. Denn auch dort sind die Menschen von den Entscheidungen aus der Wärmeplanung betroffen.  

Schritt Was? Praxisbeispiel
1. Einbezug wichtiger Stakeholder für die fachliche Ausgestaltung (§7 WPG) Potenzielle und bestehende wirtschaftliche und fachliche Akteure wie
  • Wärmeproduzenten,
  • Abwärmeproduzent:innen und potenzielle -nutzer:innen,
  • Hochschulen,
  • regionale Energieagenturen,
  • Fachgruppen,
  • ...

werden eingebunden und in regelmäßigen Abständen über Planung informiert (z.B. bei Identifizierung von lokalen Wärmepotenzialen).

Klimaschutzrat Kassel: Unterstützung einer Vision für eine klimafreundliche Wärmeversorgung 2030
2. Einbezug der Zivilgesellschaft Es ist wichtig, die Stadtgesellschaft von Beginn an mitzunehmen, z.B. über folgende Aktivitäten und Formate:
  • Entwicklung Partizipationskonzept inkl. -formate von Anfang an, v.a. auf Quartiersebene.  
  • Transparenz zum Thema Kosten und Bauplanung schaffen. Für Anschlüsse werben oder ggf. Anschlusszwang umsetzen.
  • Privatpersonen einbinden z.B. durch private DatenspendenAkzeptanz ist wichtiger Faktor für das Gelingen der Wärmewende!
3. Prüfung Einbezug bzw. Gründung lokaler gemeinwohlorientierter Energiegemeinschaften Die Finanzierung ist zentral für die Frage, ob Wärmenetze überhaupt entstehen. Daher müssen Investoren gesucht werden. Dafür kommen auch explizit regionale Energiegemeinschaften in Frage.

Die Kommune kann die Gründung einer Genossenschaft unterstützen/begleiten.

Boben Op Nahwärme eG

Solarwärme Bracht eG

4. Interkommunaler Austausch zur Flächenerschließung bzw. zum Wärmeausbau Stadt-Umland-Dialog zur Erschließung von Flächen für erneuerbaren Strom- und Wärmeausbau anstoßen. Frühzeitiger Stadt-Umland-Dialog und Kooperation notwendig, da die Flächen in den meisten Städten nicht ausreichen. Interkommunale Wärmeplanung Lörrach

Beispiele und Vorbilder

Beispiel Positive Aspekte der Planung
Wärmeplan und Umsetzungsstrategie Hannover
  • Robuster Ausbau grüner Fernwärme
  • Anschluss- und Benutzungsgebot in der Fernwärme
  • Angebot zur Miete einer Wärmepumpe von Stadtwerken
Wärmeplan Heidelberg
  • Kommune als Vorbild: Vollständige Sanierung der öffentlichen Liegenschaften bis 2030
  • Großer Ausbau grüner Fernwärme, Prüfung Einsatz von Fluss-Großwärmepumpen im Neckar
  • Limitierung von Anbaubiomasse und Wasserstoffeinsatz
Wärmeplan Sindelfingen
  • Keine Anbaubiomasse im Wärmeszenario
  • Keine Wasserstoffnetzgebiete
  • Große Solarthermie-Potenziale
Wärmeplan Rostock
  • Klimaneutrale Fernwärme bis 2035
  • Große Wärmespeicher in Planung
  • Starker Ausbau erneuerbarer Wärme für die Fernwärme
Wärmversorgung Kassel 2030 Vision
  • Kein Wasserstoff in der Wärmeplanung
  • große Ausschöpfung des erneuerbaren Wärmepotenzials
  • Jahreszeitenscharf abgestimmte Berechnung von Wärmebedarfen und -erzeugung im Zieljahr