LocalZero:Wärmeplanung: Unterschied zwischen den Versionen
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[[LocalZero:Integration betroffener Sektoren|Unterseite II: Integration betroffener Sektoren (Gebäude und Strom)]] | |||
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In diesem Artikel bekommt ihr einen <u>Überblick, was eine gute Wärmeplanung vor Ort bedeutet</u> | |||
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Diesen Artikel gibt es auch als PDF'''-Leitfaden zum Verschicken an euer Klimaschutzmanagement oder die Oberbürgermeisterin''': [https://mitmachen-wiki.germanzero.org/wiki/images/6/62/24-10-21_Gute_W%C3%A4rmeplanung_GZ.pdf Eine gute Wärmeplanung für eine zügige klimaneutrale Wärmeversorgung vor Ort] | |||
▶ <u>Was ihr als Lokalteam konkret machen könnt</u>, findet ihr im [[LocalZero:Wärmewerkstatt#Euer Werkzeugkasten für konkrete Aktionen|Wiki-Artikel zur Wärmewerkstatt]] | |||
== '''<big>Eine gute Wärmeplanung für klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035</big>''' == | == '''<big>Eine gute Wärmeplanung für klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035</big>''' == | ||
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, daher gilt auch für die Wärmeversorgung eine '''Klimaneutralität bis 2045'''. In der Wärmeversorgung gibt es zwei große Versorgungsarten: Die dezentrale Versorgung (typischerweise Öl-, Gas-, Biomasseheizung oder Wärmepumpe zu Hause) oder die leitungsgebundene Versorgung, also Fern- oder Nahwärme. Beide Versorgungsarten müssen dementsprechend klimaneutral werden. | [[Datei:Warum sind Wärmenetze in Zukunft so wichtig (29.7 x 12 cm).png|mini|671x671px]]Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, daher gilt auch für die Wärmeversorgung eine '''Klimaneutralität bis 2045'''. In der Wärmeversorgung gibt es zwei große Versorgungsarten: Die dezentrale Versorgung (typischerweise Öl-, Gas-, Biomasseheizung oder Wärmepumpe zu Hause) oder die leitungsgebundene Versorgung, also Fern- oder Nahwärme. Beide Versorgungsarten müssen dementsprechend klimaneutral werden. | ||
'''Die [https://api.kww-halle.de/fileadmin/user_upload/Factsheet_FAQ_Start_in_die_KWP.pdf <ins>kommunale </ins>Wärmeplanung <ins>(KWP)</ins>]<ins> </ins>ist das wichtigste kommunale Instrument im Wärmebereich. Die Kommune entwickelt dabei einen | '''Die [https://api.kww-halle.de/fileadmin/user_upload/Factsheet_FAQ_Start_in_die_KWP.pdf <ins>kommunale </ins>Wärmeplanung <ins>(KWP)</ins>]<ins> </ins>ist das wichtigste kommunale Instrument im Wärmebereich. Die Kommune entwickelt dabei einen Plan für die klimaneutrale Wärmeversorgung, also den Um- und Ausbau von Wärmenetzen hin zur Wärmeversorgung mit erneuerbarer Wärme. Außerdem teilt sie Gebiete mit dezentraler Versorgung ein, also derjenigen Wärmeversorgung, die auch in Zukunft nicht zentral, also nicht über Wärmenetze versorgt werden.''' | ||
Mit der KWP startet die Kommune einen strategischen Prozess für die gesamte Wärmeversorgung auf städtischem Gebiet. An dessen Ende soll die grundsätzliche zukünftige Versorgung mit klimaneutraler Wärme in jedem Teilgebiet skizziert sein. Dies kann in Gebieten mittels individuellen Lösungen im Haus (v.a. Wärmepumpen), gemeinsamen Wohnblock- oder Quartierslösungen (z.B. kleine Nahwärmenetze) bis hin zur ganzen Stadtteilversorgung über ein Fernwärmenetz funktionieren. | Mit der KWP startet die Kommune einen strategischen Prozess für die gesamte Wärmeversorgung auf städtischem Gebiet. An dessen Ende soll die grundsätzliche zukünftige Versorgung mit klimaneutraler Wärme in jedem Teilgebiet skizziert sein. Dies kann in Gebieten mittels individuellen Lösungen im Haus (v.a. Wärmepumpen), gemeinsamen Wohnblock- oder Quartierslösungen (z.B. kleine Nahwärmenetze) bis hin zur ganzen Stadtteilversorgung über ein Fernwärmenetz funktionieren. | ||
=== <u>'''10 Jahre zu spät'''</u> === | === <u>'''10 Jahre zu spät'''</u> === | ||
[[Datei:Gute Wärmeplanung Feedback.png.jpg|mini| | [[Datei:Gute Wärmeplanung Feedback.png.jpg|mini|1022x1022px|Abbildung 1: Eine schnellere Dekarbonisierung bis 2035]]'''Bis Juli 2026 (>100.000 EW) bzw. Juli 2028 (<100.000 EW) müssen alle Kommunen eine kommunale Wärmeplanung vorlegen'''. Kleinen Kommunen unter 10.000 EW und Kommunen mit Teilräumen, die für Wärmenetze ungeeignet sind, wird ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht (in welchen Punkten das Verfahren erleichtert wird, entscheiden in Zukunft die Länder). In einzelnen Bundesländern gelten aus vorherigen Landesgesetzen zur Wärmeplanung bereits andere (kürzere) Fristen und leicht veränderte Anforderungen, z.B. [https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/energieeffizienz/in-kommunen/kommunale-waermeplanung in Baden-Württemberg]. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet zunächst die Länder zur Erstellung einer Wärmeplanung. Diese geben die Pflicht dann an die Kommunen weiter. Solange das Wärmeplanungsgesetz des Bundes nicht in Landesgesetze überführt wurde, gilt es noch nicht für die Kommunen. | ||
Für den Weg hin zur klimaneutralen Wärme in 2045 gibt es laut Bund Zwischenziele für „Anteile Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme in jedem Wärmenetz“: '''30 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040'''. Für '''neue Wärmenetze''' gilt ab dem 1. März 2025 '''ein Anteil an Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme von 65 Prozent''' ([https://www.bmwk-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2023/11/Meldung/News1.html BMWK 2023]). | Für den Weg hin zur klimaneutralen Wärme in 2045 gibt es laut Bund Zwischenziele für „Anteile Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme in jedem Wärmenetz“: '''30 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040'''. Für '''neue Wärmenetze''' gilt ab dem 1. März 2025 '''ein Anteil an Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme von 65 Prozent''' ([https://www.bmwk-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2023/11/Meldung/News1.html BMWK 2023]). | ||
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'''Das Problem ist, dass der Bund mit seinen Zielen mindestens 10 Jahre zu spät dran''' ist, um ansatzweise den zugesagten deutschen Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen für die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze zu leisten. '''Deshalb müssen wir die Wärmeplanung vor Ort beschleunigen und bis spätestens 2035 klimaneutral werden.''' Zu ambitionierten Zielen gehören '''<u>der gesamte Wärmebereich, also Wärmenetze und die privaten Heizungen</u>'''. Dort, wo auch in Zukunft keine Wärmenetze entstehen, muss die Kommune durch Förderung, Beratungen und Informationen den Einbau von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen beschleunigen. | '''Das Problem ist, dass der Bund mit seinen Zielen mindestens 10 Jahre zu spät dran''' ist, um ansatzweise den zugesagten deutschen Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen für die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze zu leisten. '''Deshalb müssen wir die Wärmeplanung vor Ort beschleunigen und bis spätestens 2035 klimaneutral werden.''' Zu ambitionierten Zielen gehören '''<u>der gesamte Wärmebereich, also Wärmenetze und die privaten Heizungen</u>'''. Dort, wo auch in Zukunft keine Wärmenetze entstehen, muss die Kommune durch Förderung, Beratungen und Informationen den Einbau von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen beschleunigen. | ||
=== <u>'''Auf die inneren Werte kommt es an'''</u> === | === <u>'''Auf die inneren Werte kommt es an'''</u> === | ||
'''Nicht nur die Geschwindigkeit''' steht im Fokus, '''auch inhaltlich brauchen wir höhere Ambitionen als das Bundesgesetz vorsieht'''. Dazu ist es hilfreich ein paar grundlegende Inhalte über Wärme und Wärmeversorgung zu kennen: | '''Nicht nur die Geschwindigkeit''' steht im Fokus, '''auch inhaltlich brauchen wir höhere Ambitionen als das Bundesgesetz vorsieht'''. Dazu ist es hilfreich ein paar grundlegende Inhalte über Wärme und Wärmeversorgung zu kennen: | ||
* Zentral für grüne Wärmenetze ist die Erschließung lokal verfügbarer erneuerbarer und effizient nutzbarer Wärmequellen. Diese Potenziale gilt es vollumfänglich zu erschließen, bevor über andere Lösungen nachgedacht wird. Dazu gehören: Nutzung von Umweltwärmequellen, Solarthermie, tiefe Geothermie sowie Abwärme- bzw. Abwassernutzung. [[LocalZero:Empfohlene Erschließung folgender erneuerbarer Wärmequellen und – speicher|Mehr dazu hier]]. | |||
* Der Aufbau von Wasserstoffnetzgebieten für Wohngebäude sollte grundsätzlich nicht erfolgen. Diese sind wegen der knappen und zeitlich teils erst sehr späten Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff (inkl. hoher Kosten!) sowie schlechter Effizienz keine skalierbare gute Option für die Wärmewende und bieten vor allem Gefahr zur Verschleppung der Wärmewende, indem (fossile) Gasheizungen deutlich länger genutzt werden. | |||
* Ebenfalls kritisch ist der großflächige Betrieb von Wärmenetzen mit Biomasse, v.a. aufgrund starker Flächenkonflikte im Anbau. Mehr dazu hier: Verlinkung Unterseite Erschließung Wärmequellen. | |||
* Auch die Wärmegewinnung durch Verbrennung von sog. „unvermeidbarer Abwärme“ von meist fossilem Müll verursacht viele Emissionen. Zusätzlich wird deren Verfügbarkeit zukünftig sinken (Kreislaufwirtschaft) und eignet sich daher nicht für die langfristige Wärmeversorgung | |||
=== <u>Ergebnis der Wärmeplanung: Einteilung des kommunalen Gebiets nach zukünftiger Wärmeversorgung</u> === | |||
'''Erst mit einem gesonderten kommunalen Beschluss''' zur Gebietsausweisung ganz am Ende des Prozesses der kommunalen Wärmeplanung zur gebäudescharfen Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzgebiet greift das '''Gebäudeenergiegesetz''' (GEG) vorzeitig. Dann können in (künftigen) ''Wärmenetzgebieten'' und ''solchen mit dezentraler Wärmeversorgung'' nur noch Heizungen verbaut werden, die auf Basis von mindestens 65% erneuerbaren Energien funktionieren (v.a. Wärmepumpen). Sollte die Kommune diese Gebietsausweisung nicht bereits beschlossen haben greift das GEG ab dem 30.06.2026 (bzw. bei kleineren Kommunen 2028). In den Gebieten, wo ein Wasserstoffnetz entstehen soll, dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, insofern sie vollständig auf die Verbrennung von Wasserstoff umrüstbar sind. [https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/GEG/GEG-Top-Thema-Artikel.html;jsessionid=9876393C2388F44894A31210DE651BF4.live861 Das ist ineffizient und bedeutet im Zweifel, dass bis 2045 noch fossiles Gas in den Heizungen verbrannt werden darf (s.o.)]. '''Deswegen ist die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten grundsätzlich keine gute Idee.''' | '''Erst mit einem gesonderten kommunalen Beschluss''' zur Gebietsausweisung ganz am Ende des Prozesses der kommunalen Wärmeplanung zur gebäudescharfen Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzgebiet greift das '''Gebäudeenergiegesetz''' (GEG) vorzeitig. Dann können in (künftigen) ''Wärmenetzgebieten'' und ''solchen mit dezentraler Wärmeversorgung'' nur noch Heizungen verbaut werden, die auf Basis von mindestens 65% erneuerbaren Energien funktionieren (v.a. Wärmepumpen). Sollte die Kommune diese Gebietsausweisung nicht bereits beschlossen haben greift das GEG ab dem 30.06.2026 (bzw. bei kleineren Kommunen 2028). In den Gebieten, wo ein Wasserstoffnetz entstehen soll, dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, insofern sie vollständig auf die Verbrennung von Wasserstoff umrüstbar sind. [https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/GEG/GEG-Top-Thema-Artikel.html;jsessionid=9876393C2388F44894A31210DE651BF4.live861 Das ist ineffizient und bedeutet im Zweifel, dass bis 2045 noch fossiles Gas in den Heizungen verbrannt werden darf (s.o.)]. '''Deswegen ist die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten grundsätzlich keine gute Idee.''' | ||
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Die Wärmeplanung ist ein kommunales bzw. städtisches Instrument und wird daher federführend von der Verwaltung durchgeführt. Kommunale Tochterunternehmen wie Stadtwerke bzw. Gas- und Wärmenetzbetreiber sind wichtige Partner, nicht immer decken sich jedoch deren privatwirtschaftlichen Interessen mit den (Klimaschutz-)interessen der Kommune, weswegen eine kommunale Autonomie bei der Planerstellung empfohlen ist. | Die Wärmeplanung ist ein kommunales bzw. städtisches Instrument und wird daher federführend von der Verwaltung durchgeführt. Kommunale Tochterunternehmen wie Stadtwerke bzw. Gas- und Wärmenetzbetreiber sind wichtige Partner, nicht immer decken sich jedoch deren privatwirtschaftlichen Interessen mit den (Klimaschutz-)interessen der Kommune, weswegen eine kommunale Autonomie bei der Planerstellung empfohlen ist. | ||
'''Im Zentrum der Wärmeplanung liegt die''' ''' | '''Im Zentrum der Wärmeplanung liegt die''' '''Einteilung in Wärmeversorgungsgebieten.''' In diesen Gebieten wird aufgezeigt, welche jeweilige Wärmeversorgungsart sich besonders eignet und welche Art konkret realisiert werden könnte. Dazu wird laut Bundesgesetz ein 7-Schritte-Verfahren vorgegeben (s. Tabelle). [https://api.kww-halle.de/fileadmin/user_upload/Factsheet_KWP-Prozess.pdf Nach den sieben Schritten geht es noch weiter: Die Fortschritte müssen gemonitort werden und die Aktivitäten fortgeschrieben werden.] | ||
Die Kommune sollte fortlaufend über den Prozess der Wärmeplanung informieren und Anmerkungen aufgreifen. Mindestens zwei Mal sollten dabei die Pläne und Analysen zur Kommentierung und Ergänzung offen liegen (siehe innerhalb der sieben Schritte). Mehr zum Thema ''Akteure und Kooperation'' siehe unten. | Die Kommune sollte fortlaufend über den Prozess der Wärmeplanung informieren und Anmerkungen aufgreifen. Mindestens zwei Mal sollten dabei die Pläne und Analysen zur Kommentierung und Ergänzung offen liegen (siehe innerhalb der sieben Schritte). Mehr zum Thema ''Akteure und Kooperation'' siehe unten. | ||
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|'''2. Eignungsprüfung''' '''und verkürztes Verfahren (§ 14 Wärmeplanugsgesetz)''' | |'''2. Eignungsprüfung''' '''und verkürztes Verfahren (§ 14 Wärmeplanugsgesetz)''' | ||
|Frühzeitiges Ausschlussverfahren: Ausschluss von nicht geeigneten Quartieren/Gebieten für Wärmenetz oder Wasserstoffnetz (z.B. für ländliche, zersiedelte Räume). | |Frühzeitiges Ausschlussverfahren: Ausschluss von nicht geeigneten Quartieren/Gebieten für Wärmenetz oder Wasserstoffnetz (z.B. für ländliche, zersiedelte Räume). | ||
|''<u>Wurde ein frühzeitiger Ausschluss von Wasserstoffnetzen geprüft und das Ergebnis der Prüfung begründet?</u>'''''Erklärung:''' Ein potenzielles '''Wasserstoffgebiet''' kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn eine Eignung als sehr unwahrscheinlich eingestuft wird. Das ist zu dem Zeitpunkt der Wärmeplanung dann möglich, wenn entweder kein Gasnetz besteht oder bereits absehbar ist, dass eine künftige Versorgung mit Wasserstoff nicht wirtschaftlich sein wird. | |''<u>Wurde ein frühzeitiger Ausschluss von Wasserstoffnetzen geprüft und das Ergebnis der Prüfung begründet?</u>'' | ||
'''Erklärung:''' Ein potenzielles '''Wasserstoffgebiet''' kann hier bereits ausgeschlossen werden, wenn eine Eignung als sehr unwahrscheinlich eingestuft wird. Das ist zu dem Zeitpunkt der Wärmeplanung dann möglich, wenn entweder kein Gasnetz besteht oder bereits absehbar ist, dass eine künftige Versorgung mit Wasserstoff nicht wirtschaftlich sein wird. | |||
'''Hinweis''': Wasserstoffnetze sollten grundsätzlich ausgeschlossen werden: Verfügbarkeit und Kosten unsicher. Wenn Wasserstoffnetze nicht ausgeschlossen werden: Mit welcher Begründung geschieht dies vor Ort nicht? | '''Hinweis''': Wasserstoffnetze sollten grundsätzlich ausgeschlossen werden: Verfügbarkeit und Kosten unsicher. Wenn Wasserstoffnetze nicht ausgeschlossen werden: Mit welcher Begründung geschieht dies vor Ort nicht? | ||
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* Wird ein möglichst 100% Anteil lokaler Erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bis 2035 erreicht? | * Wird ein möglichst 100% Anteil lokaler Erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bis 2035 erreicht? | ||
'''Hinweis:''' Es reicht in der Zukunft einfach | '''Hinweis:''' Es reicht in der Zukunft nicht einfach eine 1:1 Deckung von Wärmepotenzialen bzw. Wärmeproduktion und Wärmverbräuchen zu haben. Denn die werden oft ganzjährig angegeben. Wichtig ist z.B., dass gerade in besonders kalten Tagen, wo viel Heizwärme gebraucht wird, genug Wärme zur Verfüung steht (Spitzenlast). Dafür eignet sich eine übereinander gelegte Berechnung und Darstellung der Wärmebedarfe und -erzeugung im Jahresverlauf (Tagesmittelverbrauch und -erzeugung). | ||
* Mit den von LocalZero empfohlenen Wärmeanwendungen? [[LocalZero:Empfohlene Erschließung folgender erneuerbarer Wärmequellen und – speicher|'''<big>Liste an empfohlenen Wärmequellen</big>''']] | * Mit den von LocalZero empfohlenen Wärmeanwendungen? [[LocalZero:Empfohlene Erschließung folgender erneuerbarer Wärmequellen und – speicher|'''<big>Liste an empfohlenen Wärmequellen</big>''']] | ||
* Sind Zwischenziele für die Erreichung des Zielszenarios enthalten? | * Sind Zwischenziele für die Erreichung des Zielszenarios enthalten? | ||
* Wird eine Veränderung möglicher Wärmequellen berücksichtigt? | * Wird eine Veränderung bei der Verfügbarkeit möglicher Wärmequellen berücksichtigt? | ||
'''Hinweis''': Wärmequellen können auch erst in der Zukunft entstehen, z.B. Abwärmenutzung von einem Rechenzentrum. Andere Wärmequellen können versiegen, z.B. durch gesunkene Abfallmengen wird die Müllverbrennung in der Zukunft eine kleinere Rolle spielen . | '''Hinweis''': Wärmequellen können auch erst in der Zukunft entstehen, z.B. Abwärmenutzung von einem Rechenzentrum. Andere Wärmequellen können versiegen, z.B. durch gesunkene Abfallmengen wird die Müllverbrennung in der Zukunft eine kleinere Rolle spielen . | ||
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|'''Positive Aspekte''' '''der Planung''' | |'''Positive Aspekte''' '''der Planung''' | ||
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|[https://www. | |[https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Umwelt-Nachhaltigkeit/Klimaschutz-Energie/Klimaschutz-konkret/W%C3%A4rmewende-Hannover/W%C3%A4rmeplanung-Hannover Wärmeplan] und [https://www.enercity.de/waermewende Umsetzungsstrategie] Hannover | ||
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* | * Robuster Ausbau grüner Fernwärme | ||
* Anschluss- und Benutzungsgebot in der Fernwärme | |||
* | * Angebot zur Miete einer Wärmepumpe von Stadtwerken | ||
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|[https://www.heidelberg.de/site/Heidelberg_ROOT/get/documents_E1939655897/heidelberg/Objektdatenbank/31/PDF/Energie%20und%20Klimaschutz/W%C3%A4rmeplanung/31_pdf_Bericht_Kommunaler_Waermeplan_Heidelberg.pdf Wärmeplan Heidelberg] | |[https://www.heidelberg.de/site/Heidelberg_ROOT/get/documents_E1939655897/heidelberg/Objektdatenbank/31/PDF/Energie%20und%20Klimaschutz/W%C3%A4rmeplanung/31_pdf_Bericht_Kommunaler_Waermeplan_Heidelberg.pdf Wärmeplan Heidelberg] | ||
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* Große Solarthermie-Potenziale | * Große Solarthermie-Potenziale | ||
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|[https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/2022-06-16%20W%C3%A4rmeplan_Rostock_FINAL.444911.pdf Wärmeplan Rostock] | |||
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* Klimaneutrale Fernwärme bis 2035 | |||
* Große Wärmespeicher in Planung | |||
* Starker Ausbau erneuerbarer Wärme für die Fernwärme | |||
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|[https://www.kassel.de/umwelt-und-klimaschutz/klimaschutzrat-mit-themenwerkstaetten/massnahmenempfehlungen/themenfelder/energieversorung/2021-EV_Konzeptentwurf-Klimaneutrale-Waermeversorgung.pdf Wärmversorgung Kassel 2030 Vision] | |||
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* Kein Wasserstoff in der Wärmeplanung | |||
* große Ausschöpfung des erneuerbaren Wärmepotenzials | |||
* Jahreszeitenscharf abgestimmte Berechnung von Wärmebedarfen und -erzeugung im Zieljahr | |||
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[[Kategorie: | [[Kategorie:Kommunalverwaltung]] | ||
[[Kategorie:Wärme]] | [[Kategorie:Wärme]] |
Aktuelle Version vom 22. Oktober 2024, 10:56 Uhr
Unterseite II: Integration betroffener Sektoren (Gebäude und Strom)
▶ In diesem Artikel bekommt ihr einen Überblick, was eine gute Wärmeplanung vor Ort bedeutet
▶ Diesen Artikel gibt es auch als PDF-Leitfaden zum Verschicken an euer Klimaschutzmanagement oder die Oberbürgermeisterin: Eine gute Wärmeplanung für eine zügige klimaneutrale Wärmeversorgung vor Ort
▶ Was ihr als Lokalteam konkret machen könnt, findet ihr im Wiki-Artikel zur Wärmewerkstatt
Eine gute Wärmeplanung für klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, daher gilt auch für die Wärmeversorgung eine Klimaneutralität bis 2045. In der Wärmeversorgung gibt es zwei große Versorgungsarten: Die dezentrale Versorgung (typischerweise Öl-, Gas-, Biomasseheizung oder Wärmepumpe zu Hause) oder die leitungsgebundene Versorgung, also Fern- oder Nahwärme. Beide Versorgungsarten müssen dementsprechend klimaneutral werden.
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist das wichtigste kommunale Instrument im Wärmebereich. Die Kommune entwickelt dabei einen Plan für die klimaneutrale Wärmeversorgung, also den Um- und Ausbau von Wärmenetzen hin zur Wärmeversorgung mit erneuerbarer Wärme. Außerdem teilt sie Gebiete mit dezentraler Versorgung ein, also derjenigen Wärmeversorgung, die auch in Zukunft nicht zentral, also nicht über Wärmenetze versorgt werden.
Mit der KWP startet die Kommune einen strategischen Prozess für die gesamte Wärmeversorgung auf städtischem Gebiet. An dessen Ende soll die grundsätzliche zukünftige Versorgung mit klimaneutraler Wärme in jedem Teilgebiet skizziert sein. Dies kann in Gebieten mittels individuellen Lösungen im Haus (v.a. Wärmepumpen), gemeinsamen Wohnblock- oder Quartierslösungen (z.B. kleine Nahwärmenetze) bis hin zur ganzen Stadtteilversorgung über ein Fernwärmenetz funktionieren.
10 Jahre zu spät
Bis Juli 2026 (>100.000 EW) bzw. Juli 2028 (<100.000 EW) müssen alle Kommunen eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Kleinen Kommunen unter 10.000 EW und Kommunen mit Teilräumen, die für Wärmenetze ungeeignet sind, wird ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht (in welchen Punkten das Verfahren erleichtert wird, entscheiden in Zukunft die Länder). In einzelnen Bundesländern gelten aus vorherigen Landesgesetzen zur Wärmeplanung bereits andere (kürzere) Fristen und leicht veränderte Anforderungen, z.B. in Baden-Württemberg. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet zunächst die Länder zur Erstellung einer Wärmeplanung. Diese geben die Pflicht dann an die Kommunen weiter. Solange das Wärmeplanungsgesetz des Bundes nicht in Landesgesetze überführt wurde, gilt es noch nicht für die Kommunen.
Für den Weg hin zur klimaneutralen Wärme in 2045 gibt es laut Bund Zwischenziele für „Anteile Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme in jedem Wärmenetz“: 30 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040. Für neue Wärmenetze gilt ab dem 1. März 2025 ein Anteil an Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme von 65 Prozent (BMWK 2023).
Hier ist eine Präsentation zu Wärmenetzen (Du musst bei WeChange angemeldet sein, um die Präsentation sehen zu können)
Das Problem ist, dass der Bund mit seinen Zielen mindestens 10 Jahre zu spät dran ist, um ansatzweise den zugesagten deutschen Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen für die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze zu leisten. Deshalb müssen wir die Wärmeplanung vor Ort beschleunigen und bis spätestens 2035 klimaneutral werden. Zu ambitionierten Zielen gehören der gesamte Wärmebereich, also Wärmenetze und die privaten Heizungen. Dort, wo auch in Zukunft keine Wärmenetze entstehen, muss die Kommune durch Förderung, Beratungen und Informationen den Einbau von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen beschleunigen.
Auf die inneren Werte kommt es an
Nicht nur die Geschwindigkeit steht im Fokus, auch inhaltlich brauchen wir höhere Ambitionen als das Bundesgesetz vorsieht. Dazu ist es hilfreich ein paar grundlegende Inhalte über Wärme und Wärmeversorgung zu kennen:
- Zentral für grüne Wärmenetze ist die Erschließung lokal verfügbarer erneuerbarer und effizient nutzbarer Wärmequellen. Diese Potenziale gilt es vollumfänglich zu erschließen, bevor über andere Lösungen nachgedacht wird. Dazu gehören: Nutzung von Umweltwärmequellen, Solarthermie, tiefe Geothermie sowie Abwärme- bzw. Abwassernutzung. Mehr dazu hier.
- Der Aufbau von Wasserstoffnetzgebieten für Wohngebäude sollte grundsätzlich nicht erfolgen. Diese sind wegen der knappen und zeitlich teils erst sehr späten Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff (inkl. hoher Kosten!) sowie schlechter Effizienz keine skalierbare gute Option für die Wärmewende und bieten vor allem Gefahr zur Verschleppung der Wärmewende, indem (fossile) Gasheizungen deutlich länger genutzt werden.
- Ebenfalls kritisch ist der großflächige Betrieb von Wärmenetzen mit Biomasse, v.a. aufgrund starker Flächenkonflikte im Anbau. Mehr dazu hier: Verlinkung Unterseite Erschließung Wärmequellen.
- Auch die Wärmegewinnung durch Verbrennung von sog. „unvermeidbarer Abwärme“ von meist fossilem Müll verursacht viele Emissionen. Zusätzlich wird deren Verfügbarkeit zukünftig sinken (Kreislaufwirtschaft) und eignet sich daher nicht für die langfristige Wärmeversorgung
Ergebnis der Wärmeplanung: Einteilung des kommunalen Gebiets nach zukünftiger Wärmeversorgung
Erst mit einem gesonderten kommunalen Beschluss zur Gebietsausweisung ganz am Ende des Prozesses der kommunalen Wärmeplanung zur gebäudescharfen Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzgebiet greift das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorzeitig. Dann können in (künftigen) Wärmenetzgebieten und solchen mit dezentraler Wärmeversorgung nur noch Heizungen verbaut werden, die auf Basis von mindestens 65% erneuerbaren Energien funktionieren (v.a. Wärmepumpen). Sollte die Kommune diese Gebietsausweisung nicht bereits beschlossen haben greift das GEG ab dem 30.06.2026 (bzw. bei kleineren Kommunen 2028). In den Gebieten, wo ein Wasserstoffnetz entstehen soll, dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, insofern sie vollständig auf die Verbrennung von Wasserstoff umrüstbar sind. Das ist ineffizient und bedeutet im Zweifel, dass bis 2045 noch fossiles Gas in den Heizungen verbrannt werden darf (s.o.). Deswegen ist die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten grundsätzlich keine gute Idee.
Die 7 Schritte der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz
Die Wärmeplanung ist ein kommunales bzw. städtisches Instrument und wird daher federführend von der Verwaltung durchgeführt. Kommunale Tochterunternehmen wie Stadtwerke bzw. Gas- und Wärmenetzbetreiber sind wichtige Partner, nicht immer decken sich jedoch deren privatwirtschaftlichen Interessen mit den (Klimaschutz-)interessen der Kommune, weswegen eine kommunale Autonomie bei der Planerstellung empfohlen ist.
Im Zentrum der Wärmeplanung liegt die Einteilung in Wärmeversorgungsgebieten. In diesen Gebieten wird aufgezeigt, welche jeweilige Wärmeversorgungsart sich besonders eignet und welche Art konkret realisiert werden könnte. Dazu wird laut Bundesgesetz ein 7-Schritte-Verfahren vorgegeben (s. Tabelle). Nach den sieben Schritten geht es noch weiter: Die Fortschritte müssen gemonitort werden und die Aktivitäten fortgeschrieben werden.
Die Kommune sollte fortlaufend über den Prozess der Wärmeplanung informieren und Anmerkungen aufgreifen. Mindestens zwei Mal sollten dabei die Pläne und Analysen zur Kommentierung und Ergänzung offen liegen (siehe innerhalb der sieben Schritte). Mehr zum Thema Akteure und Kooperation siehe unten.
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Akteursbeteiligung und Kooperation
Die Wärmeplanung muss durch die konkreten Umsetzungspläne verbindlich werden. Dafür braucht es Akteur:innen, die die Pläne auch wirklich umsetzen. Die (potenziellen) Betreiber:innen von örtlichen Wärmenetzen sowie Energieversorgungsnetzen und weitere (potenzielle) Akteur:innen für Wärmeerzeugung (Abwärme, Industrie etc.) müssen von Beginn an ausfindig gemacht und mit an den Planungstisch geholt werden.
Ohne Umsetzer:innen keine Wärmenetze und keine seriöse Planung in die Zukunft. Dazu können auch kreative Lösung beitragen, z.B. die Gründung einer Bürger:innen-Genossenschaft. Aber auch in Gebieten mit dezentraler Versorgung brauchen wir Akteursbeteiligung. Denn auch dort sind die Menschen von den Entscheidungen aus der Wärmeplanung betroffen.
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Beispiele und Vorbilder
Beispiel | Positive Aspekte der Planung |
Wärmeplan und Umsetzungsstrategie Hannover |
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Wärmeplan Heidelberg |
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Wärmeplan Sindelfingen |
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Wärmeplan Rostock |
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Wärmversorgung Kassel 2030 Vision |
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