LocalZero:Wärmeplanung: Unterschied zwischen den Versionen
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== '''Eine gute Wärmeplanung für klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035''' == | == '''Eine gute Wärmeplanung für klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035''' == | ||
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, daher gilt | Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, daher gilt auch für die Wärmeversorgung eine '''Klimaneutralität bis 2045'''. In der Wärmeversorgung gibt es zwei große Versorgungsarten: Die dezentrale Versorgung (typischerweise Öl-, Gas-, Biomasseheizung oder Wärmepumpe zu Hause) oder die leitungsgebundene Versorgung, also Fern- oder Nahwärme. Beide Versorgungsarten müssen schnell klimaneutral werden. | ||
'''Die Wärmeplanung ist das wichtigste kommunale Instrument im Wärmebereich'''. Denn | '''Bei der kommunalen''' '''Wärmeplanung entwickelt die Kommune einen unverbindlichen Plan für die klimaneutrale Wärmeversorgung, also den Um- und Ausbau von Wärmenetzen hin zur Wärmeversorgung mit erneuerbarer Wärme und die Umstellung der dezentralen Versorgung'''. Derzeit werden im Schnitt 14 % der Wohnungen mit Wärme aus Wärmenetzen versorgt, Tendenz stark steigend: Die Bundesregierung plant eine Verdreifachung der Anschlüsse (BMWK 2023). | ||
'''Die Wärmeplanung ist das wichtigste kommunale Instrument im Wärmebereich'''. Denn zeigt auf, in welchen Quartieren einer Kommune welche Art von Wärmeversorgung in Zukunft zu erwarten ist. Hierzu gehören sowohl Pläne für den Aus- und Umbau der Wärmenetze als auch für den Einsatz dezentraler Wärmeversorgung. | |||
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'''Bis Juli 2026 (>100.000) bzw. Juli 2028 (<100.000) müssen alle Kommunen eine kommunale Wärmeplanung vorlegen'''. | '''Bis Juli 2026 (>100.000 EW) bzw. Juli 2028 (<100.000 EW) müssen alle Kommunen eine kommunale Wärmeplanung vorlegen'''. Kleinen Kommunen unter 10.000 EW und Kommunen mit Teilräumen, die für Wärmenetze ungeeignet sind, wird ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht (in welchen Punkten das Verfahren erleichtert wird, entscheiden in Zukunft die Länder). | ||
Für den Weg hin zur klimaneutralen Wärme in 2045 gibt es laut Bund Zwischenziele für „Anteile Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme in jedem Wärmenetz“: '''30 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040'''. Für '''neue Wärmenetze''' gilt ab dem 1. März 2025 '''ein Anteil von 65 | In einzelnen Bundesländern gelten aus vorherigen Landesgesetzen zur Wärmeplanung bereits andere (kürzere) Fristen und leicht veränderte Anforderungen, z.B. in Baden-Württemberg. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet zunächst die Länder zur Erstellung einer Wärmeplanung. Diese geben die Pflicht dann an die Kommunen weiter. Solange das Wärmeplanungsgesetz des Bundes nicht in Landesgesetze überführt wurde, gilt es noch nicht für die Kommunen. | ||
Für den Weg hin zur klimaneutralen Wärme in 2045 gibt es laut Bund Zwischenziele für „Anteile Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme in jedem Wärmenetz“: '''30 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040'''. Für '''neue Wärmenetze''' gilt ab dem 1. März 2025 '''ein Anteil an Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme von 65 Prozent''' (BMWK 2023). | |||
[https://cloud.wechange.de/s/Q773jAAmbsNq2jG Hier ist eine Präsentation zu Wärmenetzen] (Du musst bei WeChange angemeldet sein, um die Präsentation sehen zu können) | [https://cloud.wechange.de/s/Q773jAAmbsNq2jG Hier ist eine Präsentation zu Wärmenetzen] (Du musst bei WeChange angemeldet sein, um die Präsentation sehen zu können) | ||
''' | '''Das Problem ist, dass der Bund mit seinen Zielen mindestens 10 Jahre zu spät dran''' ist, um ansatzweise den zugesagten deutschen Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen für die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze zu leisten. '''Deshalb müssen wir die Wärmeplanung vor Ort beschleunigen und bis spätestens 2035 klimaneutral werden.''' Zu ambitionierten Zielen gehört der gesamte Wärmebereich, also Wärmenetze '''und''' die privaten Heizungen. Dort, wo auch in Zukunft keine Wärmenetze entstehen, muss die Kommune durch Förderung, Beratungen und Informationen den Einbau von EE-Heizungen beschleunigen. | ||
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'''Für eine möglichst emissionsarme Wärmenetzversorgung sind besonders wichtig:''' | '''Für eine möglichst emissionsarme Wärmenetzversorgung sind besonders wichtig:''' | ||
* Zentrale Quellen für die Erschließung von Wärme sind erneuerbare, lokal verfügbare und effiziente Anwendungen. Zentral ist die Erschließung lokal verfügbarer erneuerbarer und effizient nutzbarer Wärmequellen. Diese Potenziale gilt es vollumfänglich zu erschließen, bevor über andere Lösungen nachgedacht wird. Dazu gehören: '''Nutzung von Umweltwärmequellen (See-, Fluss- und Abwasserwärme, Luftwärme, oberflächennahe Geothermie), Solarthermie, tiefe Geothermie sowie Abwärmenutzung'''. Mehr dazu hier: Verlinkung Unterseite Erschließung Wärmequellen. | |||
* Auch wenn es das Bundesgesetz ermöglicht, sollten folgende Wärmeanwendungen keine oder sehr untergeordnete Rolle spielen | |||
** Der Aufbau von Wasserstoffnetzgebieten sollte grundsätzlich nicht erfolgen. Diese sind wegen der (auch zukünftig) knappen Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff (und dadurch voraussichtlich bedingt hohen Kosten) sowie schlechter Effizienz keine skalierbare gute Option für die Wärmewende und bieten vor allem Potenzial für eine Verschleppung der Wärmewende, indem (fossile) Gasheizungen deutlich länger genutzt werden. | |||
** Ebenfalls kritisch ist der großflächige Betrieb von Wärmenetzen mit Biomasse, v.a. aufgrund starker Flächenkonflikte im Anbau. Mehr dazu [[LocalZero:Empfohlene Erschließung folgender erneuerbarer Wärmequellen und – speicher|hier]]. | |||
** Die Wärmegewinnung durch Verbrennung von „unvermeidbarer Abwärme“ (Wärmeplanungsgesetz) von Müll und Klärschlamm verursacht viele Emissionen (Bund Naturschutz 2022). Zusätzlich wird deren Verfügbarkeit zukünftig sinken (Kreislaufwirtschaft) und eignet sich daher nicht für die langfristige Wärmeversorgung. | |||
|}'''Erst mit einem | |}'''Erst mit einem gesonderten kommunalen Beschluss''' zur Gebietsausweisung ganz am Ende des Prozesses der kommunalen Wärmeplanung zur gebäudescharfen Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzgebiet greift das '''Gebäudeenergiegesetz''' (GEG) vorzeitig. Dann können in (künftigen) ''Wärmenetzgebieten'' und ''solchen mit dezentraler Wärmeversorgung'' nur noch Heizungen verbaut werden, die auf Basis von mindestens 65% erneuerbaren Energien funktionieren (v.a. Wärmepumpen). Sollte die Kommune diese Gebietsausweisung nicht bereits beschlossen haben greift das GEG ab dem 30.06.2026 (2028). In den Gebieten, wo ein Wasserstoffnetz entstehen soll, dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, insofern sie vollständig auf die Verbrennung von Wasserstoff umrüstbar sind. Das ist ineffizient und bedeutet im Zweifel, dass bis 2045 noch fossiles Gas in den Heizungen verbrannt werden darf (s.o.). '''Deswegen ist die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten grundsätzlich keine gute Idee.''' | ||
== '''Die 7 Schritte der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz''' == | == '''Die 7 Schritte der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz''' == | ||
Im Zentrum der Wärmeplanung liegt die '''Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten.''' In diesen Gebieten wird aufgezeigt, welche jeweilige Wärmeversorgungsart sich besonders eignet und welche Art konkret realisiert werden könnte. Dazu wird laut Bundesgesetz ein 7-Schritte-Verfahren vorgegeben | Die Wärmeplanung ist ein kommunales bzw. städtisches Instrument und wird daher federführend von der Verwaltung durchgeführt. Kommunale Tochterunternehmen wie Stadtwerke bzw. Gas- und Wärmenetzbetreiber sind wichtige Partner, nicht immer decken sich jedoch deren privatwirtschaftlichen Interessen mit den (Klimaschutz-)interessen der Kommune, weswegen eine kommunale Autonomie bei der Planerstellung empfohlen ist. | ||
'''Im Zentrum der Wärmeplanung liegt die''' '''Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten.''' In diesen Gebieten wird aufgezeigt, welche jeweilige Wärmeversorgungsart sich besonders eignet und welche Art konkret realisiert werden könnte. Dazu wird laut Bundesgesetz ein 7-Schritte-Verfahren vorgegeben (s. Tabelle). | |||
Die Kommune sollte fortlaufend über den Prozess der Wärmeplanung informieren und Anmerkungen aufgreifen. Mindestens zwei Mal sollten dabei die Pläne und Analysen zur Kommentierung und Ergänzung offen liegen (siehe innerhalb der sieben Schritte). Mehr zum Thema ''Akteure und Kooperation'' siehe unten. | |||
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Version vom 29. Februar 2024, 14:54 Uhr
Eine gute Wärmeplanung für klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, daher gilt auch für die Wärmeversorgung eine Klimaneutralität bis 2045. In der Wärmeversorgung gibt es zwei große Versorgungsarten: Die dezentrale Versorgung (typischerweise Öl-, Gas-, Biomasseheizung oder Wärmepumpe zu Hause) oder die leitungsgebundene Versorgung, also Fern- oder Nahwärme. Beide Versorgungsarten müssen schnell klimaneutral werden.
Bei der kommunalen Wärmeplanung entwickelt die Kommune einen unverbindlichen Plan für die klimaneutrale Wärmeversorgung, also den Um- und Ausbau von Wärmenetzen hin zur Wärmeversorgung mit erneuerbarer Wärme und die Umstellung der dezentralen Versorgung. Derzeit werden im Schnitt 14 % der Wohnungen mit Wärme aus Wärmenetzen versorgt, Tendenz stark steigend: Die Bundesregierung plant eine Verdreifachung der Anschlüsse (BMWK 2023).
Die Wärmeplanung ist das wichtigste kommunale Instrument im Wärmebereich. Denn zeigt auf, in welchen Quartieren einer Kommune welche Art von Wärmeversorgung in Zukunft zu erwarten ist. Hierzu gehören sowohl Pläne für den Aus- und Umbau der Wärmenetze als auch für den Einsatz dezentraler Wärmeversorgung.
Warum sind Wärmenetze überhaupt (in Zukunft) so wichtig?
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Bis Juli 2026 (>100.000 EW) bzw. Juli 2028 (<100.000 EW) müssen alle Kommunen eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Kleinen Kommunen unter 10.000 EW und Kommunen mit Teilräumen, die für Wärmenetze ungeeignet sind, wird ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht (in welchen Punkten das Verfahren erleichtert wird, entscheiden in Zukunft die Länder).
In einzelnen Bundesländern gelten aus vorherigen Landesgesetzen zur Wärmeplanung bereits andere (kürzere) Fristen und leicht veränderte Anforderungen, z.B. in Baden-Württemberg. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet zunächst die Länder zur Erstellung einer Wärmeplanung. Diese geben die Pflicht dann an die Kommunen weiter. Solange das Wärmeplanungsgesetz des Bundes nicht in Landesgesetze überführt wurde, gilt es noch nicht für die Kommunen.
Für den Weg hin zur klimaneutralen Wärme in 2045 gibt es laut Bund Zwischenziele für „Anteile Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme in jedem Wärmenetz“: 30 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040. Für neue Wärmenetze gilt ab dem 1. März 2025 ein Anteil an Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme von 65 Prozent (BMWK 2023).
Hier ist eine Präsentation zu Wärmenetzen (Du musst bei WeChange angemeldet sein, um die Präsentation sehen zu können)
Das Problem ist, dass der Bund mit seinen Zielen mindestens 10 Jahre zu spät dran ist, um ansatzweise den zugesagten deutschen Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen für die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze zu leisten. Deshalb müssen wir die Wärmeplanung vor Ort beschleunigen und bis spätestens 2035 klimaneutral werden. Zu ambitionierten Zielen gehört der gesamte Wärmebereich, also Wärmenetze und die privaten Heizungen. Dort, wo auch in Zukunft keine Wärmenetze entstehen, muss die Kommune durch Förderung, Beratungen und Informationen den Einbau von EE-Heizungen beschleunigen.
Zu ambitionierten Zielen gehört der gesamte Wärmebereich. Also Wärmenetze und die privaten Heizungen. Dafür muss gelten:
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Nicht nur die Geschwindigkeit steht im Fokus, auch inhaltlich brauchen wir höhere Ambitionen als das Bundesgesetz vorsieht. Dazu ist es hilfreich ein paar grundlegende Inhalte über Wärme und Wärmeversorgung zu kennen.
Für eine möglichst emissionsarme Wärmenetzversorgung sind besonders wichtig:
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Erst mit einem gesonderten kommunalen Beschluss zur Gebietsausweisung ganz am Ende des Prozesses der kommunalen Wärmeplanung zur gebäudescharfen Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzgebiet greift das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorzeitig. Dann können in (künftigen) Wärmenetzgebieten und solchen mit dezentraler Wärmeversorgung nur noch Heizungen verbaut werden, die auf Basis von mindestens 65% erneuerbaren Energien funktionieren (v.a. Wärmepumpen). Sollte die Kommune diese Gebietsausweisung nicht bereits beschlossen haben greift das GEG ab dem 30.06.2026 (2028). In den Gebieten, wo ein Wasserstoffnetz entstehen soll, dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, insofern sie vollständig auf die Verbrennung von Wasserstoff umrüstbar sind. Das ist ineffizient und bedeutet im Zweifel, dass bis 2045 noch fossiles Gas in den Heizungen verbrannt werden darf (s.o.). Deswegen ist die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten grundsätzlich keine gute Idee.
Die 7 Schritte der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz
Die Wärmeplanung ist ein kommunales bzw. städtisches Instrument und wird daher federführend von der Verwaltung durchgeführt. Kommunale Tochterunternehmen wie Stadtwerke bzw. Gas- und Wärmenetzbetreiber sind wichtige Partner, nicht immer decken sich jedoch deren privatwirtschaftlichen Interessen mit den (Klimaschutz-)interessen der Kommune, weswegen eine kommunale Autonomie bei der Planerstellung empfohlen ist.
Im Zentrum der Wärmeplanung liegt die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten. In diesen Gebieten wird aufgezeigt, welche jeweilige Wärmeversorgungsart sich besonders eignet und welche Art konkret realisiert werden könnte. Dazu wird laut Bundesgesetz ein 7-Schritte-Verfahren vorgegeben (s. Tabelle).
Die Kommune sollte fortlaufend über den Prozess der Wärmeplanung informieren und Anmerkungen aufgreifen. Mindestens zwei Mal sollten dabei die Pläne und Analysen zur Kommentierung und Ergänzung offen liegen (siehe innerhalb der sieben Schritte). Mehr zum Thema Akteure und Kooperation siehe unten.
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Akteursbeteiligung und Kooperation
Die Wärmeplanung muss verbindlich werden durch die konkreten Umsetzungspläne und den Bau. Dafür braucht es Akteure, die die Pläne auch wirklich umsetzen. Die (potenziellen) Betreiber von örtlichen Wärmenetzen sowie Energieversorgungsnetzen und weitere (potenzielle) Akteure für Wärmeerzeugung (Abwärme, Industrie etc.) müssen von Beginn an gesucht werden und mit an den Planungstisch geholt werden. Ohne Umsetzer:innen keine Wärmenetze und keine seriöse Planung in die Zukunft. Dazu können auch kreative Lösung beitragen, z.B. die Gründung einer Bürger:innen-Genossenschaft.
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