LocalZero:Wärmeplanung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. Februar 2024, 13:38 Uhr
Eine gute Wärmeplanung für klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035
Da die Bundesregierung das Ziel, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird, das gilt demnach auch für die Wärmeversorgung eine klimaneutrale Versorgung bis 2045. In der Wärmeversorgung gibt es zwei große Versorgungsarten: Die dezentrale Versorgung (also eure Öl-, Gasheizung oder Wärmepumpe zu Hause) oder die leitungsgebundene Versorgung, also Fernwärme. Beide Versorgungsarten müssen schnell klimaneutral werden. Mit der kommunalen Wärmeplanung entwickelt die Kommune einen Plan für die klimaneutrale Versorgung der leitungsgebunden Versorgung, also den Um- und Ausbau von Wärmenetzen. Das sind in Deutschland derzeit im Schnitt 14 % der Wohnungen, Tendenz stark steigend. Die Wärmeplanung ist damit das wichtigste kommunale Instrument im Wärmebereich. [JH1]
Warum sind Wärmenetze überhaupt (in Zukunft) so wichtig? - Wärmenetze sind gerade in dicht besiedelten, städtischen Gebieten effizienter als individuelle Lösungen und einfacher zu realisieren (kein Platz und kein Strom für Einzellösungen wie Wärmepumpen für jede Wohnung). Bei gegebenen Energieverbrauchsdichten ist ein deutlicher Ausbau der Wärmenetze daher sinnvoll. Geplant ist eine Verdreifachung der Anschlüsse bis ins klimaneutrale Zieljahr (BMWK 2023). - Die Wärmewende findet in jedem Quartier statt: Je lokaler die Wärmepotenziale erschlossen werden, desto besser: Quartierslösungen bevorzugen (Auf- und Ausbau von Nahwärmeinseln), gleichzeitig muss Gesamtkonzept für die Kommune sichtbar und plausibel sein. [JH2] |
Bis 2026 (>100.000) bzw. 2028 (<100.000) müssen alle Kommunen eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Kleineren Kommunen bzw. Kommunen mit Teilräumen mit fehlender Eignung für Wärmenetze werden ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht (darüber entscheiden die Länder). In einzelnen Bundesländern gelten andere (kürzere) Fristen und leicht veränderte Anforderungen, z.B. in Baden-Württemberg. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet nun erstmal die Länder zur Erstellung einer Wärmeplanung, die werden die Pflicht dann an die Kommunen weitergeben.
Da die Bundesregierung das Ziel hat bis 2045 klimaneutral zu sein, gilt auch für die Wärmeversorgung eine klimaneutrale Versorgung bis 2045. Für den Weg dahin gibt es Zwischenziele für „Anteile Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme in jedem Wärmenetz“: 30 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040. Für neue Wärmenetze gilt bereits ab dem 1. März 2025 ein Anteil von 65 Prozent (BMWK 2023). Das Problem ist, dass der Bund mit seinen Zielen mindestens 10 Jahren zu spät dran ist, um ansatzweise den fairen deutschen Beitrag des Pariser Klimaschutzabkommen für die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze zu leisten. Deshalb müssen wir die Wärmeplanung vor Ort beschleunigen, und bis spätestens 2035 klimaneutral werden. Dies bedeutet, dass die Kommune sich ambitionierte und umfassende Ziele setzt. Dazu gehört für den gesamtem Wärmebereich:
Für den gesamten Wärmebereich gehört folgendes: - Ambitioniertes Ziel: Bis 2035 vollständige Dekarbonisierung der Wärmenetze und des Wärmebezugs allgemein - Umfassende Pläne: Zwar stehen die Wärmenetze hier im Zentrum der Betrachtung, eine vollständige Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2035 bedeutet allerdings auch die dezentrale Versorgung (also diejenigen ohne Wärmenetze) mitzudenken. In „dezentralen Gebieten“ muss die Kommune durch Förderung, Beratungen und Informationen den Einbau von EE-Heizungen beschleunigen. |
Nicht nur die Geschwindigkeit steht im Fokus, auch inhaltlich brauchen wir höhere Ambitionen als das Bundesgesetz vorsieht. Dazu ist es hilfreich ein paar grundlegende Inhalte über Wärme und Wärmeversorgung zu kennen (hier Peter?) [JH3]
Für eine möglichst emissionsarme Wärmenetzversorgung sind besonders wichtig: - Zentrale Quellen für die Erschließung von Wärme sind erneuerbare, lokal verfügbare und effiziente Anwendungen. Diese Potenziale gilt es vollumfänglich zu erschließen, bevor über andere Lösungen nachgedacht wird. Dazu gehören: Nutzung Umweltwärme mittels Großwärmepumpe, Solarthermie, oberflächennahe und tiefe Geothermie sowie Abwärmenutzung. (Mehr dazu hier: Verlinkung Unterseite Erschließung Wärmequellen) - Auch wenn es das Bundesgesetz ermöglicht, sollte der Aufbau von Wasserstoffnetzgebieten grundsätzlich nicht erfolgen. Diese sind aufgrund von (auch zukünftig) knapper Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff sowie schlechter Effizienz keine skalierbare gute Option für die Wärmewende. - Die Wärmegewinnung durch Verbrennung von „unvermeidbarer Abwärme“ (WPG) Müll und Klärschlamm, die jedoch viele Emissionen verursachen (Bund Naturschutz 2022) und deren Verfügbarkeit zukünftig sinken wird (Kreislaufwirtschaft), gilt es zu reduzieren. |
Oder hier 2-3 Sätze zu Wärme und/oder Wärmenetzen (hier Peter?)[JH4]
Erst mit einem gesondertem kommunalen Beschluss ganz am Ende des Prozesses der kommunalen Wärmeplanung zur gebäudescharfen Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet greift das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dann können in der Kommune nur noch Heizungen verbaut werden, die auf Basis von mindestens 65% erneuerbaren Energien funktionieren (v.a. Wärmepumpen). Das bedeutet: Tempo machen hilft. Je früher (also auch potenziell früher als 2026 oder 2028) die Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes erfolgt, desto früher haben Privatpersonen Planungssicherheit für den Einbau von erneuerbaren Heizungen (BMWK 2023).
Die 7 Schritte der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz
Im Zentrum der Wärmeplanung liegt die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten[JH5] . In diesen Gebieten wird aufgezeigt, welche jeweilige Wärmeversorgungsart sich besonders eignet und welche Art konkret realisiert werden könnte. Dazu wird laut Bundesgesetz ein 7-Schritte-Verfahren vorgegeben (s.u. Tabelle). Die Kommune sollte fortlaufend über den Prozess der Wärmeplanung informieren, mindestens zwei Mal sollten dabei die Pläne und Analysen zur Kommentierung und Ergänzung offen liegen (siehe innerhalb der sieben Schritte). Mehr zum Thema Akteuren und Kooperation [JH6] siehe unten.
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Akteursbeteiligung und Kooperation
Die Wärmeplanung muss verbindlich werden durch die konkreten Umsetzungspläne und den Bau. Dafür braucht es Akteure, die die Pläne auch wirklich umsetzen. Die (potenziellen) Betreiber von örtlichen Wärmenetzen sowie Energieversorgungsnetzen und weitere (potenzielle) Akteure für Wärmeerzeugung (Abwärme, Industrie etc.) müssen von Beginn an gesucht werden und mit an den Planungstisch geholt werden. Ohne Umsetzer keine Wärmenetze und keine seriöse Planung in die Zukunft. Dazu können auch kreative Lösung beitragen, z.B. die Gründung einer Bürger:innen-Genossenschaft.
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